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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt

Maria Sabbas-Scouras

Betroffene erhalten Terminabsage über BayIMCO

Heute Nachmittag hat das Bundesgesundheitsministerium entschieden, Impfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca vorübergehend auszusetzen. Bürgerinnen und Bürger, die bereits eine Terminzusage für eine Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca haben, werden über das bayerische Registrierungsprotal BayIMCO per SMS oder E-Mail über die Stornierung des Termins informiert. Wer sich telefonisch beim Impfzentrum registriert hat, bekommt von dort einen Anruf. Insgesamt müssen jetzt rund 1.400 Termine abgesagt werden.

Laut Bundesgesundheitsministerium soll noch im Laufe der Woche bekannt gegeben werden, wie weiter verfahren werden soll.

Bislang sind ca. 10.200 Erstimpfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca im Landkreis München erfolgt. Nachdem der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung mit diesem Wirkstoff drei Monate beträgt, stehen im Landkreis München aktuell noch keine Zweitimpfungen an.

Nach neuen Meldungen von Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit einer AstraZeneca-Impfung erachtet das Paul-Ehrlich-Institut weitere Untersuchungen für notwendig und hat deshalb empfohlen, Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich auszusetzen.

Personen, die mit AstraZeneca geimpft wurden und sich auch noch vier Tage nach der Impfung unwohl fühlen, über starke und anhaltende Kopfschmerzen klagen oder punktförmige Hautblutungen haben, sollten unverzüglich einen Arzt kontaktieren.

Quelle: Landratsamt München (Stand 15.03.2021)

Reihenimpfungen für Schul- und Kitapersonal starten

Maria Sabbas-Scouras

Am Wochenende finden die ersten Sammeltermine im Landkreis statt

Wer mit kleinen Kindern arbeitet weiß: Es ist kaum möglich, über einen längeren

Zeitraum Abstand zu halten. Darum ist nun auch die Corona-Impfverordnung

geändert worden. Mitarbeiter in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der

Kindertagespflege sowie an Grund-, Sonder- und Förderschulen können ab

sofort vorrangig geimpft werden. Im Landkreis München kommen die mobilen

Impfteams ab dem Wochenende zu den Einrichtungen, um erste Impfungen für

das Personal vorzunehmen.

Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mittags- und

Nachmittagsbetreuung, für Jugendsozialarbeiter oder Verwaltungspersonal in

Kitas und Schulen steht das Angebot des Freistaats Bayern offen. Um möglichst

schnell und unkompliziert möglichst vielen ein Impfangebot zu machen, hat der

Landkreis München die mobilen Teams der Impfzentren beauftragt, die

Immunisierungen direkt in den Einrichtungen vorzunehmen. Schulen und

Kinderbetreuungseinrichtungen koordinieren die Termine und stellen die

notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Teilnahme an der Impfaktion

steht natürlich jedem Mitarbeiter frei.

Bereits Registrierte müssen ihre Daten aktualisieren

Die Impfungen werden mit dem Impfstoff von AstraZeneca durchgeführt, der für

die Altersgruppe zugelassen ist und bereits in größerer Menge zur Verfügung

steht. Alle Impfwilligen müssen sich im bayerischen Registrierungssystem

BayIMCO anmelden. Ab Mittwoch, 3. März, gibt es hier ein Auswahlfeld für die

„Tätigkeit in einer Grund- oder Förderschule bzw. in

Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege“. Wer bereits

angemeldet ist, muss sich erneut einloggen und seine Daten aktualisieren.

„Ich freue mich sehr, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat,

Pädagogen, Erzieher und sämtliches Personal an Grund- und Förderschulen

sowie in der Kindertagesbetreuung zu priorisieren und somit einen schnellen

Zugang zu einer Schutzimpfung zu ermöglichen. Damit machen wir die

Kinderbetreuung und den Schulbetrieb deutlich sicherer“, so Landrat Christoph

Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 020.03.2021)

Impftage für mobilitätseingeschränkte Senioren

Maria Sabbas-Scouras

Mobile Impfteams kommen ab März in viele Landkreisgemeinden

Eine große Zahl von Seniorinnen und Senioren aus der Altersgruppe über

80 Jahren möchte sich gegen Corona impfen lassen. Doch für viele ist der Weg

ins Impfzentrum aufgrund ihrer körperlichen Verfassung zu beschwerlich.

Um auch diesen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können,

startet das Landratsamt in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den

Betreibern der Impfzentren ab März Impftage in einzelnen Städten und

Gemeinden. Den Beginn macht am 3. März die Gemeinde Unterföhring.

Kooperation mit Städten und Gemeinden

Die Kommunen stellen dem Landkreis geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung

und organisieren auch den Aufruf und die Anmeldung zur Impfung. Am Tag

selbst kommt dann ein mobiles Team aus einem der Impfzentren vor Ort und

führt die Impfungen durch. Aufgrund der begrenzt verfügbaren Termine

appellieren die Verantwortlichen an die Bürgerinnen und Bürger, sich nur dann

für einen Impftermin zu melden, wenn sie aufgrund ihrer körperlichen

Einschränkungen wirklich keine andere Möglichkeit haben, in das für sie

zuständige Impfzentrum zu kommen.

„Ich bin froh und dankbar, dass wir mithilfe des großen Engagements der

Kommunen jetzt zumindest diese Form der dezentralen Impfungen anbieten

können. Zusätzlich sollen demnächst auch Impfbusse einzelne Gemeinden

anfahren“, so Landrat Christoph Göbel. „Sehr am Herzen liegen mir zudem all

jene Bürgerinnen und Bürger, für die selbst der Weg zum Impftag unmöglich ist

und die eine Versorgung in den eigenen vier Wänden dringend benötigen. Leider

sind uns hier nach wie vor die Hände gebunden, denn der Impfstoff darf bis dato

nicht in einzelnen Impfdosen transportiert werden.“

Momentan laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, sodass in den

kommenden Wochen nach Möglichkeit in allen Kommunen des Landkreises, in

denen kein Impfzentrum vor Ort ansässig ist, ein solcher Impftag stattfinden

kann.

Quelle: Landratsamt München (Stand 24.02.2021)

Masken für alle Grundschüler

Maria Sabbas-Scouras

Zum Start des Wechselunterrichts an Grundschulen stellt der Landkreis

Maskenpakete für Schüler zur Verfügung

Von vielen Eltern und Schülern lang ersehnt, startet am kommenden Montag,

22. Februar, an Grundschulen sowie für einige Klassen an weiterführenden

Schulen wieder der Präsenzunterricht. Um die nötigen Mindestabstände

einhalten zu können, findet der Unterricht in aller Regel im Wechselmodell statt –

das heißt, ein Teil der Schüler ist in der Schule, während der andere Teil der

Klasse zu Hause lernt.

