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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Ab Mittwoch weitere Lockerungen im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Pünktlich zum Vatertag: Biergärten und Co. dürfen im Außenraum wieder

öffnen

Am Sonntag, 9. Mai, hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 100 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den fünften Tag in Folge unterschritten. Heute hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege dem Antrag des Landratsamts auf weitere Öffnungsschritte stattgegeben. Nach dem Ende der sogenannten Notbremse ab dem morgigen Dienstag mit Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Kultur und der Aufhebung der Ausgangssperre sind nun weitere Öffnungen möglich: Ab Mittwoch darf nun unter anderem die Außengastronomie wieder öffnen.

Gesundheitsministerium stimmt Öffnungsschritten zu

Fünf Tage lang musste die Sieben-Tage-Inzidenz dazu unter 100 liegen, zudem musste eine stabile oder rückläufige Entwicklung der Infektionszahlen erkennbar sein. Entsprechend hat der Landkreis München am heutigen Montag umgehend das notwendige Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beantragt, das am heutigen Nachmittag erteilt wurde.

Somit können nach den zwei vom Bayerischen Gesundheitsministerium vorgeschriebenen Umsetzungstagen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Lockerungen in Kraft treten. Das Landratsamt München wird hierzu am heutigen Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab Mittwoch, 12. Mai, können dann wie geplant Öffnungen in Gastronomie, Kunst und Kultur sowie Sport erfolgen.

In den Biergarten mit Termin und Test

Die Außengastronomie kann ab Mittwoch bis 22 Uhr geöffnet werden. Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu können, ist eine vorherige Terminbuchung inklusive Kontaktdatenerfassung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden erfolgter PoC Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.

Sport mit mehreren Personen

Im Innenbereich ist dann wieder kontaktfreier Sport erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.

Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen öffnen

Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen ab Mittwoch wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen auch hier einen negativen Coronatest vorlegen.

Für vollständig mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 Geimpfte, die über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, sowie für Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, entfällt die Testpflicht. Der zugrundeliegende PCR-Test darf dabei mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Testpflicht befreit.

„Wir ernten jetzt die Früchte des guten Impffortschritts im Landkreis und der großen Disziplin unserer Bürgerinnen und Bürger bei der Einhaltung der Corona-Regeln. Ich bin dem Bayerischen Gesundheitsministerium dankbar, dass es unseren Antrag auf weitere Lockerungen schon am heutigen Tag bearbeitet hat. So können wir unter anderem Kulturbetrieben und Sportvereinen schon heute Planungssicherheit geben“, sagt Landrat Christoph Göbel. „Ich hoffe sehr“, so Göbel weiter, „dass unsere Inzidenz nun stabil bleibt bzw. der Trend weiter abwärts geht, so dass wir die Regelungen nicht wieder zurücknehmen müssen.
Auch bin ich zuversichtlich, dass die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis München auch weiter verantwortungsvoll mit den Lockerungen umgehen und auf Hygiene und Abstand achten. So haben wir gute Chancen, dass wir die neuen Freiheiten nicht so schnell wieder aufgeben müssen.“

Quelle: Landratsamt München (Stand 11.05.2021)

Am Dienstag endet die Notbremse im Landkreis

Maria Sabbas-Scouras

Sieben-Tage-Inzidenz liegt den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 100

Am heutigen Sonntag, 9. Mai, hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 100 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den fünften Tag in Folge unterschritten. Aktuell liegt der Wert bei 73,9. Dies bedeutet, dass am kommenden Dienstag, 11. Mai, die Regelungen

der sogenannten „Notbremse“ nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bzw. der „Bundesnotbremse“ enden.
Gleichzeitig könnten bei einer fortgesetzten Entspannung der Infektionslage frühestens am Mittwoch weitere Lockerungen in Kraft treten.

Einzelhandel: Click & meet ohne Testnachweis

In Ladengeschäften des Einzelhandels bleibt es auch im Inzidenzbereich unter 100 bei der Öffnung nach Terminbuchung im Rahmen von „click & meet“. Allerdings entfällt ab Dienstag im Landkreis München die bislang nötige Vorlage eines negativen Coronatests. Ebenso ist weiterhin die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften möglich. Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, wie beispielsweise Nahrungsmittelläden und Drogerien, sind – wie bisher – weder Termin noch Test nötig.

Private Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sowie in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind ab Dienstag wieder mit Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte und genesene Personen.

Nächtliche Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre (22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags) gilt ab Dienstag im Landkreis München nicht mehr.

Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind nach vorheriger Terminbuchung geöffnet. Beim Besuch muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Sport

Sport ist nur im Freien, kontaktfrei und unter der Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Unter freiem Himmel ist zusätzlich Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Außerschulische Bildung

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung, sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind ab Dienstag bei Einhaltung der jeweiligen Hygienevorgaben wieder in Präsenzform möglich. Die schon bislang erlaubten Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind weiterhin möglich.

Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen entfällt Die Mitte April erlassene Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen tritt außer Kraft. Testungen erfolgen aber weiterhin auf freiwilliger Basis. Sollten in einzelnen Einrichtungen größere Ausbruchsgeschehen auftreten, kann die Testpflicht auch im Inzidenzbereich unter 100 wieder angeordnet werden.

Schulen

Ab Dienstag findet im Landkreis München wieder in allen Schularten Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Bereits einen Tag früher – ab Montag, den 10. Mai – dürfen alle Grundschulstufen, die Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie die sonstigen Abschlussklassen in den Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht starten. Auch die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen können bereits am Montag in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht starten.

Weitere Öffnungsschritte für Gastronomie, Sport und Kultur Entwickelt sich die Inzidenz des Landkreises München weiterhin stabil oder rückläufig, wird der Landkreis München beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch die weiteren möglichen Lockerungen nach aktueller Fassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rechtzeitig beantragen. Die Sieben-Tage-Inzidenz eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt muss dazu fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen. Am achten Tag können die weiteren Öffnungsschritte erfolgen.

Der Landkreis München hat den Schwellen-Inzidenzwert von 100 am 5. Mai erstmals unterschritten und liegt seither konstant darunter. Erteilt das Gesundheitsministerium zeitnah das notwendige Einvernehmen, könnten frühestens am Mittwoch, 12. Mai, zusätzlich folgende Regelungen zum Tragen kommen:

Außengastronomie: Öffnung mit Termin und Test

Die Außengastronomie könnte dann bis 22 Uhr geöffnet werden. Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu können, ist eine vorherige Terminbuchung inklusive Kontaktdatenerfassung notwendig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden erfolgter PoCLandkreis Antigentest oder Selbsttest oder ein von höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.

Erweiterte Möglichkeiten im Sport

Im Innenbereich wäre kontaktfreier Sport erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen.

Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen wieder

Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos könnten dann wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher müssen auch hier einen negativen Coronatest vorlegen.

Das Landratsamt wird zum Inkrafttreten dieser Lockerungen noch einmal gesondert informieren.

Erleichterungen für Genesene und Geimpfte

Gleichzeitig haben Bund und Länder Erleichterungen für Personen geschaffen, die bereits vollständig geimpft sind oder die in der Vergangenheit eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben. Für sie entfällt bereits seit 6. Mai der Nachweis eines negativen Testergebnisses für den Zugang beispielsweise zu Gastronomie, Kulturveranstaltungen oder im Einzelhandel.

Auch die Ausgangssperre (die ab Dienstag im Landkreis München aber ohnehin nicht mehr gilt) und die Kontaktbeschränkungen finden auf diese Personengruppen keine Anwendung. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Die Erleichterungen gelten für Personen, die vollständig gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, sowie für Personen, die über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen. Der zugrundeliegende PCR-Test darf dabei mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen.

Beide Personengruppen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, außerdem darf keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen sein.

Breites und wohnortnahes Netz an Testmöglichkeiten

Im Landkreis München gibt es derzeit 19 kommunale Testzentren, bei denen PCR- und/oder Schnelltests durchgeführt werden können. Darüber hinaus hat der Landkreis bislang knapp 30 Anbieter mit der Durchführung kostenloser Bürgertests beauftragt.

Eine umfangreiche Übersicht aller kommunalen sowie zahlreicher privater Testangebote im Landkreis München steht auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-muenchen.de/coronatest zur Verfügung.

Inzidenzabhängige Regelungen

Sollte die Inzidenz drei Tage in Folge wieder den Schwellenwert von 100 überschreiten, dann treten am zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diesen Inzidenzkorridor festgelegten Regelungen in Kraft. Auch dies wird durch das Landratsamt München bekanntgemacht.

