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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Landkreis überschreitet Schwellen-Inzidenzwert 100

Maria Sabbas-Scouras

Ab Dienstag steht die Corona-Ampel auf dunkelrot

Am heutigen Montag hat der Landkreis die Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten.

Die Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung steht somit auch für den Landkreis München auf dunkelrot. Damit treten ab dem morgigen Dienstag, 27. Oktober, automatisch weitere Maßnahmen in Kraft.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick 

  • Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum (wie bisher) 

  • Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen (wie bisher) 

  • Sperrstunde ab 21 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr (statt bisher 22 Uhr) 

  • Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art; mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen

Die Regelungen im Detail sind der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7).

Landrat Göbel zur aktuellen Lage: „Die aktuellen Zahlen bestätigen die Befürchtungen. Die Neuinfektionen nehmen – wie fast überall – rasant zu. Das LGL meldet für heute eine Inzidenz von 105,29 für den Landkreis München. Das bedeutet, dass auch für uns ab morgen die „dunkelrote Phase“ und somit noch einmal schärfere Maßnahmen wie eine weitere Ausweitung der Sperrstunde sowie die Höchstgrenze von max. 50 Personen bei Veranstaltungen gelten. Ich appelliere einmal mehr an alle Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an die Regelungen zu halten! Auch, wenn unser Gesundheitssystem dem Ausbruchsgeschehen momentan noch gewachsen ist und die Zahl der Intensivbetten ausreicht, dürfen wir dies nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Es geht um unser aller Gesundheit und ganz besonders um die älterer und vorerkrankter Menschen. Seien Sie umsichtig und bleiben Sie gesund!

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München

Auftreten von falschen Polizeibeamten in Unterschleißheim

Maria Sabbas-Scouras

Am Dienstag, 20.10.2020, gegen 12:00 Uhr, erhielt eine über 80-Jährige mit Wohnsitz in Unterschleißheim einen Anruf, bei dem sich der Anrufer als Polizeibeamter der Kriminalpolizei ausgab. Er schilderte, dass ein Raubüberfall in der Gegend stattgefunden hätte und bei der Festnahme des Räubers Dokumente mit Informationen über die Erreichbarkeit der über 80-Jährigen aufgefunden worden seien. Es wurde dann im weiteren Verlauf von mehreren anderen Anrufern, die sich ebenfalls als Polizeibeamte ausgaben, dazu aufgefordert zur Bank zu gehen, dort einen Betrag von mehreren Zehntausend Euro abzuheben und diesen an einen „Zivilbeamten“ zu übergeben, was sie danach tat.

Am darauffolgenden Tag, gegen 17:30 Uhr, erhielt die Seniorin wieder einen Anruf der falschen Polizeibeamten. Diese forderten sie wieder auf, nochmals Geld abzuheben und es an einen Abholer zu übergeben. Auch hier wurde ein Eurobetrag von mehreren Zehntausend Euro abgehoben und an einen Abholer übergeben. Im Nachgang wurde der Rentnerin bewusst, dass sie Opfer von falschen Polizeibeamten geworden ist und erstattete Anzeige.

Die weiteren Ermittlungen übernimmt das Kriminalfachdezernat 3 –AG Phänomene- im Polizeipräsidium München. Der Abholer wurde wie folgt beschrieben: Ca. 170-175 cm groß, ca. 35 Jahre alt, dunkelblonde Haare, gepflegtes Äußeres; er trug eine schwarze Lederjacke

Zeugenaufruf: Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich zwischen Bezirksstraße und Südliche Ingolstädter Straße in Unterschleißheim Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminalfachdezernat 3 -AG Phänomene-, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis: Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, es wäre in der Nachbarschaft eingebrochen worden und sie müssten in der Wohnung Geld- bzw. Schmuckaufbewahrungsörtlichkeiten sehen. Vergewissern Sie sich im Zweifelsfall durch einen Rückruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handelt, noch bevor Sie einen Unbekannten in Ihre Wohnung einlassen! Wenn Sie die 110 anrufen vergewissern Sie sich bitte, dass der vorherige Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt wurde oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde und wählen erst dann die Notrufnummer 110.


Quelle: Polizeipräsidium München

Landkreis erreicht Warnstufe Rot auf der Corona-Ampel

Maria Sabbas-Scouras

Verschärfte Maßnahmen gelten ab Freitag, 23. Oktober 2020

Mit 62,77 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschreitet der Landkreis München seit heute deutlich den Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz.

Ab dem morgigen Freitag, 23. Oktober 2020, gelten damit die Regelungen der Warnstufe Rot auf der Corona- Ampel der Bayerischen Staatsregierung.

Die Maßnahmen im Überblick Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln gelten ab morgen unter anderem folgende Regelungen: 

Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 (statt bisher 10) Personen begrenzt. 

Sperrstunde ab 22 Uhr (bisher 23 Uhr) in der Gastronomie; ab 22 Uhr darf an Tankstellen, sonstigen Verkaufsstellen und von Lieferdiensten etc. kein Alkohol verkauft werden. 

Maskenpflicht im Unterricht in allen Jahrgangsstufen (einschließlich Grundschulen).

Darüber hinaus gilt aufgrund der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, insbesondere auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Bildungsstätten und für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz sowie im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen.

Bereits seit 21. Oktober, 15 Uhr, gilt darüber hinaus laut Allgemeinverfügung des Landratsamts auf folgenden Plätzen im Landkreis München Maskenpflicht:

Aschheim 

Platz vor Erdinger Straße 12 - 14

Garching b. München

Stadtteil Garching: Fußgängerzone (Maibaumplatz, Helmut-Karl-Platz / Bürgerplatz bis Rathausplatz)  Stadtteil Hochbrück: Maibaumplatz, Hohe-Brücken-Straße 27 - 29

Haar

Leibstraße zwischen Wasserburger Str. und Bahnhofplatz

Ismaning

Korbinianplatz

Kirchheim b. München 

Münchner Str. zwischen Rathaus und Heimstettner Str.,
Heimstettner Str. zwischen Münchner Str. und Kreuzstr.,
Erdinger Str. vor Hausnr. 2,
Merowinger Str. vor Hausnr. 1,
Pfarrer-Caspar-Mayr-Platz

Planegg 

Maria Eich: Gelände um die Klosterkirche,
Weg zwischen Kreuzwinkelstr. und Kirche,
Straße „Zu Maria Eich“ zwischen Kreuzwinkelstr. und dem Ende des Kirchengrundstücks

Die Regelungen im Detail sind der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen (https://www.gesetzebayern. de/Content/Document/BayIfSMV_7). Die Warnstufe Rot gilt bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis letztmalig auf der Seite des Gesundheitsministeriums unter „rot“ eingestuft ist.

