Aufruf zur Stichwahl am Sonntag – Ihre Stimme zählt!
Maria Sabbas-Scouras
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
am kommenden Sonntag findet die Stichwahl bei der Kommunalwahl statt. Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in unserer Gemeinde leben, haben das Recht, daran teilzunehmen.
Das Wahlrecht für EU-Bürger bei Kommunalwahlen ist im europäischen Recht sowie im deutschen Grundgesetz verankert. Wenn Sie
• Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaates sind,
• mindestens 18 Jahre alt sind,
• seit einiger Zeit in unserer Gemeinde wohnen (in Bayern in der Regel mindestens 2 Monate) und
• im Wählerverzeichnis eingetragen sind,
dann dürfen Sie Ihre Stimme abgeben.
Bei Kommunalwahlen können EU-Bürger in Bayern zum Beispiel wählen:
• Gemeinderat oder Stadtrat
• Kreistag
• Bürgermeister oder Landrat
Nutzen Sie dieses demokratische Recht und gehen Sie am Sonntag zur Stichwahl. Jede Stimme trägt dazu bei, unsere Gemeinde und unseren Landkreis mitzugestalten.
Demokratie lebt von Beteiligung – machen Sie mit!
Maria Sabbas-Scouras
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