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ISMANING

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Lex Baioariorum: Das Recht der Bayern

Maria Sabbas-Scouras

Die Lex Baioariorum aus dem frühen Mittelalter ist die erste und für Jahrhunderte einzige umfassende Aufzeichnung des bayerischen Rechts. Sie ist der älteste in Bayern verfasste Text, der bis heute erhalten ist, und wegen der in ihr enthaltenen volkssprachigen Wörter zugleich das älteste Zeugnis für die bairische Sprache. Die Lex Baioariorum ist Straf-, Zivil- und Prozessrecht in einem. Neben Bestimmungen aus dem fränkischen Recht überliefert sie auch Gebräuche, etwa die Sitte, dass Zeugen vor Gericht am Ohr gezupft wurden. Schon daraus ist zu ersehen, welch faszinierende Einsichten in die frühmittelalterliche Gesellschaft diese Paragrafen eröffnen. Ausführlich werden Stellung und Recht des Herzogs, seiner Familie, des Klerus und des Hochadels festgeschrieben. Eigene Abschnitte befassen sich mit den Freien, den Freigelassenen und den Knechten. Detailliert wird beschrieben, welche Bußen für diverse Körperverletzungen zu leisten waren, wobei die Bußen für Freie, Freigelassene und Sklaven klar gestaffelt waren. Der Vortrag wird insbesondere die Wirkungsgeschichte der Lex Baioariorum bis ins 13. Jh. behandeln und diskutieren, ob und wie sie in der Rechtspraxis überhaupt angewendet wurde.

Roman Deutinger ist Mitarbeiter beim Repertorium "Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters" an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.

Gebühr wird an der Abendkasse bezahlt.

Ismaning, vhs im Kultur- u. Bildungszentrum, Mühlenstr. 15

Montag, 14.01.19, 19.30 Uhr

Gebühr: EUR 7,00