Um die aktuell positive Entwicklung im Infektionsgeschehen nicht zu gefährden,

ist es wichtig, weiterhin alle Maßnahmen und insbesondere auch die

Hygieneregeln strengstens zu beachten. Daher besteht sowohl für Lehrerinnen

und Lehrer als auch für Schülerinnen und Schüler weiterhin eine Maskenpflicht.

Die Pädagogen müssen, die Schüler sollen nach Möglichkeit medizinische

Masken (OP-Masken) während des Aufenthalts in der Schule tragen. Dies haben

Kultus- und Gesundheitsministerium am 12. Februar in einer gemeinsamen

Bekanntmachung festgelegt.

Die medizinischen Einmalmasken sind mittlerweile auch in Kindergrößen

erhältlich. Damit den Eltern ausreichend Zeit bleibt, ihre Kinder mit den

entsprechenden Masken auszustatten, stellt der Landkreis München allen

Grundschülerinnen und Grundschülern eine Erstausstattung mit fünf

medizinischen Kindermasken zur Verfügung. Diese sind bereits in den Schulen

angekommen und können ab Montag an die Kinder verteilt werden.

Tablets für Schüler und Lehrer

Gute Nachrichten gibt es auch in Sachen Leih- und Dienstgeräte für die

kreiseigenen Schulen. Der Landkreis konnte Fördergelder von mehr als 130.000

Euro aus einem Sonderprogramm abrufen und damit die technische Ausstattung

seiner Schulen voranbringen. Von dem Geld wurden insgesamt 236 Tablets als

Verleihgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie 180 Dienstgeräte für

Lehrerinnen und Lehrer beschafft.

Zudem gibt es für Eltern aus Bedarfsgemeinschaften, die für ihre Kinder ein

Notebook oder Tablet anschaffen möchten, einen einmaligen Zuschuss von 350

Euro. Dieser kann beim Jobcenter des Landkreises beantragt werden.

„Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, die ab Montag wieder im

gewohnten Umfeld die Schulbank drücken dürfen, sowie allen Lehrerinnen und

Lehrern einen guten Neustart! Auch wenn die zahlreichen Regelungen den

Schulalltag nicht unmaßgeblich beeinflussen, so ist deren Einhaltung derzeit

doch die einzige Möglichkeit, wieder ein Stück weit zum normalen Schulbetrieb

zurückkehren zu können. Ich danke deshalb den Schulen sehr dafür, dass sie

sich erneut intensiv und in kürzester Zeit mit den Hygienekonzepten

auseinandergesetzt und den kommenden Teil-Präsenzbetrieb darauf abgestimmt

haben. Ich weiß, dies war und ist eine Mammutaufgabe!“, so Landrat Christoph

Göbel zur Wiedereröffnung der Grundschulen am kommenden Montag. Erfreut

zeigte sich der Landrat auch über die Nachricht, dass mit der Anschaffung

zahlreicher Verleihgeräte und den gewährten Zuschüssen wieder ein wenig mehr

Bewegung in die Digitalisierung der Schulen kommt. Die Pandemie habe gezeigt,

wie notwendig digitale Strukturen für die Bildung heutzutage sind. Auch künftig

müsse der Ausbau dieser Strukturen nach Kräften vorangetrieben werden, so der

Landrat.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.02.2021)

Geflügelpest in Deutschland auf dem Vormarsch

Maria Sabbas-Scouras

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Vogelgrippevirus im Landkreis München

Wie in ganz Europa, so breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirt der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und andere Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.

Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

In Abstimmung mit den benachbarten Landkreisen hat das Landratsamt München eine Allgemeinverfügung erlassen, die verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter vorgibt.

Demnach ist der Zugang zum Stall oder zu den Freilaufflächen nur für die Tierhalter oder -betreuer gestattet. Zudem müssen sie entsprechende Schutzkleidung tragen wie Einmaloveralls und -handschuhe, Überstiefel oder desinfiziertes Schuhwerk. Hände, Schuhe und Schutzkleidung müssen nach dem Kontakt mit den Tieren gereinigt und desinfiziert werden. Allgemein sollte auf ein hohes Hygieneniveau geachtet werden.

Noch konnte im Landkreis München das gefährliche Virus weder in einer Geflügelhaltung noch bei Wildvögeln nachgewiesen werden. Sobald jedoch ein positiver Befund vorliegen würde, müsste als nächster Schritt der Seuchenbekämpfung eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, wie es bereits im Nachbarlandkreis Starnberg der Fall ist. Sollte das Virus gar in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand getötet werden.

Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der Geflügelpest zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern.

Wildvögel füttern verboten!

Das Landratsamt München fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei der Begegnung mit Wildvögeln besonders achtsam zu sein und sich von toten Vögeln fernzuhalten. Wer einen oder mehrere tote Vögel, insbesondere Wasservögel wie Enten und Gänse, findet, wird gebeten, dies umgehend dem Veterinäramt zu melden.

Zudem dürfen bestimmte Wildvögel, wie zum Beispiel Hühner, Gänse, Greifvögel und Eulen nicht gefüttert werden.

Informationen zur Geflügelpest

Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.02.2021)

Bundeswehr unterstützt bei Tests in Pflegeeinrichtungen

Maria Sabbas-Scouras

Knapp 30 Soldatinnen und Soldaten greifen den Einrichtungen im Landkreis bei der Durchführung der verpflichtenden wöchentlichen Tests unter die Arme

Mindestens dreimal pro Woche müssen sich Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe nach den Vorgaben in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einer Testung auf das Coronavirus unterziehen. Auch Besucher müssen vor Betreten einer Einrichtung einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Dazu kommen zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund von Verdachts- oder Infektionsfällen ebenfalls immer wieder abgestrichen werden müssen. Für zahlreiche Pflegeeinrichtungen im Landkreis München ist dieser Aufwand, der zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben anfällt, kaum noch zu stemmen.

Der Landkreis München hat daher nun die Bundeswehr um Unterstützung bei der Bewältigung des hohen Testaufkommens gebeten. Schon ab dem 9. Februar werden vorerst 12 Soldatinnen und Soldaten mit den ersten Tests in ausgewählten Einrichtungen beginnen. Knapp 30 Soldaten werden es in den kommenden Wochen sein, die in insgesamt 29 Einrichtungen, die entsprechenden Bedarf angemeldet haben, Antigen-Schnelltests bei Mitarbeitern, Besuchern und ggf. auch bei Bewohnern vornehmen werden.