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand 09.05.2021)

Zusätzliche Impfkapazitäten von Muttertag bis Vatertag

Maria Sabbas-Scouras

Landratsamt ruft Impfwillige aus Priorität 2 auf, sich aktiv zu melden

Wie in ganz Deutschland, nehmen auch im Landkreis München die Impfungen gegen das Coronavirus immer weiter an Fahrt auf. Vom 21. April bis einschließlich 2. Mai konnten weitere 3.500 Personen Sonderimpfungen mit AstraZeneca im laufenden Betrieb erhalten, allein 1.800 davon zum Schlussspurt am vergangenen Wochenende. Vom 9. bis 13. Mai wird der Landkreis München nun in einer Sonderaktion gesonderte Terminkapazitäten für Bürgerinnen und Bürger aus der Priorisierungsgruppe 2 vorhalten, um die Impfungen innerhalb dieser Gruppe möglichst zeitnah abschließen zu können.

Knapp 59.000 Erstimpfungen wurden seit Anfang April im Landkreis München durchgeführt. Damit konnte bereits ein großer Teil der Impfberechtigten aus Priorisierungsgruppe 2 geimpft werden. Die Impfungen in dieser Gruppe laufen aber auch im Mai weiter. Unter den Registrierten dieser Priorität befinden sich sowohl Personen, die noch auf eine Einladung durch das System warten, als auch zahlreiche Personen, die bislang noch nicht auf die erhaltene Einladung reagiert haben.

Damit alle impfwilligen Personen in der Priorisierungsgruppe 2 möglichst zeitnah ihre Erstimpfung erhalten können, hat sich der Landkreis München dazu entschieden, von Muttertag bis Vatertag, also vom 9. bis einschließlich 13. Mai, gesonderte Terminkapazitäten für Bürgerinnen und Bürger aus der Priorisierungsgruppe 2 vorzuhalten. Impfwillige, die über 70 Jahre alt sind und bislang keine Termineinladung für eine Impfung erhalten haben, werden aufgerufen, sich ab sofort telefonisch bei ihrem zuständigen Impfzentrum zu melden, um einen Impftermin zu vereinbaren.

Gleichzeitig ruft das Landratsamt für die kommenden Wochen alle weiteren Impfwilligen aus Prioritätsgruppe 2 noch einmal verstärkt dazu auf, zu prüfen, ob ggf. bereits eine Einladung zur Terminvereinbarung vorliegt und über diese möglichst zeitnah online einen Termin zu vereinbaren. Sollte dies bislang nicht der Fall sein, wird auch diese Personengruppe gebeten, sich telefonisch mit dem zuständigen Impfzentrum in Verbindung zu setzen. Sie werden dann ebenfalls mit einem zeitnahen Terminangebot berücksichtigt.

Zahlreiche Impfdosen aus Sonderkontingenten bereits verimpft

Nachdem das bayerische Gesundheitsministerium angekündigt hatte, dass Erstimpfungen mit AstraZeneca-Impfstoff in den Impfzentren eingestellt werden sollen, war es bis zum vergangenen Sonntag noch möglich, frei bestellte Sonderkontingente und übrige Impfdosen im Rahmen von Sonderaktionen an Impfwillige zu verteilen. Der Landkreis München hat diese zusätzlichen Kontingente mit einer Aufstockung der Kapazitäten im Rahmen seiner bewährten Impforganisation in den vier Impfzentren in Haar, Oberhaching, Planegg und Unterschleißheim verimpft. So konnte sichergestellt werden, dass der Impfstoff möglichst gerecht an die priorisierte Personengruppe vergeben wurde. Alle

Landkreis München

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erhaltenen Dosen konnten bis Anfang Mai erfolgreich an impfwillige Personen vergeben werden.

Knapp 700 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis konnten zudem an den vergangenen beiden Wochenenden im Rahmen einer Sonderaktion geimpft werden.

Start der Impfungen in Priorisierungsgruppe 3 – Hausärzte helfen mit

Während in den kommenden Wochen somit noch vorrangig in Priorisierungsgruppe 2 geimpft wird, haben auch in Priorisierungsgruppe 3 die Impfungen im Landkreis München bereits begonnen. Dies ist unter anderem der steigenden Anzahl der impfenden Hausärzte zu verdanken, die bereits mehr als 20.000 Impfungen vorgenommen haben. Diese Impftermine wurden nicht über das Registrierungsportal BayIMCO vergeben.

Das Landratsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die bei ihrem Hausarzt einen Impftermin wahrgenommen haben, ihre Registrierung in BayIMCO so schnell wie möglich zu löschen. Nur so ist sichergestellt, dass alle impfberechtigten Personen möglichst schnell eine Einladung zur Terminvereinbarung erhalten.

Daten im Impfportal regelmäßig aktualisieren

Zudem empfiehlt das Gesundheitsministerium Personen, die aktuell noch auf einen Impftermin warten, ihre im Impfportal hinterlegten Daten regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Wenn der Bund in seiner Impfverordnung die Priorisierungskriterien ändert, wird das Registrierungsportal entsprechend angepasst. Impfwillige können dann zusätzliche Angaben hinterlegen, die ggf. für eine Änderung der Impfpriorisierung wichtig sind. Insbesondere Personen, die sich bereits frühzeitig für eine Impfung registriert haben, sollten von Zeit zu Zeit ihren Datensatz in BayIMCO unter www.impfzentren.bayern aktualisieren.

Quelle: Landratsamt München (Stand 06.05.2021)

100.000 Menschen im Landkreis geimpft

Maria Sabbas-Scouras

Knapp 28.000 Personen mit vollständigem Impfschutz Exakt 100.577 Personen konnten bis zum gestrigen Abend im Landkreis München geimpft werden. Damit haben nun 28,7 Prozent aller Landkreisbürgerinnen und -bürger mindestens ihre Erstimpfung erhalten. Dies entspricht 34,25 Prozent der aktuell impffähigen Bürger über 16 Jahren. Gut ein Drittel der aktuell für eine Impfung in Frage kommenden Landkreisbevölkerung wurde also bereits geimpft.

Mehr als 64.000 Impfungen konnten allein seit Anfang April im Landkreis München vorgenommen werden, davon knapp 59.000 Erstimpfungen. Dadurch konnte inzwischen ein großer Teil der Impfberechtigten aus Priorisierungsgruppe 2 geimpft werden. Über 22.500 Erst- und Zweitimpfungen sind inzwischen in Arztpraxen im Landkreis erfolgt.

27.814 Bürgerinnen und Bürger verfügten am Ende des gestrigen Tages bereits über einen vollständigen Impfschutz, das entspricht 7,94 Prozent der Gesamtbevölkerung im Landkreis oder 9,74 Prozent der impffähigen Bevölkerung ab 16 Jahren.

63 Prozent der Impfungen erfolgten bislang mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer, 31 Prozent entfielen auf den Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca, die restlichen sechs Prozent der Impfungen erfolgten mit dem Impfstoff von Moderna.

Nicht nur aufgrund der wachsenden Zahl geimpfter Personen zeigte sich Landrat Christoph Göbel am Mittwoch vorsichtig optimistisch: „Die Impfkampagne kommt endlich ins Rollen. Auch in dieser Woche stehen uns wieder mehr als 11.600 Impfdosen zur Verfügung, die dazu beitragen, das Risiko schwerer Corona-Verläufe weiter zu senken. Gleichzeitig scheinen sich auch die Infektionszahlen allmählich rückläufig zu entwickeln. Erstmals liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München heute wieder unter 100, die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist zuletzt deutlich abgesunken. Gleichzeitig hat die Staatsregierung schon ab der kommenden Woche Lockerungen für Sport, Kultur und Freizeit in Aussicht gestellt. Das alles gibt Anlass, den kommenden Wochen optimistisch entgegenzusehen”.

Quelle: Landratsamt München (Stand 05.05.2021)

Landkreis München unter Inzidenz von 150

Maria Sabbas-Scouras

„Click & Meet“ wieder möglich – Lockerungen auch für Autokinos, Zoos und Kindersportgruppen – Erleichterungen für vollständig Geimpfte

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München liegt heute den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 150. Damit ist ab Freitag, 30. April, unter bestimmten Voraussetzungen wieder Termin-Shopping möglich. Unabhängig davon hat der Freistaat Bayern weitere Erleichterungen beschlossen, die bereits seit heute gelten.

Nur wenige Tage haben im Landkreis München die strengeren Regelungen der Bundesnotbremse über dem Wert von 150 gegolten, unter anderem durfte Ware seit Samstag in Geschäften nur noch nach vorheriger Bestellung abgeholt werden. Ab Freitag, 30. April, ist nun auch wieder „Click & Meet“ erlaubt, sofern die Bürgerinnen und Bürger ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder eines Selbsttests unter Aufsicht nachweisen. „Click & Collect“ ist weiterhin inzidenzunabhängig möglich.

