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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Auffrischungsimpfungen im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Einsätze in Pflegeeinrichtungen bereits in Planung – Impfwillige, die zuhause leben, können vom Arzt oder in den Impfzentren geimpft werden

Ab sofort werden in den Impfzentren des Landkreises München sowie durch mobile Impf-Teams Auffrischungsimpfungen für bestimmte Personengruppen angeboten. Grundvoraussetzung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie beim Impfling mindestens sechs Monate zurückliegt und die zu impfende Person einer bestimmten Personengruppe angehört.

Primär liegt der Fokus dabei auf den Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die ab Ende 2020 die ersten Impfungen erhalten haben. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits und die Impfzentren stehen in Kontakt mit den betreffenden Einrichtungen. Einzelpersonen können vorrangig durch ihre behandelnden Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Wenn eine Impfung durch einen niedergelassenen Arzt nicht möglich ist, können sich Impfberechtigte aber ebenfalls an ein Impfzentrum wenden.

Die Gesundheitsministerkonferenz hat am 2. August 2021 beschlossen, dass Personen, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt, eine Auffrischungsimpfung angeboten werden soll. Der Beschluss beruht auf ersten Studienergebnissen, die darauf hinweisen, dass es bei bestimmten Personengruppen vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann. Eine Auffrischungsimpfung ist daher aus gesundheitlicher Vorsorge sowie zum persönlichen Schutz sinnvoll. Nun liegen auch die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen des RKI dazu vor.

Wer kann eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Grundvoraussetzung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Zusätzlich muss eine Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppen vorliegen:

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen / Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und

Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen,

Personen mit Immunschwäche/Immunsuppression 

Pflegebedürftige Menschen in eigener Häuslichkeit

Personen ab 80 Jahren

Personen mit einer vorausgegangenen Impfserie mit einem Vektorimpfstoff

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die eine vollständige Serie mit mRNA-Impfstoff erhalten haben und eine Auffrischungsimpfung erhalten möchten

Für andere, oben nicht erwähnte Personengruppen ist aktuell keine Auffrischungsimpfung vorgesehen.

Mit Blick auf die Impfung von Beschäftigten in Krankenhäusern entscheiden die Krankenhäuser bzw. die Impfärzte in Krankenhäusern in eigener Verantwortung über die medizinische Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung.

Wo kann ich meine Auffrischungsimpfung erhalten?

Grundsätzlich sollen Einzelpersonen vorrangig durch ihre behandelnden Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Sie können sich aber ebenfalls an ein Impfzentrum wenden, wenn eine Impfung durch einen niedergelassenen Arzt nicht möglich ist.

Hierzu kann man ohne Terminvereinbarung in einem der Landkreisimpfzentren oder bei einer der zahlreichen Sonderaktionen im Landkreis vorbeikommen (siehe Kalender Sonder-Impfaktionen unter www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen).

Ebenso kann telefonisch ein Termin in einem der Impfzentren vereinbart werden. Eine Wohnortzugehörigkeit zum Impfzentrum ist nicht notwendig.

Impfwillige werden gebeten, ein Ausweisdokument, ihre Dokumentation über die erste Impfserie sowie ihren gelben Impfpass zur Auffrischungsimpfung mitzubringen.

Mit welchem Impfstoff werden Auffrischungsimpfungen durchgeführt?

Die Auffrischungsimpfungen werden mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe (einmalige Impfstoffdosis Comirnaty® von BioNTech/Pfizer oder Spikevax® von Moderna mindestens 6 Monate nach Abschluss der ersten Impfserie) durchgeführt.

Quelle: Landratsamt München (Stand 24.08.2021)

Landkreis überschreitet Inzidenzschwelle 50

Maria Sabbas-Scouras

Sieben-Tage-Inzidenz überschreitet Schwellenwert von 50 drei Tage in Folge – Änderungen bei Kontaktbeschränkung, Veranstaltungen und für Schulen

Am heutigen Freitag hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 50 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den dritten Tag in Folge überschritten. Laut Robert Koch-Institut (RKI) lag die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis München am 25.08.2021 bei 52,2, am 26.08.2021 bei 56,6 und am 27.08.2021 bei 62,9. Das bedeutet, dass ab kommendem Sonntag, 29. August, strengere Regelungen in Kraft treten.

Entsprechend der aktuell gültigen Fassung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gelten damit ab kommendem Sonntag neue Regelungen für folgende Bereiche:
Allgemeine Kontaktbeschränkungen (§ 6 der 13. BayIfSMV)

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände zulässig. Die Gesamtzahl darf zehn Personen nicht überschreiten. Genesene und vollständig Geimpfte werden bei der Anzahl der Personen nicht mitgezählt und können zusätzlich dazukommen. Auch Kinder unter 14 Jahre bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Öffentliche und private Veranstaltungen (§ 7 der 13. BayIfSMV)

Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen sowie mit bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zulässig. Nur bei privaten Veranstaltungen werden vollständig Geimpfte und Genesene für die Teilnehmerzahl nicht mitgezählt und können zusätzlich dazukommen.

Schule (§ 20 der 13. BayIfSMV)

Es gilt auch für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte der Grundschulstufe und der Förderschule keine Ausnahme mehr von der Maskenpflicht nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes.

3-G-Regel gilt weiterhin

Der Zutritt zu bestimmten Aktivitäten im Innenbereich mittels der 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet), die im Landkreis München bereits seit vergangenem Montag gilt, hat auch weiterhin Bestand.

Die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen, Sport- und Kulturveranstaltungen), der Zugang zur Innengastronomie, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, der Zugang zu geschlossenen Räumen bestimmter Freizeit- und Kultureinrichtungeneinrichtungen (z. B. Theater, Oper, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos), Sportausübungen in geschlossenen Räumen sowie Beherbergungen sind damit nur mit einem aktuellen, gültigen Testnachweis oder alternativ mit einem Impf- oder Genesungsnachweis möglich.

In Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen Besucher ebenfalls einen Testnachweis vorlegen. Für Besucher und Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen bleibt es wie bisher bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.

Inzidenzabhängige Regelungen bislang weiterhin gültig Derzeit werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene verschiedene Anpassungen der bislang geltenden Infektionsschutzmaßnahmen diskutiert. Eine entsprechende Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Bayerische Staatsregierung bereits angekündigt.

Für das Handeln des Landratsamts als Kreisverwaltungs- und Gesundheitsbehörde sind die jeweils aktuell geltenden Rechtsgrundlagen verbindlich. Entsprechend ist laut aktuell geltender Fassung der 13. BayIfSMV daher bei einer Grenzwertüberschreitung an drei Tagen in Folge diese unverzüglich amtlich bekanntzumachen. Die maßgeblichen Regelungen, die mit der jeweiligen Schwellenwertüberschreitung einhergehen, treten dann am zweiten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Um Lockerungen umsetzen zu können, ist bislang eine Unterschreitung des maßgeblichen Grenzwerts an fünf aufeinanderfolgenden Tagen notwendig, Lockerungen treten dann frühestens am siebten Tag in Kraft.

Sollte es hier zu einer Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen und damit ggf. zu Änderungen der für den Landkreis München geltenden Regelungen kommen, informiert das Landratsamt München in gewohnter Weise umgehend per Pressemitteilung sowie über die Website www.landkreis-muenchen.de und die sozialen Medien.

