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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Neue Inhalte im Familienportal - Informationen zu finanziellen Hilfen und rechtlichen Ansprüchen

Maria Sabbas-Scouras

Wenn im Familienalltag Fragen zu Geld oder Unterstützung auftauchen, beginnt oft eine aufwendige Suche nach verlässlichen Antworten. Genau hier setzt das Familienportal des Landkreises an: Es sammelt relevante Angebote an einem Ort, bereitet sie verständlich auf und erweitert sein Angebot nun um den Bereich „Rechtliches und Finanzielles“.

Neu hinzugekommen sind unter anderem Hinweise zu Leistungen wie Schüler-BAföG, Aufstiegs-BAföG, Wohngeld oder Bürgergeld – also genau zu den Themen, die viele Familien konkret betreffen. Derzeit sind hierzu 18 Leistungen übersichtlich aufbereitet und unter https://familienleben.landkreis-muenchen.de/ > Wissenswertes > Rechtliches und Finanzielles abrufbar.

Das Portal umfasst sowohl Angebote und wichtige Informationen für Landkreisbürgerinnen und -bürger als auch Fachkräfte. Im Mittelpunkt stehen dabei ganz praktische Fragen: Welche Unterstützung gibt es? Was kann ich beantragen? Und an wen kann ich mich wenden? Wer sich etwa für finanzielle Unterstützung während des Studiums oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung interessiert, findet im Familienportal unter Wissenswertes > Rechtliches und Finanzielles passende Informationen und weiterführende Hinweise. Die Inhalte sind so aufbereitet, dass sie schnell zugänglich sind und ohne lange Recherche genutzt werden können. Auch die hinterlegten Angebote, Beratungsstellen und Veranstaltungen wachsen kontinuierlich weiter. So entwickelt sich das Portal parallel zu den Bedarfen von Familien im Landkreis.

Mehr Sichtbarkeit für Familienleistungen

Die Weiterentwicklung des Familienportals steht im Zusammenhang mit übergeordneten Zielen der Familienpolitik im Landkreis. Familien sollen schneller sehen können, welche Unterstützung es gibt und diese auch einfacher nutzen können. Bei einem Netzwerktreffen Ende März wurden dazu die nächsten Schritte festgelegt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Informationen besser bei den Menschen ankommen – sowohl bei Fachkräften als auch direkt bei Familien. Geplant sind dafür unter anderem sogenannte Lunchbag-Sessions. In diesen kurzen Formaten lernen Fachkräfte das Familienportal genauer kennen und erfahren, wie sie die Informationen gezielt in Beratungssituationen einsetzen können. Das langfristige Ziel ist es, die Angebote bekannter zu machen und den Zugang für Familien weiter zu vereinfachen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 31.03.2026)

Achtung Kiesbrüter! Brutplätze seltener Vogelarten im oberen Isartal wieder gesperrt

Maria Sabbas-Scouras

Mit dem Beginn des Frühjahrs zieht es bei schönem Wetter viele Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Sporttreibende in die Naherholungsgebiete. Dabei gelangen sie teilweise auch in sensible Rückzugs- und Fortpflanzungsräume geschützter Tierarten. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises München bittet deshalb insbesondere in den kommenden Wochen um erhöhte Rücksichtnahme. Dies gilt vor allem für das Isartal, eines der meistgenutzten Naherholungsgebiete in Stadt und Landkreis München. Aufgrund seiner naturnahen Strukturen bietet der Talraum Lebensraum für zahlreiche seltene Arten.

Zum Schutz der besonders störungsempfindlichen Vogelarten Flussuferläufer und Flussregenpfeifer wurden geeignete Brutplätze zwischen Kloster Schäftlarn und Buchenhain mit Schildern sowie teilweise mit Absperrleinen gekennzeichnet. Für diese Bereiche gilt vom 15. März bis zum 10. August ein absolutes Betretungsverbot.

Stark bedrohte Vogelarten

Noch bis ins 19. Jahrhundert kennzeichneten ausgedehnte Schotter- und Sandbänke die Isarauen, die durch häufige Hochwasser ständig ihre Form, Ausdehnung und Lage veränderten. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten haben sich an die breiten, vegetationsarmen Kiesbänke und -inseln angepasst und finden dort Fortpflanzungs- und Lebensräume. Dazu zählen auch kiesbrütende Vogelarten wie Flussregenpfeifer und Flussuferläufer, die auf dem grobkörnigen Substrat der ungezähmten, vielarmigen Isar früher zahlreiche Brutplätze fanden.

Seit dem Ausbau und der Begradigung des Flusslaufs sowie dem Bau von Kraftwerken hat sich das Bild verändert. Nur noch wenige Schotterflächen blieben erhalten, die durch verminderte Hochwasserereignisse zudem rasch verbuschen. Die auf offene Flussauen spezialisierten Arten verloren große Teile ihrer angestammten Lebensräume.

Heute besteht ein großes Bewusstsein für den Wert naturnaher Wildflussauen für Biodiversität und Erholung. Seit Ende der 1980er Jahre wird der Isar abschnittsweise wieder mehr Raum gegeben. Trotz dieser Maßnahmen sind die einst zahlreich vorhandenen Brutplätze von Flussuferläufer und Flussregenpfeifer weiterhin äußerst selten. Zudem geraten die wenigen verbliebenen Brutplätze durch ungelenkte Erholungsnutzung in Gefahr. Der Flussuferläufer reagiert besonders empfindlich auf Störungen und flüchtet häufig bereits, wenn sich Menschen dem Brutplatz auf weniger als 100 Meter nähern. Die gut getarnten Gelege beider Arten sind auf dem kiesigen Untergrund kaum zu erkennen und werden leicht zertreten. Wie angespannt die Lage vor allem für den Flussuferläufer ist, zeigen die Ergebnisse der jüngsten bayernweiten Bestandserfassung. Lag der Bestand im Jahr 2012 bei rund 150 Brutpaaren, ist er innerhalb von etwa zehn Jahren bis 2022 auf weniger als 100 Paare zurückgegangen. Die Isar stellt dabei das wichtigste verbliebene Brutgebiet in Bayern dar. Können die Brutplätze nicht wirksam geschützt werden, droht das Verschwinden dieser charakteristischen Art der bayerischen Wildflusslandschaften.

Auch vom Flussregenpfeifer gibt es in Bayern nur noch rund 1.000 Paare. Da die Art im Gegensatz zum Flussuferläufer auch auf vom Menschen geschaffenen Kiesflächen abseits von Flüssen und Bächen, etwa in Kiesgruben brütet, ist ihre Situation weniger kritisch.

Schutzmaßnahmen und Regelungen unverzichtbar

Die intensive Freizeitnutzung auf den Kiesbänken der Isar durch Badegäste und Spaziergänger sowie das Anlanden von Bootsfahrern stellen eine besondere Gefährdung dar. Um eine erfolgreiche Brut zu ermöglichen, werden die Brutbereiche im Zeitraum vom 15. März bis zum 10. August mit gelben Hinweisschildern und Markierungsbändern gekennzeichnet. Die abgesperrten Brutplätze dürfen weder von Land noch von der Wasserseite aus betreten werden. Entlang des Flusslaufs stehen ausreichend unkritische Bereiche für die Erholungsnutzung zur Verfügung. Auch freilaufende Hunde stellen eine Gefährdung dar und sind daher von den gesperrten Zonen fernzuhalten. Das Feuermachen und Grillen ist außerhalb der ausgewiesenen Bereiche grundsätzlich verboten.