Erleichterungen für Geimpfte

Bereits seit dem heutigen Mittwoch gelten in Bayern – und somit auch im Landkreis München – weitere Erleichterungen der geänderten 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. So müssen bereits vollständig geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der abschließenden (d.h. in der Regel zweiten) Impfung kein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung, z. B. für Termin-Shopping, vorlegen. Vollständig geimpfte Personen werden damit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Die Besucher von Alten- und Pflegeheimen brauchen allerdings weiterhin einen aktuellen negativen Test.

Weitere Öffnungen

Zudem wurden in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Regelungen an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundesnotbremse“) angepasst. So dürfen zum Beispiel ab sofort Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen inzidenzunabhängig öffnen. Auch Autokinos werden unter entsprechenden Hygienevorgaben inzidenzunabhängig zugelassen. Die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen jetzt auch über einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter bestimmten Voraussetzungen öffnen.

Änderungen für Kinder

Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig auch bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 zu fünft kontaktlosen Sport im Freien ausüben.

Ab sofort ist außerdem wieder die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst.

Inzidenzabhängige Regelungen

Für weitere Lockerungen muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der nächstniedrigere Grenzwert unterschritten werden. Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München zum Beispiel fünf Tage in Folge den Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diesen Inzidenzkorridor festgelegten Regelungen in Kraft. Dies wird dann durch das Landratsamt München bekanntgemacht. Die gleiche Regelung gilt für die Einstufung der Schulen und Kindertagesstätten. Um strengere Regeln auszulösen reicht eine Überschreitung des nächsthöheren Schwellenwerts an drei Tagen in Folge.

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie immer unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand 28.04.2021)

Änderungen der Notbremse im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Nur noch „Click & Collect“ – Regelungen bei den Schulen und Kitas bleiben vorerst gleich

Nach dem Beschluss der bundesweiten Notbremse wurde auch die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst. Auch im Landkreis München, der seit einer Woche eine 7-Tage-Inzidenz über 150 hat, ergeben sich dadurch ab Samstag, 24. April, Änderungen.

In einigen Lebensbereichen sieht die bundesweite Notbremse ab morgen strengere Maßnahmen vor, als sie bis zuletzt in Bayern galten. Wo bislang die bayerischen Regelungen schärfer waren, bleiben diese bestehen. Die wichtigsten Änderungen für den Landkreis München hier im Überblick:

Im Einzelhandel nur noch „Click & Collect“

So darf beispielsweise der Einzelhandel in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz im Bereich über 150 nicht mehr wie bisher „Click & Meet“ mit negativem Test anbieten, sondern nur noch „Click & Collect“ – so auch im Landkreis München.

Nächtliche Ausgangssperre

Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr ist weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten insbesondere für medizinische Notfälle, berufliche oder dienstliche Tätigkeiten, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe. Die auf Bundesebene vorgesehene Ausnahmemöglichkeit für Spaziergänger und Sportler im Zeitraum von 22 bis 24 Uhr kommt in Bayern – und somit auch im Landkreis München – nicht zum Tragen.

Private Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sowie in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind weiterhin nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Die wechselseitige Betreuung von mehreren Kindern unter 14 Jahren zwischen zwei festen Hausständen ist ab Samstag, 24. April, aufgrund der Bundesnotbremse nicht mehr erlaubt.

Schulen und Kindertagesbetreuung

Im Bereich Bildung und Betreuung gilt in Bayern ohnehin ein strengerer Maßstab als nach den Vorgaben der bundesweiten Notbremse. So gilt im Landkreis München weiterhin: Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen sowie sonstige Abschlussklassen haben Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht. Alle übrigen Schularten und Jahrgangsstufen sind im Distanzunterricht. Der in der Bundesnotbremse vorgesehene, höhere Inzidenzwert von 165 hat damit in Bayern keine Auswirkung. Kindertageseinrichtungen, -pflegestellen, Ferientagesbetreuung sowie organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt.

Körpernahe Dienstleistungen

Während bislang zum Friseurbesuch bzw. bei der Fußpflege kein negativer Corona-Test vorgelegt werden musste, sind nun diese körpernahen Dienstleistungen ab einer Inzidenz von über 100 nur noch mit negativen Test erlaubt. Auch dies gibt die Bundesnotbremse vor.

Inzidenzabhängige Regelungen

Für Lockerungen muss künftig an fünf statt bisher drei aufeinanderfolgenden Tagen der nächstniedrigere Grenzwert unterschritten werden. Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis München zum Beispiel fünf Tage in Folge wieder den Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bzw. der Bundesnotbremse für diese Inzidenzkorridore festgelegten Regelungen in Kraft. Dies wird dann durch das Landratsamt München bekanntgemacht. Die gleiche Regelung gilt ab sofort für die Einstufung der Schulen und Kindertagesstätten. Um strengere Regeln auszulösen reicht wie bisher eine Überschreitung an drei Tagen in Folge.

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand 24.04.2021)

Ausbeute des „24-Stunden-Blitzmarathon“ am 21./22.04.2021 – Stadtgebiet/Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Von Mittwoch, 21.04.2021, 06:00 Uhr, bis Donnerstag, 22.04.2021, 06:00 Uhr, beteiligte sich das Polizeipräsidium München an dem bayernweiten “24-Stunden-Blitzmarathon“.

Während der Aktion wurden von der Münchner Polizei an 82 Kontrollstellen insgesamt 755 Geschwindigkeitsverstöße beanstandet.

Bereits am zu Beginn des Blitzmarathons, in den Morgenstunden des Mittwochs, 21.04.2021, durchfuhr eine 32-Jährige Fahrzeugführerin eine der intensiv angekündigten Messstellen, vor einer Schule in Unterföhring, mit 71 km/h statt der erlaubten 30 km/h. Als Grund für ihre Überschreitung gab die Pkw-Fahrerin an, ihr Kind in den Kindergarten zu bringen. Die Fahrzeugführerin erwartet ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.

Zur Mittagszeit fand an einer Kontrollstelle auf der Wasserburger Straße in Haar ein Pressetermin statt. In diesem Zeitraum wurde an der Kontrollstelle ein 63-jähriger Fahrer eines Porsches festgestellt, der die Messstelle mit 115 km/h statt der erlaubten 60 km/h passierte. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 280 Euro, zwei Punkte sowie zwei Monate Fahrverbot. Der 63-Jährige war im Bereich des Polizeipräsidiums München an diesem Tag der Fahrer mit der größten Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.

Neben den Geschwindigkeitsverstößen wurden mehr als 100 andere Verkehrsverstöße, u.a. die verbotene Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt oder das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, geahndet. Bei zwei Fahrzeugführern konnte der Einfluss von Drogen während der Teilnahme am Straßenverkehr festgestellt werden. Diese erwartet ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.

Gegen 19:45 Uhr, führten Polizeibeamte im Bereich Memminger Platz/Untermenzinger Straße Messungen/Kontrollen für den Blitzmarathon durch. Den Beamten fiel eine Fahrradfahrerin, aufgrund ihrer stark schwankenden und unkoordinierten Fahrweise, auf. Folglich wurde die 32-Jährige aus München einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde eine starke Alkoholisierung festgestellt.

Gegen die Radfahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr infolge Alkohol eingeleitet. Während der Fahrt zur Blutentnahme versuchte die Tatverdächtige aus dem Dienstfahrzeug zu flüchten, dies konnte jedoch unterbunden werden. Die 32-Jährige zeigte sich weiterhin äußerst unkooperativ und musste gefesselt werden. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde die 32-Jährige entlassen.

Abschließend weist die Polizei darauf hin, dass auch nach dem Blitzmarathon weiterhin die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit konsequent überwacht wird. Überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Ursachen bei tödlichen Verkehrsunfällen.

Quelle: Polizei München (Stand 22.04.2021)

Landkreis München ruft Kulturpreis ins Leben

Maria Sabbas-Scouras

Auszeichnung für hervorragende Leistungen in Kunst und Kultur

Der Landkreis München wird künftig einen Kulturpreis für hervorragende Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichem Gebiet verleihen. Daneben wird auch ein Kulturförderpreis ins Leben gerufen. Diesen Beschluss hat heute der Ausschuss für Sport, Kultur und Partnerschaften des Landkreises München einstimmig gefasst. Mit den Preisen soll kulturelles und bürgerschaftliches Engagement gewürdigt und auch geweckt werden.