Quelle: Landratsamt München (Stand 27.08.2021)

Weitere Impftermine für Kinder und Erwachsene

Maria Sabbas-Scouras

Impfangebote bei Open-Air und am Hotel

Die Impf-Sonderaktionen im Landkreis München sind erfolgreich. Auch in den nächsten Wochen stehen deshalb mobile Teams aller Impfzentren an den unterschiedlichsten Orten bereit, um Impfwilligen ein niederschwelliges Angebot zu unterbreiten.

Das Victor’s Residenz-Hotel in Unterschleißheim bietet am Dienstag, 24. August, von 11 bis 18 Uhr „Coffee und Impfen to go“. Am Samstag, 28. August, wird von 12:30 bis 20 Uhr ein Impfbus beim 1. Kloster 2.0-Open Air am Flugplatz Schleißheim in Oberschleißheim im Einsatz sein. Sechs Livebands werden bei diesem Event „Corona von der Bühne rocken“ und das Impfangebot rundet das Motto der Veranstaltung ab. Bereits am heutigen Montag und morgigen Dienstag können sich Impfwillige auch wieder eine Drive-In-Impfung an der Jochen Schweizer Arena in Taufkirchen abholen.

„Wir haben gute Erfahrungen mit unseren Impfbussen und mobilen Teams gemacht und ziehen eine positive Bilanz aus den bisherigen Aktionen. Egal ob bei Sportveranstaltungen, Wochenmärkten oder anderen Freizeitstätten, es zeigt sich, dass sich durch diese unkomplizierten Impfberatungen und Impfangebote noch einige Bürgerinnen und Bürger erreichen lassen“, so Dr. Stephanie Leushacke, Stellvertretende Ärztliche Leitung des Sachgebiets Corona-Impfmanagement.

Alle Sonderaktionen finden Interessierte im Impfkalender unter: www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen.

STIKO empfiehlt Corona-Impfung für alle Kinder ab 12 Jahren

Die STIKO empfiehlt seit dem 18. August 2021 die Impfung gegen COVID-19 für alle 12- bis 17-Jährigen. Die Immunisierung kann mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty ® von BioNTech/Pfizer und Spikevax ® von Moderna) erfolgen. Verabreicht werden sollen jeweils zwei Dosen Comirnaty ® oder Spikevax ® im Abstand von 3 bis 6 bzw. 4 bis 6 Wochen.

Im Landkreis München waren Impfungen für Kinder ab 12 Jahren auf besonderen Wunsch der Eltern und bei spezieller Aufklärung bereits seit Juli möglich. Auf die klare Empfehlung der STIKO haben noch viele Eltern gewartet.

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können weiterhin ohne Termin oder vorherige Anmeldung in allen Impfzentren des Landkreises geimpft werden. Zusätzliche Impfmöglichkeiten bestehen bei den zahlreichen Sonderaktionen im Landkreis.

Für die Impfung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit mindestens eines Elternteils/Sorgeberechtigten zwingend erforderlich. Jugendliche ab 16 Jahren können bereits selber entscheiden und einwilligen. Auch eine Impfberatung ist an allen Impfstellen jederzeit möglich.

Quelle: Landratsamt München (Stand 23.08.2021)

Neue Software zur Leistungsauszahlung im Jobcenter

Maria Sabbas-Scouras

Umstellung Anfang September / Eingeschränkte Erreichbarkeit während des Umstiegs

Im Jobcenter des Landkreises München wird ein neues Fachverfahren zur Leistungsgewährung und zur Vermittlung in Beschäftigung eingeführt. Ab September 2021 wird die bisher genutzte Software durch ein neues Produkt ersetzt. Auf die Auszahlung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch hat die Umstellung keine direkten Auswirkungen, jedoch ist das Jobcenter während der finalen Migration sowie während der daran anschließenden Prüfung der Datensätze durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters für einige Tage nur eingeschränkt erreichbar.

Der Softwarewechsel war notwendig geworden, da der bisherige Anbieter das eingesetzte Fachverfahren zum Ende des Jahres gekündigt hat. Bereits das ganze Jahr über arbeitet das Jobcenter daher intensiv daran, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Das notwendige Ausschreibungsverfahren wurde noch im letzten Jahr angestoßen und Anfang dieses Jahres abgeschlossen. Im Lauf der letzten Monate wurde die neue Software dann bereits im Haus implementiert und die Migration aller Daten vom bisherigen Programm in das neue Verfahren vorangetrieben. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Software arbeiten werden, sind bereits entsprechend geschult.

Der endgültige Umzug zum neuen Fachverfahren wird am 27. August erfolgen. Der erste Zahlungslauf an die Leistungsberechtigten nach dem SGB II soll dann planmäßig Ende September für die Leistungen im Oktober erfolgen.

Während der Umstellungsarbeiten ist das Jobcenter für die Bürgerinnen und Bürger nur eingeschränkt erreichbar. In der Woche vom 30. August bis 3. September ist insbesondere die telefonische Erreichbarkeit reduziert. Das Jobcenter bittet daher, sich mit unaufschiebbaren Anfragen vorzugsweise per E-Mail an jobcenter@lra-m.bayern.de zu wenden, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu sichern.

Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die möglicherweise entstehenden Einschränkungen aufgrund der notwendigen Maßnahme.

Quelle: Landratsamt München (Stand 23.08.2021)

„Impfen to go“: Weitere Termine im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Impfbusse machen jetzt auch bei Konzerten, im Biergarten oder bei Sportveranstaltungen Halt / Informationen zusätzlich auch über soziale Medien

Nach dem großen Zuspruch für die ersten mobilen Impftermine in den vergangenen beiden Wochen setzen die Impfbusse des Landkreises München ihre Tour auch in den kommenden Wochen fort. Nicht geimpfte Personen können sich dort vor Ort von den Impfteams unverbindlich zur Impfung beraten lassen, spontan ihre Erstimpfung erhalten oder auch ihre Zweitimpfung dort vornehmen lassen. Dabei werden die Impfbusse vermehrt auch am Rande von Veranstaltungen halt machen.

Während des Früh- und Dämmerschoppens bei Konzerten der beliebten bayerischen Band LaBrassBanda in Aying können sich alle Interessierten am 20. und 21. August impfen lassen.

Der EHC München unterstützt die Bayerische Impfkampagne und stellt am 14. und 15. August seine Bulls-Lounge für Impfungen zur Verfügung, und auch vor den kommenden Regionalligaspielen der SpVgg Unterhaching am 17. August gegen Memmingen sowie am 27. August gegen Pipinsried können sich Impfwillige ihren Piks am Hachinger Sportpark abholen.

Darüber hinaus laufen auch die Drive-in-Impfungen an der Jochen-Schweizer-Arena in Taufkirchen weiter.

Immer aktuell informiert über Website und soziale Medien Weitere Termine kommen laufend hinzu. Alle Informationen zu den Stationen der Impfbusse sowie zu den weiteren Sonderaktionen gibt es immer aktuell unter www.landkreis-muenchen.de/jetztimpfen, auf der Facebook-Seite des Landkreises unter www.facebook.com/muenchen.landkreis oder auf dem neu eingerichteten Instagram-Kanal des Impfmanagement-Teams des Landratsamts unter www.instagram.com/impfen.landkreismuenchen/(@impfen.landkreismuenchen).