Einweisung bereits erfolgt – Einsatz beginnt heute

Nachdem Ende vergangener Woche die Zusage der Bundeswehr auf das Hilfegesuch des Landkreises einging, haben die Verantwortlichen auf beiden Seiten über das Wochenende mit Hochdruck daran gearbeitet, alle Vorkehrungen zu treffen und alles für einen schnellen Einsatz in die Wege zu leiten. Am Montagmittag konnte bereits die erste Einweisung der Soldaten auf dem Gelände der Universität der Bundeswehr in Neubiberg stattfinden. Peter Distler-Hohenstatt, Pflegeleiter FÜGK im Landratsamt München, schulte die Soldatinnen und Soldaten im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Schnelltests, informierte über die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung und erklärte, wie ein Abstrich für einen Schnelltest durchzuführen und worauf dabei zu achten ist.

Anschließend schritten die zwölf Frauen und Männer direkt zur Tat und übten den Einsatz der Schnelltests, indem sie nach Händedesinfektion und dem Anlegen von Einmalhandschuhen gegenseitig Abstriche voneinander nahmen.

Während der kommenden Wochen werden die Soldaten dann ihre Arbeitstage jeweils in fest zugeteilten Pflegeeinrichtungen absolvieren. Um die Gefahr einer Ansteckung oder eines Infektionseintrags in eine Einrichtung durch die unterstützenden Kräfte soweit wie möglich zu minimieren, werden die Soldaten jeden Morgen vor Dienstantritt in den Einrichtungen einen Schnelltest absolvieren. Erst nach negativem Testergebnis wird die Arbeit aufgenommen.

Landrat Christoph Göbel dankte den Beteiligten auf beiden Seiten, mit deren gemeinsamer Anstrengung es gelungen ist, in den letzten Tagen den raschen Einsatz der Bundeswehr zu ermöglichen: „Ich freue mich sehr, dass die Bundeswehr unserem Hilfeersuchen nachgekommen ist und wir schon ab Anfang dieser Woche die Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis bei den obligatorischen Testungen noch besser unterstützen können. Gemeinsam leisten Bundeswehr und Landkreis damit einen ganz wesentlichen Beitrag, um einer dauerhaften Überlastung der Einrichtungen vorzubeugen. Das kommt letztendlich auch den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen zugute, da sich das Pflegepersonal auf seine angestammten Aufgaben konzentrieren kann.“

Quelle: Landratsamt München

Peter Distler-Hohenstatt (Mitte, stehend), Pflegeleiter FÜGK im Landratsamt München, wies die Soldaten in die Anwendung der Schnelltests und die zu tragende Schutzausrüstung ein.

Peter Distler-Hohenstatt (Mitte, stehend), Pflegeleiter FÜGK im Landratsamt München, wies die Soldaten in die Anwendung der Schnelltests und die zu tragende Schutzausrüstung ein.

Übung und Pflicht: Mit gegenseitigen Abstrichen übten die Soldaten nicht nur den richtigen Umgang mit den Schnelltests, sondern überprüften auch, ob zum aktuellen Zeitpunkt eine Corona-Infektion vorlag.

Übung und Pflicht: Mit gegenseitigen Abstrichen übten die Soldaten nicht nur den richtigen Umgang mit den Schnelltests, sondern überprüften auch, ob zum aktuellen Zeitpunkt eine Corona-Infektion vorlag.

Per Job-Speeddating zum Traumberuf

Maria Sabbas-Scouras

Online-Aktion zur Berufsorientierung im Landkreis München – Initiative des Landratsamts München sowie der Gemeinden Gräfelfing und Planegg für die Region Süd-West

Egal ob Startups und Gründerzentren, Familien- und Handwerksbetriebe oder namhaften Konzerne und Forschungseinrichtungen – der Landkreis gilt nicht nur als idealer Standort zum Leben, sondern auch zum Arbeiten. Gemeinsam mit den Wirtschaftsförderinnen der Gemeinden Gräfelfing und Planegg hat das Landratsamt München nun eine Vor-Ort-Veranstaltung ins Digitale geholt: Das Job-Speeddating digital bringt am Mittwoch, 17. Februar 2021, interessierte Jobsuchende mit passenden Unternehmen auf einer Online-Plattform zusammen.

Die Plattform verfügt über einen Newsfeed, eine Stellenbörse, eine Matchingfunktion nach persönlichen Interessen, ein Terminvergabesystem und die Möglichkeit, direkt per Chat oder Videocall miteinander zu kommunizieren. So sollen passende Menschen zusammengebracht, Informationen ausgetauscht und auch Praktika oder Stellen vermittelt werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Der Schwerpunkt der Online-Veranstaltung liegt auf den Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und beruflicher Wiedereinstieg. Impulsvorträge, Beratungstermine und Gruppenchats werden von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, der Agentur für Arbeit, der Service GmbH des audits berufundfamilie sowie von der Frauenakademie München e.V. angeboten und runden das Programm ab.

Zehn Minuten pro Arbeitgeber

Am Tag des Job-Speeddatings haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 9 Uhr die Möglichkeit, Termine bei den verschiedenen Arbeitgebenden zu buchen. In je zehnminütigen Videocalls haben die Arbeitsuchenden die Möglichkeit in kurzer Zeit zu einer Vielzahl an Unternehmen Kontakte zu knüpfen.

Die Plattform wird bereits ab Freitag, 12. Februar, freigeschaltet. Interessierte können ab diesem Tag ein Profil anlegen und sich mit der Plattform vertraut machen. Neben einem Video-Tutorial stehen auch Beispielprofile als Orientierung zur Verfügung.

Jobsuchende und Arbeitgeber können teilnehmen:

Unternehmen aus der Region Süd-West des Landkreises München haben ebenfalls ab 12. Februar die Möglichkeit sich registrieren, um am 17. Februar im Speeddating geeignete Arbeitnehmer zu finden. Alle Informationen zum Event gibt es unter www.berufswelten.landkreis-muenchen.de.

Das Job-Speeddating digital für die Region Süd-West ist ein Pilotprojekt zur Berufsorientierung im Landkreis München. Folgetermine für weitere Bereiche des Landkreises sind bereits in Planung.

Quelle: Landratsamt München (Stand: 09.02.2021)

Sorgt für einen guten Start: kostenlose Babysprechstunde

Maria Sabbas-Scouras

Ab sofort bietet die Fachstelle AndErl – Frühe Hilfen im Landratsamt München ihre Babysprechstunde jeden Werktag telefonisch und online an

Von A wie Augenentzündung bis Z wie Zahnen – es gibt viele kleine Fragen, mit denen man nicht gleich zum Kinderarzt möchte. Sabrina Hennhöfer und Heidi Dietrich nehmen sich Zeit und geben ganz individuell ihre Tipps.