Die Würdigung im kulturellen Bereich umfasst insbesondere Leistungen der allgemeinen Kulturpflege, wie beispielsweise die Organisation kultureller Veranstaltungen, Leistungen der Heimat-, Brauchtums- und Denkmal- sowie Volksmusikpflege, der Jugendpflege und Erwachsenenbildung. Einen Preis für künstlerische Leistungen soll es für Tätigkeiten in den Gebieten der bildenden Kunst, der Musik, der Literatur und des Theaters geben. Zu den auszeichnungsfähigen wissenschaftlichen Leistungen zählen vor allem Arbeiten zur Kultur-, Geistes-, Kirchen-und Kunstgeschichte sowie zur Heimat-und Volkskunde des Landkreises München.

Würdigung von Einzelpersonen und Gruppen

Der Kulturpreis kann an Einzelpersonen sowie an Gruppen vergeben werden. Sofern Einzelpersonen ausgezeichnet werden sollen, müssen diese im Landkreis München leben oder zumindest hier geboren sein. Ihre Leistungen oder ihr Tätigkeitsschwerpunkt sollen dabei in engem Bezug zum Landkreis München stehen. Personengruppen können Preisträger sein, wenn der überwiegende Teil der Gruppe aus dem Landkreis München stammt oder hier lebt und ihr Wirken für den Landkreis von großer Bedeutung ist. Dotiert ist der Kulturpreis mit einem Preisgeld von 1.000 Euro.

Förderpreis als Motivation für kulturelles Engagement

Mit dem ebenfalls neu ins Leben gerufenen Förderpreis sollen Einzelpersonen ausgezeichnet werden, die über eine außergewöhnliche Begabung verfügen und erwarten lassen, dass sie auch in Zukunft durch besondere Leistungen hervortreten werden. Des Weiteren können auch Gruppen ausgezeichnet werden, die bereits in der Vergangenheit kulturelle, künstlerische oder wissenschaftliche Leistungen gefördert haben und erwarten lassen, dass sie dies auch in Zukunft mit nachhaltigem Einsatz tun werden. Bürgerinnen und Bürger sollen damit motiviert werden, sich auch künftig für das kulturelle Leben im Landkreis zu engagieren. Der Förderpreis ist mit 500 Euro dotiert.

Verleihung im Zweijahres-Rhythmus – Ehrung auf Vorschlag

Die Preise werden künftig alle zwei Jahre verliehen. Dabei können jeweils auch mehrere Preise in einem Auszeichnungsjahr verliehen werden. Um mit dem Kulturpreis oder dem Kulturförderpreis ausgezeichnet zu werden, müssen Personen oder Gruppen zur Ehrung vorgeschlagen werden. Alle Personen, die ihren Wohnsitz im Landkreis München haben, sind berechtigt, entsprechende Vorschläge einzubringen. Die Vorschläge sind im Sachgebiet Sport, Kultur und Partnerschaften schriftlich einzureichen und müssen gemäß der durch den Ausschuss verabschiedeten Richtlinien begründet sein. Hierfür wird es jeweils eine vierwöchige Bewerbungsphase im Spätsommer eines Ehrungsjahres geben.

Zusätzlich zu dem Geldpreis erhalten die Preisträger eine Trophäe sowie eine Urkunde. Die Preisverleihung soll ähnlich wie bereits existierenden Ehrungen im Landkreis in feierlichem Rahmen voraussichtlich jeweils im Frühjahr des darauffolgenden Jahres stattfinden.

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Fachjury. Diese besteht aus dem Kulturreferenten des Landkreises München, Rainer Klier, den jeweils amtierenden Kreisvolksmusik- und Kreisheimatpflegern sowie drei weiteren Fachjuroren aus verschiedenen Bereichen. Die Fachjury berät über die Vorschläge und bereitet eine Empfehlung für den Ausschuss für Sport, Kultur und Partnerschaften vor, der anschließend nichtöffentlich über die Vergabe der Preise beschließt.

Wettbewerb zur Findung einer Trophäe

In Vorbereitung auf die Verleihung des Kulturpreises wird 2021 einmalig ein Wettbewerb ausgelobt, aus dem die letztendlich mit dem Preis zu verleihende Trophäe hervorgehen soll. Alle bildenden Künstlerinnen und Künstler aus dem Landkreis München sind aufgerufen, sich mit ihren Vorschlägen zu bewerben.

Die Vorschläge werden anschließend dem Ausschuss für Sport, Kultur und Partnerschaften zur Abstimmung vorgestellt. Der Siegesentwurf erhält ein Preisgeld. Weitere Informationen hierzu erfolgen in den kommenden Wochen.

„Gerade in Corona-Zeiten merken wir ganz intensiv, wie wichtig Kunst und Kultur für unser gesellschaftliches und soziales Leben sind. Künstler und Kulturschaffende sind eine tragende Säule unserer Gemeinschaft und unseres Zusammenlebens im Landkreis. Ohne sie gäbe es keine Volksbühnen, keine Ausstellungen, keine Volksmusikabende, aber auch keine der vielen kulturellen Traditionsveranstaltungen, auf die wir im Landkreis zurecht stolz sein dürfen. Ich freue mich, dass wir mit dem heutigen Beschluss zur Einführung eines Kulturpreises gerade in dieser schwierigen Zeit, die dieser gesamte Bereich momentan erlebt, ein Zeichen für die Bedeutung von Kunst und Kultur setzen und dieses wertvolle Engagement entsprechend würdigen können“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 21.04.2021)

Teilnahme an der Umweltehrung 2021

Maria Sabbas-Scouras

Wie jedes Jahr sucht der Landkreis München auch dieses Jahr wieder engagierte Teilnehmer für die Umweltehrung. Bis zum 15. Juni 2021 können Vorschläge für die diesjährige Auszeichnung beim Landratsamt eingereicht werden.

Ein Verein aus Unterschleißheim fördert verschiedene Projekte in der Volta Region in Ghana. Ziel des Vereins ist es, die Lebenssituation insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Umweltschutz, Fair-Trade-Produkte und Kultur vor Ort zu verbessern.

Eine Gruppe sammelt regelmäßig an Straßen, Grünanlagen und im Wald Müll auf, der ansonsten ein irreversibles Problem für die Umwelt und unter Umständen eine tödliche Gefahr für Tiere darstellt.

Eine Ortsgruppe des Bund Naturschutz organisiert seit fast zwei Jahrzehnten den Amphibienschutz. Die Aktiven stellen Fangzäune auf, tragen Kröten über die Straße und legen Ersatzlaichgewässer an. Ohne dieses vielfache Engagement wäre es um unsere Frösche und Kröten deutlich schlechter bestellt.

Die Gemeinsamkeit dieser Projekte? Sie wurde im vergangenen Jahr neben weiteren Akteuren vom Landkreis München für ihr ehrenamtliches Engagement rund um den Klima- und Umweltschutz geehrt.

Ehrenamtliches Engagement mit langer Tradition

Ehrenamtliches Engagement geschieht oft unbemerkt und im Stillen, leistet aber einen wertvollen Beitrag dazu, den Landkreis München lebenswert zu erhalten.

Es ist bereits seit vielen Jahren Tradition, dass der Landkreis München einmal pro Jahr besonderes ehrenamtliches Engagement auszeichnet. Mit der Umweltehrung werden Privatpersonen geehrt, die sich ehrenamtlich bei den Themen Umwelt- und Klimaschutz im Landkreis München oder auch im globalen Süden besonders verdient gemacht haben. Der Sitz des Projektträgers muss allerdings im Landkreis München liegen, um an der Auszeichnung teilnehmen zu können. Ausgezeichnet werden dabei beispielsweise ehrenamtliche Aktivitäten, Leistungen oder Lösungen in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Naturschutz.

Umweltprojekte gesucht!

Gute Chancen auf eine Auszeichnung haben vor allem Projekte, die über das reine Erfüllen umweltrechtlicher Anforderungen oder das Erledigen gesetzlicher Pflichtaufgaben hinausgehen und sich durch Kreativität, Dauerhaftigkeit oder Modellcharakter besonders hervorheben. Akteure, auch Kinder und Jugendliche, können von Dritten für die Umweltehrung vorgeschlagen werden. Auch die Ehrung von Gruppen für ein ehrenamtliches Umweltschutzprojekt ist möglich. Der Landkreis München appelliert dabei insbesondere auch an seine Städte und Gemeinden, vorbildliche Umweltschützer zu nennen.

Die Vorschläge mit umfassenden Projektbeschreibungen, Fotos und eventuell weiterem Anschauungsmaterial können an das Landratsamt München Sachgebiet 3.3.2.1 – Energie und Klimaschutz, Postfach 900751, 81507 München, oder per E-Mail an 29plusplus@lra-m.bayern.de gesendet werden.

Einsendeschluss für die diesjährige Umweltehrung ist der 15. Juni 2021.