Ins Impfzentrum weiterhin ohne Termin

Unabhängig von den Sonderaktionen kann weiterhin jeder impfwillige Bürger unabhängig vom Wohnort einen kurzfristigen Termin in einem der Landkreis-Impfzentren vereinbaren. Ebenso können Impfwillige ohne Vorabregistrierung einfach in den Impfzentren vorbeikommen. Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden, so dass sich nun jeder, der dies möchte, auch impfen lassen kann.

Die ärztlichen Mitarbeiter bieten bei Fragen und Unsicherheiten auch eine ausführliche und unverbindliche Beratung an.

Auch für Kinder ab 12 Jahren besteht bei Wunsch und Einverständnis der Eltern (Sorgeberechtigten) die Möglichkeit zur Impfung. Ein Elternteil muss persönlich beim Impftermin anwesend sein.

Folgende Termine in Ihrer Nähe:

14.08.2021 8-13 Uhr, Wochenmarkt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, 85176 Unterschleißheim

18.08.2021 9-17 Uhr, TUM Campus Garching, Magistrale der Fakultät für Maschinenwesen
Boltzmannstraße 15, 85748 Garching

28.08.2021 9-15 Uhr Wochenmarkt am Bürgerhaus Unterföhring, am Bürgerhaus 1, 85774 Unterföhring

Quelle: Landratsamt München (Stand: 12.08.2021)

Landkreis gibt Machbarkeitsstudie zur Entlastung der B471 in Auftrag

Maria Sabbas-Scouras

Betroffene Kommunen zahlen mit

Wer stand auf der B 471 nicht selbst schon einmal im Stau? Die Bundesstraße, die im östlichen Landkreisgebiet zwischen den Autobahnanschlussstellen Aschheim und Hohenbrunn parallel zur A99 verläuft und durch zahlreiche Ortschaften führt, ist vor allem für die unmittelbaren Anlieger ein immerwährendes Hindernis und Ärgernis. Die Verkehrsbelastung ist mancherorts so groß, dass die Gemeinden seit Langem über die unzumutbaren Verkehrsverhältnisse klagen und immer wieder an den Landkreis herangetreten sind, eine Lösung herbeizuführen. Eine Machbarkeitsstudie soll nun klären, ob eine Entlastungsstraße parallel zur Autobahn ein realisierbarer Ausweg sein könnte.

In enger Abstimmung mit den Anliegergemeinden hat der Landkreis München deshalb ein Lastenheft für die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen. Obwohl die Skepsis im Kreistag groß war, dass eine solche Straße je gebaut würde, beauftragte das Gremium Ende Juli die Verwaltung mehrheitlich, die Studie in Auftrag zu geben. Die auf rund 400.000 Euro geschätzten Kosten teilen sich zur Hälfte der Landkreis, die andere Hälfte übernehmen die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Hohenbrunn, Kirchheim und Putzbrunn. Auf eine Kostenbeteiligung der Gemeinden Ismaning, Unterföhring, Aschheim, Ottobrunn und Vaterstetten, die sich ebenfalls für eine Entlastung der B471 stark machten, wird abgesehen, da sie nicht in dem direktem Umgriff der möglichen neuen Straße liegen.

„Mir ist bewusst, dass die Chance auf Realisierung einer solchen Autobahnparallele nicht gut stehen. Ich halte es jedoch für wichtig, nichts unversucht zu lassen und alle Fakten, Pros und Contras auf den Tisch zu legen. Denn nur so können wir uns adäquat mit den Problemen der betroffenen Kommunen auseinandersetzen“, so Landrat Göbel zur Diskussion im Kreistag. „Die Verkehrsbelastung wird mutmaßlich auch in Zukunft nicht weniger werden.“

Quelle: Landratsamt München (Stand 04.08.2021)

Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen auf dem Prüfstand

Maria Sabbas-Scouras

Landkreis lässt Einfluss zusätzlicher Geräte auf die Aerosolbelastung in Klassenzimmern begutachten An den kreiseigenen und den weiterführenden Zweckverbandsschulen im Landkreis München sind bereits alle Klassenzimmer, die nicht über geeignete Lüftungsanlagen bzw. natürliche Lüftungsmöglichkeiten verfügen, mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet. Diese sollen die Aerosolkonzentration in den Räumen mindern und so eine Ansteckung durch Mikropartikel verhindern helfen.

Ende Juni hat der Freistaat angekündigt, nun auch die Anschaffung von Geräten für Klassen- und Fachräume zur Hälfte zu fördern, die über entsprechende Lüftungsmöglichkeiten verfügen.

Die Förderung ist dabei auf einen Betrag von 1.750 Euro pro Raum gedeckelt.

Die Bandbreite der förderfähigen Geräte ist jetzt größer als im ersten Förderprogramm. Zwischenzeitlich gibt es jedoch viele sehr unterschiedliche Produkte auf dem Markt; ob und in welcher Anzahl welche Modelle aktuell verfügbar sind, vermag aber derzeit niemand zu sagen. Auch lässt sich nicht ohne weiteres beurteilen, welches Gerät für welche Raumsituation geeignet ist.

Kreistag holt Expertenrat ein

Der Kreistag und seine Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Einig war man sich darin, dass die Kinder bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden sollen.

Auch sei anzustreben, im kommenden Schuljahr Homeschooling oder auch Wechselunterricht so weit als möglich zu vermeiden. Inwieweit ein flächendeckender Einsatz von Luftreinigungsgeräten dazu beitragen kann, lässt sich jedoch pauschal nicht beantworten.

Luftreinigungsgeräte helfen, die Konzentration mit Mikropartikeln in der Raumluft zu reduzieren. Sie ersetzen dabei aber nicht das Lüften eines Raumes; auch können sie größere Tröpfchen, die z.B. beim Sprechen entstehen, nicht aus der Luft filtern und sind somit kein Ersatz für das eventuell erneut erforderliche Tragen von Masken bzw. die Einhaltung von Abständen.

Nach eingehender Diskussion hat der Kreistag am vergangenen Montag, 26. Juli, beschlossen, Klassen- und Fachräume, die nur über eine manuelle Lüftungsmöglichkeit verfügen, durch ein Fachbüro dahingehend überprüfen zu lassen, inwieweit der Einsatz solcher Geräte einen Mehrwert gegenüber den bisherigen Maßnahmen zur Infektionsverhütung bringt. Der Kreis übernimmt die Kosten für die Untersuchungen, deren Ergebnisse dann allen Kommunen und Zweckverbänden zur Verfügung gestellt werden. Auch gegebenenfalls erforderliche ergänzende Untersuchungen will der Kreis finanzieren. Sollte sich herausstellen, dass der Einsatz sinnvoll sei, hat der Kreistag die Verwaltung zudem gleich ermächtigt, die empfohlenen Geräte für die kreiseigenen Schulen zu beschaffen.

Darüber hinaus will das Gremium, dass vorhandene Lüftungsanlagen in Klassen und Fachräumen der kreiseigenen Schulen hinsichtlich der Höhe des Luftaustausches optimiert werden.

„Auch wenn der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten am Ende keinen Einfluss darauf haben wird, ob Schulen erneut geschlossen oder in den Wechselunterricht gehen müssen, so befürworte ich doch deren Einsatz, sobald sie die Gefährdung für unsere Kinder, an Covid-19 zu erkranken, entscheidend reduzieren können“, so Landrat Christoph Göbel zum jüngsten Beschluss des Kreistags.