Für den Erhalt dieser seltenen Vogelarten der heimischen Wildflusslandschaften zählt jeder einzelne Brutplatz. Das Landratsamt München bittet daher alle Besucherinnen und Besucher, die Absperrungen zu beachten und weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen das Betretungsverbot Geldbußen ausgesprochen werden können.

Weitere Informationen zum Thema Kiesbrüter und Isar erhalten Interessierte beim Landratsamt München unter der Telefonnummer 089 6221 2637 oder per E-Mail an naturschutz@lra-m.bayern.de sowie unter www.kiesbrueter.de. Die verlinkte Seite ist Teil des Artenhilfsprogramms Kiesbrüter für kiesbrütende Vogelarten an Bayerns Flüssen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 30.03.2026)

Bild von Karen Pouls auf Pixabay

Pilotprojekt zur Busbeschleunigung beschlossen

Maria Sabbas-Scouras

Regionalbusverkehr soll noch zuverlässiger und umweltfreundlicher werden

Ein attraktiver und klimaschonender öffentlicher Nahverkehr steht ganz oben auf der Prioritätenliste des Landkreises München. Die Beschlüsse des Kreistags vom Montag setzen hierfür wichtige Impulse im Regionalbusverkehr.

Pilotprojekt zur Busbeschleunigung

Busse, die im Stau stehen und gerade zu Stoßzeiten unpünktlich sind, verlieren an Attraktivität. Der Kreistag hat deshalb den Weg für ein landkreisweites Konzept zur Busbeschleunigung frei gemacht. Ein Pilotprojekt im Korridor Unterhaching soll dafür die Grundlage schaffen und Erkenntnisse liefern, die auf den gesamten Landkreis übertragbar sind.

Was bedeutet Busbeschleunigung?

Unter Busbeschleunigung versteht man Maßnahmen, die Fahrzeitverluste reduzieren – etwa an Ampeln, im Straßenraum oder an Haltestellen. Dazu zählen die Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen, eigene Fahrspuren oder optimierte Haltestellen. Ziel ist, Fahrzeiten zu verkürzen, Fahrpläne zu stabilisieren und Anschlüsse zu sichern. Denn je verlässlicher der ÖPNV ist, desto attraktiver wird er.

Für das Pilotprojekt wurde ein Korridor im Gemeindegebiet Unterhaching ausgewählt. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf: niedrige Geschwindigkeiten und hohe Verspätungsquoten beeinträchtigen die Zuverlässigkeit. Gleichzeitig nutzen täglich mehr als 17.000 Fahrgäste die betroffenen Linien. Viele Verbindungen sind auf Anschlüsse zur S- und U-Bahn angewiesen.

„Ein leistungsfähiger ÖPNV entscheidet sich im Alltag. Wenn Busse pünktlich und zuverlässig fahren, steigen mehr Menschen um. Genau hier setzen wir an“, so Landrat Christoph Göbel.

Das Pilotprojekt dient zugleich als Testfeld für ein landkreisweites Vorgehen. Ziel ist ein systematisches Busbeschleunigungsprogramm für das gesamte Regionalbusnetz.

Parallel erste Verbesserungen

Unabhängig davon sollen kurzfristig punktuelle Maßnahmen umgesetzt werden. Die Verwaltung wird Knotenpunkte mit besonderem Handlungsbedarf identifizieren und gezielt verbessern.

Quelle: Landratsamt München (Stand 27.03.2026)

Foto: MVV

Investitionen ins ÖPNV-Angebot zahlen sich für Landkreis aus

Maria Sabbas-Scouras

Landkreis München bestätigt Ergebnisse der Studie zu positivem Nutzen des ÖPNV-Ausbaus

Jeder in den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) investierte Euro erzeugt fast das Vierfache an Nutzen: Die Quintessenz der jüngst vom MVV veröffentlichten Studie zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wertschöpfung des öffentlichen Verkehrs im Großraum München bestätigt den seit vielen Jahren vom Landkreis München gefahrenen Kurs, den öffentlichen Personennahverkehr nachhaltig auszubauen.

Seit der Beschlussfassung des Nahverkehrsplans im Jahr 2013 hat der Landkreis München kontinuierlich in den Ausbau des ÖPNV-Angebots investiert: Die Takte der Buslinien wurden verdichtet, neue Linien wie Tangential- und Expressbusse eingeführt, und die Anzahl der Buskilometer ist von etwa 9 Millionen im Jahr 2014 auf ca. 23 Millionen im Jahr 2025 angestiegen. Die jährlichen reinen Kosten für den Betrieb der Buslinien im Jahr 2025 beliefen sich auf etwa 71 Millionen Euro (ohne Gegenrechnung der prognostizierten Fahrgeldeinnahmen), wobei zusätzliche 15 Millionen Euro für die U 6 und Tram 25 anfallen. Insgesamt ergibt sich eine Summe von rund 86 Millionen Euro für den Betrieb des öffentlichen Verkehrs im Landkreis München im vergangenen Jahr.

Über 300 Millionen Euro jährliche Wertschöpfung im Landkreis

Diese Investitionen in das Angebot des ÖPNV haben jedoch eine weitaus größere Wirkung, als die reinen Betriebskosten vermuten lassen. Die Studie belegt, dass sich jeder investierte Euro im öffentlichen Verkehr mit einem wirtschaftlichen Nutzen von etwa 3,60 Euro multipliziert. Überträgt man dieses über den MVV-Raum inklusive Eisenbahn gemittelte Kosten-Nutzen-Verhältnis auf den Landkreis München, ergibt sich eine gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung von rund 310 Millionen Euro pro Jahr.

Der ÖPNV trägt damit nicht nur zur Entlastung der Umwelt bei, sondern stärkt auch den regionalen Arbeitsmarkt und den Einzelhandel, da er für Pendler, Touristen und die allgemeine Bevölkerung eine wichtige Rolle spielt. In Zeiten steigender Anforderungen an den Klimaschutz und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger ist die nachhaltige Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis München eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen.

„Die Ergebnisse dieser Studie zeigen eindrucksvoll, dass sich unsere kontinuierlichen Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr auszahlen. Der ÖPNV ist nicht nur ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität und den Klimaschutz in unserer Region, sondern auch ein unverzichtbarer wirtschaftlicher Hebel. Wir sind überzeugt, dass der weitere Ausbau und die Qualität des ÖPNV auch in Zukunft zu einer starken wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises beitragen werden“, erklärt Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 17.03.2026)

Falscher Handwerker bestiehlt Seniorin in Unterföhring

Maria Sabbas-Scouras

Am Freitagnachmittag, den 20. März 2026, wurde eine über 80-jährige Frau im Landkreis München Opfer eines dreisten Betrugs und Diebstahls. Gegen 14:30 Uhr klingelte ein bislang unbekannter Mann an ihrer Haustür in Unterföhring und gab sich als Handwerker aus.

Die Seniorin ließ den Mann in ihr Haus, woraufhin dieser sie auf mehrere angebliche feuchte Stellen auf dem Dachboden aufmerksam machte. Wie sich später herausstellte, hatte der Täter diese Flecken selbst verursacht, um einen Schaden vorzutäuschen. Er bot an, die vermeintlich dringend notwendigen Reparaturen am Dach für einen vergleichsweise geringen Betrag von wenigen hundert Euro durchzuführen.