Weitere Auskünfte, Informationen und einen Überblick über die Preisträger der letzten Jahre erhalten Sie im Internet unter https://www.landkreismuenchen.

de/themen/energie-und-klimaschutz/klimaschutz-zummitmachen/

umweltehrung/ sowie unter www.klimadialog.landkreis-muenchen.de

und telefonisch unter 089/6221-2522.

Quelle: Landratsamt München (Stand: 19.04.2021)

Stadtradeln 2021: Anmeldung läuft

Maria Sabbas-Scouras

Vom 27. Juni bis 17. Juli 2021 wird im Landkreis München geradelt

Zum achten Mal in Folge nimmt der Landkreis in diesem Jahr am Stadtradeln teil. Geradelt wird im Landkreis vom 27. Juni bis 17. Juli 2021. Bei dem deutschlandweiten Wettbewerb geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagsstrecken klimaneutral mit dem Fahrrad zurückzulegen. Wer im Landkreis München teilnehmen möchte, kann sich jetzt anmelden.

Eine der positiven Entwicklungen seit Beginn der Corona-Pandemie ist der Trend zum Fahrradfahren. Dabei werden gleich zwei wichtige Dinge gefördert: Die Gesundheit und der Umweltschutz. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation genügen bereits täglich 30 Minuten moderate körperliche Aktivität, um das Risiko von Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Herz- und Kreislauferkrankungen zu verringern. Auch die Umwelt profitiert von dieser klimaschonenden Fortbewegungsart: Rund 300 Kilogramm CO2-Emissionen kann ein Berufspendler, der je fünf Kilometer mit dem Rad zur Arbeit hin und zurück fährt, anstatt das Auto zu benutzen, einsparen.

Um das Fahrradfahren innerhalb der Kommunen attraktiver zu machen und den Radverkehr voranzubringen nimmt der Landkreis München auch dieses Jahr wieder am STADTRADELN teil. Es handelt sich dabei um eine Kampagne des Klima-Bündnis, das mit über 1.800 Mitgliedern in 27 europäischen Ländern, das größte Netzwerk von Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Schutz des Weltklimas bildet.

Kommunalpolitiker sowie Bürgerinnen und Bürger radeln dabei stets drei Wochen am Stück um die Wette und sammeln Radkilometer für den Klimaschutz. Gesucht werden Deutschlands fahrradaktivstes Kommunalparlament und Kommunen sowie die fleißigsten Teams und Radler in den Kommunen selbst.

Landkreis München auf 2. Platz im bayernweiten Vergleich 2020

Der Landkreis München beteiligte sich 2020 mit 26 von 29 Kommunen an der Aktion STADTRADELN.

Insgesamt haben 5.856 aktive Radlerinnen und Radler und 206 Politiker 1.324.551 gefahrene Kilometer „gesammelt“ und im bayernweiten Vergleich dafür gesorgt, dass der Landkreis München einen hervorragenden zweiten Platz belegte. So konnten im Landkreis München stolze 195 Tonnen CO2 vermieden werden.

Anmeldung zum STADTRADELN 2021

Dieses Jahr werden alle Kommunen im Landkreis München gemeinsam am Stadtradeln teilnehmen, das vom 27. Juni bis zum 17. Juli 2021 stattfindet. Die Anmeldung für interessierte Umwelt-Sportler ist bereits freigeschaltet.

Die jeweilige Kommune finden Sie unter www.stadtradeln.de/kommunen. Dort können entweder neue Teams gebildet werden oder sich einem bereits bestehenden Team angeschlossen werden.

Danach können Sie einfach losradeln und die klimafreundlichen Fahrradkilometer im Online-Radelkalender unter www.stadtradeln.de/radlerbereich eintragen. Weitere Informationen zum Thema STADTRADELN finden Sie unter www.stadtradeln.de.

Quelle: Landratsamt München (Stand: 21.04.2021)

„Blitzmarathon“ der Bayerischen Polizei – Stadtgebiet München / Landkreis München am 21.04.2021

Maria Sabbas-Scouras

Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2030 “Bayern mobil-Sicher ans Ziel“ führt die Bayerische Polizei von Mittwoch, 21.04.2021, 06:00 Uhr bis Donnerstag, 22.04.2021, 06:00 Uhr, einen landesweiten “24-Stunden-Blitzmarathon“ durch. Ziel hierbei wird es sein, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, da überhöhte Geschwindigkeit immer noch eine der Hauptunfallursache bei Verkehrsunfällen darstellt.

Das Polizeipräsidium München beteiligt sich an dieser vom Bayerischen Innenministerium

initiierten Maßnahme im Stadtgebiet München sowie dem Landkreis München mit mehreren Kontrollstellen.

Im Zeitraum von 24-Stunden werden, zusätzlich zu den regulären Streifenbeamten, etwa 100 Polizeibeamte im Bereich des Polizeipräsidiums München Geschwindigkeitsmessungen

und -kontrollen durchführen.

Die Polizei wird, neben dem konsequenten Verfolgen der festgestellten Verstöße, die kontrollierten Verkehrsteilnehmer auf die Gefahren und mitunter schweren Folgen von überhöhter Geschwindigkeit hinweisen um ein Umdenken anzustoßen.

Quelle: Polizei München

Regelungen für Schulen und Kitas im Landkreis München (19.-25.04.2021)

Maria Sabbas-Scouras

Im Landkreis München findet an den Schulen in der kommenden Woche für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen und Abschlussklassen Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und in allen weiteren Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind in der kommenden Woche geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt (weitere Informationen siehe FAQ des StMAS).

Der maßgebliche Wert der Sieben-Tages-Inzidenz laut Robert-Koch Institut liegt am heutigen Freitag bei 150,4.

Die Bekanntmachung im Wortlaut können Sie hier nachlesen: Bekanntmachung Schulen und Kitas (19.-25.4.2021)

Für einen Hinweis auf die in der kommenden Woche geltenden Regelungen für Schulen und Kitas danken wir Ihnen.

Alle Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen des Landratsamts finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/verordnungen-und-satzungen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen.

Quelle: Landratsamt München (Stand: 16.04.2021)

Ab Freitag greift die Notbremse im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Sieben-Tage-Inzidenz überschreitet Schwellenwert von 100 drei Tage in Folge

Am heutigen Mittwoch, 14. April, hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 100 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den dritten Tag in Folge überschritten. Aktuell liegt der Wert bei 126,7. Dies bedeutet, dass ab kommendem Freitag, 16. April, die sogenannte „Notbremse“ nach 12. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft tritt. Unter anderem gilt damit ab der Nacht von Freitag auf Samstag eine Ausgangssperre in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

Nächtliche Ausgangssperre

Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist in dieser Zeit untersagt. Ausnahmen gelten lediglich für medizinische Notfälle, berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und dergleichen, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.

Private Kontakte

Treffen im öffentlichen sowie in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind ab Freitag nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Abweichend davon ist die wechselseitige Betreuung von Kindern unter 14 Jahren zwischen zwei festen Hausständen weiter möglich. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Click & meet im Einzelhandel mit negativem Testnachweis

Nach der letzten Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleiben Ladengeschäfte im Rahmen von „click & meet“ nach vorheriger Terminbuchung in der Inzidenzphase über 100 bis 200 weiter geöffnet. Ebenso ist weiterhin die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften möglich.

Das Betreten eines Ladens setzt jedoch ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 voraus. Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, wie beispielsweise Nahrungsmittelläden und Drogerien, sind weder Termin noch Test nötig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zu-zutrittsregeln-in-ladengeschaeften.

Eine umfangreiche Übersicht aller kommunalen sowie zahlreicher privater Testangebote im Landkreis München steht auf der Website des Landratsamts unter www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/coronavirus/corona-test/ zur Verfügung.

Sport

Sport ist nur noch kontaktfrei und unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen (eigener Hausstand und eine weitere Person) erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt.

Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.

Außerschulische Bildung

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung, sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind in Präsenzform untersagt. Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist, ansonsten gilt Maskenpflicht.

Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Zudem wird das Landratsamt verfügen, dass Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres mindestens zweimal wöchentlich getestet werden müssen. Bislang erfolgt die Testung auf freiwilliger Basis.

Inzidenzabhängige Regelungen

Unterscheitet die Inzidenz drei Tage in Folge wieder den Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzungen die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diese Inzidenzkorridore festgelegten Regelungen in Kraft. Auch dies wird durch das Landratsamt München bekanntgemacht.

Für Schulen, Kindergärten sowie andere Tagesbetreuungsangebote für Kinder ist unabhängig vom Zeitpunkt der Überschreitung eines Schwellenwerts jeweils gesondert am Freitag die geltende Inzidenzregelung bekanntzumachen. Diese gilt dann jeweils für die gesamte Folgewoche.