Quelle: Landratsamt München (Stand: 29.07.2021)

Impfen für alle – spontan und ohne Termin

Maria Sabbas-Scouras

Impfangebote im Landkreis – Übersicht aller Aktionen auf der Landkreis-Website

Der Landkreis München weitet seine Impfkampagne weiter aus: Die Impfzentren organisieren laufend Sonderaktionen, um es bislang nicht geimpften Personen so leicht wie möglich zu machen, ein Impfangebot anzunehmen. Wer will, erhält dort seine Erstimpfung – ohne Vorabregistrierung oder Termin. Die Impfteams beraten außerdem unverbindlich zur Impfung. Ziel ist es, die Impfquote weiter zu steigern.

Eine der Sonder-Impfaktionen findet kommendes Wochenende vom 23. bis 25. Juli 2021 am Schloss Schleißheim statt. Anlässlich der Messe „Gartenlust“ steht ein Impfteam des Impfzentrums Unterschleißheim mit einem Bus im Parkplatzbereich bereit. Impfwillige Besucherinnen und Besucher können ihren Messebesuch gleich mühelos mit ihrer Erstimpfung verbinden. Auch alle sonstigen Bürger, die die Veranstaltung nicht besuchen, sind herzlich eingeladen vorbeizukommen. Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden.

Impfangebote bei Freizeitbeschäftigungen und Veranstaltungen

Bereits am vergangenen Wochenende fanden erste Aktionen durch die mobilen Impfteams des Landkreises München statt. Das Impfzentrum Haar bot Impfungen im Rahmen des Zukunftskongresses „München 2040“ an. Hier konnten vor allem junge Menschen erreicht werden.

Auch im Phönixbad in Ottobrunn konnten sich Badegäste am Samstag spontan für eine Erstimpfung entscheiden. Das Impfzentrum Oberhaching stellte dort von 10:00 bis 18:30 Uhr Impfteams bereit. Das Angebot wurde sehr gut angenommen: Rund 70 Bürgerinnen und Bürger erhielten kurzfristig einen „Piecks“ gegen Covid-19. Auch am heutigen Montag führen die mobilen Teams die Impfaktion im Ottobrunner Erlebnisbad weiter (11:00 bis 19:30 Uhr).

In Unterschleißheim und Umgebung haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ansässigen Impfzentrums am Wochenende zur Impfung beraten: Kleine Teams waren dazu in Einkaufszentren unterwegs. Interessierte Kunden konnten sich im Rahmen der Beratung auch direkt für einen Termin im Impfzentrum einbuchen.

Die Sonderaktionen sollen in den nächsten Wochen weiter ausgeweitet werden. Unter anderem sind Kooperationen mit Sport- und Freizeitstätten, Gaststätten und den Tafeln geplant. Auch auf Veranstaltungen im Landkreis sollen die Impfteams in Zukunft verstärkt präsent sein.

„Wir bringen die Impfung zum Bürger! Es steht ausreichend Impfstoff zur Verfügung und ein schneller und unkomplizierter Zugang zur Impfung ist enorm wichtig. Mit zahlreichen Aktionen über den gesamten Landkreis verteilt, möchten wir die Impfbereitschaft nun weiter fördern, um bis zum Herbst möglichst viele Bürgerinnen und Bürger gegen das Coronavirus zu impfen. Nur so können wir einer möglichen vierten Welle mit der Deltavariante wirkungsvoll entgegentreten“, so Landrat Christoph Göbel.

Alle Aktionen auf Website des Landkreises

Einen Überblick mit genauen Informationen zu den Terminen gibt der Aktionskalender auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus (Seite „Corona-Impfung“).

Ins Impfzentrum weiterhin ohne Termin

Unabhängig von den Sonderaktionen kann weiterhin jeder impfwillige Bürger unabhängig vom Wohnort einen kurzfristigen Termin in einem der Landkreis-Impfzentren vereinbaren. Ebenso können Impfwillige ohne Vorabregistrierung einfach in den Impfzentren vorbeikommen. Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden, so dass sich nun jeder, der dies möchte, auch impfen lassen kann. Die ärztlichen Mitarbeiter bieten bei Fragen und Unsicherheiten auch eine ausführliche und unverbindliche Beratung an.

Auch für Kinder ab 12 Jahren besteht bei Wunsch und Einverständnis der Eltern (Sorgeberechtigten) die Möglichkeit zur Impfung. Ein Elternteil muss persönlich beim Impftermin anwesend sein.

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Quelle: Landratsamt München (Stand 19.07.2021)

Befahren der Isar vorübergehend verboten

Maria Sabbas-Scouras

Landratsamt München erlässt Bootfahrverbot – Starker Anstieg der Pegelstände

Bootfahren auf der Isar im Gebiet des Landkreises München birgt derzeit eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Das Landratsamt München hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen und ein Bootfahrverbot ausgesprochen.

Der Wasserstand an der Isar ist seit Sonntag, 18. Juli 2021, massiv und sehr schnell angestiegen und hat heute bereits die Meldestufe 2 überschritten. Die Isar führt dadurch viel Treibholz mit und weist eine starke Trübung sowie Strömung auf.

Der Sylvensteinspeicher ist zudem randvoll gefüllt und muss einen erhöhten Abfluss führen, da andernfalls sein Überlaufen drohen könnte. Nach aktueller Einschätzung wird die Situation voraussichtlich noch einige Tage andauern.

Es besteht derzeit eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben, wenn Personen die Isar mit Booten und sonstigen Schwimmkörpern jeglicher Art befahren.

Um Wassersportler und Rettungskräfte nicht zu gefährden, hat das Landratsamt München eine Allgemeinverfügung erlassen und das Befahren der Isar im Gebiet des Landkreises München bis auf weiteres komplett untersagt.

Landrat Christoph Göbel appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Das Befahren der Isar ist derzeit äußerst gefährlich – nicht nur für die Bootfahrer, sondern auch ganz besonders für die Einsatzkräfte. Bitte beachten Sie das temporäre Verbot und bringen Sie sich und andere nicht in Lebensgefahr.“

Sobald die Gefahr vorüber ist, soll das Bootfahrverbot wieder aufgehoben werden. Die Öffentlichkeit wird darüber schnellstmöglich informiert.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter www.landkreis-muenchen.de sowie stets aktuell auf Facebook unter www.facebook.de/muenchen.landkreis.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.07.2021)

Impftermine für Kinder und Jugendliche

Maria Sabbas-Scouras

Landkreis startet Telefonaktion bei registrierten Kindern und Jugendlichen

Rund 18.000 Impfdosen stehen dem Landkreis München allein in dieser Woche für Erst- und Zweitimpfungen zur Verfügungen. Demgegenüber steht eine immer geringere Zahl an gemeldeten Personen im zentralen Registrierungsportal BayIMCO. Hinzu kommt, dass über BayIMCO bislang keine automatisierten Einladungen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren versendet werden. Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer kann jedoch nach aktueller Zulassung auch ohne Vorerkrankung bereits an Kinder ab 12 Jahre verabreicht werden.

Der Landkreis München macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und bietet daher ab sofort Impftermine für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren an. Vor der Impfung muss eine besondere Aufklärung erfolgen und selbstverständlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen.

In einem ersten Schritt haben die vier Impfzentren im Landkreis München daher Kontakt zu den bereits in BayIMCO registrierten Kindern und Jugendlichen bzw. zu deren Erziehungsberechtigten aufgenommen und das Interesse an einer Impfung mit Comirnaty® abgefragt. Bislang konnten auf diese Weise bereits über 500 Impftermine für das kommende Wochenende vereinbart werden.

