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GARCHING

Zahlungstermin für Steuern und Gebühren

Maria Sabbas-Scouras

Die Stadt Garching b. München erinnert, dass am 15. August folgende Steuern und Gebühren mit der 3. Rate zur Zahlung fällig werden:

-           Grundsteuer A und B

-           Gewerbesteuervorauszahlung

-           Müllabfuhrgebühren

 

Weitere Fälligkeitstermine sind der 15. Februar (1. Rate), der 15. Mai (2. Rate) und der 15. November (4. Rate) eines jeden Jahres.

Auf Antrag bei der Stadt Garching b. München kann die Grundsteuer abweichend am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

 

Soweit bei der Stadtkasse SEPA-Lastschriftmandate vorliegen, werden die Beträge am Fälligkeitstag vom Konto abgebucht, und der Steuerzahler muss sich nicht mehr um eine rechtzeitige Zahlung kümmern.

 

Ein Lastschriftmandat kann bei der Stadt Garching jederzeit erteilt werden. Um Mahnungen zu vermeiden bittet die Stadt Garching, falls von der Möglichkeit die Beträge einziehen zu lassen nicht Gebrauch gemacht wird, rechtzeitig an eine Überweisung zu denken.