„Nach einer kurzen und wie vermutet trügerischen Phase sinkender Zahlen ist seit Ende der Osterfeiertage leider auch im Landkreis München ein deutlicher und kontinuierlicher Anstieg in den täglichen Meldungen der Neuinfektionen zu erkennen. Der weit überwiegende Teil der neu gemeldeten Fälle ist auf die besorgniserregenden Varianten des SARS-CoV-2-Virus zurückzuführen, die als deutlich ansteckender einzuschätzen sind. Die dritte Welle hat den Landkreis München fest im Griff. Entsprechend tritt nun ab Montag die Notbremse auch hier in Kraft. Das ist richtig und wichtig, um die Infektionskurve wieder abzuflachen“, so Landrat Christoph Göbel. „Auch für die Schulen und Kindertageseinrichtungen, für die wir gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Freitag die entsprechenden Regelungen für die Folgewoche bekanntgeben müssen, ist damit zu rechnen, dass in der kommenden Woche die Regelungen für eine Inzidenz ab 100 gelten“, so Göbel weiter.

Schulen wechseln dann grundsätzlich in den Distanzunterricht. Lediglich in den Abschlussklassen (4. Klasse Grundschule, Abschlussklassen aller Schularten sowie die elfte Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen und die entsprechende Stufe der Abendgymnasien und Kollegs) findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Die Testpflicht gilt für diese Gruppen weiterhin. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder wären dann in der kommenden Woche geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt.

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand: 14.04.2021)

Testangebote am Landratsamt

Maria Sabbas-Scouras

Ab heute, 14. April: Schnellteststationen für Kunden des Landratsamts an den Standorten Mariahilfplatz, Ludmillastraße und Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle Grasbrunn

Das Landratsamt schafft für seine Kunden eigene Schnelltestangebote: Ab Mittwoch können sich Bürger, die einen Termin im Landratsamt haben, vor der Vorsprache freiwillig auf Corona testen lassen.

Um sowohl Mitarbeiter als auch Kunden bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, hat der Landkreis München bereits zu Beginn der Pandemie den Besucherverkehr für die Liegenschaften des Landratsamtes auf die unbedingt notwendigen Vorsprachen begrenzt. Als zusätzliche Sicherheit möchte der Landkreis München ab sofort den Besucherinnen und Besuchern des Landratsamtes einen freiwilligen POC-Antigen-Schnelltest anbieten.

Ab kommenden Mittwoch, 14. April 2021, haben alle Kunden des Landratsamtes an den Standorten Mariahilfplatz 17 und Ludmillastraße 26 in München sowie an der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Grasbrunn (Bretonischer Ring 1) die Möglichkeit, sich freiwillig mittels Schnelltest testen zu lassen.

Das Landratsamt hat dafür die Firma Lima GmbH beauftragt, die Testinfrastruktur zur Verfügung zu stellen und die Tests durchzuführen. Für die Beratung und die Durchführung dieser freiwilligen Schnelltests wird eine temporäre Container-Infrastruktur bereitgestellt. Die Teststationen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamts geöffnet.

Schnelltests auf freiwilliger Basis

Die Durchführung eines Tests ist freiwillig und hat keine Auswirkungen auf die Wahrnehmung eines Termins im Landratsamt. Für die Durchführung eines freiwilligen Schnelltests sollten die Bürgerinnen und Bürger mind. 20 bis 25 Minuten vor dem eigentlich stattfindenden Termin in das Landratsamt München kommen. Der Standort der Teststationen ist an den drei Liegenschaften gut sichtbar ausgeschildert.

Für den Fall, dass ein Schnelltest ein positives Ergebnis anzeigt, erhalten die Getesteten eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit dem Bescheid basierend auf den aktuellsten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Unter anderem sollte ein positives Schnelltest-Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Organisation und Ablauf

Wer einen Schnelltest-Termin vor seinem Behördengang buchen möchte, wählt die gewünschte Test-Station unter www.corona-schnelltest.center aus und meldet sich mit seinen persönlichen Daten an. Anschließend erhält die Person eine Buchungsbestätigung via E-Mail inkl. QR-Code für den Check-in in der Schnelltest-Station.

Die Testwilligen werden gebeten, neben der Terminbestätigung auch ein Ausweisdokument mit Lichtbild mitzubringen. Der Antigen-Schnelltest wird nach Wahl entweder als Rachen- oder Nasen-Rachen-Abstrich durchgeführt. Nach etwa 20 Minuten erhält die Testperson das Ergebnis per E-Mail als PDF-Dokument zugeschickt. Zusätzlich kann das Ergebnis in einer Web-Applikation abgerufen werden.

„Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie können Schnelltests einen wesentlichen Beitrag leisten. Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, die zu einer Vorsprache ins Landratsamt kommen: Nehmen Sie unser neues Schnelltest-Angebot wahr und lassen Sie sich bequem vor Ihrem Termin im Landratsamt testen“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 13.04.2021)

Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises München gestiegen

Maria Sabbas-Scouras

Die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises München liegt seit gestern über dem Wert von 100. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind deshalb in der kommenden Woche geschlossen.  

 Sofern an einer Schule im Landkreis in der kommenden Woche Unterricht stattfindet, ist dieser wie folgt abzuhalten: In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.  An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

 Der maßgebliche Wert der Sieben-Tages-Inzidenz laut Robert-Koch Institut liegt am heutigen Donnerstag bei 103,3.

Die Bekanntmachung im Wortlaut können Sie hier nachlesen: Bekanntmachung Schulen und Kitas (5.4.-11.4.2021)

Quelle: Landratsamt München (Stand 01.04.2021)

Geflügelpest in der Region angekommen

Maria Sabbas-Scouras

Einige Gemeinden im Landkreis München werden Beobachtungsgebiet

Anfang März wurde bereits im Landkreis Schwandorf ein Ausbruch der

Geflügelpest amtlich bestätigt, nun gibt es auch im Landkreis Ebersberg

den ersten Fall. Teile des Landkreises München werden daher nun zum

Beobachtungsgebiet erklärt.

Nachdem Ende März ein Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Poing im

Landkreis Ebersberg amtlich bestätigt wurde, wird um den befallenen Betrieb

herum ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Im Landkreis München sind die

Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn (im Bereich Keferloh), Haar,

Ismaning (im Bereich des Speichersees) und Kirchheim betroffen.

Verbote und Beschränkungen im Beobachtungsgebiet

Tierhalter, die in diesen Gemeinden Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner,

Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) halten, müssen

dem Landratsamt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe

ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel

sowie jede Änderung anzeigen.

Zudem haben sie sicherzustellen, dass die Ställe oder sonstigen Standorte des

Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung

oder Einwegkleidung betreten werden. Die Schutzkleidung muss nach Verlassen

des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abgelegt und

unverzüglich gereinigt und desinfiziert bzw. bei Einwegkleidung nach Gebrauch

unverzüglich unschädlich beseitigt werden.

Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel

und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte

dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus

einem Bestand verbracht werden. Dies gilt nicht für die Beförderung im

Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder

Schienenverbindungen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht

entladen wird.

Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch

von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige

Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können,

befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen

Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu

reinigen und desinfizieren.

Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildbestands dürfen nicht frei gelassen

werden. Auch die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten

oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

Allgemeinverfügungen zu Biosicherheitsmaßnahmen und zur

Aufstallungspflicht gelten weiterhin

Private und gewerbliche Tierhalter müssen aufgrund einer vor drei Wochen

erlassenen Allgemeinverfügung in zahlreichen Gemeinden im Landkreis ihren

Geflügelbestand auch weiterhin in Ställen halten, um frei lebende Wildtiere davon

abzuhalten, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Die Verordnung betrifft

folgende Kommunen: Aschheim, Aying (nur die Ortsteile Loibersdorf, Kaps,

Spielberg/Gut Spielberg), Baierbrunn, Feldkirchen, Garching, Gräfelfing,

Grünwald, Haar, Ismaning, Kirchheim, Oberschleißheim, Planegg, Pullach,

Unterföhring und Unterschleißheim. Die Vögel müssen entweder in

geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus

einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung

und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung

besteht.

Außerdem sind seit Anfang Februar wegen der Ausbreitung der Geflügelpest

besondere Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese umfassen u.a. die

Sicherung der Ein- und Ausgänge gegen unbefugtes Betreten und der Standorte

gegen unbefugtes Befahren, die Nutzung von Einmal-Schutzkleidung sowie die

Desinfektion von Gerätschäften und Fahrzeugen.

Virus noch nicht im Landkreis München

Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende

Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild

lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen

Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb

besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum

gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.