Kurz darauf behauptete der Mann, die Arbeiten erledigt und das Dach abgedichtet zu haben. Die Seniorin bezahlte daraufhin die vereinbarte Summe. Unbemerkt nutzte der Täter jedoch die Gelegenheit, um Schmuck und Bargeld im Wert eines niedrigen fünfstelligen Eurobetrags zu stehlen.

Erst nachdem der falsche Handwerker das Haus verlassen hatte, bemerkte die Frau den Betrug und den Diebstahl und verständigte umgehend die Polizei.

Die weiteren Ermittlungen wurden vom Kommissariat 55 des Polizeipräsidiums München übernommen.

Täterbeschreibung

Der gesuchte Mann wird wie folgt beschrieben:

  • männlich, etwa 50 Jahre alt

  • circa 175 cm groß, schlank

  • kein Bart, keine Brille

  • sprach Deutsch mit osteuropäischem Akzent

  • trug eine Arbeitshose und ein braun-orangefarbenes Oberteil

Zeugen gesucht

Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung:
Wer hat im genannten Zeitraum im Bereich Ringstraße, Münchner Straße, Unterföhringer Ring oder Feringastraße in Unterföhring verdächtige Beobachtungen gemacht?

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeipräsidium München (Kommissariat 55) unter der Telefonnummer 089 2910-0 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Polizei warnt vor Trickbetrügern

Die Münchner Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen davor, unbekannte Personen in die Wohnung zu lassen, die sich als Handwerker, Stromableser oder ähnliche Dienstleister ausgeben. Ohne vorherige Ankündigung oder Termin sollte niemand eingelassen werden.

Auch bei angeblichen Schadensfällen – etwa behaupteten Wasserrohrbrüchen – empfiehlt die Polizei, zunächst Rücksprache mit der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den zuständigen Versorgungsbetrieben zu halten.

Der wichtige Hinweis der Polizei:
Gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit. Seriöse Handwerker haben Verständnis für Nachfragen.

Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 20.03.2026)

Bild von congerdesign auf Pixabay

Zeitreise über dem Raum München: Rundflüge mit Junkers-F13-Nachbau in Oberschleißheim geplant

Maria Sabbas-Scouras

OBERSCHLEISSHEIM / MÜNCHEN. Fliegen wie vor 100 Jahren: Am 13. und 14. Juni 2026 soll an der Flugwerft Schleißheim des Deutschen Museums in Oberschleißheim bei München ein nahezu originalgetreuer Nachbau der Junkers F13 zu Rundflügen abheben. Wer mitfliegen will, muss nach Angaben der Organisatoren vorab Vereinsmitglied werden. 

Eine seltene Gelegenheit für Luftfahrtfreunde: Das historische Flugzeug erinnert äußerlich an die Pionierzeit der zivilen Luftfahrt, ist technisch aber auf heutigem Sicherheitsniveau. Die Termine in Bayern sind Teil einer Rundflugserie, die der in Altenrhein ansässige Verein Junkers Luftverkehr für 2026 ankündigt. Im Mittelpunkt steht ein Flugzeugtyp, der als Meilenstein der frühen Passagierluftfahrt gilt. 

Warum dieses Flugzeug bis heute als Ikone gilt 

Die Junkers F13 absolvierte 1919 in Dessau ihren Erstflug und gilt als erstes Ganzmetall-Passagierflugzeug der Welt, welches aus Duraluminium gefertigt wurde. Das Deutsche Museum in München ordnet den Typ so ein: „Die F13 war das erste aus Metall gefertigte Passagierflugzeug – im Juni 1919 eine Weltneuheit.“ 

Mit offenem Cockpit für Pilot und Bordmechaniker oder Copilot sowie einer geschlossenen Kabine für vier Fluggäste wurde der Tiefdecker in den 1920er-Jahren als Passagier- und Frachtflugzeug genutzt. Luftfahrthistoriker sprechen wegen dieser Aufteilung bisweilen von einer „Postkutsche der Lüfte“. 

Originale Maschinen sind heute nur noch als Museumsstücke erhalten. Flugfähige Oldtimer dieses Typs gibt es nicht mehr. 

Außen fast wie damals, innen moderne Luftfahrttechnik 

Die Nachbauten orientieren sich äußerlich sehr eng an der ursprünglichen Konstruktion mit markanter Duraluminium-Wellblechhülle und der damaligen Ausstattung der kleinen Passagierkabine. 

An Bord arbeiten jedoch zeitgemäße Systeme: Im Cockpit kommt moderne Avionik zum Einsatz, um heutigen Sicherheitsanforderungen zu genügen. Angetrieben wird die Maschine von einem modernen Sternmotor.

Der rund zehn Meter lange Nachbau mit einer Spannweite von knapp 15 Metern ist für zwei Besatzungsmitglieder im halboffenen Cockpit und vier Fluggäste in der geschlossenen, beheizten Kabine ausgelegt. Bei den angebotenen Rundflügen werden nach Vereinsangaben jedoch aus Gewichtsgründen maximal drei Passagiere befördert.

So läuft die Buchung – und was Interessierte wissen müssen 

„Wir sehen die F13 als fliegendes luftfahrttechnisches und verkehrsgeschichtliches Kulturgut“, sagt Vereinsvorsitzender Bernd Huckenbeck. „Für viele Gäste ist ein Rundflug eine kleine Zeitreise in die Anfangsjahre der Passagierluftfahrt. Es ist ein ganz besonderes Erlebnis.“ 

Aus luftfahrtrechtlichen Gründen ist nach Angaben des Vereins für Flüge eine Mitgliedschaft erforderlich. Zwischen Beitritt und Flugtermin müsse ein Vorlauf von mindestens 30 Tagen liegen. Buchungen erfolgen demnach ausschließlich über die Internetseite. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. 

Konkrete Informationen nennt der Verein online unter https://junkers-luftverkehr.com

Dritte Amtszeit für Landrat Christoph Göbel

Maria Sabbas-Scouras

63,2 Prozent stimmten in der Stichwahl für den amtierenden Landrat

Christoph Göbel bleibt Landrat des Landkreises München. In der Stichwahl setzte er sich mit 63,2 Prozent der Stimmen gegen Marion Seitz von Bündnis 90/Die Grünen durch und tritt damit seine dritte Amtszeit an.

Deutliche Mehrheit in der Stichwahl

Die Stichwahl verzeichnete eine Wahlbeteiligung von 48 Prozent. Von den insgesamt 263.854 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis München machte damit knapp die Hälfte von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Das Ergebnis der Stichwahl zeigt eine klare Entscheidung zugunsten des Amtsinhabers. 126.628 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München haben ihre Stimme abgegeben.

Göbel steht seit 12 Jahren an der Spitze des Landkreises München und verantwortet die Entwicklung einer der bevölkerungsreichsten Regionen Bayerns.

Mit dem klaren Wahlergebnis startet der alte und neue Landrat in seine dritte Amtszeit.

„An allererster Stelle möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis München für ihr Vertrauen von Herzen danken. Auch allen Mitbewerbern danke ich sehr herzlich für einen fairen und partnerschaftlichen Wahlkampf. Nicht zuletzt gilt mein Dank allen Wahlkämpfern vor Ort, den Kreisrätinnen und Kreisräten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts für ihre engagierte Arbeit. Gemeinsam werden wir die erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit im Kreistag und im Landkreis fortsetzen – dazu werde ich weiterhin meinen Beitrag leisten“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 23.03.2026)

Startet in seine dritte Amtszeit: Landrat Christoph Göbel zusammen mit seinem aktuellen Stellvertreter Ernst Weidenbusch und seiner Frau Ochmaa Göbel.