Auch über die Regelungen hinaus: Landratsamt mahnt zur Vorsicht Zusätzlich zu den nach der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltenden Maßnahmen hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, auch sonst größte Umsicht walten zu lassen. Über die genannten Plätze hinaus rät das Landratsamt zum Beispiel, auch überall dort und immer dann eine Maske zu tragen, sobald sich mehrere Menschen näher begegnen – so beispielsweise zu Stoßzeiten in Einkaufsstraßen und auf öffentlichen Plätzen, auch wenn dies dort nicht explizit angeordnet ist. Schulen und Kindertageseinrichtungen rät das Gesundheitsamt je nach Raumgröße und Personenzahl die vorgegebenen Lüftungsintervalle nach Möglichkeit auf 30 Minuten zu verkürzen und öfters Pausen im Freien einzulegen, um dort geordnet und mit Abstand die Masken abnehmen zu können. Von zusätzlichen Maßnahmen, insbesondere der Reduktion der Gruppengrößen bzw. einer Notbetreuung in den Kindertagesstätten, nimmt der Landkreis München derzeit bewusst Abstand.

„Es war in den letzten Tagen leider abzusehen, dass der Landkreis München den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage in Kürze erreichen wird. Dass wir bei der 7-Tage-Inzidenz gleich am ersten Tag der Überschreitung des Grenzwertes bei mehr als 60 liegen, sollte uns allen eine Warnung und gleichzeitig Mahnung sein, sich konsequent an die erlassenen Maßnahmen zu halten“, kommentiert Landrat Christoph Göbel das aktuelle Infektionsgeschehen am Donnerstagvormittag. „Keiner hat sich gewünscht, insbesondere die privaten Kontakte wieder auf ein Mindestmaß einzuschränken. Um noch weitergehende Maßnahmen zu verhindern, appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger zum Schutz und Wohle aller, die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!“ „Was die Maskenpflicht an Schulen sowie die Quarantänezeit für Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft wurden, anbelangt, erreichen mich zur Zeit unzählige Nachrichten besorgter Eltern“, so der Landrat weiter. „Mir ist sehr bewusst, dass diese Maßnahmen unangenehm sind. Oberste Maßgabe unseres Handelns ist jedoch der Gesundheitsschutz sowie das Ziel, so lange wie möglich für alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht zu gewährleisten. Nur wenn alle Maske tragen, sehen wir es unter dem aktuellen Infektionsgeschehen als vertretbar an, auch dort Klassen nicht zu teilen bzw. ins Homeschooling zu schicken, wo der Mindestabstand von 1,5 m im Unterricht nicht eingehalten werden kann. Dies ist in so gut wie keinem Klassenzimmer möglich“

Zu einer eventuellen Quarantänezeitverkürzung sagt Göbel: „Wenn in der Medizin Einigkeit darüber bestünde, dass eine Quarantänezeitverkürzung sinnvoll ist, wäre ich der letzte, der dies nicht unterstützen würde. Dann sollte dies aber aus meiner Sicht dringend bundesweit umgesetzt werden, denn das Virus im Landkreis München verhält sich nicht anders als in Berlin oder in der Stadt München.“

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand 22.10.2020)

Verschärfte Regelungen auf stark frequentierten Plätzen

Maria Sabbas-Scouras

Allgemeinverfügung des Landratsamts legt fest, wo im Landkreis Maskenpflicht gilt Seit Samstag, 17. Oktober 2020, gelten bayernweit und somit auch im Landkreis München die vereinheitlichten Regelungen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung des Coronavirus.

Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln ist für die drei Inzidenzkorridore (unter 35, über 35 und über 50) klar geregelt, welche Maßnahmen die Kreise und kreisfreien Städte ergreifen müssen.

Dies beinhaltet für bestimmte öffentliche Plätze die Einführung einer Maskenpflicht sowie bei Bedarf ein Verbot des Alkoholkonsums ab 23 bzw. 22 Uhr. Welche Orte und Plätze dies im Landkreis München konkret betrifft, hat das Landratsamt nun in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Auf insgesamt acht Plätzen in sechs Städten und Gemeinden im Landkreis ist damit ab dem 21.10.2020, 15:00 Uhr, das Tragen einer Maske verpflichtend. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen am Dienstag beschlossen.

Bei den aufgelisteten Plätzen (siehe Anlage) handelt es sich ausnahmslos um von den Städten und Gemeinden als stark frequentiert definierte öffentliche Plätze, wie etwa Fußgängerzonen, Marktplätze oder Plätze mit einer höheren Anzahl an Geschäften oder Gaststätten, die ein entsprechendes Personenaufkommen aufweisen oder aufgrund ihrer Lage zu Verkehrseinrichtungen stark frequentiert werden.

„Die Anordnung einer Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen halte ich aus infektionsschutzrechtlicher Sicht für zwingend erforderlich. Das Risiko, das gerade dort entsteht, wo Menschen länger und nahe beieinander zusammenkommen, ist angesichts der allerorten rasant steigenden Fallzahlen nicht hinnehmbar“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und fügt an: „Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung und damit der Festlegung der Orte in unseren Städten und Gemeinden, an denen die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, dass sich Menschen länger und auch dichter begegnen, kommen wir den neuesten Anordnungen des Bayerischen Gesundheitsministeriums nach und hoffen damit unseren Anteil dazu beitragen zu können, dass Infektionsgeschehen doch noch eingebremst werden kann.“

Am Dienstag lag der Landkreis laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 45,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen und damit den zehnten Tag in Folge über dem Signalwert von 35 – Tendenz weiter steigend. Aktuell gilt daher Phase gelb (7-Tage-Inzidenz über 35) der Corona-Strategie der Bayerischen Staatsregierung.

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München (Stand 20.10.2020)

Landratsamt ordnet strengere Corona-Maßnahmen an

Maria Sabbas-Scouras

Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit Sonntag über dem Signalwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner / Kontaktbeschränkungen und Ausweitung der Maskenpflicht

Der Trend der vergangenen Tage setzt sich fort: Auch in der neuen Woche verzeichnet der Landkreis München einen weiteren Anstieg an Infektionen mit dem Coronavirus. Am vergangenen Sonntag wurde der Signalwert von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage erstmals seit April dieses Jahres wieder überschritten. Am Mittwoch lag der Wert laut LGL bei 37,95. Das Landratsamt hat daher für die kommenden Tage eine Allgemeinverfügung mit weitergehenden Corona-Maßnahmen erlassen, um das Infektionsgeschehen doch noch einbremsen zu können.

Folgende Regelungen gelten künftig im Landkreis München: 

Bei Veranstaltungen für einen nicht beliebigen Teilnehmerkreis (z. B. Beerdigungen, Hochzeiten, Vereinssitzungen etc.) sowie nicht öffentlichen Versammlungen sind künftig maximal 50 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Teilnehmer unter freiem Himmel erlaubt. 