Die Impfintervalle können dabei entsprechend der neuesten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission verkürzt werden, sodass eine schnelle vollständige Immunisierung, teils noch vor Beginn der Sommerferien, möglich ist. Impfzertifikate werden direkt im Anschluss an die Impfung ausgehändigt.

Eltern und Erziehungsberechtigte, die für ihre Kinder einen Impftermin vereinbaren möchten, haben die Möglichkeit, sich telefonisch an eines der Impfzentren im Landkreis zu wenden oder spontan zu den regulären Öffnungszeiten im Impfzentrum vorbeizukommen.

„Mit der Zulassung von BioNTech für die Impfung von Kindern schon ab einem Alter von zwölf Jahren haben wir die Möglichkeit, auch dieser großen Bevölkerungsgruppe ein zeitnahes Impfangebot zu unterbreiten. Ich danke den Betreibern und Mitarbeitenden der Impfzentren, die mit ihrem großen Engagement auch diese Aktion so schnell und unkompliziert ermöglicht haben, sehr herzlich. Zusammen mit den impfenden Ärzten konnten in den vergangenen Monaten bereits mehr als 307.000 Impfungen durchgeführt werden“, so Landrat Christoph Göbel.

Gut angenommen wird auch die gestern eröffnete Möglichkeit, spontan und ohne Termin in den Impfzentren des Landkreises vorbeizukommen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben seit gestern Nachmittag bereits davon Gebrauch gemacht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Impfzentren arbeiten intensiv daran, alle Impfwilligen so schnell wie möglich zu bedienen. Aufgrund des Andrangs kann es dennoch mitunter zu längeren Wartezeiten kommen, für die das Landratsamt um Verständnis bittet.

Quelle: Landratsamt München (Stand 09.07.2021)

Nach der Arbeit zum Impfen

Maria Sabbas-Scouras

Landratsamt organisiert Sonderaktion in der Woche vom 7. bis 14. Juli 2021 Wer im Landkreis München wohnt und bislang noch nicht geimpft wurde, hat kommende Woche die Möglichkeit dazu: Vom 7. bis 14. Juli bieten die vier Impfzentren im Landkreis eine Sonderaktion mit AstraZeneca an.

Um die Pandemie besonders im Hinblick auf die sich ausbreitende Deltavariante des Coronavirus nachhaltig einzubremsen, möchte der Landkreis München zeitnah allen Bürgerinnen und Bürgern ab 18 Jahren ein Impfangebot machen.

Hierzu wird es vom 7. bis 14. Juli 2021 eine Sonderaktion mit verlängerten Öffnungszeiten in den Impfzentren geben.

Wie bekomme ich einen Termin?

Ab Montag, 5. Juli 2021, können Interessierte telefonisch bei ihrem zuständigen Impfzentrum einen Termin vereinbaren.

Haar: 089/24 88 06 660

Oberhaching: 089/24 88 61 960

Unterschleißheim: 089/31 20 344-22

Planegg: 089/31 20 344-22 (hier keine verlängerten Öffnungszeiten, dennoch

Terminvereinbarung für Sondertermine möglich)

Um eine vorherige Registrierung zur Impfung unter www.impfzentren.bayern.de wird gebeten.

Hinweis:

Nach den neuesten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und nach aktuellen Studienergebnissen ist ein heterologes Impfschema (Vaxzevria + mRNA-Impfstoff) dem homologen Impfschema (2 x Vaxzevria) deutlich überlegen. Nach Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca ist daher bereits nach vier Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Altersklassen ab 18 Jahren möglich.

Nach wie vor empfiehlt die STIKO die Impfung mit dem Vektorimpfstoff vom AstraZeneca Vaxzevria® Personen über 60 Jahren. Der Landkreis München folgt jedoch der seitens der STIKO eingeräumten Möglichkeit, den Impfstoff auch jüngeren Personen anzubieten, wenn diese ausführlich ärztlich aufgeklärt worden sind.

Aufhebung der Priorisierung

In den Impfzentren entfällt die Priorisierung. Die Reihenfolge zur Termineinladung wird künftig grundsätzlich ausschließlich über das Datum der erfolgten Registrierung in BayIMCO vergeben. Das Lebensalter und Vorerkrankungen spielen dabei keine Rolle mehr.

Vulnerable Gruppen kommen sofort zum Zug

Über den Stichtag 1. Juli hinaus wird dabei aber die Priorisierungsmöglichkeit für die besonders vulnerablen Gruppen 1 und 2 beibehalten, d. h. auch wenn sich zukünftig eine Person in BayIMCO registriert, die der Priorität 1 oder 2 angehört, erhält sie eine umgehende Termineinladung.

Alle anderen Bürger erhalten ihre Termineinladung nach Datum der Registrierung.

„Die Inzidenzen sind aktuell zwar weiterhin niedrig, die Infektionen mit der hochansteckenden Deltavariante nehmen allerdings bundesweit zu. Es ist deshalb enorm wichtig, dass sich so viele Menschen wie möglich immunisieren lassen. Endlich erreichen uns nun immer mehr Impfdosen. Ich kann Sie nur ermutigen, melden Sie sich bei Ihrem Impfzentrum oder über www.impfzentren.bayern, damit wir Ihnen so schnell wie möglich einen Impftermin anbieten können. Durch eine baldige Impfung schützen Sie sich selbst, Ihre Angehörigen und Freunde sowie andere Mitbürger. Sie leisten durch Ihre Impfung einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 03.07.2021)

Unterstützung für den Norden des Landkreises

Maria Sabbas-Scouras

In Unterföhring entsteht ein weiterer Standort der Energieagentur Ebersberg-München In Unterföhring entsteht demnächst ein weiteres Büro der Energieagentur Ebersberg-München. Der Aufsichtsrat der gemeinnützigen GmbH hat am Montag, 5. Juli, in seiner Sitzung den Weg dafür freigemacht. „Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um die Energiewende auch im nördlichen Landkreis noch besser voranzubringen“, so Aufsichtsratsmitglied und Landrat Christoph Göbel.

Die Energieagentur unterstützt und berät Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen bei der Energiewende, der Effizienzsteigerung und der Energieeinsparung. „Themen wie energetische Sanierung oder die individuelle Optimierung des Energieverbrauchs benötigen persönliche und maßgeschneiderte Beratung – die Büros der Energieagentur sind hier eine hervorragende Anlaufstelle. Mit Angeboten wie den Vor-Ort-Checks berät die Energieagentur die Bürgerinnen und Bürger zudem auch direkt Zuhause. Durch den neuen Standort in Unterföhring verkürzen sich die Anfahrtswege, die bisher von und nach Ebersberg bzw. Unterhaching führten, deutlich. Damit verbessert die Energieagentur ihr Angebot im Norden des Landkreises ganz wesentlich und ermöglicht zugleich ein noch effizienteres Arbeiten“, sagt Christoph Göbel.

