Der Polizeieinsatz zum 191. Oktoberfest
Maria Sabbas-Scouras
Schon fast traditionell heißt es beim Wiesn-Anstich durch den amtierenden Oberbürgermeister: „Auf eine friedliche Wiesn!“. Und dieser Wunsch sollte auch in diesem Jahr wahr werden.
Das 191. Oktoberfest zeigte trotz der vielfältigen geopolitischen Krisen, die uns teilweise seit Jahren begleiten, dass ein friedliches und vor allem stimmungsvolles Miteinander immer noch möglich ist und die Wiesn die Menschen aus der Welt verbindet. Nicht nur die 600 Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz auf dem Festgelände, sondern auch die vielen Einsatzkräfte im Außenbereich, die Taschendiebfahnder aus dem europäischen Ausland und verschiedenen deutschen Bundesländern, aber auch die italienischen Kolleginnen und Kollegen, die uns als Münchner Polizei seit vielen Jahren unterstützten, sorgten dafür, dass es weiterhin möglich ist, derartige Veranstaltungen ohne Sorge zu besuchen.
Ebenfalls positiv zeigte sich, dass ein gemeinsam von allen Verantwortlichen erarbeitetes Konzept ermöglichte, frühzeitig auf eine drohende Überfüllung zu reagieren und diese rechtzeitig abzuwenden. So wurden am Samstag, den 26.09.2026, und Samstag, den 03.10.2026, u. a. zeitweise mehrere Eingänge zum Festgelände geschlossen, Besucherströme umgeleitet und S-Bahn-Haltestellen nicht mehr angefahren. Die getroffenen Maßnahmen aller Verantwortlichen wirkten und trotz der hohen Besucherzahl an diesen Tagen verlief die Wiesn ohne Zwischenfälle.
In diesem Zusammenhang möchten wir die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Münchner Polizei, den Referaten der Landeshauptstadt München, dem Rettungsdienstunternehmen Aicher, der Berufsfeuerwehr München, der Bundespolizeidirektion München und dem Veranstalter mit seinen beauftragten Sicherheitsdiensten nochmal hervorheben. Dieser Schulterschluss sorgt jährlich für einen reibungslosen Ablauf.
Auch die Kooperation mit den Verantwortlichen der „Sicheren Wiesn“, den Betreibern der großen und kleinen Festzelte, mit der MVG sowie der Firma Ströer in Bezug auf die Vermittlung von Präventionsbotschaften der Polizei hat zu einer Erhöhung der Sicherheit auf dem Festgelände beigetragen.
In diesem Jahr rückten die Beamtinnen und Beamten zu 1.851 Einsätzen aus (2025: 1.598), eine Steigerung von 15 % im Vergleich zum Vorjahr.
Hieran ist erkennbar, dass ein großes Bewusstsein dafür herrscht, dass erfolgreiche Polizeiarbeit auch maßgeblich von der Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft und Zivilcourage aller Bürgerinnen und Bürger abhängt.
Das gilt nicht nur für diejenigen, die den Polizeinotruf 110 verständigen, wenn andere in Gefahr sind oder Opfer von Straftaten werden, sondern auch für solche die sich anschließend auch als Zeugen zur Verfügung stellen oder sogar Videos der Vorfälle übermitteln und somit helfen, dass der Rechtsstaat funktioniert.
Die hohe Streifendichte und Präsenz durch die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen ermöglichte es uns, ansprechbar und bei Bedarf schnell vor Ort zu sein. Unsere Dienste beinhalteten freundliche Gespräche mit Besucherinnen und Besuchern aus aller Welt, jede Menge Bilder und viele Auskünfte. Polizeiliches Einschreiten blieb bei der hohen Anzahl an Besuchern zwar nicht aus, der Polizeieinsatz zum 191. Oktoberfest war jedoch geprägt von viel Verständnis, vor allem für die Beeinträchtigungen durch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Eine wirkungsvolle Unterstützung für unsere Arbeit brachte wieder unsere moderne Videotechnik auf dem Festgelände. Die 56 Videokameras, die durch speziell beschulte Polizeibeamte bedient werden, erlaubten uns, nach eingehenden Notrufen eine unmittelbare Lagebewertung vorzunehmen und je nach Situation angemessen zu reagieren.
In 228 Fällen konnte die Videotechnik dabei zur Unterstützung der Einsatzkräfte genutzt werden. Davon wurden 25 Einsätze durch die eigene Wahrnehmung der Videobeobachter initiiert.
Erneut bewährt haben sich außerdem die von den Einsatzgruppen mitgeführten Bodycams, die in zahlreichen Fällen zum Einsatz kamen, um sowohl deeskalierend, als auch zur Dokumentation von Straftaten genutzt wurden.
Alle folgenden Zahlen haben den Stand 04.10.2026, 05:00 Uhr
Gesamtzahlen Straftaten
Am 16. und damit letzten Wiesntag ziehen wir als Münchner Polizei Bilanz und stellen fest: Die Anzahl der angezeigten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist mit 845 Delikten um ca. 8 % gestiegen (2025: 784; 2024: 706).