Sollte das Virus in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als

Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand

getötet werden. Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der

Geflügelpest früh zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das

Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern. Deshalb wurden bereits mit

Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 Biosicherheitsmaßnahmen für

entsprechende Haltungen angeordnet und Geflügel-Ausstellungen und -Märkte

sowie die Fütterung von Wildvögeln untersagt.

Informationen zur Geflügelpest

Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet,

handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines

Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche,

die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend

ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von

Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den

Menschen gefährlich werden.

Quelle: Landratsamt München (Stand 01.04.2021)

Neues Verzeichnis für kulturelle Organisationen

Maria Sabbas-Scouras

Kulturbereich im Landratsamt mit Neuausrichtung

Im Landratsamt München entsteht derzeit ein neues Verzeichnis für Kulturschaffende und Interessierte, das einen Überblick über die kulturelle Vielfalt im Landkreis München bieten soll. Kulturelle Vereinigungen und Organisationen werden um Mitwirkung gebeten.

Der Landkreis München verfolgt seit längerem den Anspruch, das Thema Kultur noch weiter in den Fokus seiner Arbeit zu rücken. Gerade in diesen Zeiten, in denen die Kultur unter den Corona-Bedingungen leidet, möchte der Landkreis die Weichen für eine zukünftig besser vernetzte Kulturarbeit stellen. Mit der Neuausrichtung des Kulturbereichs im Landratsamt und Bestellung eines Kulturreferenten bekräftigt der Landkreis München dieses Bestreben.

Zu den Aufgaben des neuen Kulturreferenten Rainer Klier gehören neben der Organisation von kulturellen Veranstaltungen auch die Heimat-, Brauchtums- und Volksmusikpflege. Auch ein Verzeichnis der kulturellen Vereine und Organisationen soll unter seiner Leitung aufgebaut werden. Rainer Klier, selbst Musiker und mit langjähriger Erfahrung in der Kulturarbeit, hat im Oktober 2020 seine Arbeit im Landratsamt aufgenommen.

„Wir möchten die Geschichte und Identität des Landkreises Münchens für nachfolgende Generationen bewahren. Dafür schaffen wir eine Datenbank für Kultur, um die Bräuche und die Arbeit der Kulturschaffenden im Landkreis zu dokumentieren und die Akteure miteinander zu vernetzen“, erklärt Rainer Klier.

Ein Verzeichnis für den kulturellen Überblick

Das Verzeichnis, das eine möglichst umfassende Auflistung der im Landkreis beheimateten kulturellen Vereinigungen und Organisationen enthalten soll, wird künftig auf der Website des Landkreises aufrufbar sein. Der neue Service soll interessierten Personen im und um den Landkreis sowie insbesondere Neubürgern Informationen über die Vielfalt der aktuell vorhandenen Kulturschaffenden, ihre Arbeit und ihre Spiel- und Schaustätten bieten.

Darüber hinaus soll die Datenbank dem Auf- und Ausbau eines Netzwerks unter Kulturschaffenden dienen, um Synergieeffekte und Kooperationen bei zukünftigen Projekten und Veranstaltungen noch besser und gezielter nutzen zu können.

Das Verzeichnis soll im Sommer dieses Jahres auf der Website des Landratsamts München veröffentlicht werden.

Erfassung der Daten für die Datenbank

Zur Erfassung der Daten bittet das Landratsamt München alle Kultur schaffenden Organisationen um Mithilfe. Interessierte können sich per E-Mail an den:

Kulturreferenten Rainer Klier

(Fachbereich Sport, Kultur und Partnerschaften, Tel.: 089/6221-2286, E-Mail: rainer.klier@lra-m.bayern.de) wenden.

Bei Interesse an einer Veröffentlichung der eigenen Organisation sollen folgende Daten angegeben werden:

 Name des Vereins / der Gruppe etc.
 Zweck / Grund / Genre
 Website
 E-Mail-Adresse
 Adresse
 Telefonnummer
 Ansprechperson

Quelle: Landratsamt München (Stand 29.03.2021)

Gemeinsame Informationen des Kreisverwaltungsreferats und des Polizeipräsidiums München zu den bevorstehenden Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz

Maria Sabbas-Scouras

Kreisverwaltungsreferat:

Für den kommenden Sonntag sind in München erneut größere Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz angemeldet worden. Das Kreisverwaltungsreferat zieht Konsequenzen aus den bisherigen Erfahrungen, vor allem auch vom vergangenen Wochenende. Demonstrationszüge zu diesem Thema sind behördlich untersagt.

Stationäre Versammlungen wurden für den Sonntag zeitlich begrenzt nur an weitläufigen Orten außerhalb des Altstadtrings zugelassen, um sie besser handhaben zu können. Es gelten die üblichen Auflagen zum Gesundheitsschutz, also vor allem Abstand und Maske. Die Entscheidungen über die Einsatztaktik liegen bei der Polizei.

Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:

„Was ich als Bürger, wie die Meisten, von den Ereignissen auf diesen Demos halte, darf bei der behördlichen Entscheidung keine Rolle spielen. Was zählt, ist die Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Gesundheitsschutz, gegen den sich diese Demos ja richten. Weil etliche Demonstranten unsere zum Gesundheitsschutz zwingend nötigen Auflagen verhöhnen, ist die Polizei ständig in einem Balanceakt. Eine gewaltvolle Eskalation will niemand. Diesmal versuchen wir es mit Königsplatz und Theresienwiese. Es bleibt die Hoffnung auf Vernunft.“

Für den Sonntag behördlich per Auflagenbescheid zugelassen ist auf dem Königsplatz von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine Demonstration mit 100 Teilnehmenden, die sich gegen die Kritiker des esundheitsschutzes richtet. Danach ist auf dem Königsplatz von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr eine Demonstration gegen den Gesundheitsschutz mit maximal 200 zugelassenen Teilnehmenden geplant. Diese Demonstration war zwischenzeitlich für den Marienplatz angemeldet und konnte von dort auf den Königsplatz verlegt werden. Auf der Theresienwiese ist von 15:30 bis 18:30 Uhr eine Demonstration gegen die wirtschaftlichen

Auswirkungen des Gesundheitsschutzes mit maximal 1.000 zugelassenen Teilnehmenden. Ein aus der “Querdenken“-Szene angemeldeter Demonstrationszug durch die Innenstadt mit Start am Königsplatz und Schlusskundgebung am Marienplatz wurde behördlich untersagt und als stationäre Versammlung von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr mit maximal 450 zugelassenen Teilnehmenden ebenfalls auf die Theresienwiese verlegt, hier ist ein verwaltungsgerichtliches Eilrechtsschutzverfahren nicht ausgeschlossen.

Auch für den morgigen Samstag sind in München Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz angemeldet worden. Es handelt sich um einen Autokorso und um Kundgebungen am Harras und am Rotkreuzplatz.

Das Kreisverwaltungsreferat verfolgt von Anfang an eine klare Linie beim Umgang mit Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz. In einigen Fällen sind die behördlichen Auflagen von Gerichten aufgehoben oder verändert worden. Zum Beispiel hatte am 12. September das Verbot eines Demonstrationszuges vor Gericht keinen Bestand und wurde mit 500 Teilnehmenden erlaubt. Am 24. Januar wurde eine zeitliche Vorverlegung wegen nächtlicher Ausgangssperre gerichtlich aufgehoben. Am 6. Februar wurde per Gerichtsbeschluss die zulässige Zahl der Teilnehmenden von 300 auf 500 fast verdoppelt.

Am 21. Februar wurde die behördliche Untersagung eines Demonstrationszugs gerichtlich

aufgehoben.

Polizeipräsidium München:

Im Hinblick auf die anstehenden Veranstaltungen und Versammlungen insbesondere am kommenden Sonntag haben die Sicherheitsbehörden neben den Gesundheitsbehörden vor allem auch die Aufgabe, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Wie bereits durch Herrn Dr. Böhle festgestellt, haben die Landeshauptstadt München und das Polizeipräsidium München bei allen erforderlichen und zu treffenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung auch stets das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als Maßstab ihres Handelns anzulegen. Zum Schutz der Allgemeinheit müssen die Vorschriften und Auflagen des Gesundheitsschutzes konsequent beachtet werden. Diese Verantwortung nimmt das Polizeipräsidium München in enger Abstimmung mit dem Kreisverwaltungs- und Gesundheitsreferat sehr ernst. Das dadurch erzeugte Spannungsfeld wurde bei einer Vielzahl von Versammlungen deutlich, welche das Polizeipräsidium München in den vergangenen Monaten betreut hat.

