Ohne Fahrerlaubnis unterwegs – gleich zwei Fälle im Landkreis
Maria Sabbas-Scouras
Gleich zwei Verkehrsteilnehmer gerieten am Freitagabend, 23. Oktober, ins Visier der Polizeiinspektion Oberschleißheim. In beiden Fällen waren die Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs – in einem Fall kam noch erheblicher Alkoholkonsum hinzu.
15-Jährige steuert Mietwagen in Garching
Gegen 20.45 Uhr fiel einer Polizeistreife im Stadtgebiet Garching ein Mietwagen auf, den eine 15-jährige US-Amerikanerin lenkte. Ihr 45-jähriger Vater saß ebenfalls im Fahrzeug. Beide hielten sich als Touristen in Deutschland auf. Die Jugendliche gab an, lediglich eine amerikanische Lernfahrerlaubnis zu besitzen, die sie jedoch nicht zum Fahren in Deutschland berechtigte.
Gegen die 15-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Auch ihr Vater muss sich strafrechtlich verantworten, da er seiner Tochter das Fahren ermöglicht hatte. Zur Sicherung des Verfahrens wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Anschließend durfte der Vater, der eine gültige US-amerikanische Fahrerlaubnis besitzt, die Fahrt fortsetzen.
Mit 1,1 Promille und ohne Versicherung unterwegs
Nur wenige Stunden später, gegen 23.50 Uhr, bemerkte eine weitere Streife in Oberschleißheim einen Pkw, der durch unsichere Fahrweise auffiel. Bei der Kontrolle des 46-jährigen Fahrers aus dem Landkreis Freising stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,55 Milligramm pro Liter, was etwa 1,1 Promille entspricht.
Doch damit nicht genug: Der Mann besaß keine gültige Fahrerlaubnis, und für das Fahrzeug bestand zudem kein Versicherungsschutz. Nach einer Blutentnahme wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Ein Hinweis für alle Verkehrsteilnehmer
Wer sich ans Steuer setzt, muss nicht nur fahrtüchtig sein, sondern auch eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Eine ausländische Fahrerlaubnis oder ein Lernführerschein berechtigt nicht automatisch zum Fahren in Deutschland. Ebenso ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wer diese Regeln missachtet, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern muss auch mit empfindlichen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 26.10.2026)
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