Junge Union (JU) zieht selbstständig in Kreistag ein - Annika Brenner gewinnt Mandat

Maria Sabbas-Scouras

Die Junge Union München-Land hat bei der Kreistagswahl einen historischen Erfolg erzielt: Erstmals zieht der JU-Kreisverband mit einem eigenen Mandat in den Kreistag des Landkreises München ein. Insgesamt 206.717 Stimmen konnte die Liste der Jungen Union auf sich vereinen.

Mit 5.322 persönlichen Stimmen wird künftig Annika Brenner (29), Richterin, die Junge Union im Kreistag vertreten. Brenner verbesserte sich dabei von Listenplatz 8 auf Platz 1 und übernimmt damit das Mandat für die JU München-Land.

Brenner selbst betont, dass sie das Ergebnis als gemeinsame Leistung des gesamten Teams ver-steht: „Dieses Ergebnis ist keine Einzelleistung, sondern eine unglaubliche Teamleistung. Ohne den Einsatz beim Unterschriftensammeln, Plakate aufstellen, an Infoständen und in unzähligen Gesprä-chen vor Ort wäre ein solcher Erfolg für uns nicht möglich gewesen.“

Auch der Kreisvorsitzende Jan Kämmerer sieht in dem Wahlerfolg eine besondere Bedeutung für die Zukunft der Jungen Union im Landkreis: „Dieses Ergebnis ist historisch für unsere Junge Union, da wir auch den kommenden JU-Generationen etwas vererben können: Sie können zukünftig wieder mit einer eigenen JU-Listen antreten, ohne Unterstützungsunterschriften sammeln zu müssen.“

Quelle: Junge Union München-Land

Kreisvorsitzender Herr Jan Kämmerer und gewähltes Kreistagsmitglied Frau Annika Brenner

Achtung, Amphibienwanderung - Rücksicht im Straßenverkehr gefordert

Maria Sabbas-Scouras

Der Winter geht zu Ende und die alljährliche Wanderung von Fröschen, Kröten und Molchen zu ihren Laichgewässern beginnt wieder. Besonders in den Abendstunden und bei feuchtem Wetter begeben sich zahlreiche Amphibien auf ihre gefährliche Reise, diese führt oft über Straßen, die von Autos stark frequentiert sind. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises München appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, in den kommenden Wochen besonders vorsichtig zu fahren und auf die gekennzeichneten Wanderstrecken zu achten.

Hohe Gefahr für Tiere und Verkehrsteilnehmer

Erdkröten, Gras- und Springfrösche und Molche sind besonders gefährdet, da sie langsam die Straßen überqueren und von Autofahrern oft zu spät erkannt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass bereits ein Verkehrsaufkommen von 60 Fahrzeugen pro Stunde ausreicht, um fast alle wandernden Amphibien zu töten.

Doch nicht nur die Tiere sind betroffen: Auch freiwillige Helferinnen und Helfer, die sich für den Amphibienschutz einsetzen, arbeiten oft in den Dämmerungsstunden an Straßenrändern. Hier ist besondere Rücksichtnahme erforderlich.

Maßnahmen zum Schutz der Amphibien

Um die Tiere zu schützen, werden im Landkreis München in den kommenden Wochen Straßenabschnitte mit hoher Amphibienaktivität über Nacht gesperrt oder nur eingeschränkt befahrbar sein. Zahlreiche Ehrenamtliche betreuen Schutzzäune, sammeln Amphibien ein und tragen sie sicher über die Straße. Sobald die Paarungszeit vorbei ist, werden die Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben.

Was können Verkehrsteilnehmer tun?

• Tempo reduzieren: Besonders zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr ist es wichtig, langsam zu fahren, um die Tiere nicht zu gefährden.

• Beschilderung beachten: In vielen betroffenen Gebieten weisen Schilder auf Amphibienwanderungen hin – hier ist besondere Vorsicht geboten.

• Rücksicht auf Helfer nehmen: Ehrenamtliche Helfer setzen sich für den Schutz der Tiere ein und arbeiten oft in dunklen Bereichen – bitte besonders achtsam fahren.

• Ungesicherte Wanderstrecken melden: Falls Sie Straßenabschnitte entdecken, an denen viele Amphibien gefährdet sind, melden Sie dies bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder den Bund Naturschutz.

Hausbesitzer können helfen

Auch Hausbesitzer können zur Rettung der Amphibien beitragen. Kellerschächte und andere tiefe Gruben stellen oft tödliche Fallen für die Tiere dar. Das Landratsamt bittet daher darum, solche Schächte regelmäßig zu kontrollieren oder mit geeigneten Abdeckungen zu versehen.

Helfer gesucht!

Ohne den Einsatz freiwilliger Helfer ist der Schutz der Amphibien kaum zu bewältigen. Wer sich engagieren möchte, kann sich an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes München oder den Bund Naturschutz wenden. Auch in der Landeshauptstadt München gibt es Anlaufstellen für engagierte Bürgerinnen und Bürger.

Kontakt für Helfer:
Landratsamt München – Untere Naturschutzbehörde

Telefon: 089 / 6221-2367
E-Mail: naturschutz@lra-m.bayern.de

Bund Naturschutz – Kreisgruppe München
Telefon: 089 / 5156760
E-Mail: info@bn-muenchen.de

Landeshauptstadt München
naturschutz.rku@muenchen.de

Derzeit gibt es im Landkreis München diese bekannte Amphibien-Wanderwege:

• Aying - Zornedinger Straße

• Helfendorf – M 8

• Kirchstockach – Brunnthaler Str. beim Golfplatz

• Gräfelfing – Pasinger Straße und Starnberger Straße im Bereich Heitmeier Siedlung

• Grasbrunn – Staatsstraße 2079 beim Forstwirt

• Grasbrunn – Leonhard-Stadler-Straße

• Höhenkirchen-Siegertsbrunn – M 11 (Luitpoldstraße zw. St 2078 und Wächterhofstraße; nächtliche Vollsperrung)

• Hohenbrunn – M 24 (bei MUNA zwischen M 11 und Werksausfahrt Katastrophenschutz)

• Ottobrunn – Ottostraße

• Planegg – Jörg-Tömlinger-Straße

• Straßlach-Dingharting und Oberhaching – Römerstraße (nächtliche Vollsperrung)

• Straßlach-Dingharting – St 2071 (Beigarten, nächtliche Vollsperrung)

• Straßlach-Dingharting – St 2072 (Tölzer Straße)

• Unterföhring – Zufahrt zum Poschinger Weiher

• Oberschleißheim – Hackerstraße zwischen Badersfeld und Hackermoos

• Taufkirchen – Hohenbrunner Weg in Höhe des Berghamer Weihers

• Taufkirchen – Bachmüllerweg entlang der Wiesen

Quelle: Landratsamt München

Foto: Pixabay, Georg_Wietschorke

Investitionen ins ÖPNV-Angebot zahlen sich für Landkreis aus

Maria Sabbas-Scouras

Landkreis München bestätigt Ergebnisse der Studie zu positivem Nutzen des ÖPNV-Ausbaus

Jeder in den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) investierte Euro erzeugt fast das Vierfache an Nutzen: Die Quintessenz der jüngst vom MVV veröffentlichten Studie zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wertschöpfung des öffentlichen Verkehrs im Großraum München bestätigt den seit vielen Jahren vom Landkreis München gefahrenen Kurs, den öffentlichen Personennahverkehr nachhaltig auszubauen.