Zum polizeilichen Vorgehen nimmt der Leiter der Abteilung Einsatz des Polizeipräsidiums München, LPD Michael Dibowski wie folgt Stellung:

„Unser Anspruch ist, dass die Münchner Polizei stets versammlungsfreundlich agiert, sich aber zudem an weiteren gesetzlichen Vorgaben ausrichtet. Das Einschreiten meiner Kolleginnen und Kollegen bei Versammlungen ist dabei an der jeweiligen Situation

www.polizei.bayern.de/muenchen orientiert. Dabei wird das hohe Grundrecht der Versammlungsfreiheit beachtet. In der derzeitigen pandemischen Lage muss aber auch der Infektionsschutz und der Schutz der Allgemeinheit besonders berücksichtigt werden. Bei Versammlungen werden daher bereits im Vorfeld durch die Sicherheitsbehörde Auflagen und Beschränkungen festgelegt, insbesondere zur höchstzulässigen Teilnehmerzahl, dem zu beachtenden Mindestabstand und zur Maskenpflicht. Nachsicht in diesem Bereich zu üben, wäre wegen der damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung weder zu vermitteln noch zu vertreten. Ein konsequentes Vorgehen, welches gleichzeitig mit Augenmaß zu erfolgen hat, war und ist daher zentraler Bestandteil und Leitgedanke unserer Einsatzphilosophie.“

Herr Dr. Böhle und Herr Dibowski appellieren an das Verantwortungsgefühl aller

Teilnehmer der Versammlungen am kommenden Wochenende:

„Die aktuelle Situation aufgrund der Pandemie ist unbeständig und scheint sich leider erneut zu verschlechtern. Gerade die Erfahrungen aus den ersten beiden Infektionswellen zeigen eindrücklich, dass mangelnde Disziplin und gerade das bewusste Ignorieren der elementaren Regeln des Infektionsschutzes durch Einzelne massive Folgen für Viele haben kann. Steigende Inzidenzzahlen wirken sich unmittelbar auf alle aus. Wir bitten die Versammlungsteilnehmer daher eindringlich, sich an die erteilten Auflagen zu halten. Die Sicherheitsbehörden schützen die Menschen in unserer Stadt konsequent und entschlossen. Deshalb gibt es keinen Spielraum für gefährliche Nachlässigkeiten und bewusste Übertretungen bei infektionsschutzrelevanten Versammlungsauflagen!“

Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 19.03.2021)

Vorerst keine weiteren Öffnungsschritte

Maria Sabbas-Scouras

Gesundheitsministerium sieht Infektionslage nicht mehr als stabil an

Im Landkreis München wird es ab Montag keine weiteren Öffnungsschritte geben. Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden am heutigen Donnerstagnachmittag darüber

informiert, dass aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen bayernweit nicht mehr von einer stabilen Infektionslage ausgegangen werden kann. Diese wäre eine Voraussetzung gewesen, um die frühestens ab 22. März vorgesehenen Lockerungen im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie in Sport, Kultur und Freizeit umzusetzen.

Laut bayerischem Gesundheitsministerium ist davon auszugehen, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern in den kommenden Tagen den kritischen Wert von 100 erreichen wird. Bis auf weiteres wird daher das Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten nicht erteilt. Die Sieben-Tage-Inzidenz für

Oberbayern liegt heute laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 78,52, für ganz Bayern bereits bei 97,45. Der Landkreis München rangiert laut LGL heute bei 66,77.

Weiterhin „Click & meet“

Im Landkreis München bleibt es daher auch weiterhin bei den seit 13. März geltenden Regelungen. Der Besuch von Geschäften ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung („click & meet“) möglich. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf dann eine Person für einen fest begrenzten Zeitraum einen Laden besuchen. Zum Zweck einer möglichen Kontaktnachverfolgung müssen zudem Kontaktdaten hinterlassen werden. Zusätzlich bleibt die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften weiter möglich („click & collect“ bzw. „call & collect“).

Auch Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten bleiben für Besucher geöffnet – allerdings ebenfalls nur nach vorheriger Terminbuchung. Sport ist im Freien und kontaktfrei mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter

14 nicht mitgerechnet). Kinder unter 14 Jahre können zusätzlich auch in Gruppen von bis zu zwanzig Personen Sport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen treiben.

Privat dürfen sich auch weiterhin die Mitglieder zweier Haushalte treffen, allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

„Diese neue Entwicklung bedauere ich natürlich einerseits, da insbesondere der Gastronomie weitere Lockerungen sehr geholfen hätten. Mit den vorgesehenen Testkonzepten wären diese sicher auch bis zu einem gewissen Grad gut umsetzbar gewesen. Dennoch kann ich die Entscheidung des bayerischen

Gesundheitsministeriums nachvollziehen und halte sie letztendlich für vernünftig, denn die Prognosen lassen vermuten, dass man etwaige Öffnungsschritte schon bald wieder hätte rückgängig machen müssen“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.03.2021)

Landkreis unterstützt Gewerbe und Kultur mit Lizenz für Anwendung zur Gästeregistrierung

Maria Sabbas-Scouras

Mit „Darfichrein“ gibt es ab sofort eine digitale Lösung zur Kontaktdatenerfassung für den gesamten Landkreis

Der Landkreis München unterstützt Gastronomen, Kulturschaffende, Vereine, Veranstalter, Unternehmen und kommunale Einrichtungen bei der Erfüllung der Corona-Auflagen. Konkret geht es im ersten Schritt um die Dokumentationspflicht von Gästen, Kunden und Besuchern, die digital über die Plattform darfichrein.de vollzogen werden kann. Gleichzeitig soll hierüber die sichere Weitergabe der Kontaktdaten an das Gesundheitsamt möglich sein, sollte ein Infektionsfall bekannt werden. Der Landkreis München übernimmt für interessierte Unternehmen und Kommunen im Rahmen einer Landkreis-Lizenz die Kosten für diese digitale Lösung zur Kontaktdatenerfassung.

Das Landratsamt setzt „Darfichrein“ bereits seit einiger Zeit zur Erfassung der Kontaktdaten seiner Besucher ein und hat gute Erfahrungen damit gemacht.

Jetzt soll das Angebot in einem zunächst auf sechs Monate angelegten Pilotversuch auf den gesamten Landkreis ausgedehnt werden.

„Wir wollen damit zum einen dem Gewerbe, aber auch Vereinen und Kommunen unter die Arme greifen, die durch die Corona-Krise ohnehin schon arg gebeutelt sind“, so Landrat Christoph Göbel. „Gleichzeitig bietet das System eine sichere Schnittstelle zu der im Gesundheitsamt zur Kontaktpersonennachverfolgung verwendeten Software und kann im Falle einer bekannt gewordenen Infektion die Unterbrechung der Infektionsketten deutlich beschleunigen.“

So funktioniert‘s

Ein Betrieb oder Veranstalter erstellt sich auf darfichrein.de ein eigenes Konto.

Dabei fallen für Betriebe im Landkreis München keine Kosten an. Sie können sich ab sofort direkt anmelden und die Anwendung nutzen. Nach erfolgter Registrierung haben die Betriebe Zugang zu ihrem Administrations-Bereich. Dort können sie einen oder mehrere QR-Codes für ihren Betrieb erstellen,

Anpassungen vornehmen und unter anderem ein Logo einfügen.

Die Gäste scannen den vom Unternehmen generierten QR-Code dann bei Betreten des Lokals, der Behörde oder Veranstaltung mit dem Smartphone und geben ihre Kontaktdaten an. Dafür muss der Besucher nichts installieren oder herunterladen. Die Daten werden dann verschlüsselt und sicher im

Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) gespeichert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach vier Wochen automatisch gelöscht.

Ein Plus auch für die Gesundheitsbehörden

Im Rahmen einer Kontaktpersonenermittlung kann das Gesundheitsamt nach Angaben einer mit dem Coronavirus infizierten Person digital eine Anfrage an diejenigen Betriebe oder Veranstalter richten, die der Infizierte in einem bestimmten Zeitraum besucht hat. Die Betriebe können dann eine verschlüsselte Übertragung der Daten für die im Gesundheitsamt verwendete Software zur

Kontaktpersonennachverfolgung veranlassen. Dort kann dann sofort mit der Kontaktaufnahme zu den betreffenden Personen begonnen werden.

„Eine weitere Schnittstelle soll künftig auch die Übertragung von Corona-Testergebnissen an die Zugangssoftware ermöglichen, die bei weiteren Öffnungsschritten Voraussetzung für den Einlass beispielsweise in die Gastronomie oder zu Veranstaltungen werden. Gespräche hierzu mit möglichen Anbietern laufen derzeit auf Hochtouren. Gleichzeitig werden die Testzentren weiter ausgebaut. Wir treffen also alle möglichen Vorkehrungen, um auf weitere mögliche Öffnungsschritte bestens vorbereitet zu sein“, so Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.03.2021)