„Durch die ideale Lage im Kern von Unterföhring sind wir auch für die Menschen erreichbar, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu uns kommen möchten“, sagt Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg-München. Für ihn ist die neue Präsenz im Landkreis München aber auch aus einem weiteren Grund wichtig: „Wir möchten, dass es ganz normal wird, sich von uns beraten zu lassen. Ganz gleich, ob es um die Haussanierung, den Kauf einer PV-Anlage oder die Anschaffung eines Elektroautos geht.“

Das neue Büro, in der Münchner Straße direkt gegenüber vom Rathaus Unterföhring gelegen, ist der zweite Standort der Energieagentur im Landkreis München. Gegründet wurde die Energieagentur im Jahr 2014 zunächst durch den Landkreis Ebersberg. Ende des Jahres 2017 stieg der Landkreis München als zweiter Gesellschafter mit ein, um seine Aktivitäten im Rahmen der Klima- und Energieinitiative 29++ noch besser voranbringen zu können. Im Februar 2019 eröffnete die Energieagentur Ebersberg-München ihr erstes Büro im Landkreis München in der Gemeinde Unterhaching. Der Standort in Unterföhring ist voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2021 geöffnet.

Quelle: Landratsamt München (Stand 05.07.2021)

Wettbewerb: Trophäe für den Kulturpreis gesucht

Maria Sabbas-Scouras

Künstlerinnen und Künstler sind aufgerufen Vorschläge einzureichen

Um kulturelles und bürgerschaftliches Engagement sowohl zu würdigen als auch zu wecken, verleiht der Landkreis München für hervorragende Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichem Gebiet künftig einen Kulturpreis sowie einen Kulturförderpreis. Die Trophäe dafür wird nun in einem Wettbewerb gesucht.

In diesem Jahr lobt der Landkreis München einmalig einen Wettbewerb aus, um die symbolische Auszeichnung für den Kulturpreis zu finden. Bewerben dürfen sich alle bildenden Künstlerinnen und Künstler aus dem Landkreis München. Die Vorschläge werden vorsortiert und anschließend dem Ausschuss für Sport, Kultur und Partnerschaften zur Abstimmung vorgestellt.

Landrat Christoph Göbel: „Der Kulturpreis soll zeigen, wie mannigfaltig und bunt das kulturelle Leben im Landkreis München ist. Mit der Auslobung des Wettbewerbs möchten wir den Blickwinkel gerade in diesen schweren Zeiten auf Kunst und Kultur lenken. Ich kann Sie nur ermutigen: Bewerben Sie sich mit Ihrem Entwurf und tragen Sie dazu bei, dass der Kulturpreis des Landkreises München ein Gesicht bekommt.“

„Es ist ein wichtiges Signal in diesen Zeiten, dass die Trophäe für den Kulturpreis, die zukünftig an Kulturschaffenden aus dem Landkreis verliehen wird, auch von Künstlern aus dem Landkreis entworfen wird“, so Rainer Klier, Kulturreferent des Landkreises München.

Gesucht: Entwurf mit Bezug zum Landkreis

Gesucht wird eine Trophäe, eine Skulptur oder ein Pokal, die bzw. der als Auszeichnung für den Kulturpreis alle zwei Jahre überreicht werden kann. Hierzu wird auch ein identisches kleineres Format für den Kulturförderpreis benötigt.

Der Entwurf soll einen Bezug zum Thema Kultur und ebenso zum Landkreis herstellen. Größe, Gewicht und Material sollten so gewählt sein, dass eine langlebige und einfache Aufbewahrung gewährleistet ist. Ferner muss eine Stelle für eine Beschriftung oder eine Plakette vorgesehen werden, an der Jahreszahl und Name angebracht werden können.

Preisgeld für den Siegerentwurf

Die drei besten Entwürfe werden mit einem Preisgeld in Höhe von 200 Euro belohnt. Der Siegerentwurf erhält zusätzlich ein Preisgeld von 500 Euro für die finale Umsetzung. Die Dauer des Wettbewerbs erstreckt sich vom 1. Juli 2021 bis einschließlich 1. August 2021. In diesem Zeitrahmen können die Wettbewerbsunterlagen abgegeben werden.

Weitere Information zum Kulturpreis und zum Wettbewerb gibt es unter www.landkreis-muenchen.de/kulturpreis

Quelle: Landratsamt München (Stand 01.06.2021)

Über 200.000 Impfungen im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Mehr als ein Viertel der Impfungen in Arztpraxen verabreicht

200.077 Impfungen wurden bis heute, 1. Juni, 9:00 Uhr, im Landkreis München durchgeführt. Somit sind 139.233 Bürgerinnen und Bürger bereits geimpft. Dies entspricht knapp 40 Prozent der Landkreisbevölkerung. 60.844 von ihnen haben auch schon die Zweitimpfung erhalten und verfügen somit über den kompletten Impfschutz (mehr als 17 Prozent).

„Da wir derzeit in den Impfzentren praktisch nur Zweitimpfungen durchführen dürfen, gilt mein besonderer Dank neben unseren Teams in den Impfzentren vor allem den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Landkreis, die derzeit alle Erstimpfungen durchführen. Die Inzidenz im Landkreis München sinkt weiterhin, das gibt Anlass optimistisch in die Zukunft zu blicken. Einziger Wermutstropfen ist die noch immer herrschende Impfstoffknappheit. Ich hoffe, dass wir bald endlich wieder mehr Impfdosen erhalten, um alle Impfwilligen zeitnah versorgen zu können“, so Landrat Christoph Göbel.

Impfungen in Arztpraxen

Etwas mehr als jede vierte Impfung wurde zwischenzeitlich in einer Arztpraxis verabreicht. 56.632-mal wurde von den Ärztinnen und Ärzten bereits die Spritze gegen Covid-19 gesetzt, davon 10.250-mal für eine Zweitimpfung. Ab kommendem Montag, 7. Juni, dürfen dann auch Betriebs- und Privatärzte mitimpfen.

Weiterhin nur Zweitimpfungen in den Impfzentren

Für diese Woche sind dem Landkreis München mehr als 10.000 Impfdosen angekündigt, diese werden jedoch restlos für Zweitimpfungen benötigt. Wie viele Impfdosen kommende Woche eintreffen – und ob darin dann auch Kontingente für weitere Erstimpfungen enthalten sind – ist dem Landratsamt noch nicht bekannt. Auch in den Hausarztpraxen, die ihre Impfstoffmengen separat bestellen, werden derzeit zum Großteil Zweitimpfungen verabreicht.

Den tagesaktuellen Impfortschritt im Landkreis München finden Sie im Internet unter: www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/coronavirus/impfstatistik

Quelle: Landratsamt München (Stand 01.06.2021)

Weitere Öffnungsschritte ab Montag

Maria Sabbas-Scouras

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung legt neue Regelungen fest / Allgemeinverfügung des Landratsamts zur Aufhebung der bisherigen Verordnung für den Landkreis

Am gestrigen Freitag, 4. Juni, hat die Bayerische Staatsregierung weitere Öffnungsschritte und neue Regelungen für den Freistaat beschlossen. Sie treten am kommenden Montag, 7. Juni, in Kraft. Künftig gibt es außerdem nur noch zwei maßgebliche Inzidenzschwellen: 50 und 100. Weil die in der neuen 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Öffnungen weitreichender sind, ist die bisherige Allgemeinverfügung für Öffnungen im Landkreis München nicht mehr erforderlich. Das Landratsamt München wird diese Allgemeinverfügung daher aufheben. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin stabil unter 50, gilt im Landkreis München ab Montag, 7. Juni, Folgendes:

Kontaktbeschränkungen

Es dürfen sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc. werden wieder möglich: Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen bis zu 100 Personen, bei Veranstaltungen in Innenräumen bis zu 50 Personen zusammenkommen. Vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben auch hier für die Gesamtzahl außen vor.

