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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern teilt mit: Ferienjobs und Sozialversicherung bzw. Ausbildungssuche

Maria Sabbas-Scouras

Die bayerischen Schülerinnen und Schüler trennen nur noch wenige Tage von den Sommerferien. Ferienzeit bedeutet für viele auch Arbeitszeit; sie bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob auf. Müssen dafür auch Sozialabgaben gezahlt werden?

Für Schüler und Studenten fallen grundsätzlich die gleichen Abgaben an wie für normale Arbeitnehmer. Wer aber lediglich die Ferien zum Arbeiten nutzt, übt unter bestimmten Voraussetzungen nur eine kurzfristige Beschäftigung aus. Aus dieser Beschäftigung werden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt. So die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.

Als „kurzfristig“ gilt eine Beschäftigung, wenn diese insgesamt drei Monate oder siebzig Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreitet. Wie hoch der Verdienst und die wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle.
Der Ferienjob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Mehrere Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet.
Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, ist automatisch in der Rentenversicherung pflichtversichert. Das hat viele Vorteile, nicht nur bei der späteren Rente.

Sonderfall Praktikum
Für Studenten im Praktikum gibt es im Bereich der Sozialversicherung zahlreiche Sonderregelungen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen daher, sich vor Aufnahme eines Praktikums bei den Sozialversicherungsträgern (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) zu informieren.

Nähere Informationen zum Thema bieten die kostenlosen Broschüren „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“ und „Minijob - Midijob: Bausteine für die Rente“. Die Broschüren und weitere Auskünfte erhält man am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.

Und auch wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente!
Viele Schulabsolventen starten nach den Sommerferien ins Berufsleben. Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden, empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungs-zeit berücksichtigt und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.

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