Bei Feierlichkeiten in privaten Räumen dürfen maximal 25 Personen zusammenkommen. Darüber hinaus empfiehlt das Landratsamt dringend,  dass sich im öffentlichen Raum nur Mitglieder zweier Haushalte oder Gruppen von maximal fünf Personen treffen. Diese Empfehlung gilt auch für die Gastronomie,  den Besuch in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen auf täglich eine Person während einer festen Besuchszeit zu beschränken.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 16. Oktober 2020, 00:00 Uhr, bis 22. Oktober 2020, 24:00 Uhr. Schutzmaßnahmen für Schulen und Kindertageseinrichtungen 

Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Jahrgangsstufe: Für Schulen gilt nach dem Rahmenhygieneplan von Kultus- und Gesundheitsministerium nun Stufe 2 des entsprechenden Konzepts. Diese sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Unterricht eine Maske tragen müssen, sofern in den Klassenzimmern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern und zur Lehrkraft nicht eingehalten werden kann.  In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten müssen entsprechend dem Rahmen-Hygieneplan feste Gruppen gebildet werden. Alle Beschäftigten haben in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Entsprechende Anordnungen wird das Gesundheitsamt am morgigen Donnerstag treffen; sie gelten ab kommenden Freitag. „Wir haben gesehen, dass sich die Infektionen vor allem im privaten Zusammenhang, bei Treffen und Feierlichkeiten im Freundes- und Familienkreis, und in den jüngeren Altersgruppen verstärkt ausbreiten. Daher halte ich die getroffenen Maßnahmen, die auch von übergeordneten Behörden bei einem Überschreiten des Signalwerts so vorgesehen sind, als sinnvoll und mit Augenmaß gewählt“, kommentiert Landrat Christoph Göbel die jüngsten Anordnungen aus dem Landratsamt. „Wir haben es zum größten Teil selbst in der Hand, wie stark sich das Virus ausbreitet.

Die Beachtung von Quarantänemaßnahmen und Hygieneregeln sollte selbstverständlich sein. Aber auch in Freizeit und Beruf sollten wir wieder ganz besonders darauf achten, unsere Kontakte zu reduzieren. Nur so können wir verhindern, dass sich das Virus ungebremst ausbreitet und die Behörden die Kontaktpersonen nicht mehr flächendeckend nachverfolgen können. Natürlich sind solche Maßnahmen schmerzlich, letztendlich dienen sie jedoch dem Schutz aller.“

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln in Bayern gibt es unter anderem auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus

Quelle: Landratsamt München, Stand 14.10.2020

Corona: 7-Tages-Inzidenz von 35 erstmals wieder überschritten

Maria Sabbas-Scouras

Sollte der Trend anhalten, kündigt Landratsamt Maßnahmen an

Am heutigen Sonntag hat der Landkreis seit dem Frühjahr erstmalig die 7-Tages-Inzidenz von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner geringfügig überschritten. Am Vormittag tagten daher Landrat Christoph Göbel, Gesundheitsamtsleiter Dr. Gerhard Schmid sowie Walter Schuster, zuständig unter anderem für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt, um über mögliche Maßnahmen zu beraten.

Maßnahmen bei anhaltender Inzidenz am kommenden Mittwoch

Am Sonntag lag der 7-Tages-Wert der neu mit dem Corona-Virus Infizierten bei rund 36 pro 100.000 Einwohner. Damit hat der Landkreis seit Abflauen der ersten Welle im Frühjahr 2020 erstmals wieder den Signalwert von 35 überschritten. Nach intensiven Beratungen am Sonntagvormittag hat die Landratsamtsspitze beschlossen, das Infektionsgeschehen in den kommenden Tagen weiterhin genau zu beobachten, denn bei einmaligem Überschreiten des Signalwertes sieht insbesondere der Rahmenhygieneplan an Schulen, der auf dem Infektionsschutzgesetzt basiert, noch keine Maßnahmen vor. Wenn sich die Infektionslage jedoch verstetigt und der Wert von 35 weiter überschritten bleibt, wird die Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen. Dies wird, sollte sich der Trend entsprechend fortsetzen, am kommenden Mittwoch der Fall sein. Spätestens dann sind auch die durch die veränderten Testzahlen am Wochenende schwankenden Werte ausgeglichen.

Maskenpflicht ab Jahrgangsstufe 5

Bleibt der Wert über 35 wird das Landratsamt entsprechend dem Rahmenhygieneplan an Schulen eine Maskenpflicht an allen Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Unterricht anordnen, sofern in den Klassenzimmern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern und zur Lehrkraft nicht eingehalten werden kann. Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen würde dann eine Obergrenze von 50 Personen gelten. Ausgenommen bleiben öffentliche Veranstaltungen wie Bürgerversammlungen und ähnliches. Für Feierlichkeiten in Privaträumen ist eine Höchstgrenze von 25 Teilnehmern beabsichtigt. Darüber hinaus sollte im Sinne der Eigenverantwortung der Kreis der Gäste auf möglichst wenige Haushalte beschränkt werden. „Ich gehe fest davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen auf dem erreichten Niveau verstetigen, womöglich auch noch verschärfen wird“, sagt Landrat Christoph Göbel am Sonntag. „Daher appelliere ich erneut an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, sich streng an die allgemeinen Hygieneregeln zu halten und größere Menschenansammlungen, auch wenn sie privater Natur sind, zu meiden. Damit können wir nicht nur maßgeblich die Gesamtsituation im Landkreis beeinflussen. Es geht vor allem darum, auch vulnerable Personengruppen wie ältere und kranke Menschen besonders zu schützen und sie davor zu bewahren, sie noch einmal in eine strenge Isolation zu versetzen, wie es im Frühjahr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Fall war. Dies wünscht sich niemand ein zweites Mal“, so der Landrat weiter.

Quelle: Landratsamt München

Landkreis entzerrt Schülerverkehr - Erste Verstärker bereits im Einsatz

Maria Sabbas-Scouras

Im Landkreis München verkehren bereits seit dem heutigen Schulstart die ersten zusätzlichen Verstärkerbusse. Insgesamt drei zusätzliche Fahrzeuge sind zum morgendlichen Schulbeginn bereits jetzt im Einsatz. Weitere Busse folgen in den nächsten Tagen.

Die Staatsregierung hatte in ihrer Kabinettssitzung vor einer Woche eine Kostenübernahme für zusätzliche Verstärkerbusse zur Erhöhung des Platzangebots sowohl im allgemeinen ÖPNV-Schülerverkehr als auch im freigestellten Schülerverkehr beschlossen. Das Landratsamt und der MVV haben daraufhin unmittelbar mit der Prüfung begonnen, auf welchen Relationen weitere Verstärkerbusse sinnvoll erscheinen, um mehr Abstand der Schüler untereinander zu ermöglichen und sind in den Austausch mit den linienbetreibenden Verkehrsunternehmen gegangen, ob und ab wann eine Umsetzung möglich ist.

Infektionsgefahr minimieren durch Maske und Abstand

Durch den begrenzten Raum, der im ÖPNV und in Schulbussen zu Verfügung steht, können die Abstandsregeln hier nur schwer eingehalten werden. Um die Fahrgäste – unabhängig davon, ob es sich dabei um Schüler, Arbeitnehmer oder Senioren handelt – bestmöglich zu schützen, wurde bereits im April 2020 eine generelle Maskenpflicht angeordnet. Diese gilt auch im reinen Schulbusverkehr.