Schulen, Hochschulen und Kitas

Ab dem 7. Juni findet wieder Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).

Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.

Kindertagesstätten bleiben weiterhin im Regelbetrieb.

Handel und Geschäfte

Hier bleibt es bei den bislang schon im Landkreis geltenden Regelungen. Es sind weder Termin noch Test notwendig. Märkte können outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen.

Gastronomie

Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 Uhr offenbleiben. Bislang musste bereits um 22 Uhr geschlossen werden. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben innen geschlossen.

Hotellerie und Beherbergung

Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. Wer im Landkreis München zu Gast ist, muss künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen.

Freizeit, Kultur, Gottesdienste und Veranstaltungen

Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Veranstaltungen unter freiem Himmel sind im Landkreis München ab Montag bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen ohne Test zulässig. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadien etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig innen wie außen ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.

Ab dem 7. Juni ist der Gemeindegesang in Gottesdiensten wieder erlaubt (innen mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz.

Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.

Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.

Sport

Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) wird innen wie außen ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, auch ein Test ist im Landkreis München nicht notwendig. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung).

Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.

Alten- und Pflegeheime

Die Testpflicht für Besucher entfällt. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind innen mit 25 Personen, außen mit 50 Personen zulässig.

Direkte Regelungen durch den Freistaat

Zudem hat die Staatsregierung heute verkündet, dass im Zuge der Entbürokratisierung zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden künftig nicht mehr erforderlich sind. Alle Regelungen ergeben sich direkt aus der Verordnung selbst.

Alle tagesaktuell geltenden Regelungen sind jeweils unter www.landkreismuechen.de/coronavirus einzusehen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 04.06.2021)

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen

Maria Sabbas-Scouras

Inzidenzwert stabil unter 35: Ab 1. Juni wieder mehr Kontakte möglich

Am heutigen Sonntag, 30. Mai, hat die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis München den Schwellenwert von 35 den fünften Tag in Folge unterschritten. Aktuell liegt der Wert für den Landkreis München laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 23,7. Damit können ab kommenden Dienstag, 1. Juni, die bestehenden Kontaktbeschränkungen nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiter gelockert werden. Das Landratsamt München hat heute die dazu notwendige Bekanntmachung veröffentlicht.

Waren bislang Treffen von zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen erlaubt, kann sich ab Dienstag, 1. Juni, ein Hausstand wieder mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben – wie bisher – unberührt.

Auf die weiteren inzidenzabhängigen Maßnahmen hat die Unterschreitung des Schwellenwerts keine Auswirkung. Hier bleibt es bei den Regelungen, die am vergangenen Donnerstag, 27. Mai, in Kraft getreten sind.

Alle Regelungen sind immer aktuell unter www.landkreismuechen.de/coronavirus einzusehen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 30.05.2021)

Weitere Lockerungen im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Hotelbetriebe, Freibäder, Fitnessstudios & Co dürfen ab morgen öffnen – Kultur- und Sportveranstaltungen unter freiem Himmel wieder möglich

Im Landkreis München treten neue Lockerungen in Kraft: Ab Freitag, 21. Mai 2021, dürfen unter anderem Hotels für Touristen wieder öffnen, auch viele sonstige touristische Angebote sind erlaubt und Laienensembles können wieder gemeinsam üben. Zudem dürfen ab morgen Freibäder und Fitnessstudios öffnen. Auch bestimmte Veranstaltungen unter freiem Himmel sind wieder möglich. Das Landratsamt hat dazu eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Öffnung von Hotels

Dem Urlaub im Landkreis München steht nichts mehr im Wege: Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen sind wieder erlaubt. Die Übernachtungsgäste dürfen dabei auch gastronomische Angebote – auch in geschlossenen Räumen – sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote wahrnehmen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Testnachweis verfügen.

Touristische Angebote

In den anstehenden Pfingstferien steht den Landkreisbürgern sowie Urlaubern eine Vielzahl an Freizeitaktivitäten offen: Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr ist wieder möglich. Auch touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sind wieder erlaubt. Zudem können die Außenbereiche von medizinischen Thermen für Kunden geöffnet werden. Voraussetzung ist jeweils, dass die Kunden einen negativen Testnachweis vorlegen.

Laien-/Amateurensembles und Kulturveranstaltungen

Auch im Bereich Musik und Kultur gibt es Lockerungen: Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind wieder erlaubt. Auch Kulturveranstaltungen im Freien sind mit festen Plätzen für maximal 250 Zuschauer wieder möglich. Für die Zuschauer besteht dabei eine Testpflicht.

Freibäder und Fitnessstudios öffnen

Das Sommerwetter lässt zwar noch etwas auf sich warten, ab Freitag dürfen aber die Freibäder im Landkreis München wieder öffnen. Voraussetzung für die Badegäste ist ein Termin und ein negativer Test.

Auch Fitnessstudios dürfen ab morgen im Landkreis München wieder öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist eine vorherige Terminbuchung, ein negativer Test und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).

Sportveranstaltungen wieder möglich

Ab Freitag sind auch wieder Sportveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Besucher über einen negativen Test verfügen und feste Sitzplätze einnehmen.

Weitere Lockerungen beim Sport

Im Bereich Sport gibt es eine weitere Lockerung: Ab Freitag ist Kontaktsport und kontaktfreier Sport unter freiem Himmel nun auch in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmerinnen

und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten ist wie bisher möglich unter der Voraussetzung, dass Sportler über einen Testnachweis verfügen.

Änderung bei Gültigkeit der PCR-Tests

Wichtig: Es gibt eine neue Vorgabe des Bundes bzw. des Freistaats Bayern bezüglich der Gültigkeitsdauer von PCR-Tests: Diese dürfen künftig – analog zu den PoC-Schnelltests – nur noch 24 statt wie vorher 48 Stunden alt sein. Dies gilt auch für Testnachweise, die benötigt werden, wenn sich mehrere Haushalte in der Außengastronomie treffen oder beim Besuch von Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen.

Ausnahmen von der Testpflicht

Für vollständig Geimpfte und genesene Personen, die über einen entsprechenden Impf- bzw. Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht.

„Die Inzidenz im Landkreis München sinkt seit mehreren Wochen stetig. Ich freue mich, dass wir nun pünktlich zu den Pfingstferien zahlreiche Erleichterungen ermöglichen können. Mein Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis München, die diese Öffnungen mit ihrem verantwortungsbewussten Verhalten in den letzten Wochen erst ermöglicht haben. Für viele Aktivitäten sind negative Testergebnisse Voraussetzung, so wird dem Infektionsschutz am besten Rechnung getragen. Durch die umfangreiche Teststruktur im Landkreis München steht einem reibungslosen Ablauf aus meiner Sicht nichts entgegen“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 21.05.2021)

Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe so wichtig wie nie

Maria Sabbas-Scouras

Coronapandemie fordert Kreativität und Flexibilität von Trägern und Kreisjugendamt

Das Coronavirus legt gesellschaftliche Missstände schonungslos offen, schwelende Konflikte werden durch die Pandemie befeuert wie ein Buschbrand. Wie so oft sind es also die Schwächsten der Gesellschaft, die am meisten unter einer Krise leiden müssen und die auf die Beratung und die Unterstützung der Fachkräfte der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat das Kreisjugendamt dabei vor völlig neue Aufgaben gestellt. Vor allem Flexibilität und Kreativität sind gefragt, um Kinder, Jugendliche und Familien auch weiterhin zu erreichen.

