Persönliche Angaben, die Sie uns beim Ausfüllen von Kontaktformularen oder per E-Mail mitteilen, behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zweckgebunden, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte schließen wir grundsätzlich aus. Nach der Beantwortung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten bei uns unwiederbringlich gelöscht, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden.

 

         

123 Street Avenue, City Town, 99999

(123) 555-6789

email@address.com

 

You can set your address, phone number, email and site description in the settings tab.
Link to read me page with more information.

LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Auf Bemühen des Veterinäramts: Landesanwaltschaft Bayern legt Beschwerde gegen Urteil des Verwaltungsgerichts im Fall „Bella“ ein

Maria Sabbas-Scouras

Die ursprünglich für heute vorgesehene Rückgabe der vom Veterinäramt des Landkreises München fortgenommenen Magyar-Viszla-Hündin „Bella“ wurde nicht durchgeführt. Die Landesanwaltschaft Bayern hat auf Bestreben des Veterinäramts Beschwerde gegen das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts München eingelegt. Das Veterinäramt hatte das Tier nach einem Hinweis aus der Bevölkerung aufgrund starker Unterernährung und in schlechtem Allgemeinzustand sichergestellt.

Im Februar 2025 informierte eine aufmerksame Bürgerin das Veterinäramt des Landkreises München über eine stark unterernährte Hündin. Bei dem Tier handelte es sich um die sechs Monate alte Magyar-Viszla-Hündin Bella. Im Rahmen einer umgehend veranlassten Kontrolle konnte der schlechte Allgemeinzustand des Tieres durch die Amtstierärzte bestätigt werden. Auf den Zustand ihrer Hündin angesprochen, zeigte sich die Besitzerin uneinsichtig und nicht bereit, Schritte zur Verbesserung des Zustands ihres Tieres zu ergreifen, sodass das Veterinäramt noch vor Ort die Fortnahme des Tieres anordnete. Bella wurde in die Obhut des Tierschutzvereins München übergeben, wo sie in den vergangenen Monaten zunächst tierärztlich versorgt und anschließend mit großem Einsatz wieder aufgepäppelt wurde. Ein Tierhalteverbot gegen Bellas Besitzerin sollte im nächsten Schritt ebenfalls angeordnet werden.

Die Halterin zog jedoch gegen die dauerhafte Fortnahme vor Gericht und reichte zudem einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung der Fortnahme ein. Das zuständige Verwaltungsgericht München entschied im Mai 2025, dass Bella bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren an ihre ursprüngliche Besitzerin zurückzugeben sei.

Die Amtstierärztinnen und -ärzte haben weiterhin größte Zweifel an der Eignung der Halterin für eine verantwortungsvolle und tiergerechte Hundehaltung und erachten auch die vom Verwaltungsgericht verfügte Auflage, wonach die Halterin die Hündin ab Juni 2025 bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren monatlich von einem Tierarzt untersuchen lassen und dem Landratsamt unaufgefordert den entsprechenden tierärztlichen Befundbericht vorzulegen hat, nicht für ausreichend, um das Wohl von Bella dauerhaft sicherzustellen.

Daher war das Veterinäramt bestrebt, über die zuständige Landesanwaltschaft Bayern Beschwerde gegen das Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Diese Beschwerde wurde am Dienstag, 3. Juni 2025, eingereicht. Die ursprünglich für heute vorgesehene Rückgabe der Hündin an ihre Halterin entsprechend des Beschlusses des Verwaltungsgerichts wurde vorerst nicht durchgeführt.

Im Falle einer Rückkehr von Bella zu ihrer Halterin wird das Veterinäramt die Haltung von Bella sehr engmaschig kontrollieren – auch über die gerichtlichen Auflagen hinaus. Das Veterinäramt des Landkreises München nimmt seine Verantwortung zum Schutz des Tierwohls sehr ernst und behält sich weitere Maßnahmen ausdrücklich vor, sofern sich neue Anhaltspunkte für eine tierschutzwidrige Haltung ergeben.

Quelle: Landratsamt München (Stand 03.06.2025)