„Mir ist es wichtig, die Infektionsgefahr trotz wieder voll anlaufendem Schulbetrieb so gering wie möglich zu halten. Als einer der ersten Landkreise haben wir bereits im April unsere Schülerinnen und Schüler flächendeckend mit wiederverwendbaren Masken ausgestattet. Das Zuschussangebot der Staatsregierung, den Schülerverkehr mittels Verstärkerbussen zusätzlich zu entzerren, werden wir überall dort nutzen, wo es sinnvoll erscheint, die Auslastung in den Bussen zu verringern. Ich bin der Meinung, dass wir alle Maßnahmen umsetzen sollten, die dazu beitragen, dass der Präsenzunterricht möglichst dauerhaft aufrechterhalten werden kann“, so Landrat Christoph Göbel.

Erste Verstärker bereits seit Schulstart in Betrieb

Trotz der kurzen Zeitspanne seit Bekanntwerden des Zuschusses ist es dem Landkreis und dem MVV bereits zum Schulstart gelungen, erste zusätzliche Busse einzusetzen. Auf den Linien 230 und 263 fahren bereits seit heute zum morgendlichen Schulbeginn insgesamt drei weitere Verstärkerbusse jeweils in der Zeitlage einer bereits vorhandenen Regelfahrt/Verstärkerfahrt. Auch auf den Linien 216, 234, 240 und 260 werden in den kommenden Tage bzw. Wochen weitere Verstärkerbusse eingesetzt werden.

Auch im freigestellten Schülerverkehr wurden zahlreiche Anstrengungen unternommen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Viele Schulen haben zu Beginn dieses Schuljahrs wieder – wie bereits vor den Ferien – gestaffelte Unterrichtszeiten, was zu einer notwendigen Ausweitung der Fahrten führt. Auch hier wurden bereits Zusatzfahrten beauftragt, unter anderem drei Verstärkerbusse von und zur Rupert-Egenberger-Schule in Unterschleißheim und vier zusätzliche Kleinbusse von und zum Förderzentrum in Unterhaching. Die Staffelung der Unterrichtszeiten bringt dabei einen enormen Vorteil: Die Auslastung in den Bussen sinkt und größere Abstände zwischen den Schülern werden möglich.

Quelle: Landratsamt München

Probe-Warnung der Bevölkerung

Maria Sabbas-Scouras

Landkreis München nimmt am bayernweiten Sirenen-Probealarm teil

Damit im Ernstfall die Kommunikationswege funktionieren, werden regelmäßig Probealarme durchgeführt. Der nächste Probealarm findet am Donnerstag, 10. September 2020, statt. In ganz Bayern werden an diesem Tag wieder die Sirenen getestet. Der Landkreis München wird sich mit den Sirenenstandorten in den Gemeinden Ottobrunn und Hohenbrunn beteiligen. Zudem wird – wie bereits in den Vorjahren – das Katastrophenwarnsystem KATWARN ausgelöst.

Dieser landesweit einheitliche Probealarm findet in diesem Jahr im Rahmen des erstmalig durchgeführten bundesweiten Warntags statt. Der bundesweite Warntag soll ab diesem Jahr jährlich stattfinden.

Gegen 11 Uhr werden bayernweit die Sirenen für eine Minute einen Heulton aussenden. Der Sirenen-Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Warnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Im Landkreis München werden parallel viele Smartphones eine Warnung ausgeben. Um 11:20 Uhr folgt dann die Entwarnung.

Der Landkreis München nutzt die KATWARN-App seit Mai 2016 und sendet den Nutzern dieser App im Gefahren- oder Katastrophenfall wichtige Warnungen und Verhaltenshinweise direkt auf die Mobiltelefone der betroffenen Menschen. Aktuell haben rund 44.000 Bürger aus dem Landkreis München die App heruntergeladen.

Anmeldung

Wer KATWARN bislang noch nicht installiert hat, am Donnerstag aber den Probealarm testen möchte, kann sich gerne noch vorab die App runterladen.

Die KATWARN-App steht kostenlos zur Verfügung: 

für iPhone im App Store 

für Android Phone im Google Play Store 

für Windows Phone im Windows Store

Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktionalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleitzahl.

SMS an Servicenummer 0163 - 755 88 42 mit folgendem Text: "KATWARN 12345 mustermann@mail.de" (für Postleizahl 12345 und optional E-Mail).

Weitere Informationen finden Sie unter www.katwarn.de.

Quelle: Landratsamt München

Fachkräftenachwuchs im Landratsamt München - Neue Auszubildende und Dual Studierende starten erfolgreich ins Berufsleben

Maria Sabbas-Scouras

Zum diesjährigen Ausbildungsstart am 1. September 2020 begannen 13 Auszubildende ihren beruflichen Werdegang beim Landratsamt München zur/zum „Verwaltungsfachangestellte/n“ sowie sechs Beamtenanwärterinnen und -anwärter der zweiten Qualifikationsebene zum/zur „Verwaltungswirt/in“. Zusätzlich starteten sieben Dual Studierende des Bachelorstudiengangs „Public Management“ beim Landratsamt München. Erstmalig wurden auch sechs Dual Studierende des Bachelorstudiengangs „Öffentliches Recht“, ein „Straßenwärter" sowie zwei Dual Studierende des Bachelorstudiengangs „Soziale Arbeit“ begrüßt.

Einführungstage unter besonderen Voraussetzungen

Aufgrund der aktuellen Lage fanden die Einführungstage dieses Jahr unter besonderen Umständen statt. Deshalb musste die Planung der Einführungstage den momentanen Gegebenheiten angepasst werden. Nach einer gemeinsamen Begrüßung der neuen Nachwuchskräfte durch die hauptamtlichen Ausbilderinnen wurde den Nachwuchskräften zur Erinnerung an den Ausbildungsbeginn ein Landkreisbuch überreicht. Um alle Hygienestandards zu gewährleisten, wurden die Nachwuchskräfte im Anschluss in zwei Gruppen aufgeteilt. In einem getrennten Vormittags- und Nachmittagsprogramm bekamen die Nachwuchskräfte alle wichtigen Informationen zum Ausbildungsbeginn mit auf den Weg. Soweit möglich, konnten sich die Nachwuchskräfte gegenseitig kennenlernen und erste Einblicke in die Aufgaben des Landkreises und des Landratsamts gewinnen. Dies soll allen Beteiligten als Starthilfe dienen, um die ersten Schritte im Landratsamt zu meistern. Auch Landrat Christoph Göbel begrüßte die Nachwuchskräfte, verbunden wurde dies mit einem gemeinsamen Gruppenfoto – selbstverständlich mit ausreichend Sicherheitsabstand. Zum 16. September bzw. 1. Oktober beginnen dann auch der Dipl.- Verwaltungsinformatiker und die Beamtenanwärter/-innen der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen ihre Ausbildung bei der Kreisverwaltungsbehörde.

Quelle: Landratsamt München

Die neuen Auszubildenden und Dual Studierenden wurden von Landrat Christoph Göbel und den Personal- und Ausbildungsverantwortlichen im Landratsamt herzlich willkommen geheißen.

Die neuen Auszubildenden und Dual Studierenden wurden von Landrat Christoph Göbel und den Personal- und Ausbildungsverantwortlichen im Landratsamt herzlich willkommen geheißen.