Normalerweise stehen die beiden Kinderkrankenschwestern direkt in Haar, Ottobrunn, Planegg-Martinsried, Taufkirchen und Unterschleißheim Eltern mit Säuglingen oder Kleinkindern zur Verfügung. Doch da das wegen der Pandemiebekämpfung momentan nicht möglich ist, finden die Sprechstunden künftig digital oder telefonisch statt.

Ausbau der digitalen Sprechstunde

„Der Bedarf an kompetenter Beratung ist da – vielleicht jetzt, mit den Kontaktbeschränkungen, mehr denn je“, weiß Yvonne Grießhammer, Leiterin der Fachstelle AndErl im Landratsamt München. „Deswegen ist es uns ein großes Anliegen weiterhin leicht und ab sofort auch dauerhaft erreichbar zu sein.“

Die telefonische bzw. Online-Sprechstunde steht allen Eltern, mit Kindern zwischen 0-3 Jahren, offen und ist ein Zusatzangebot zum Kinderarzt.

Wann: Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: keine

Anmeldung: telefonisch (089 / 6221-1155 oder 089 / 6221-1250) bzw. per E-Mail an hennhoefers@lra-m.bayern.de und dietrichh@lra-m.bayern.de.

Quelle: Landratsamt München

Ins Landratsamt nur noch mit FFP2-Maske

Maria Sabbas-Scouras

Weitere Maßnahme zum Infektionsschutz bei Vor-Ort-Terminen

Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen gilt sie schon: die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Auch bei Behördengängen ins Landratsamt ist künftig eine Maske dieser erhöhten Schutzkategorie zu tragen.

Die neue Regelung bildet einen weiteren Baustein im Maßnahmenkatalog der Behörde, um die Kunden und Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Zu allen persönlichen Terminen im Landratsamt München muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Terminvereinbarungen werden die Bürger ab sofort darauf hingewiesen, zum Termin eine entsprechende Schutzmaske mitzubringen. Bürger die bereits einen Termin für die kommende Woche vereinbart haben, werden gebeten, auch diesen bereits nach Möglichkeit mit FFP2-Maske wahrzunehmen.

Weiterhin gilt: Viele Anliegen können ohne Termin erledigt werden

Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Viele Anliegen können ohne persönliche Vorsprache online, telefonisch oder postalisch erledigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb weiterhin gebeten, vorab zu klären, ob ein Termin überhaupt notwendig ist.

Alle Dienstleistungen und die zuständigen Ansprechpartner stehen auf der Internetseite des Landratsamts im Bereich Bürgerservice zur Verfügung: www.landkreis-muenchen.de/buergerservice.

Quelle: Landratsamt München (Stand 29.01.2021)

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Maria Sabbas-Scouras

Alkoholkonsumverbot auf 22 Plätzen im Landkreis – Maskenpflicht verlängert

Seit Montag, 11. Januar 2021, gelten bayernweit die Regelungen der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Neben der seit Oktober 2020 geltenden Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen ist darin der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freien Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Welche Orte und Plätze dies im Landkreis München konkret betrifft, hat das Landratsamt nun in einer Allgemeinverfügung festgelegt und kommt damit der Verpflichtung der Bayerischen Staatsregierung nach. Außerdem wird die Allgemeinverfügung des Landratsamts München zur weitergehenden Maskenpflicht vom 16.12.2020 bis zum Ablauf des 14.02.2021 verlängert.

Auf insgesamt 22 Plätzen in fünf Gemeinden im Landkreis ist damit ab Freitag, 29.01.2021, 15:00 Uhr, der Konsum von Alkohol untersagt. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen beschlossen. Die Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021.

Die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten kann erheblich dazu beitragen, Infektionsrisiken zu verringern, da durch die damit verbundene Kontaktbeschränkung das Übertragungsrisiko gesenkt wird. Die erhöhte Attraktivität des öffentlichen Raums bei geschlossenen gastronomischen Einrichtungen ist hier einzukalkulieren. Hierdurch werden bestimmte öffentliche Plätze besonders attraktiv, um Partys o. ä. zu feiern. Unter Alkoholeinfluss wird die Steuerung des eigenen Verhaltens unter Berücksichtigung der Bedingungen der Umwelt beeinträchtigt, so dass mit zunehmendem Alkoholkonsum mit einem Verhalten zu rechnen ist, welches das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit nicht mehr zuverlässig erwarten lässt.

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München

Gehölzpflegemaßnahmen in den Erholungsgebieten in Unterföhring

Maria Sabbas-Scouras

Arbeiten im Auftrag des Landkreises laufen bis Ende Februar

Der Landkreis München führt aktuell wieder Gehölzpflegemaßnahmen in den Erholungsgebieten am Feringasee und am Unterföhringer See und den daran angrenzenden Waldflächen durch. Diese sind notwendig, um weiterhin einen sicheren, gesunden und ästhetischen Baum- und Strauchbestand in den Erholungsgebieten zu sichern. Die Arbeiten laufen voraussichtlich noch bis Ende Februar.

Die Gehölzpflegemaßnahmen im Überblick

Bei den Gehölzpflegemaßnahmen in den Erholungsgebieten in Unterföhring werden unter anderem Kronenteile eingekürzt, Kronensicherungen verbaut und Totholz aus den Baumkronen entfernt.

Zusätzlich werden dieses Jahr alternierende Strauchbestände stark gekürzt, um diese zu verjüngen. Ein starker Rückschnitt regt entsprechend einen starken Neuaustrieb der Sträucher an. Entstandene Lücken in den Strauchbeständen werden dadurch im Laufe der kommenden Vegetationsperiode wieder geschlossen.

Einige durch Fäulnis oder holzzersetzende Pilze stark geschädigte Bäume müssen leider gefällt werden. Besonders stark betroffen sind Eschen, die aus Sicherheitsgründen nach einem starken Befall mit dem Eschentriebsterben nur noch geringe Zeit erhalten werden können.

Zum Erhalt eines ansehnlichen Baumbestandes an den Badeseen und in den Waldflächen wird durch die Naturverjüngung ein neuer Bestand an Bäumen und Sträuchern herangezogen.

Hinweise zu den Schnitt- und Aufräumarbeiten

Die Schnitt- und Aufräumarbeiten in Unterföhring haben teils schon begonnen und werden voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein. Für Beeinträchtigungen im Erholungsbetrieb, die durch kurzzeitig notwendige Wegsperrungen, Fahrzeuge und Schnittgut im Erholungsgebiet auftreten können, bittet das Landratsamt München um Verständnis. Besucher werden zu ihrer eigenen Sicherheit gebeten, den Anweisungen der Aufsichtspersonen vor Ort Folge zu leisten.