Dies resultiert vor allem aus der gestiegenen Anzahl an Straftaten im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz.
Da das 191. Oktoberfest jedoch auch deutlich mehr Besucherinnen und Besucher als im Vorjahr hat, sind die Zahlen auch in diesen Kontext zu setzen.
Kapitaldelikte
Erfreulicherweise mussten wir in diesem Jahr kein Tötungsdelikt verzeichnen. Es kam zu 5 Raubdelikten (2025: 1; 2024: 0). Die Ermittlungen zu diesen Fällen laufen noch.
Sexualdelikte
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gab es einen Anstieg auf 80 Delikte (2025: 72; 2024: 56). Dabei handelte es sich in den überwiegenden Fällen um sexuelle Belästigungen (52; 2025: 47) und vereinzelt um die Erstellung von Bildaufnahmen des Intimbereichs (sog. Upskirting = 8; 2025: 12). 5 Fälle erfüllten den Tatbestand der Vergewaltigung (2025: 5; 2024: 2).
Bereits im Vorfeld des diesjährigen Oktoberfests legte die Münchner Polizei einen besonderen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Sexualdelikten. Über verschiedene Präventionsmaßnahmen - darunter Social-Media-Posts, Plakate sowie Anzeigen im MVG-Bereich - wurde insbesondere eine klare Botschaft an potenzielle Täter gerichtet: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden nicht geduldet und konsequent durch die Polizei verfolgt!
Gewaltkriminalität
Mit 237 Anzeigen wegen Körperverletzung liegen diese auf dem Vorjahresniveau (2025: 236), was in Bezug auf die gestiegenen Besucherzahlen positiv ist. Darin enthalten sind auch gefährliche Körperverletzungen1, die anteilig gestiegen sind (95; 2025: 75). Dabei wurden in 25 Fällen Maßkrüge als Tatmittel verwendet (2025: 24).
Widerstand gegen Polizeibeamte
Erfreulich ist, dass die Anzahl der Widerstandshandlungen und tätlichen Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte gesunken ist (2026: 19; 2025: 25) Hierbei wurden 10 Kolleginnen und Kollegen verletzt, was einen deutlichen Rückgang zum Vorjahr bedeutet (2025: 17).
Diebstahl
Ebenfalls im Bereich der Eigentumsdelikte können wir eine sinkende Anzahl verzeichnen. Nur 159-mal mussten Anzeigen wegen eines Diebstahls aufgenommen werden (2025: 170). In diesen Anzeigen sind auch die Taschendiebstähle enthalten, wovon 78 auf dem Festgelände festzustellen waren (2025: 55). Dies bedeutet erneut eine Steigerung. Es wurden dabei 10 Tatverdächtige festgenommen, denen meist mehrere registrierte Taten zugeordnet werden können. In 5 Fällen wird wegen des schweren Taschendiebstahls ermittelt.
Von einem schweren Taschendiebstahl ist auszugehen, wenn u. a. der Täter die „hilflose Lage“ seines Opfers ausnutzt (z. B. schlafende Personen aufgrund ihrer Alkoholisierung) oder er gezielt nach Diebstahlsgelegenheiten sucht. Hier wird zunächst von einer gewerbsmäßigen Begehung ausgegangen.
In diesem Zusammenhang bedanken wir uns nochmal für die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen aus dem europäischen Ausland und den anderen Bundesländern, die uns jährlich im Rahmen des Oktoberfests unterstützen und auch deliktsübergreifend Tatverdächtige auf dem Festgelände festnahmen.
Rauschgiftkriminalität und Cannabis
In 207 Fällen wurden Anzeigen gegen das Betäubungsmittelgesetz erstellt (2025: 148). In den überwiegenden Fällen handelte es sich um Verstöße mit Kokain. Dabei stieg die Anzahl der festgestellten Verstöße um über 30 %.
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage fällt Cannabis nicht mehr unter das BtMG. Einschlägig sind hier das Konsumcannabisgesetz und das Gesundheitsschutzgesetz.
1 Bei einer gefährlichen Körperverletzung (§224 StGB) handelt es sich um eine Körperverletzung, bei der z. B. eine Waffe / gefährliches Werkzeug verwendet wird oder mehrere Beteiligte gemeinschaftlich zusammenwirken.
Letztgenanntes untersagt den Konsum von Cannabisprodukten auf Volksfesten. Demnach wurden wegen Verstößen mit Cannabis 3 Anzeigen erstattet.
Zugangskontrollen
Bei den Zugangskontrollen des umzäunten Festgeländes gab es keine erwähnenswerten Beeinträchtigungen. In 8 Fällen konnten Personen mit einem Messer festgestellt werden. Diese Personen wurden angezeigt und deren Messer sichergestellt.