Vorsicht: Bootfahren auf der Isar bleibt gefährlich!

Maria Sabbas-Scouras

Hohe Pegelstände, starke Strömung und Treibgut – vom Bootfahren auf der Isar wird dringend abgeraten

Sommerliche Temperaturen locken auch dieses Wochenende wieder viele Besucher an die Ufer der Isar: Von einer Bootsfahrt auf dem Wildfluss rät das Landratsamt aber dringend ab.

Die starken Niederschläge der vergangenen Woche sind immer noch zu spüren und machen das Bootfahren auf der Isar auch an diesem Wochenende zu einem gefährlichen Unternehmen.

Den Prognosen zufolge wird der Abfluss in der Isar zwar etwas zurückgehen, da der Sylvensteinspeicher seine Abgabe im Moment reduziert. Allerdings wird auch danach noch wesentlich mehr Wasser als üblich abgegeben und es besteht dennoch eine erhebliche Gefährdung.

Vom Befahren der Isar wird daher dringend abgeraten. Die Pegelstände der Isar sind nach wie vor hoch, es herrscht eine starke Strömung und das Wasser ist extrem trüb, sodass unter der Wasseroberfläche schwimmendes Treibgut schwer bis gar nicht zu erkennen ist.

Auch Kiesbänke sind zum Teil komplett überflutet. Unter diesen Bedingungen kann ein harmlos anmutendes Freizeitvergnügen schnell zu einem gefährlichen Erlebnis werden.

Darum: Lieber die Isar vom Ufer aus genießen, als sich und andere in Gefahr zu bringen! Sobald die Verhältnisse ein Befahren der Isar wieder zulassen, gelten weiterhin die Regelungen für mehr Sicherheit auf der Isar der im Januar erlassenen Bootsfahrverordnung: www.landkreis-muenchen.de/artikel/regelungen-fuer-mehr-sicherheit-auf-der-isar.

Quelle: Landratsamt München

Vom Bootfahren auf der Isar warnt das Landratsamt derzeit eindringlich: Teilweise werden unter der Wasseroberfläche ganze Bäume und große Äste mitgetrieben.

Vom Bootfahren auf der Isar warnt das Landratsamt derzeit eindringlich: Teilweise werden unter der Wasseroberfläche ganze Bäume und große Äste mitgetrieben.

Garchinger Wissenschaftler analysiert ehrenamtlich Luftdaten der Region

Maria Sabbas-Scouras

Schon seit September 2019 messen die NordAllianz-Kommunen die lokale Luftqualität. Von vornherein stand dabei ein Ziel für die Bürgermeister fest: die gemessenen Schadstoffdaten sollen transparent und kostenlos im Netz für alle Interessierten zur Verfügung stehen.

Open Data: kommunale Daten für die Allgemeinheit

Das Veröffentlichen von nichtpersonenbezogenen Daten, wie beispielsweise Luftdaten, ist im Zuge der Digitalisierung schon länger ein wichtiges Thema für Kommunen. Unter dem Motto ‚Open Data‘ stellen inzwischen viele Städte und Gemeinden ihre Daten Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Wissenschaft und Wirtschaft, kostenfrei zur Verfügung. Die Idee dahinter stammt aus dem Internet, wo Software-Anwendungen von vielen Ehrenamtlichen als sog. ‚Open Source‘-Projekte gemeinsam weiterentwickelt werden. Das vielleicht bekannteste frei entwickelte Projekt ist das Online-Lexikon Wikipedia. Genau das ist auch das Ziel von Open Data: Kommunen möchten mit dem Veröffentlichen von Daten Informationen für die Allgemeinheit frei zugänglich machen – und gleichzeitig auch das Wissen der Gemeinschaft nutzen, sodass am Ende alle voneinander profitieren können.

Citizen Science in der NordAllianz

Nun hat das Open Data-Projekt der Veröffentlichung der NordAllianz-Luftdaten schon einen ersten großen Erfolg zu verbuchen. Der Garchinger Wissenschaftler des Rechenzentrums der Max-Planck-Gesellschaft Thomas Zastrow beschäftigt sich schon seit längerem in seiner Freizeit mit dem Thema Luftqualität. In der Vergangenheit hat er bereits selbst Feinstaubdaten gemessen und gemeinsam mit einer Gruppe anderer Interessierter Luftdaten aus der Umgebung analysiert. Durch eine Pressemeldung ist er im Oktober 2019 auf das NordAllianz-Projekt aufmerksam geworden. Doch beim Herunterladen der Daten von der Website war ihm ein Fehler im Dateiformat aufgefallen, woraufhin er die NordAllianz-Geschäftsstelle kontaktierte. Aus der E-Mail entstand ein reger Austausch mit der Geschäftsstelle, wobei Zastrow anbot, die Daten auszuwerten. Einen großen und professionell gemessenen Luftdatensatz aus der eigenen Heimat zu bekommen, so Zastrow, ist natürlich viel spannender und lohnender als nur die eigene kleine Messstation zuhause auszuwerten.

Silvester und der Corona-Lockdown: zwei einschneidende Ereignisse

Für die Analysen hat Zastrow zunächst eine eigene Software programmiert. Diese sammelt die Daten, wertet sie statistisch aus und visualisiert die Ergebnisse anschließend in der gewünschten Form. Farbcodierungen und Graphen helfen dabei, die Zahlen zu veranschaulichen. Für die ersten Analysen hat er sich zwei Ereignisse herausgesucht, die einen besonders großen Einfluss auf die Luftqualität hatten: Am letzten Silvester führten die Raketen dazu, dass die Feinstaubwerte in die Höhe schnellten. Die Grafik zum Corona-Lockdown zeigt ebenfalls ein außergewöhnliches Bild: Der ruhende Autoverkehr zum Anfang der Ausgangssperre im vergangenen März war eine sichtbare Erholungspause für die Umwelt, insbesondere die Stickstoffdioxidbelastung, die vor allem aus Verbrennungsmotoren resultiert, ist in dieser Zeit deutlich zurückgegangen. Leider hat sich diese positive Entwicklung inzwischen wieder relativiert. Für die Zukunft ist geplant, im Herbst nach einem Jahr Datensammlung eine umfassende Analyse der Luftsituation in der NordAllianz vorzunehmen. Das Sichtbarmachen der Luftqualität, so das Ziel der NordAllianz, soll auch dabei helfen, Verhaltensänderungen anzuregen und Bürgerinnen und Bürger dazu animieren, öfters aufs Rad zu steigen oder den ÖPNV zu nutzen. Alle Analysen finden Sie auf https://luftdaten.thomas-zastrow.de

Über die NordAllianz

Die Kommunen der NordAllianz Metropolregion München Nord haben sich zum Ziel gesetzt, eine gemeinsame, strategische Förderung der Wirtschaft, der Wissenschaft, des Wohnraums und der Umwelt für die Region zu betreiben und den veränderten Mobilitätsanforderungen gerecht zu werden. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit werden durch die Kommunen gemeinsam definierte Projekte zum Wohle der kommunalen Gemeinschaft und deren Entwicklung vorangetrieben und umgesetzt. Mehr Information auf https://nordallianz.de

Artenvielfalt aus der Natur in den Garten

Maria Sabbas-Scouras

Unter dem Titel „Tu was für die (G)Artenvielfalt“ haben die acht Kommunen der Nordallianz zu einem Foto-Wettbewerb aufgerufen. Gesucht werden die schönsten Fotos einer naturnahen und insektenfreundlichen Bepflanzung im Garten oder auch auf dem Balkon.