Für Fragen aus der Bürgerschaft stehen im Landratsamt Oliver Brüßler (zu Waldflächen, Tel.:089/6221-2517) Thomas Kohr (zu Seen, Tel.: 089/6221-1851) als Ansprechpartner zur Verfügung. Fragen können auch per E-Mail an erholungsgebiete@lra-m.bayern.de gerichtet werden.

Quelle: Landratsamt München

Infektionszahlen wieder auf dem Niveau vom Herbst

Maria Sabbas-Scouras

Erstmals seit Oktober sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz unter die 100er-Marke. In einer Arbeiterunterkunft in Unterföhring kommt es zu einem Ausbruch der Seuche

Es ist eingetreten, was Landrat Christoph Göbel (CSU) vergangene Woche nach der Aufarbeitung der Datenpanne in seiner Behörde prophezeit hatte: Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus im Landkreis München sind zurückgegangen und haben sich mittlerweile auf einem mittleren zweistelligen Niveau eingependelt. Mit den niedrigeren Fallzahlen geht auch die wichtige Sieben-Tage-Inzidenz immer weiter zurück. Am Dienstag lag der offizielle Wert des Robert-Koch-Instituts (RKI), der etwa für Maßnahmen zur Bekämpfung der pandemischen Lage herangezogen wird, nur noch bei 77,9 - nach einem Wert von 109,3 am Montag. Es ist das erste Mal seit Ende Oktober, dass der Wert, im Landkreis München unter der 100er-Marke liegt. Noch am vergangenen Freitag hatte die RKI-Inzidenz bei 150,4 gelegen.

Hier für Sie gefunden: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/coronavirus-im-landkreis-muenchen-infektionszahlen-wieder-auf-dem-niveau-vom-herbst-1.5186595

Jeder Corona-Verstoß wird geahndet

Maria Sabbas-Scouras

Sondereinheit stellt schnelle Erledigung der offenen Verfahren sicher

Dem Landratsamt München wird derzeit vorgeworfen, Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung nicht konsequent zu ahnden. Dies ist nicht richtig. Tatsächlich ist die Abarbeitung der eingegangenen rund 1.700 Anzeigen bislang zu langsam erfolgt, in einer Sondereinheit wurde nun Personal gebündelt, um die Vorgänge sehr viel rascher abzuarbeiten.

Jede einzelne Anzeige wird pflichtgemäß geprüft, Anhörungen werden und wurden durchgeführt und jeder nachgewiesene Verstoß führt zu einem Bußgeld, das entsprechend der gesetzlichen Regelungen festgesetzt wird. Jeder Bescheid ergeht innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Frist.

Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München hat das Landratsamt München das Prozedere dazu festgelegt, um in der Bearbeitung deutlich schneller zu werden. Es wurde umgehend eine Sondereinheit gebildet, die nun alle Verfahren möglichst rasch zum Abschluss bringt. Dabei gerät kein einziger Verstoß in Gefahr, wegen Verfristung nicht mehr verfolgt werden zu können. Niemand muss sich also diesbezüglich sorgen oder darf gar hoffen, ungestraft davon zu kommen.

„Es ist auch aus meiner Sicht kein gutes Signal, wenn Verstöße gegen die Corona-Regeln nicht schnell und konsequent geahndet werden, sondern die lange Frist zur Verbescheidung ausgenutzt wird. Denn eine unmittelbare Reaktion dient der Abschreckung und somit auch der Bestätigung rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger, die sich an alle Regeln halten.

Genau deshalb habe ich auch die Sondereinheit zur schnellen Abarbeitung der Verfahren gebildet“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und ergänzt: „Bei aller Notwendigkeit der konsequenten Verfolgung von Verstößen, die ich uneingeschränkt erkenne und befürworte, sollten wir aber auch nicht vergessen, dass unser aller Einsatz vor allem dem unmittelbaren Kampf gegen das Virus dienen muss. Daran arbeiten wir im Landratsamt München tagtäglich und ohne jeden Abstrich – darauf dürfen sich die Menschen verlassen.“

Hintergrund:

Das Landratsamt München arbeitet, wie andere staatliche und kommunale Behörden auch, mit begrenzten Ressourcen in einer pandemischen Ausnahmesituation. Wir müssen für unsere Bürgerinnen und Bürger den bestmöglichen Infektionsschutz gewährleisten und jederzeit schnell auf neue Infektions- und Rechtslagen reagieren. Bürger, Unternehmen, Kommunen, Vereine, Feuerwehren, Parteien, Kirchen etc. kommen in großer Zahl und in den meisten Fällen kurzfristig mit Anliegen, z.B. zu geplanten Veranstaltungen, gewünschten Ausnahmegenehmigungen oder rechtlichen Fragen auf uns zu. In dieser Situation ist es unsere Aufgabe, als Behörde jederzeit und schnell erreichbar zu sein. Auf dieser tagesaktuellen Bewältigung der Infektionslage liegt unser Fokus.

Zu unseren Aufgaben gehört selbstverständlich auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den geltenden Corona-Regeln. Beim Landkreis München sind seit Beginn der Corona-Pandemie rund 1.700 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln eingegangen. Der Großteil der Anzeigen kommt von der Polizei. Jede einzelne Anzeige wird von uns geprüft und, wann immer rechtlich möglich, entsprechende Bußgelder erlassen.

Bislang wurden rund 400 Verfahren bearbeitet, in denen das Verfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt werden musste. Einstellungen wegen eingetretener Verfolgungsverjährung gab es nicht. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, so dass dies auch in absehbarer Zeit nicht droht. In einem großen Teil der Fälle wurden die Betreffenden bereits zu den im Raum stehenden Vorwürfen einer Ordnungswidrigkeit angehört. Die Anhörung ist Voraussetzung für das weitere Bußgeldverfahren. In bislang elf Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen. Alle noch offenen Verfahren werden weiterverfolgt mit dem Ziel, schnellstmöglich entsprechende Bußgeldbescheide zu erlassen. Dafür setzen wir aktuell eine Sondereinheit ein, die durch entsprechende Personalmehrungen und Personalumschichtungen in der Lage sein wird, eine möglichst schnelle und konsequente Erledigung der offenen Verfahren sicherzustellen.

