Giftige Raupen an Bundes- und Staatsstraßen: Bauamt warnt vor Eichenprozessionsspinner und Goldafter
Maria Sabbas-Scouras
Das Staatliche Bauamt Freising warnt vor einem aktuellen Befall mit dem Eichenprozessionsspinner und dem Goldafter entlang von Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Freising, München, Dachau, Fürstenfeldbruck und Erding. Die Raupen beider Schmetterlingsarten besitzen giftige Brennhaare, die bei Menschen und Tieren gesundheitliche Beschwerden verursachen können. Mit gezielten Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen soll die Bevölkerung für die Gefahren sensibilisiert werden.
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen ausschließlich Eichen, während der Goldafter an bis zu 40 verschiedenen Laubgehölzen vorkommt, darunter Obstbäume und Weißdorn. Ihre feinen Brennhaare enthalten Allergene und können bereits durch den Wind verbreitet werden. Mögliche Folgen eines Kontakts sind Hautausschläge, Augenreizungen sowie Atemwegsbeschwerden.
Ein typisches Erkennungsmerkmal sind dichte Gespinstnester am Stamm oder in Astgabeln der Bäume. Das Bauamt weist jedoch darauf hin, dass Verwechslungsgefahr mit den harmlosen Gespinstmotten besteht. Diese überziehen vor allem Obstbäume und Traubenkirschen mit großflächigen, silbrig schimmernden Gespinsten, stellen jedoch keine Gefahr für Mensch oder Tier dar.
Wer Nester oder Raupen entdeckt, sollte unbedingt Abstand halten. Das Staatliche Bauamt rät dringend davon ab, die Tiere oder ihre Nester zu berühren oder eigenständig zu entfernen – etwa durch Abflämmen oder den Einsatz von Wasserstrahlen. Dadurch würden die giftigen Brennhaare zusätzlich in der Luft verteilt und das Gesundheitsrisiko erhöht.
Befallsstellen an Bundes- und Staatsstraßen in den Landkreisen Freising, München, Dachau, Fürstenfeldbruck und Erding sowie an Kreisstraßen in den Landkreisen Erding und München können dem Sachgebiet Landschaftsplanung des Staatlichen Bauamts Freising gemeldet werden. Ansprechpartner sind telefonisch unter 08161/932-2150 oder per E-Mail an Landschaftsplanung_SB@stbafs.bayern.de erreichbar.
Weitere Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen, den Zuständigkeiten für Privat- und Gemeindeflächen sowie Hinweise zum richtigen Verhalten finden Interessierte auf der Internetseite des Staatlichen Bauamts Freising.
Quelle: Staatliches Bauamt Freising
Foto: Landratsamt München