Noch bis 31. August können dazu Fotos in 5 Kategorien an fotowettbewerb@nordallianz.de eingesandt werden, alle weiteren Infos und Tipps zum naturnahen Garteln gibt es unter nordallianz.de. Auch der Heideflächenverein Münchener Norden e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem Bauhof Eching einen Beitrag zu insektenfreundlicher Gartengestaltung erstellt. Unter dem Titel „Artenvielfalt aus der Natur in den Garten“ startet der Heideflächenverein eine kleine Serie, in der heimische Wildpflanzen der Münchner Schotterebene und ihre Bedeutung für verschiedene Insektenarten vorgestellt werden.

Bilder aus der Heide zeigen den natürlichen Wuchsort der Pflanzen. Nahaufnahmen helfen bei der Bestimmung. Viele dieser anspruchslosen und attraktiven Wildpflanzen sind auch im Garten verwendbar, sei es in der Blumenwiese, im Staudenbeet oder im Balkonkasten und können so zu mehr Artenvielfalt im eigenen Zuhause beitragen. Herr Krieghoff, Staudengärtnermeister des Bauhofs Eching, gibt Empfehlungen dazu, mit welchen Begleitstauden die Wildpflanzen kombiniert werden können.

Vorgestellt werden auch Kulturformen der Wildstauden, die für das Staudenbeet oder den Balkon geeignet und ebenfalls gute Nektarquellen für Insekten sind. Bilder von Beispielpflanzungen des Bauhofs Eching zeigen die Verwendung der Wildstauden oder ihren Kulturformen im öffentlichen Grün.

Zum Abschluss gibt es noch sonstiges Wissenswertes zu der jeweiligen Wildpflanze, beispielsweise zu Heilwirkung, Brauchtum oder zur Verwendung in der Küche. Die Serie startet mit dem Wiesen-Salbei und seinen kultivierten Verwandten. Auf der Homepage des Heideflächenvereins unter https://heideflaechenverein.de/service/info.html stehen die Pflanzenportraits unter anderem auch als Ebook zum Download bereit. Weitere Pflanzenportraits werden in den folgenden Wochen veröffentlicht.

Quelle: Heideflächenverein Münchener Norden e.V.

Befahren der Isar bleibt gefährlich!

Maria Sabbas-Scouras

Hohe Pegelstände, starke Strömung und Treibgut – vom Bootfahren auf der Isar wird dringend abgeraten

Auch wenn der Sommer am Wochenende zurückkommen soll – die Nachwehen der starken Niederschläge der vergangenen Tage sind immer noch zu spüren und machen das Bootfahren auf der Isar auch jetzt noch zu einem gefährlichen Unternehmen.

Die Pegelstände der Isar sind nach wie vor hoch, es herrscht eine starke Strömung und das Wasser ist extrem trüb, so dass unter der Wasseroberfläche schwimmendes Treibgut schwer bis gar nicht zu erkennen ist. Auch Kiesbänke sind zum Teil komplett überflutet. Ursache dafür sind die heftigen Regenfälle der letzten Tage. Zudem wird aus dem Sylvensteinspeicher derzeit mehr Wasser als üblich abgelassen. Unter diesen Bedingungen kann ein harmlos anmutendes Freizeitvergnügen schnell zu einem gefährlichen Erlebnis werden.

Von einer Bootsfahrt auf der Isar wird deshalb auch an diesem Wochenende dringend abgeraten: Lieber die Isar vom Ufer aus genießen, als sich und andere in Gefahr zu bringen!

Quelle: Landratsamt München

Befahren der Isar im Landkreis wieder möglich

Maria Sabbas-Scouras

Das seit dem 11. Juli 2020 geltende Bootfahrverbot ist aufgehoben.

Das Befahren der Isar im Landkreis München ist ab dem heutigen Montag, den 13. Juli 2020, wieder erlaubt. Nachdem der Pegel der Isar nach den starken Niederschlägen des vergangenen Wochenendes inzwischen wieder gesunken ist und die akute Gefahrenlage sich entspannt hat, hat sich das Landratsamt München dazu entschieden, das am Donnerstag erlassene – und seit Samstag geltende – Bootfahrverbot auf der Isar im Landkreis München aufzuheben.

Vorsicht ist auch jetzt noch geboten

Das Landratsamt München rät dennoch zur Vorsicht: Auch bei schönem Wetter und niedrigen Pegelständen können sich gefährliche Strudel bilden. Nicht jede Gefahr ist dabei auf den ersten Blick erkennbar: Kiesansammlungen und Treibholz, die sich im Fluss abgelagert oder verkeilt haben, können auch unter der Wasseroberfläche liegen. Wie jeder Wildfluss sollte deshalb auch die Isar nur mit geeigneter Ausrüstung bei entsprechendem Können befahren werden.

Bootfahrverordnung des Landkreises München legt Regeln zu Fahrzeugen, Ausrüstung und Fahrtüchtigkeit fest

Die seit dem 25. Januar 2020 geltende „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München“ legt klar fest, dass die Isar nur mit Kanus, Schlauchboote, Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Außerdem ist es nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.

Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden. Nachgelesen werden kann die Verordnung unter www.landkreis-muenchen.de/artikel/regelungen-fuer-mehr-sicherheit-auf-der-isar/.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter www.landkreis-muenchen.de sowie stets aktuell auf Facebook unter www.facebook.de/muenchen.landkreis.

Quelle: Landratsamt München

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Ab Samstag: Befahren der Isar vorübergehend verboten

Maria Sabbas-Scouras

Starker Anstieg der Pegelstände erwartet – Bootfahrverbot gilt für das gesamte Landkreisgebiet

Das Befahren der Isar im Landkreis München ist ab Samstag, den 11.07.2020, bis auf Weiteres verboten.

Aufgrund der vorhergesagten ergiebigen Niederschläge am morgigen Freitag, den 10.07.2020, und Samstag, den 11.07.2020, ist mit einem starken Anstieg der Pegelstände der Isar mit bis zu zwei Metern zu rechnen. Mit der zu erwartenden starken Strömung und Trübung sowie dem vermehrten Aufkommen von Treibholz aufgrund des erhöhten Abflusses besteht für Bootfahrer und Badende auf bzw. an der Isar erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Das Landratsamt München hat sich deshalb für ein Bootfahrverbot auf der Isar innerhalb der Landkreisgrenzen entschieden.

Das Bootfahrverbot wird auch nach einem etwaigen Abklingen der Regenschauer zunächst weiter aufrechterhalten. Wann das Verbot wieder aufgehoben werden kann, wird das Landratsamt nach erneuter Einschätzung der Situation in den kommenden Tagen bekanntgeben.