Quelle: Landratsamt München

Kostenlose FFP2-Masken für anspruchsberechtigte Landkreisbürger

Maria Sabbas-Scouras

Mehr als 93.000 Masken stehen für pflegende Angehörige und Menschen in sozialen Härten zur Verfügung

Vor wenigen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, ab dem heutigen Montag, 18. Januar, eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel einzuführen. Auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist das Tragen dieser Schutzmasken weiterhin verpflichtend. Um insbesondere für pflegende Angehörige sowie für Bürgerinnen und Bürger in sozialen Härten die zusätzlichen Belastungen durch die Anschaffung der teureren Schutzmasken abzufedern, stellt der Freistaat insgesamt rund 3,5 Millionen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung, die ab Anfang dieser Woche an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgeliefert werden. Von dort werden sie dann an Kommunen sowie direkt an berechtigte Personen weiterverteilt.

Über 26.600 Masken für pflegende Angehörige

Rund eine Million Masken stellt der Freistaat für Personen zur Verfügung, die sich derzeit um die Pflege eines Angehörigen kümmern. Auf den Landkreis München entfallen davon etwa 26.600 FFP2-Masken. Diese wird das Landratsamt anteilig je nach Einwohnerzahl in den kommenden Tagen an die 29 kreisangehörigen Kommunen weiterleiten, die die Weitergabe an die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger organisieren. Den Transport der Schutzausrüstung übernimmt einmal mehr das Technische Hilfswerk (THW).

Anlaufstelle für diese Personengruppe ist jeweils der Wohnort der pflegebedürftigen Person. Jede Hauptpflegeperson erhält drei kostenlose FFP2-Masken. Um die Masken zu erhalten, müssen Pflegepersonen lediglich ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrads der bzw. des Pflegebedürftigen vorweisen.

Um in der aktuellen Situation größere Menschenansammlungen zu vermeiden, bittet das Landratsamt München anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, sich vorab bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen zu erkundigen, wie die Ausgabe der Masken vor Ort geregelt wird.

Auch Personen, die eine Berechtigung zur Nutzung der Tische und Tafeln in den jeweiligen Gemeinden besitzen, sowie Obdachlose können sich vor Ort in den Kommunen mit FFP2-Masken versorgen. Je fünf Masken sind hier pro Person vorgesehen.

Ausstattung von Grundsicherungsempfängern mit FFP2-Masken

Auch Personen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden aus dem Kontingent des Freistaats mit FFP2-Masken versorgt. Mehr als 66.600 Masken erhält der Landkreis München vom Freistaat für diese Personengruppe. Fünf Masken soll jeder anspruchsberechtigte Grundsicherungsbezieher ab 15 Jahren erhalten. Diese versendet das Landratsamt direkt an die Bedürftigen, um auch hier unnötige Wege und Kontakte bei der Abholung zu vermeiden.

„Die Verpflichtung, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel künftig einheitlich FFP2-Masken zu nutzen, ist aus meiner Sicht richtig und wichtig“, so Landrat Christoph Göbel. „Die Versorgung besonders belasteter Bürgerinnen und Bürger durch den Freistaat zumindest mit einem Grundstock an entsprechender Schutzausrüstung ist folglich nur konsequent und sehr zu begrüßen. Mein Dank gilt einmal mehr unseren Städten und Gemeinden, die hier ein weiteres Mal unterstützend tätig werden, ebenso wie dem THW und den weiteren Beteiligten, die auch diese Aufgabe in kürzester Zeit erfolgreich stemmen werden“, so Göbel.

Quelle; Landratsamt München

Stand: 18.01.2021

Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel

Maria Sabbas-Scouras

Landratsamt München legt Orte fest, an denen heuer ein striktes Feuerwerk-Verbot gilt

Das Jahr 2020 war und ist in jeder Hinsicht ein Ausnahmejahr – und nach den letzten Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung wird es auch in ungewohnter Art und Weise enden: ohne Feuerwerk. Was viele Silvesterfans enttäuschen mag, ist mit Blick auf die zuletzt enorm gestiegenen Corona-Infektionszahlen unvermeidlich.

Die Bayerische Staatsregierung hat in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) untersagt, auf bestimmten öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, pyrotechnische Gegenstände mit sich zu führen oder abzubrennen.

Welche Orte von dem Verbot erfasst sind, haben nach der 11. BayIfSMV die Kreisverwaltungsbehörden festzulegen, im Landkreis München also das Landratsamt München. Mit Allgemeinverfügung, die am 30. Dezember 2020 um 00:00 Uhr in Kraft tritt, hat das Landratsamt München unter Einbindung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden typische Silvestertreffpunkte festgelegt, für die das Verbot gilt.

Vom Verbot erfasst sind Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes (SprengG). Dies umfasst das typische „Silvester-Feuerwerk“, also beispielsweise Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter und Knallkörper. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist in diesem Jahr ebenfalls untersagt.

Das Landratsamt München bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für und Beachtung dieser Maßnahmen. Von feiernden und böllernden Menschengruppen geht nicht nur eine unvertretbar große Infektionsgefahr aus. Mit Blick auf die alljährlichen Unfälle mit Pyrotechnik ist auch eine Überforderung der ohnehin bereits stark belasteten Kliniken zu befürchten. Bei Verstößen gegen das Böller-Verbot droht ein Bußgeld von 500 Euro.

Im Übrigen weist das Landratsamt München darauf hin, dass die Ausgangsbeschränkungen der 11. BayIfSMV auch zum Jahreswechsel gelten. Pyrotechnik abzubrennen stellt keinen triften Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Nachts, das heißt von 21 Uhr bis 5 Uhr, gilt ohnehin die landesweite nächtliche Ausgangsperre – auch in der Silvesternacht.

Quelle: Landratsamt München

Spendenaufruf

Maria Sabbas-Scouras

Seit fast 15 Jahren verantwortet die Caritas im Landkreis München acht Lebensmittel-

Ausgabestellen für bedürftige Menschen aus 15 Kommunen.

Dabei versorgen wir wöchentlich ca. 1300 Menschen - davon ca. 500 Kinder.

An den Ausgabestellen verteilen unsere ca. 350 Ehrenamtliche die Lebensmittel,

die uns dankenswerterweise gespendet werden.

Es mangelt jedoch nicht nur an Lebensmitteln: auch Schulmaterialien, Winterschuhe

für Kinder, Hygieneartikel etc. werden für die Klient*innen ebenso dringend

benötigt, wie Desinfektionsmittel, Handschuhe oder FFP2 Masken für unsere

Ehrenamtlichen und Verbrauchsmaterial, neue Kühlschränke oder Benzin

für die Ausgabestellen. Auch hierfür setzen wir Spendengelder ein.