Seit der Beschlussfassung des Nahverkehrsplans im Jahr 2013 hat der Landkreis München kontinuierlich in den Ausbau des ÖPNV-Angebots investiert: Die Takte der Buslinien wurden verdichtet, neue Linien wie Tangential- und Expressbusse eingeführt, und die Anzahl der Buskilometer ist von etwa 9 Millionen im Jahr 2014 auf ca. 23 Millionen im Jahr 2025 angestiegen. Die jährlichen reinen Kosten für den Betrieb der Buslinien im Jahr 2025 beliefen sich auf etwa 71 Millionen Euro (ohne Gegenrechnung der prognostizierten Fahrgeldeinnahmen), wobei zusätzliche 15 Millionen Euro für die U 6 und Tram 25 anfallen. Insgesamt ergibt sich eine Summe von rund 86 Millionen Euro für den Betrieb des öffentlichen Verkehrs im Landkreis München im vergangenen Jahr.

Über 300 Millionen Euro jährliche Wertschöpfung im Landkreis

Diese Investitionen in das Angebot des ÖPNV haben jedoch eine weitaus größere Wirkung, als die reinen Betriebskosten vermuten lassen. Die Studie belegt, dass sich jeder investierte Euro im öffentlichen Verkehr mit einem wirtschaftlichen Nutzen von etwa 3,60 Euro multipliziert. Überträgt man dieses über den MVV-Raum inklusive Eisenbahn gemittelte Kosten-Nutzen-Verhältnis auf den Landkreis München, ergibt sich eine gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung von rund 310 Millionen Euro pro Jahr.

Der ÖPNV trägt damit nicht nur zur Entlastung der Umwelt bei, sondern stärkt auch den regionalen Arbeitsmarkt und den Einzelhandel, da er für Pendler, Touristen und die allgemeine Bevölkerung eine wichtige Rolle spielt. In Zeiten steigender Anforderungen an den Klimaschutz und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger ist die nachhaltige Weiterentwicklung des ÖPNV im Landkreis München eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen.

„Die Ergebnisse dieser Studie zeigen eindrucksvoll, dass sich unsere kontinuierlichen Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr auszahlen. Der ÖPNV ist nicht nur ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität und den Klimaschutz in unserer Region, sondern auch ein unverzichtbarer wirtschaftlicher Hebel. Wir sind überzeugt, dass der weitere Ausbau und die Qualität des ÖPNV auch in Zukunft zu einer starken wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises beitragen werden“, erklärt Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 17.03.2026)

Aufruf zur Stichwahl am Sonntag – Ihre Stimme zählt!

Maria Sabbas-Scouras

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

am kommenden Sonntag findet die Stichwahl bei der Kommunalwahl statt. Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in unserer Gemeinde leben, haben das Recht, daran teilzunehmen.

Das Wahlrecht für EU-Bürger bei Kommunalwahlen ist im europäischen Recht sowie im deutschen Grundgesetz verankert. Wenn Sie
• Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaates sind,
• mindestens 18 Jahre alt sind,
• seit einiger Zeit in unserer Gemeinde wohnen (in Bayern in der Regel mindestens 2 Monate) und
• im Wählerverzeichnis eingetragen sind,

dann dürfen Sie Ihre Stimme abgeben.

Bei Kommunalwahlen können EU-Bürger in Bayern zum Beispiel wählen:
Gemeinderat oder Stadtrat
Kreistag
Bürgermeister oder Landrat

Nutzen Sie dieses demokratische Recht und gehen Sie am Sonntag zur Stichwahl. Jede Stimme trägt dazu bei, unsere Gemeinde und unseren Landkreis mitzugestalten.

Demokratie lebt von Beteiligung – machen Sie mit!

Maria Sabbas-Scouras

Bild von pics_kartub auf Pixabay

Halbseitige Sperrung der B 471 in Oberschleißheim

Maria Sabbas-Scouras

Einbahnstraßenregelung vom 26. März bis längstens 11. April 2026

Aufgrund von Baugrunduntersuchungen im Auftrag der Gemeinde Oberschleißheim auf der B 471 Dachauer Straße in Oberschleißheim östlich und westlich des Bahnübergangs wird die B 471 Dachauer Straße zwischen Mittenheimer Straße und der Kreuzung mit der Feierabendstraße vom 26. März bis längstens 11. April 2026 halbseitig gesperrt und als Einbahnstraße ausgeschildert.

Der Verkehr von Dachau in Richtung Garching kann durch die Baustelle fahren, der Verkehr von Garching in Richtung Dachau wird über die Mittenheimer Straße und die Feierabendstraße umgeleitet.

Anliegerverkehr auf der Ostseite des Bahnübergangs ist bis zur Baustelle zugelassen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 13.03.2026)

Bild: Pixabay

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler

Maria Sabbas-Scouras

Eltern müssen Betreuungsbedarf bis 30. April anmelden

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch wird bundesweit schrittweise eingeführt. Zunächst gilt er für Erstklässler und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 auf alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen ausgeweitet.

Der Anspruch umfasst ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche – grundsätzlich auch während der Schulferien. Einrichtungen können jedoch bis zu 20 Tage im Jahr geschlossen sein.

Eltern können zwischen verschiedenen Betreuungsformen wählen, etwa Mittagsbetreuung oder Hort. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen weitere Modelle wie den offenen, gebundenen oder kooperativen Ganztag. Welche Angebote es vor Ort gibt, erfahren Eltern in der Regel im Rahmen der Schuleinschreibung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Betreuungsform besteht nicht. Entscheidend ist, dass der individuelle Betreuungsbedarf des Kindes abgedeckt wird.

Anmeldung bis 30. April – auch für Ferienzeiten

Damit Städte und Gemeinden ausreichend Betreuungsplätze planen können und der Rechtsanspruch gesichert ist, müssen Eltern ihren Bedarf frühzeitig anmelden. Der Landkreis bittet daher darum, den Betreuungsbedarf – auch für die Ferien – bis spätestens 30. April bei der jeweiligen Heimatkommune zu melden. Informationen zur Anmeldung gibt es auf den Websites bzw. in den Rathäusern der Landkreiskommunen. Zum Teil ist eine Bedarfsmeldung auch direkt bei der Schuleinschreibung möglich.

Bereits heute können im Landkreis München rund 80 Prozent der Kinder eine Nachmittagsbetreuung nutzen.

„Viele Familien im Landkreis profitieren bereits heute von einem vielfältigen und gut ausgebauten Betreuungsangebot für Grundschulkinder. Darauf können wir aufbauen. Gemeinsam mit unseren Städten und Gemeinden werden wir die bestehenden Strukturen weiterentwickeln, damit auch künftig möglichst passgenaue Angebote für Familien vor Ort zur Verfügung stehen“, so Landrat Christoph Göbel.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises München unter www.landkreis-muenchen.de/Ganztagsbetreuung

Quelle: Landratsamt München (Stand 12.03.2026)

Bild von Bruno auf Pixabay

Kolomanbrücke in Ismaning drei Tage lang gesperrt

Maria Sabbas-Scouras

Dringende Sanierungsarbeiten vom 16. bis 18. März 2026

Aufgrund von dringenden Sanierungsarbeiten muss der Kolomansteg südlich von Ismaning vom 16. bis einschließlich 18. März 2026 für den Verkehr gesperrt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, werden gebeten, die Brücke an diesen Tagen weiträumig zu umfahren. Das Landratsamt bittet um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.