Zahlreiche Rettungseinsätze am vergangenen Wochenende – Allgemeinverfügung erlassen

Am vergangenen Wochenende kam es auf der Isar vor allem im Bereich der Stadt München aber auch im Landkreis München zu zahlreichen Unfällen. Bei den Rettungsaktionen aufgrund gekenterter Schlauchboote und gestrandeter Personen, brachten sich auch die Helfer in Lebensgefahr. Um weitere Noteinsätze zu verhindern und die Rettungskräfte nicht weiter zu gefährden, hat das Landratsamt München nun eine Allgemeinverfügung erlassen und das Befahren der Isar im gesamten Landkreisgebiet bis auf Weiteres komplett untersagt. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de im Bereich „Aktuelle Nachrichten“.

Hindernisse im Wasser teils nicht erkennbar

Die zu erwartenden heftigen Niederschläge werden nicht nur den Pegel der Isar steigen lassen, sondern auch weiteres Treibgut anschwemmen. Auch unter der Wasseroberfläche können sich dabei zahlreiche Hindernisse bilden, die aufgrund des trüben Wassers für Bootfahrer meist nur schwer oder gar nicht zu erkennen sind. Das Landratsamt München bittet deshalb eindringlich um Beachtung des Fahrverbots für Boote.

Seit Januar 2020 gilt die neue Bootsfahrverordnung des Landratsamts München

Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind, gilt auch nach Aufhebung der ab Samstag geltenden Allgemeinverfügung die am 25. Januar in Kraft getretene „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis München“ weiter. Sie soll für mehr Sicherheit sorgen und legt fest, welche Regeln beim Befahren der Isar im Landkreis München beachtet werden müssen. In der Verordnung sind unter anderem Vorgaben zu Fahrzeugen, Ausrüstung und Fahrtüchtigkeit geregelt – nachgelesen werden kann diese unter www.landkreis-muenchen.de/artikel/regelungen-fuer-mehr-sicherheit-auf-der-isar/.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter www.landkreis-muenchen.de sowie stets aktuell auf Facebook unter www.facebook.de/muenchen.landkreis.

Quelle: Landratsamt München

Unterstützung im Alltag für ältere und pflegebedürftige Menschen Nachbarschaftshilfen im Landkreis suchen Helfer/innen und Mitarbeiter/innen

Maria Sabbas-Scouras

Putzen, Kochen, Wäsche waschen, Einkaufen gehen oder Arztbesuche wahrnehmen. Für ältere und pflegebedürftige Menschen können alltägliche Dinge zunehmend schwierig bis unmöglich werden. Ganz individuell abgestimmte Hilfen werden dann benötigt. Denn auch wenn es mal nicht mehr so gut geht, möchten wir doch alle zu Hause wohnen bleiben. Daheim ist es schließlich am schönsten.

Oft wohnen Angehörigen jedoch nicht in der unmittelbaren Nähe oder sind zeitlich nicht flexibel genug, um die nötige Hilfe immer leisten zu können.

Ein breites Angebot an Serviceleistungen können ältere und pflegebedürftige Menschen über die Nachbarschaftshilfen im Landkreis erhalten.

Mit der zunehmend älter werdenden Bevölkerung steigt die Nachfrage nach Dienstleistungen stetig und so sind die Nachbarschaftshilfen in Kooperation mit dem Landratsamt München laufend auf der Suche nach engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die unseren älteren Mitmenschen unterstützend in ihrem Alltag zur Seite stehen möchten.

Gesucht werden ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, aber auch angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für folgende Aufgaben:

- Senioren- und Demenzbetreuung

- Mitarbeit in Helferkreisen

- Betreuungsgruppen

- ehrenamtliche Patenschaften

- Erledigen von Besorgungen

- Mahlzeiten ausliefern

- Begleitdienste

- Reinigung

- Wäschepflege

- Kochen

Ob als Wiedereinstieg in den Beruf oder für Menschen, die eine neue Herausforderung im Leben suchen und dabei etwas Gutes tun wollen, die Arbeit bei den Nachbarschaftshilfen steht für sozial, bürgernah und gemeinsam.

Aktuelle Informationen zu offenen Stellen und ehrenamtlichen Tätigkeiten sind über die einzelnen Nachbarschaftshilfen der Arbeitsgemeinschaft über https://www.nachbarschaftshilfen-landkreis-muenchen. de erhältlich.

Zuschüsse für MVV-Tickets; erste Antragstellungen ab Juli möglich

Maria Sabbas-Scouras

Im Zuge der neuen Tarifreform des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV), die bereits am 15. Dezember 2019 in Kraft getreten ist, haben sich nicht nur die Fahrpläne und Preise geändert, sondern auch die Möglichkeiten einer Bezuschussung.

Ab Anfang Juli 2020 können die ersten Anträge für die rückwirkenden Zuschüsse bei der Gemeindeverwaltung Ismaning gestellt werden.

Welche Zeitkarten werden wann und von wem bezuschusst?

a) MVV-Jahreskarten der Geltungsbereiche M+1 und M+2; Zuschuss durch den Landkreis München; Anträge möglich ab Januar 2021 Der Landkreis München erstattet allen im Landkreis wohnhaften Besitzern*innen einer MVV-Jahreskarte mit den Geltungsbereichen M+1 und M+2 den Differenzbetrag zum M-Ticket rückwirkend ab dem 15. Dezember 2019. Damit fahren alle Einwohner*innen des Landkreises für nur 522 Euro im Jahr in die Zonen M+1 und M+2. Wichtig: Diese Kostenerstattung kann frühestens im Januar 2021 bei den einzelnen Wohnsitzgemeinden beantragt werden.

b) MVV-Jahreskarten der Geltungsbereiche M+1 bis M+5; Zuschuss durch die Gemeinde Ismaning; Anträge möglich ab Januar 2021 Da die MVV-Tarifreform den Nutzern*innen des ÖPNV mit Fahrtrichtung Flughafen durchweg höhere Fahrtkosten aufbürdet und der Landkreis München nur MVV-Jahreskarten in Richtung München fördert, beschloss der Ismaninger Gemeinderat am 12. Dezember 2019 die Bezuschussung der MVV-Jahreskarten zusätzlich für den Geltungsbereich M+1 bis M+5 für Abo-Inhaber*innen mit Hauptwohnsitz in Ismaning. Wichtig: Diese Kostenerstattung kann frühestens im Januar 2021 bei der Gemeindeverwaltung Ismaning beantragt werden.

c) MVV-Monatskarten der Geltungsbereiche M+1 bis M+5; Zuschuss durch die Gemeinde Ismaning; Anträge möglich ab Juli 2020 Auch für Inhaber*innen von MVV-Monatskarten mit Hauptwohnsitz in Ismaning hat der Gemeinderat Ismaning die Bezuschussung der MVV-Monatskarten der Geltungsbereiche M+1 bis M+5 beschlossen. Dementsprechend kann ab Anfang Juli 2020 der Differenzbetrag der entsprechenden Zeitkarte mit dem Geltungsbereich Zone M beantragt werden. Den Antrag „Zuschuss MVV-Ticket“ finden Sie online unter: https://ismaning.de/buergerservice/ Alle Bezuschussungen sind vorerst für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen und gelten für IsarCard, IsarCard-9 Uhr, IsarCard-65, IsarCard-Job sowie Ausbildungstarif I+II. Erstattet werden jeweils die Differenzbeträge zum M-Ticket. Die Anträge können halbjährlich (bei Monatskarten) und jährlich (bei Jahreskarten) im Nachgang bei der Gemeindeverwaltung Ismaning gestellt werden.