Flugbeschränkungsgebiet
Für die Dauer des Oktoberfests wurde ein Flugbeschränkungsgebiet mit einem Radius von 5,6 km und einer Höhe von 10 km festgelegt. Es wurden 146 Verstöße festgestellt (2025: 11), wobei es sich um 127 unerlaubte Flüge mit Drohnen und um 15 bemannte Luftfahrzeuge handelte (zudem 4 Sonstige).
Davon flogen 4 über der Theresienwiese und 26 im unmittelbaren Umfeld.
Polizeiliche Maßnahmen
In 600 Fällen wurden freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt (2025: 529). Dabei handelte es sich in 181 Fällen (2025: 163) um Gewahrsamnahmen zur Verhinderung oder Unterbindung von Straftaten durch meist stark alkoholisierte Personen.
Bereits im Vorfeld erließ das Kreisverwaltungsreferat auf Antrag des Polizeipräsidiums München 36 Betretungsverbote. Dazu kamen 30 weitere Personen, denen aufgrund ihres Verhaltens ein Platzverweis für das Festgelände ausgesprochen wurde, der durch das Kreisverwaltungsreferat mit einem Aufenthaltsverbot für das Oktoberfestgelände ergänzt wurde.
419 Personen wurden vorläufig festgenommen (2025: 366).
Bei Personen, welche eine Straftat begehen und keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, besteht die Gefahr, dass sie sich dem Strafverfahren entziehen könnten. Aus dem Grund wird zur Sicherung des Strafverfahrens und zur Abwendung einer Untersuchungshaft in bestimmten Fällen eine sogenannte Sicherheitsleistung einbehalten. In diesem Jahr wurden 707.007 Euro an Sicherheitsleistungen einbehalten (2025: 357.000 Euro).
Verkehr
Die Anzahl der Gesamtunfälle im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Gesamtanzahl der Fahrten unter Alkoholeinfluss um mehr als 10 % gesunken ist. Mit Sorge beobachteten wir jedoch eine steigende Anzahl von Fahrten unter Drogeneinfluss (+ 24 %).
Trunkenheit
Während der 16 Tages des 191. Oktoberfests kam es zu einer Vielzahl an stationären Kontrollen in und um München. Dabei wurden 382 Fahrten unter Alkoholeinfluss festgestellt (2025: 438), wovon 207 Fälle Straftaten (2025: 253) und 175 Fälle Verkehrsordnungswidrigkeiten (2025: 185) waren.
Mit 232 Fahrten unter Alkoholeinfluss (2025: 252) entfällt weiterhin ein großer Anteil dieser Verkehrsdelikte auf E-Scooter. Dies entspricht einen Rückgang von ca. 8 %.
Das Fahren eines E-Scooters unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen berauschenden Mitteln unterliegt den gleichen Regularien wie alle anderen Kraftfahrzeuge.
Bei den Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln verzeichneten wir dieses Jahr 139 Fälle (2025: 112), wovon 6 Fälle Straftaten (2025: 14) und 133 Fälle Verkehrsordnungswidrigkeiten (2025: 98) waren.
Nur ein geringer Anteil dieser Verkehrsdelikte entfiel dabei auf E-Scooter (15; 2025: 0).
Nach Trunkenheitsfahrten, die den Straftatbestand nach §316 StGB erfüllten oder nach Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss i.S. §315c StGB, wurden 80 Führerscheine sichergestellt (2025: 291).
Positiv ist, dass unsere Einsatzkräfte 92 Trunkenheitsfahrten verhüten konnten (2025: 53), wovon 69 Fälle auf E-Scooter entfielen (2025: 31).
Unfälle
In diesem Jahr wurden 2.087 Verkehrsunfälle im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München verzeichnet (2025: 1.923). Dabei wurden 27 Personen schwer (2025: 16) und 347 Personen leicht verletzt (2025: 293). Beides bedeutet einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Positiv ist, dass es keinen Verkehrstoten gab.
31 Unfälle davon ereigneten sich unter Alkoholeinfluss (2025: 23), wovon 16 mit Beteiligung von E-Scootern erfolgten (2025: 12). Trotz zahlreicher Maßnahmen und unserer Präventionsarbeit bedeutet dies einen Anstieg um mehr als 30 %.
Abschleppungen
898 Fahrzeuge mussten insgesamt abgeschleppt werden (2025: 1.187), was einen Rückgang um mehr als 20 % bedeutet. Dies zeigt, dass unsere Maßnahmen und Prävention greifen, was vor allem in Anbetracht der Anwohnerbelastung positiv ist.
Ein besonderes Augenmerk lag erneut auf der Parksituation in den Anwohnerlizenzgebieten im Umfeld der Theresienwiese. Personen, die ihr Fahrzeug ohne Anwohnerparkerlaubnis in diesen Bereichen verbotswidrig parkten, mussten damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Dies kann zzgl. Buß- oder Verwarnungsgeld mehrere hundert Euro kosten.
Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 04.10.2026)
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