Quelle: Landratsamt München (Stand 12.03.2026)

Ausschreibung fürs Projekt Bürgerbühne 2027

Maria Sabbas-Scouras

Die Gemeinde Unterföhring schreibt ab sofort ein neues Bürgerbühnen-Projekt aus: Gesucht werden erfahrene künstlerische Projektleiter:innen aus dem Landkreis München für die Umsetzung eines Projektes mit Bürger:innen aus Unterföhring mit oder ohne Vorerfahrung.

Das Projekt kann sich einer Gattung der darstellenden Künste widmen wie Theater, Tanz, Musiktheater, Zirkus, Puppenspiel und Performancekunst etc. Auch genreübergreifende Formate sind möglich.

Die Freude am Bühnenspiel soll entfacht und der Mut zum eigenen darstellerischen Ausdruck gefördert werden. Es soll ein kreativer Prozess in Gang gesetzt werden, an dessen Ende ein gemeinschaftliches Gesamtkunstwerk zur Aufführung kommt.

Für das Projekt steht ein Gesamtbudget von 30.000 € (künstlerische Leitung und Produktion) zur Verfügung.

Die Eckdaten:

• Projektvorbereitung und Recherche ab September 2026

• Probenphase ab Frühjahr 2027 in gemeindlichen Proberäumen zur freien Nutzung

• Endprobenphase 21.06. - 03.07.2027 mit Betreuung hausinterner Bühnenmeister und Veranstaltungstechniker

• Premiere: Samstag, 03.07.2027 und eine weitere Aufführung am Sonntag, 04.07.2027 im Großen Saal des Bürgerhauses Unterföhring

Bewerbungen mit Beschreibung des Projektes/Konzeptes, Lebenslauf und Referenzen zum Nachweis der Professionalität (Videolinks max. 5 Minuten) ausschließlich per Mail (max. 5 MB) bis zum 01.04.2026 an: riese@unterfoehring.de

Für Rückfragen stehen der Kulturamtsleiter Florian Nagel und die Sachgebietsleiterin der Kulturverwaltung, Lena de Riese, unter info@buergerhaus-unterfoehring.de zur Verfügung.

Quelle: Kulturamt Unterföhring

Umstellung auf emissionsfreie Busse schreitet voran

Maria Sabbas-Scouras

Bund unterstützt Umstellung von sieben MVV-Regionalbuslinien auf emissionsfreie Antriebe mit rund neun Millionen Euro

Busfahren gehört für viele Menschen zum Alltag. Langfristig sollen im Landkreis alle Busse auf emissionsfreie Antriebe umgestellt werden. Für diesen Schritt erhält der Landkreis München vom Bund nun Fördermittel in Höhe von rund neun Millionen Euro. Mit der Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) werden sieben MVV-Regionalbuslinien auf emissionsfreie Antriebe umgestellt. Vorgesehen ist die Beschaffung von insgesamt 46 Batteriebussen, die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 in den regulären Linienbetrieb gehen sollen.

Langfristiges Ziel ist es, alle MVV-Regionalbuslinien schrittweise zu elektrifizieren oder auf andere emissionsfreie Antriebe umzustellen. Bereits heute sind im Landkreis acht Buslinien vollständig elektrifiziert. Sieben dieser Linien werden mit insgesamt 29 Batteriebussen betrieben, eine weitere Linie mit zwei Brennstoffzellenbussen. Ergänzend dazu kommen derzeit sechs Brennstoffzellenbusse auf verschiedenen Linien im Landkreis zum Einsatz. Mit der nun bewilligten Förderung setzt der Landkreis diesen Kurs fort und erweitert den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge im Regionalbusverkehr weiter.

Förderung für sieben stark frequentierte Linien

Im vergangenen Jahr hatte der Bund einen neuen Förderaufruf für Busse mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben gestartet. Der Landkreis München bewarb sich daraufhin mit sieben MVV-Regionalbuslinien, deren Verkehrsleistungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 neu vergeben werden.

Gefördert werden die Linien:

• 212 (Neuperlach Süd [U/S] – Neubiberg [S] – Ottobrunn – Putzbrunn – Grasbrunn)

• 217 (Neuperlach Süd [U/S] – Unterbiberg – Unterhaching [S])

• 231 (Ismaning [S] – Unterföhring – Studentenstadt [U])

• 234 (Messestadt West [U] – Feldkirchen [S] – Aschheim – Unterföhring [S])

• 236 (Fischerhäuser – Ismaning [S] – Waldorfschule)

• 263 (Messestadt West [U] – Riem [S] – Dornach – Aschheim – Kirchheim – Heimstetten [S] Nord – Feldkirchen [S])

• 264 (Messestadt West [U] – Dornach Gewerbegebiet – Riem [S] Dornach)

Da die ausgewählten Linien eine hohe Laufleistung aufweisen, bieten sie damit ein großes Potenzial zur Reduzierung von CO₂-Emissionen. Die Verkehrsleistungen für die betroffenen Linien werden derzeit ausgeschrieben, um die künftigen Verkehrsunternehmen zu ermitteln.

„Die Förderung durch den Bund ist für uns ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Umstellung unserer MVV-Regionalbuslinien auf emissionsfreie Antriebe“, so Landrat Christoph Göbel. „Mit jeder zusätzlichen elektrifizierten Linie kommen wir unserem Ziel eines klimafreundlichen öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis München ein großes Stück näher. Zugleich leisten wir damit einen konkreten und messbaren Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele.“

Quelle: Landratsamt München (Stand 25.02.2026)

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und Dominik Scheuer, Projektleiter Umstellung auf alternative Antriebe im Sachgebiet Öffentlicher Personennahverkehr im Landratsamt München, bei der Übergabe der Förderurkunde für den Landkreis München in Berlin. Foto: frank schroth | fotografie

Das Projekt wird im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ mit insgesamt 8.935.500 Euro durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gefördert. Fördermittel dieser Maßnahme werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

Automatisierte Drohnen für die Gefahrenabwehr

Maria Sabbas-Scouras

Pilotprojekt für verbesserte Gefahrenabwehr und Lagebeurteilung der Stadt und des Landkreises München

Schnelle, fundierte Entscheidungen sind in der Gefahrenabwehr entscheidend. Um Einsatzlagen künftig noch früher und präziser beurteilen zu können, setzen der Landkreis München sowie die Feuerwehr München auf automatisierte Drohnen. Noch vor dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte ermöglichen die Drohnen der Leitstelle eine erste Lageeinschätzung anhand hochauflösender Luftbilder sowie eine effektive Kräfteplanung. In der Landeshauptstadt München kommen bereits seit vergangenem Dezember sehr erfolgreich zwei automatisierte Drohnen zum Einsatz. Nun ergänzt eine weitere Drohne in Heimstetten das Projekt. Ziel des gemeinsamen Projekts, das im Rahmen eines Pressetermins auf der Feuerwache 4 in München vorgestellt wurde, ist eine moderne, leistungsfähige und eng vernetzte Gefahrenabwehr in der Region.

Die neu in der Gemeinde Kirchheim stationierte Drohne startet bei bestimmten Schlag- und Stichworten automatisiert aus dem Einsatzleitrechner der Feuerwehreinsatzzentrale und liefert schon wenige Minuten später ein erstes Lagebild aus der Luft, noch bevor die ersten Kräfte vor Ort eintreffen. Bei unklaren Lagen kann zudem der diensthabende Schichtführer manuell den Start anordnen.