Durch die Erweiterung der Zuschüsse schafft die Gemeinde Ismaning weitere Anreize auf den ÖPNV umzusteigen. Weitere Informationen zu den MVV-Tickets unter:
https://ismaning.de/umwelt-energie/mobilitaet/foerderung/

Quelle: Gemeinde Ismaning

Die Volkshochschule öffnet am 15. Juni

Maria Sabbas-Scouras

Endlich ist es soweit! Ab dem 15. Juni 2020 dürfen wir Sie wieder persönlich in unseren Häusern begrüßen.

Der Präsenzbetrieb findet selbstverständlich unter Wahrung der Abstands- und Hygieneauflagen statt, da Ihre Sicherheit für uns an erster Stelle steht.

Wir werden Sie über den Ablauf Ihrer gebuchten Kurse zeitnah informieren.

Um möglichst viele Termine anzubieten, verlängern wir zudem das Semester bis Mitte August.

Unser offenes Online-Programm bleibt selbstverständlich für Sie bestehen.

Schauen Sie doch gleich auf unserer Homepage vorbei.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und ein persönliches Wiedersehen!

Ihre vhs Nord

www.vhs-nord.de

Ehrenamtliche Hilfe gegen die Vereinsamung

Maria Sabbas-Scouras

Verein „Dein Nachbar e. V“ vermittelt Interessierte

Viele ältere Menschen haben keine oder nur sehr wenige Kontakte zu Anderen. Um etwas gegen die Einsamkeit zu tun, werden ab sofort ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für die stationären Einrichtungen und alternativen Wohnformen im Landkreis gesucht: Ob gemeinsam Spielen und Lesen, Unterstützen beim Videotelefonieren mit Angehörigen oder gemeinsam Spazieren: Hilfe wird in den verschiedensten Bereichen gebraucht. Interessierte können sich beim Verein „Dein Nachbar e. V.“ melden. Das Besuchsverbot in Einrichtungen wurde zwar ein wenig gelockert, trotzdem ist der Besuch in Pflege- und sonstigen Einrichtungen aktuell nur sehr beschränkt möglich. Hinzu kommt, dass viele ältere Personen bereits vor der Corona-Krise nur wenig Gesellschaft hatten und auch jetzt nach den Lockerungen keinen Besuch von Angehörigen bekommen. Einsamkeit im Alter ist ein Problem, das in Deutschland immer mehr zunimmt. Gerade in diesen Zeiten ist es besonders wichtig zusammenzuhalten und einsamen Damen und Herren Gesellschaft und persönliche Begegnung zu ermöglichen – natürlich nur unter Beachtung höchster Sicherheitsmaßnahmen.

Verpflichtende Hygieneschulung vorab

Alle Interessierten werden in die jeweiligen Aufgaben vom Fachpersonal vor Ort detailliert eingeführt. Des Weiteren erhalten alle Engagierten zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Hygieneschulung, sodass keine Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus für die Bewohner besteht.

Vielfältige Aufgaben

Unterstützung wird vor allem bei der Aufrechterhaltung des Soziallebens der Bewohnerinnen und Bewohner benötigt. Folgende Aufgaben sind denkbar: Hilfe bei der Pflege von Sozialkontakten – insbesondere zur Familie und zu Freunden, Gespräche, Spiele, Vorlesen oder gemeinsames Lesen. Bereits ein gemeinsamer Spaziergang an der frischen Luft im Garten der Einrichtung, verbunden mit einem lockeren Gespräch, kann den älteren Bewohnerinnen und Bewohnern ein Stück Lebensqualität zurückgeben und die Einsamkeit lindern.

Wer bei diesen wichtigen Aufgaben unterstützen möchte, kann sein Einsatzprofil unter folgendem Link hinterlegen: www.deinnachbar.de/coronahilfe.

Quelle: Landratsamt München

Kostenlose Fahrrad-App für den Landkreis

Maria Sabbas-Scouras

Fahrrad-Karte für München und Umgebung 12 Monate lang kostenlos zum Download Gerade in diesen Corona-Zeiten steigen vermehrt Menschen auf das Rad, egal ob für den täglichen Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder in der Freizeit für Ausflüge und Sport. Wer gerne auch mal neue Wege nimmt oder die beste Strecke für das Rad finden möchte, kann dies jetzt mit einer kostenlosen Karte für das Smartphone tun: Dank einer Kooperation zwischen der App „Bike Citizens“ und dem Landkreis München gibt es die Region „München – Stadt und Land“ kostenlos zum Download.

Ein Ausflug zu den Schleißheimer Schlössern, gemütlich auf dem Rad die Isar entlang oder zur Brotzeit in einen der zahlreichen Biergärten: Im Landkreis München gibt es einiges zu entdecken und das Fahrrad ist dafür das ideale Verkehrsmittel. Um nicht im Vorfeld mühsam Klappkarten studieren zu müssen, bietet es sich an, das Smartphone als praktisches Navigationssystem zu benutzen. Damit nicht unnötig mobile Daten verbraucht werden und man im Funkloch nicht plötzlich orientierungslos wird, bietet sich eine Karte an, die auch offline verfügbar ist. Aber auch für den täglichen Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen bietet die App Unterstützung beim Finden der optimalen – für Radler geeigneten – Route.

Die App „Bike Citizens“ bietet eine auf das Fahrradfahren spezialisierte App mit fahrradorientierten Karten auf OpenStreetMap-Basis, Navigation mit Sprachansagen, Höhenprofilen und einer datenschutzkonformen Tracking-Funktion an.

Kostenlose Karte durch Unterstützung des Landkreises

Normalerweise muss ein einmaliges Entgelt gezahlt werden, damit der Nutzer vollen Zugriff auf die von ihm gewählte Region erhält. Durch eine Kooperation des Landkreises München mit den Anbietern der App steht die Region „München – Stadt und Land“ inklusive aller Funktionen nun allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Der kostenlose Download ist vorerst für 12 Monate verfügbar. Wer die Karte aber einmal auf dem Smartphone hat, kann sie danach unbegrenzt weiter nutzen.

Und so geht’s: Die Radwegekarte ist in wenigen Sekunden einsatzbereit: Dazu einfach je nach Endgerät im App Store oder bei Google Play die App „Bike Citizens“ suchen und downloaden. Innerhalb der App dann die Region „München – Stadt und Land“ auswählen und herunterladen – und schon steht der nächsten Radtour nichts mehr im Wege.

Quelle: Landratsamt München

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