Über die Verteilung von Lebensmitteln hinaus, begleiten und unterstützen wir gezielt

alle Klient*innen unserer Tische im Rahmen unserer „Sozialen Beratung" in

schwierigen finanziellen Notlagen, um Existenzen zu sichern und gemeinsam

neue Perspektiven zu erarbeiten. Bei Erziehungsfragen, Suchtproblemen oder

zur Schuldenregulierung vermitteln wir an unsere Fachkolleg*innen - immer mit

dem Ziel die Situation der betroffenen Personen nachhaltig zu stabilisieren und

zu verbessern.

Deshalb bitten wir auch weiterhin um Ihre Spende, die direkt in den Projekten in

Ihrer Nachbarschaft eingesetzt werden:

Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE 46 7002 0500 8850 0004 20

BIC: BFSWDE33MUE

Verwendungszweck: (bitte wählen)

41 77 32 Schleißheimer Tisch

41 77 33 Gachinger Tisch

41 77 34 Oberschleißheimer Tisch

41 77 37 Sauerlacher Tisch

41 83 31 Hachinger Tisch

41 90 31 Tisch Süd/ Ost

Quelle: Caritas Landkreis Nord

Impfzentren bald einsatzbereit

Maria Sabbas-Scouras

Impfzentren in Haar, Unterschleißheim und Oberhaching werden aktuell

aufgebaut – Warten auf Impfstoff

Die Vorbereitungen laufen bereits seit Wochen auf Hochtouren: Schon bald

stehen die ersten Impfzentren im Landkreis München bereit. Wann es

tatsächlich losgehen kann, hängt maßgeblich davon ab, wann der Impfstoff

ausgeliefert wird.

Sobald der erste Impfstoff im Landkreis München verfügbar ist, werden die

Landkreisbürgerinnen und -bürger die Möglichkeit haben, sich je nach Wohnort

an drei Impfzentren impfen zu lassen. Für die Einwohner der Südost- und Ost-

Gemeinden wird es ein Impfzentrum in Haar geben, für die Nord-Gemeinden und

das Würmtal eines in Unterschleißheim; die Bürgerinnen und Bürger der Süd-

Gemeinden, des Hachinger Tals und des Isartals werden in Oberhaching eine

Anlaufstelle vorfinden. Neben den drei Impfzentren laufen bereits Planungen für

zusätzliche zwei Impfeinrichtungen, die möglicherweise im Würmtal sowie im

nordöstlichen Landkreis entstehen könnten. Diese sollen aber erst in einem

zweiten Schritt realisiert werden und in Betrieb gehen, wenn absehbar ist, dass

größere Mengen Impfstoff bereit stehen.

Wohlfahrtsverbände übernehmen Betrieb

Um den Betrieb des Impfzentrums in Haar kümmert sich der Malteser Hilfsdienst,

der bereits für das Testzentrum in Haar verantwortlich ist. Räumlich wird das

Impfzentrum in der Nähe des bereits bestehenden landkreiseigenen

Testzentrums eingerichtet. Die Räumlichkeiten sind dabei strikt voneinander

getrennt, sodass ein ausreichender Abstand von zu testenden und zu impfenden

Personen gegeben ist.

In Unterschleißheim errichtet die Stadt ein Impfzentrum in Containerbauweise am

Volksfestplatz, welches vom Landkreis angemietet wird. Der Betrieb wurde an

das Deutsche Rote Kreuz e. V. vergeben.

Das Impfzentrum in Oberhaching wird die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

übernehmen.

Im Vollbetrieb ist mit einer voraussichtlichen Impfkapazität von mindestens 350

Personen pro Tag pro stationärem Impfzentrum zu rechnen. Bei Bedarf und je

nach Verfügbarkeit des Impfstoffs kann die Menge auch noch erhöht werden.

Mobile Impfteams machen Hausbesuche

Gerade die älteren und kranken Bürgerinnen und Bürger benötigen die Impfung

am dringendsten. Viele von Ihnen sind jedoch nicht mobil, sodass eine Impfung

in den eigenen vier Wänden oder in einer Pflegeeinrichtung notwendig ist. Um

diese Personengruppe bestmöglich zu versorgen, werden an jedem Impfzentrum

auch mobile Impfteams im Einsatz sein. Je Zentrum stehen bis zu drei Teams à

drei Personen bereit, um den Impfstoff auch mobil zu verabreichen.

Wann wird mit den Impfungen gestartet?

Die Impfzentren in Haar und in Unterschleißheim sind ab 15. Dezember

einsatzbereit, der Standort Oberhaching geht voraussichtlich etwas später ans

Netz. Wann mit den Impfungen aber tatsächlich begonnen werden kann, hängt

allein von der Zulassung und Verfügbarkeit des Impfstoffes ab.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Ziel ist, so viele Menschen wie möglich zu impfen. Da der Impfstoff in der

Anfangsphase jedoch nur eingeschränkt verfügbar sein wird, wird es eine

bundesweite Festlegung geben, welche Personengruppen nacheinander zu

impfen sind. Dem Vernehmen nach sollen zunächst besonders vulnerable

Personengruppen und medizinisches Personal immunisiert werden. Eine

endgültige Entscheidung über die Priorisierung ist jedoch noch nicht getroffen.

Was kostet die Impfung?

Die Impfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem

Versicherungsstatus kostenlos.

Nur mit Termin ins Impfzentrum

Fest steht: Niemand kann ohne Termin ins Impfzentrum kommen. Für das

Terminmanagement wird den Impfzentren eine bundesweit zum Einsatz

kommende Software zur Verfügung gestellt, über die sowohl die Vergabe der

Termine für die Erst- als auch für die Nachimpfungen verwaltet werden kann.

Darüber hinaus werden hier u.a. Informationen über den verabreichten Impfstoff,

die Impfindikation und die Art der Impfung (Erst- oder Folgeimpfung)

dokumentiert.

„Ich bin sehr froh, dass wir gleich in der Anfangszeit mit drei Impfzentren und

zusätzlichen mobilen Einheiten starten können. Dank der

Kooperationsbereitschaft der Kommunen, der Flexibilität der beauftragten

Wohlfahrtsverbände und nicht zuletzt durch den Einsatz der

Landkreisverwaltung, die von Konzeption über Ausschreibung und Einrichtung

der Zentren, den Aufbau in kürzester Zeit aufs Gleis gebracht hat, sind wir gut

vorbereitet und einsatzbereit, sobald der Impfstoff ausgeliefert wird“, so Landrat

Christoph Göbel.

Weitere Informationen folgen, sobald der konkrete Starttermin vorliegt. Alle

Informationen zum Thema Impfen sind auch auf der Homepage des Landkreises

unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

zusammengefasst.