Die Drohne soll insbesondere dort unterstützen, wo Einsatzorte unklar sind, etwa auf Autobahnen oder in Waldgebieten, und dabei helfen, den alarmierten Kräfteansatz frühzeitig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Auf diese Weise gelangen die Einsatzkräfte schneller zum Ziel und können Maßnahmen noch präziser und frühzeitiger einleiten.

Der Einsatzradius der Drohne beträgt rund acht Kilometer. Mit einer Fluggeschwindigkeit von etwa 50 Kilometern pro Stunde erreicht sie die Einsatzstelle in der Regel deutlich vor den anfahrenden Einheiten. Als „fliegendes Auge“ liefert sie dabei bis zu 56 Minuten lang hochauflösende Bilder mit bis zu 65-facher Vergrößerung. Mit der integrierten Wärmebildkamera haben die Einsatzkräfte zudem die Möglichkeit, gezielt erste Schwerpunkte eines Brandereignisses zu definieren oder einen Waldbrand in seiner Ausdehnung zu erfassen.

Während ihres Flugs werden die Drohnen kontinuierlich von eigens ausgebildeten Drohnenpilotinnen und -piloten des auf automatisierte Drohnensysteme spezialisierten Unternehmens Skyflow überwacht, die bei Bedarf jederzeit in den Flug eingreifen können. Auch für den unwahrscheinlichen Fall eines Totalausfalls ist vorgesorgt: Ein integrierter Fallschirm ermöglicht im Notfall eine kontrollierte Landung auch über bewohntem Gebiet.

Der Drohneneinsatz wurde im Vorfeld mit den Betreibern von Rettungs- und Polizeihubschraubern abgestimmt, um eine sichere Nutzung des Luftraums zu gewährleisten. Darüber hinaus werden sämtliche nationale und europäische Vorschriften zum Drohnenbetrieb durch Behörden mit Sicherheitsaufgaben vollständig eingehalten. Die Drohnen werden ausschließlich anlassbezogen zu konkreten Einsatzstellen entsendet; eine flächendeckende oder dauerhafte Überwachung findet nicht statt. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet, wobei sämtliche Anforderungen der Verordnung strikt beachtet und umgesetzt werden.

Gemeinsamer Baustein moderner Gefahrenabwehr

Die automatisierte Drohne des Landkreises ergänzt die bereits bestehenden Drohnensysteme der Feuerwehr München an den Feuerwachen 4 und 5. Damit entsteht ein abgestimmtes System zur luftgestützten Lageerkundung in Stadt und Landkreis München. Auch das Polizeipräsidium München erhält Zugriff auf die Echtzeitübertragung der Bilddaten. Das Projekt ist zunächst als sechsmonatige Testphase angelegt und wird im Anschluss ausgewertet. Im Anschluss soll dann über einen dauerhaften Einsatz dieser Technologie entschieden werden.

Landrat Christoph Göbel betonte die Bedeutung des Projekts für den Bevölkerungsschutz im Landkreis: „Eine verlässliche Lageerkundung ist die Grundlage jeder guten Einsatzentscheidung. Mit der automatisierten Drohne gewinnen wir wertvolle Minuten. Diese Zeit kann im Ernstfall entscheidend sein für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für den Schutz unserer Einsatzkräfte. Damit stärken wir unsere Feuerwehren und Hilfsorganisationen bei ihrer wichtigen Arbeit.“

Auch Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller hebt die Bedeutung des Projekts für die Sicherheit der Landeshauptstadt München hervor: „In Ausnahmesituationen wie großen Bränden, Überschwemmungen oder schweren Verkehrsunfällen zählt jede Minute. Drohnen helfen unseren Kolleg*innen bei der Branddirektion, die Lage frühzeitig einzuschätzen und ihre Einsätze schnell und sicher durchzuführen. Ich freue mich, dass wir mit Hilfe modernster Technik den Schutz der Bürger*innen vor Gefahren weiter verbessern können.“

Im täglichen Feuerwehreinsatz geht es bei der Drohnenfernerkundung um Geschwindigkeit, also um eine möglichst frühe bildliche Übersicht zur Einsatzstelle. Hier erhoffen sich Stadt und Landkreis Vorteile, wenn die am schnellsten verfügbare und nächstgelegene Drohne eingesetzt wird, ohne auf Zuständigkeitsgrenzen Rücksicht nehmen zu müssen. Im Pilotbetrieb werden die Prozesse für eine effiziente und rechtskonforme Zusammenarbeit getestet.

Christian Schnepf, Leiter der Abteilung Einsatz-Informations- und Kommunikationstechnik bei der Feuerwehr München ging auf die Vorteile der automatisierten Drohnen für die Einsatzkräfte ein: „Durch die Übertragung von Bildern der Einsatzstelle in die Führungsfahrzeuge kann die Einsatzleitung Entscheidungen deutlich früher treffen und damit die Einsatzmaßnahmen schon vor dem Eintreffen strukturieren. Das kann ein entscheidender Zeitgewinn für Einsatzkräfte und Betroffene sein.“

Daniel Hoppe von der Firma Skyflow berichtete über die bisher gesammelten Erfahrungen mit automatisierten Drohnen im Stadtgebiet München. „Dass Stadt und Landkreis sich im Einsatz die nächstverfügbare Drohne teilen – unabhängig von Zuständigkeitsgrenzen – ist ein großer Schritt. Unser System ist so konzipiert, dass Drohnen und Livestreams organisationsübergreifend freigegeben werden können. München ist der erste Standort, an dem das System im Einsatz ist."

Bisherige Erkenntnisse der Feuerwehr München im Stadtgebiet

Insgesamt 29 Einsätze konnten die beiden Drohnen im Stadtgebiet München bereits absolvieren. Die Gesamtflugzeit betrug dabei knapp zehn Stunden und es wurden insgesamt 294 Kilometer zurückgelegt. Bei 18 Brandeinsätzen, fünf Lageerkundungen, vier Verkehrsunfällen und einer Personensuche konnten die Drohnen erfolgreich eingesetzt werden. Auch konnten bereits die Einsatzkräfte der Polizei aus der Luft unterstützt werden.

Durchschnittlich vier Minuten vor Eintreffen der Einsatzkräfte ist die Drohne bereits vor Ort, obwohl teilweise deutlich größere Distanzen zurückgelegt werden müssen.

Bei einem automatischen Notruf nach einem Verkehrsunfall (ECall) war die Drohne beispielsweise drei Minuten vor den Einsatzkräften der Polizei und vier Minuten vor dem Rettungswagen an der Einsatzstelle. Der Standort des verunfallten Pkw konnte bestätigt werden und eine erste Lageeinschätzung aus der Luft war möglich.

Quelle Text und Fotos: Landratsamt München (Stand 05.03.2026)

Landrat Christoph Göbel (Mitte links) und Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller (Mitte rechts) zusammen mit Vertretern der Kreisbranddirektion und der Branddirektion der Landdeshauptstadt München sowie der Firma Skyflow.