900 Kinder und Jugendliche in drei Monaten

Ein Beispiel dafür sind die präventiven Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe. Aufgrund der Kontaktbeschränkungen konnten und können diese nur unter äußerst erschwerten Bedingungen stattfinden. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit fällt unter die außerschulische Bildung und ist somit seit Dezember 2020 wieder von den Schließungsmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen betroffen. Um den Jugendlichen dennoch weiterhin Zugänge zu ihren Bezugspersonen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen, hat der Landkreis München ein Corona-Sonderprojekt ins Leben gerufen, an dem 21 Einrichtungen des Kreisjugendrings München Land, des Erzbischöflichen Jugendamts und des Vereins für Jugend- und Familienhilfe teilnehmen. So zum Beispiel die Kinder- und Jugendfarm und Jugendfreizeitstätte Fezi in Unterföhring. Unter www.fezi-ufg.de können online Zeit-Slots gebucht werden und so bis zu fünf Kinder parallel das weitläufige Gelände nutzen, Tiere versorgen, sich um die Ställe kümmern, kreativ in den Werkstätten oder im Garten arbeiten oder eine Einzelberatung bei einem Spaziergang wahrnehmen. Ergänzt wird das Farmangebot durch digitale Aktionen, wie zum Beispiel, Online-Kochabende mit internationaler Küche.

Durch das Corona-Sonderprojekt konnten allein von Dezember 2020 bis März 2021 an die 900 Kinder und Jugendliche im ganzen Landkreis erreicht werden. Die häufigste Beratungsanlässe und somit Themen, die die Kinder und Jugendlichen am meisten beschäftigen und belasten, sind neben dem Coronavirus Schule, Mediennutzung, Freundschaft und Ängste.

Jugendsozialarbeit auch im Homeschooling

Auch die Jugendsozialarbeit an Schulen hat sich flexibel auf die neuen Herausforderungen durch die Pandemie eingestellt und bleibt für Kinder, Jugendliche und deren Familien erreichbar, ob vor Ort, telefonisch oder digital. Denn in Zeiten der Schulschließung und des Homeschoolings nehmen die Konflikte und Belastungen der Schülerinnen und Schüler nicht ab. Im Gegenteil, wie zum Beispiel ein Vorfall von gewaltverherrlichenden Aussagen in einem Klassenchat einer Mittelschule zeigt. Normalerweise würde hier in Präsenzzeiten die von den Sozialpädagogen angebotene Medienprävention greifen. In der aktuellen Situation nahmen die Eltern telefonisch zur Jugendsozialarbeit Kontakt auf. Gemeinsam mit den Jugendbeamten der Polizei und dem Jugendamt konnte hier schnell und unbürokratisch unterstützt und beraten werden.

Diese Fallbeispiele zeigen, wie wichtig die niederschwellige Erreichbarkeit der präventiven Sozialen Arbeit auch und gerade in Zeiten von Kontaktbeschränkung und Schulschließungen ist. „Unsere Fachkräfte stehen Eltern, Kinder und Jugendliche als vertraue Ansprechpartner in herausfordernden Situationen zur Seite und bilden die Nahtstelle zwischen Jugendamt und den Angeboten vor Ort“, so Uwe Hacker, Referatsleiter Kinder, Jugend und Familie im Landratsamt München.

Alle Angebote des Landkreises München für Kinder, Jugendliche und Familien gibt es unter www.landkreis-muenchen.de/themen/familie-und-soziales.

Quelle: Landratsamt München (Stand 20.05.2021)

Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Eichenried (B388) und Fahrplanänderung auf der Linie S8 wegen Bauarbeiten zur 2. Stammstrecke

Maria Sabbas-Scouras

Aufgrund einer Vollsperrung der B 388 im Bereich der Ortsdurchfahrt Eichenried kommt es voraussichtlich bis 31. Oktober 2021 auf der MVV-Regionalbuslinie 531 und beim RufTaxi 5680 im gesamten Zeitraum zu Fahrplanänderungen mit Umleitungen und Haltestellenausfällen.

Des Weiteren teilt die Deutsche Bahn mit, dass es wegen Bauarbeiten zur 2. Stammstrecke auf der Linie S8 an den Wochenenden bis 23. August 2021 jeweils von Freitag, 22.30 Uhr, durchgehend bis Montag, 04.30 Uhr, zu Umleitungen und Haltausfällen kommt.

Auch kommt es noch zusätzlich wegen Gleisbauarbeiten zwischen Ismaning und Flughafen/Airport in der Nacht von Freitag/Samstag, 28./29. Mai 2021, von 22.20 bis 0.30 Uhr ebenso zu Zugausfällen mit Schienenersatzverkehr.

Mehr Informationen unter www.s-bahn-muenchen.de oder www.mvv-muenchen.de sowie auf den Aushangfahrplänen an den S-Bahnhöfen.

Gemeinde Ismaning (Stand 18.05.2021)

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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A 99 Oberschleißheim - LKW fährt auf Polizeiauto auf

Maria Sabbas-Scouras

Am Montag, 10.05.2021, gegen 10:25 Uhr, sicherte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Freising (Polizeipräsidium Oberbayern Nord) auf der A 99 in Fahrtrichtung Stuttgart zwischen Neuherberg und dem Autobahndreieck Feldmoching einen Pannen-LKW ab. Dieser war liegengeblieben und stand auf dem Standstreifen. Die beiden Beamten stellten zur Absicherung ihren uniformierten 5er BMW mit eingeschaltetem Blaulicht und Signalanlage am rechten Fahrbahnrand ab. Nun sicherten sie die Gefahrenstelle durch das Aufstellen eines Warndreiecks und Pylonen ab.

Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein 51-jähriger Kraftfahrer den rechten Fahrstreifen der Autobahn. Er fuhr frontal auf das abgestellte Polizeifahrzeug auf, drückte dieses nach rechts gegen die Leitplanke und schleifte dieses auf einer Länge von rund 75 Metern entlang der Leitplanke.

Erst als der Sattelzug wieder nach links auf den ersten Fahrstreifen lenkte, kamen das Polizeifahrzeug an der Leitplanke und der Sattelzug auf dem rechten Fahrstreifen zum Stehen. Durch das besonnene Handeln der eingesetzten Beamten und das weit nach hinten versetzte Absicherungsfahrzeug wurde bei dem Verkehrsunfall niemand verletzt.

Am Polizeifahrzeug entstand Totalschaden. Durch herumfliegende Trümmerteile wurde bei dem Unfall ein VW beschädigt, der auf dem Mittelfahrstreifen unterwegs war.

Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 60.000 Euro. Das Polizeiauto war Totalschaden, der schwer beschädigte Sattelzug musste ebenfalls abgeschleppt werden.

Für die Dauer der Unfallaufnahme und die Bergung der Fahrzeuge musste der rechte Fahrstreifen komplett gesperrt werden. Hierdurch kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Weil es Anzeichen gibt, dass der Fahrer der Sattelzugmaschine kurz vor dem Unfallzeitpunkt in einen sogenannten Sekundenschlag fiel, ermittelt die Münchner Verkehrspolizei nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Quelle: Polizei München

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