Quelle: Landratsamt München

ACHTUNG: Betrügermasche der Druckstudio Streit s.àr.l.

Maria Sabbas-Scouras

Liebe Kundin, lieber Kunde,

leider versucht derzeit das Druckstudio Streit s.àr.l. – eine Firma, die vorgibt in der Werbebranche tätig zu sein, sich in meinem Auftrag Ihre Druckvorlagen freigeben zu lassen.

Ich habe zu keinem Zeitpunkt diese Firma weder mit der Freigabe Ihrer Druckvorlagen noch mit sonst etwas beauftragt.

Anscheinend werden die Vorlagen aus Der Rundschau herausgescannt und in eine Faxvorlage eingesetzt und verschickt.

Gewerbetreibende und Freiberufler werden in meinem Auftrag unaufgefordert angerufen. Den Kunden wird vorgespielt, man sei von meinem Verlag und für die nächste Ausgabe müsse kurzfristig eine erneute Druckfreigabe erfolgen.

Die Vorlage wird daraufhin per Fax übersendet und müsse so schnell wie möglich unterschrieben zurück gefaxt werden. 

Das enthaltene Anzeigenmotiv ist aus unseren bisherigen Publikationen kopiert – eine Urheberrechtsverletzung. Im Kleingedruckten des Formulars gibt es Forderungen, die viele Betroffene zuerst übersehen. Pro Jahr sollen viermal Kosten von 681,85 Euro fällig werden, also insgesamt 2.727,40. Die Anzeige umfasst etwa 5 mal 8 cm in einem DIN-A5 Druck, dem sogenannten Notrufinfoflyer. Von diesem werden viermal im Jahr 250 Stück gedruckt.

Falls Sie bereits als Betroffener einen solchen Vertrag unterschrieben und erst im Nachhinein bemerkt haben, dass das Angebot eine Masche ist, sollten Sie in jedem Fall eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Bevor die Zahlung getätigt wird, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung.

Maria Sabbas-Scouras

ANT verlag

Kita-Besuch mit Schnupfennase: „So pragmatisch wie möglich verfahren“

Maria Sabbas-Scouras

Landkreis verlangt keinen aufwändigen PCR-Test, wenn Kinder mit Erkältungssymptomen die Kita besuchen wollen

Die Verunsicherung unter den Eltern ist groß. Viele Kinder bringen dieser Tage aus Schule oder Kita Schreiben mit nach Hause, in denen die Eltern darauf hingewiesen werden, dass Kinder mit Erkältungssymptomen die Einrichtungen erst wieder besuchen dürfen, wenn sie einen negativen Coronatest vorlegen.

In dem Bewusstsein, dass ein PCR-Test nicht allerorts ad hoc zu bekommen ist und Testergebnisse bis zu 48 Stunden auf sich warten lassen, hat der Landkreis entschieden, dass alternativ auch ein Attest, in dem der Arzt bescheinigt, dass das Kind nicht an Corona erkrankt ist, ausreichend ist. Kann der Arzt nicht sicher ausschließen, dass eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, so kann er statt des aufwändigen PCR-Tests auch einen so genannten Corona-Schnelltest (Antigentest) durchführen. Dieser zeigt innerhalb weniger Minuten an, ob eine Infektion vorliegt oder nicht. Nur wenn der Schnelltest ein positives Ergebnis zeigt, muss zusätzlich ein PCR-Test folgen.

„Mir ist es zum einen oberstes Anliegen, die Rückkehr zum Homeschooling in großem Umfang so lange wie möglich zu vermeiden. Genauso ist mir aber auch wichtig, dass einzelne Kinder aufgrund leichter Erkältungsanzeichen nicht daran gehindert werden, Schule, Hort oder Kita zu besuchen. Daher haben wir uns im Landkreis München entschieden, so pragmatisch wie möglich zu verfahren. Ein ärztliches Attest, möglicherweise auf Basis eines Corona-Schnelltests, reicht deshalb aus, um auch mit geringeren Erkältungssymptomen eine Einrichtung besuchen zu können“, so Landrat Christoph Göbel.

Mittlerweile sind mehrere amtlich zugelassene Schnelltests im Handel, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Infektion nachweisen bzw. ausschließen können. Das Ergebnis ist meist innerhalb von 15 Minuten verfügbar. Ist ein Kind jedoch als Kontaktperson der Kategorie 1 in Quarantäne, müssen nach den geltenden Vorgaben weiterhin PCR-Tests durchgeführt werden.

Quelle: Landratsamt München

Kfz-Zulassungsstelle in Grasbrunn weiterhin geschlossen

Maria Sabbas-Scouras

Schalterbetrieb vorerst bis einschließlich 30. Oktober ausgesetzt / Onlinebetrieb gesichert

Am gestrigen Montag, 26. Oktober, musste die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises München in Grasbrunn am späten Vormittag sämtliche Schalter für den Publikumsverkehr sperren. Grund war ein positives Covid-19-Testergebnis eines Mitarbeitenden. Nachdem das Gesundheitsamt im Landratsamt München umgehend mit der Ermittlung der Kontaktpersonen begonnen hatte, steht am heutigen Dienstag fest: Die Schalterhalle der Kfz-Zulassung bleibt nach derzeitigem Stand mindestens bis einschließlich 30. Oktober geschlossen. Das Infektionsrisiko für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die weiteren Mitarbeitenden der Kfz-Zulassungsstelle soll damit so gering wie möglich gehalten werden.

Alle Dienstleistungen, die online beantragt und bearbeitet werden können, werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet. Ebenso ist die Antragstellung für bestimmte Verfahren per Post möglich. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist gesichert. Ende Oktober wollen die Verantwortlichen dann anhand der Personalsituation entscheiden, ob ab November wieder eingeschränkter Publikumsverkehr ermöglicht werden kann oder ob der Online-Betrieb noch einmal verlängert wird.

Folgende Dienstleistungen können Bürgerinnen und Bürger im Online- oder Postverfahren erledigen:

  • Im Online-Verfahren sind folgende Dienstleistungen möglich: 

  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen 

  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben 

  • Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen 

  • Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen 

  • Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden

Diese Dienstleistungen können per Post beantragt werden: 

  • Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen 

  • Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen

  • Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden 

  • Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben 

  • Namensänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen 

  • Technikänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen 

  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen 

  • Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen 

  • Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen 

  • Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden

Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, sich vorab auf der Website des Landkreises zu informieren, was bei den jeweiligen Verfahren zu beachten ist.

Alle Informationen gibt es unter: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/auto-und-kfz/

Quelle: Landratsamt München