Die Drohne in Aktion (Foto: Daniel Hoppe Skyflow)

Landesweiter Warntag am 12. März 2026

Maria Sabbas-Scouras

Test der Bevölkerungs-Warnsysteme gegen 11 Uhr

In Bayern findet regelmäßig am zweiten Donnerstag im März ein landesweiter Probealarm statt. Dieses Jahr ist es am Donnerstag, den 12. März 2026, wieder soweit: Ab 11 Uhr erproben Land und Kommunen ihre jeweiligen Warnsysteme – von Katastrophenschutzsirenen bis hin zu Warn-Apps. Auch im Landkreis München werden an diesem Tag Test-Warnungen ausgelöst.

Gewarnt wird im Landkreis München insbesondere über Warn-Apps wie NINA, KATWARN oder BIWAPP sowie über Cell Broadcast, einen Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Smartphone geschickt werden können. Ausgelöst werden die Warnungen am 12. März zentral durch das Bayerische Melde- und Lagezentrum des Innenministeriums. In Aying (inklusive der Ortsteile Dürrnhaar und Großhelfendorf), Garching (inkl. Dirnismaning und Hochbrück), Neubiberg, Ottobrunn, Straßlach-Dingharting (inkl. Großdingharting) und Unterföhring werden zudem die Katastrophenschutz-Sirenen eine Minute lang einen an- und abschwellenden Heulton von sich geben, der die Bevölkerung im Ernstfall dazu veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten. Die Stadt Unterschleißheim warnt über mobile Sirenen. Um 11:30 Uhr wird über dieselben Kanäle Entwarnung gegeben. In Ottobrunn und Neubiberg erfolgt keine Entwarnung über Sirene. Erstmalig erfolgt auch über Cell Broadcast eine Entwarnung.

Das Landratsamt München informiert auf seinem neuen WhatsApp-Kanal „Sicher im Landkreis München“ (www.landkreis-muenchen.de/whatsapp-warninfo) zudem jederzeit über aktuelle Warnungen in Krisen- und Katastrophenfällen. Wichtig ist es hierbei die Benachrichtigungen zu aktivieren, um direkt über neue Beiträge informiert zu werden.

Bei Warn-Apps immer standortbezogene Meldungen aktivieren

Besonders großflächig und schnell kann seit einigen Jahren über Warn-Apps wie NINA, KATWARN oder BIWAPP gewarnt werden. Nutzerinnen und Nutzer können dort angeben, für welche Orte oder Regionen sie Warnungen erhalten möchten. Im Ernstfall wird dann über die App auf eine bestehende Gefahrensituation hingewiesen. Damit die Warnung möglichst schnell auf dem eigenen Gerät ankommt, ist es wichtig, Push-Nachrichten für die Warnapp zu erlauben. Um jederzeit und an jedem Ort über Warnungen informiert werden zu können, sollten in den Apps zudem unbedingt standortbezogene Warnungen aktiviert sein. In KATWARN nennt sich dies „Schutzengel-Funktion“, bei NINA „aktueller Standort“ und BIWAPP bietet dafür die „Wächter-Funktion“. So bleibt man auch außerhalb des Wohn- oder Arbeitsorts immer über alle Gefahren informiert.

Stresstest für Warninfrastruktur und Information für Bevölkerung

Mit einem Probealarm werden die technischen Systeme unter Realbedingungen getestet, um Schwachstellen für den Ernstfall beheben zu können. Er ist aber auch wichtig, um die Bevölkerung über verschiedene Formen der Warnung zu informieren und zu sensibilisieren. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Selbsthilfefähigkeit der Menschen in Deutschland in einem Krisenfall.

Durch das Verständnis für die Abläufe bei Warnmeldungen können Menschen im Ernstfall besser reagieren.

Warnsysteme auch für Klimaanpassung ein zentraler Baustein

Insbesondere durch den Klimawandel werden wetterbedingte Ereignisse wie Starkregen, Hagel und starke Unwetter häufiger und intensiver, auch im Landkreis München ist dies zunehmend spürbar. Diese Ereignisse können zu Gefährdungen für Menschen sowie zu Schäden an Gebäuden und Infrastruktur führen. Die Eigenvorsorge in der Bevölkerung gewinnt an Bedeutung und kann Schlimmeres verhindern. Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau einer Rückstauklappe im Keller oder die Sturmsicherung von Dachziegeln können potentielle Schäden am Gebäude verringern. Ein funktionierendes Warnsystem ist demnach sowohl für den Bevölkerungsschutz als auch für die Klimaanpassung essenziell.

Weitere Informationen zum bayernweiten Warntag gibt es auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter www.stmi.bayern.de/bevoelkerungsschutz/warndienste.

Quelle: Landratsamt München (Stand 04.03.2026)

Bild von Ad Adriaans auf Pixabay

ACHTUNG !! Newcastle Disease bei Geflügel breitet sich aus

Maria Sabbas-Scouras

Veterinäramt ruft Geflügelbesitzer dazu auf, Impfpflicht einzuhalten und Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen

Aufgrund aktueller Krankheitsausbrüche der Newcastle Disease (ND) im benachbarten Landkreis Erding sowie weiterer Verdachtsfälle ruft das Veterinäramt des Landratsamts München alle Geflügelbesitzer, insbesondere auch Kleinst- und Hobbyhalter, zur strikten Einhaltung der gesetzlichen Impfpflicht und gerade in der aktuellen Situation zur Beachtung aller Biosicherheitsmaßnahmen auf.

Die Newcastle Disease, auch als „Atypische Geflügelpest“ bekannt, ist eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung. Da das Virus über Wildvögel, Personen oder kontaminiertes Futter leicht verschleppt werden kann, stellt die aktuelle Lage im Nachbarlandkreis ein direktes Risiko auch für Geflügelhalter im Landkreis München dar.

Gesetzliche Impfpflicht für Geflügel

In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung vor, dass alle Besitzer von Hühnern oder Truthühnern ihre Tiere regelmäßig gegen Newcastle Disease impfen lassen müssen. Ausnahmen hiervon gibt es nicht. Auch Personen, die etwa nur einzelne Tiere im Garten halten, sind von der Impfpflicht für ihre Tiere betroffen.

Was Tierhalter jetzt tun müssen

Besitzer von Geflügel sollten unbedingt den Impfstatus ihrer Tiere prüfen und sicherstellen, dass diese über einen lückenlosen Impfschutz verfügen. Darüber hinaus muss jeder Geflügelbestand beim zuständigen Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein.

Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser oder per Injektion durch einen Tierarzt. Die Impfung schützt nicht nur das Einzeltier vor einem qualvollen Krankheitsverlauf, sondern verhindert im Ernstfall auch die umfassende Keulung von Beständen in der gesamten Region. Im betroffenen Nachbarlandkreis mussten bereits über 100.000 Hühner getötet werden. Die gesetzlich vorgeschrieben Maßnahmen unterscheiden im Seuchenfall nicht zwischen Groß- und Klein- und Kleinsthaltungen. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Geflügelhalter können zudem aktiv dazu beitragen, dass sich die Viruserkrankung nicht weiter ausbreitet, indem sie den Kontakt zwischen den eigenen Tieren und Wildvögeln minimieren. Fremde Personen dürfen die Stallungen und Haltungen derzeit nicht betreten.

Bei plötzlichen Todesfällen unter den gehaltenen Tieren, Atemwegsproblemen oder einem starken Rückgang der Legeleistung ist umgehend ein Tierarzt zu Rate zu ziehen.

Geflügelbesitzer, die Fragen zu den bei ihren Tieren erforderlichen Impfungen bzw. deren Impfstatus haben, können sich an ihren praktischen Tierarzt oder das Veterinäramt wenden.

Quelle: Landratsamt München (Stand 04.03.2026)