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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Verhalten am Unfallort

Maria Sabbas-Scouras

Obwohl sich die Verkehrssicherheit von Jahr zu Jahr verbessert, gehören Verkehrsunfälle leider zum Alltag auf unseren Straßen.
Allein 2015 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums München 54.786 Verkehrsunfälle registriert, bei denen 7.811 Personen verletzt wurden.
Um der Entstehung von Unfällen vorzubeugen, appellieren wir an Sie, sich stets umsichtig, vorausschauend und defensiv zu verhalten und in gefährlichen Situation im Zweifelsfall, zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer, auf Ihr (Vorfahrts-)Recht zu verzichten.
Durch Ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr können Sie einen aktiven Beitrag dazu leisten, das Risiko eines Verkehrsunfalls zu verringern. Trotzdem lassen sich Verkehrsunfälle jedoch nie ganz ausschließen.
In einen Verkehrsunfall involviert zu sein, oder als Ersthelfer agieren zu müssen, stellt für die beteiligten Personen in den meisten Fällen eine Ausnahmesituation dar. Gerade in diesen
Situationen sollten Sie jedoch ruhig und besonnen agieren können.

Für den Fall, dass auch Sie einmal an einem Verkehrsunfall beteiligt sein sollten, möchte Ihnen die Münchner Polizei nachfolgende Tipps mit auf den Weg geben.
1. Sichern Sie die Gefahrenstelle ab und warnen Sie andere!
• Schalten Sie das Warnblinklicht ein (bei Dunkelheit auch das Standlicht)
• Ziehen Sie eine Warnweste an
• Stellen Sie ein Warndreieck auf, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
-Achten Sie hierbei auf die richtigen Mindestabstände zur Unfallstelle:
innerorts 50 m
Landstraße 100 m
Autobahn 200 m
• Stellen Sie ggf. ein zweites Warndreieck zur Warnung des Gegenverkehrs auf, sofern dies erforderlich und gefahrlos möglich ist.
2. Retten Sie Personen aus dem Gefahrenbereich!
• Bringen Sie verletze Personen, sofern es deren
Gesundheitszustand zulässt, aus dem Gefahrenbereich
• Halten Sie unverletzte Personen von der Fahrbahn fern bzw.
fordern Sie diese auf - sofern vorhanden - sich hinter die
Leitplanke zu begeben.
• Halten Sie bei Bränden ausreichenden Abstand. Versuchen
Sie, entstehende Brände wenn möglich zu bekämpfen
3. Leisten Sie erste Hilfe!
• Überprüfen Sie die Atmung einer verletzten Person, die nicht auf Ansprache reagiert
Person atmet nicht:
Führen Sie eine Herz-Druck-Massage durch
Person atmet:
Bringen Sie die verletzte Person in die stabile Seitenlage.
Räumen Sie den Mundraum ggf. von Erbrochenem frei.
• Stillen Sie Blutungen mit entsprechenden Verbandsmaterial.
Vergewissern Sie sich im Vorfeld, an welcher Stelle im
Fahrzeug sich Ihr Verbandskasten befindet und halten sie diesen auf aktuellem Stand (Verfallsdatum!)
4. Stellen Sie den Unfallort fest!
• Orientieren Sie sich anhand von Straßenschildern und Wegweisern
• Auf Autobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen befinden sich im Abstand von 500 m Schilder mit Kilometerangaben • Nutzen Sie ggf. Ortungsdienste auf Ihrem Mobiltelefon oder
Ihrem Navigationssystem
5. Melden Sie den Unfall!
• Wählen Sie bei Unfällen mit Verletzten in jedem Fall den
Polizeinotruf, Tel. 110 oder die Notrufnummer, Tel. 112.
• Auf Autobahnen können Sie zudem die Notrufsäulen nutzen.
Merken Sie sich die „5 W´s“:
Wer meldet den Unfall?
Wo ist der Notfall/Unfall?
Was ist geschehen?
Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen, bzw. welche Verletzungen haben diese?
Warten Sie immer auf Rückfragen der Rettungsleitstelle
6. Bilden Sie eine Rettungsgasse!
• Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem linken und dem
rechts daneben befindlichen Fahrstreifen zu bilden. Die
Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren an den linken
Fahrbahnrand, die Fahrzeuge auf allen anderen Fahrstreifen
fahren nach rechts.
• Der Seitenstreifen muss frei bleiben
• Die Rettungsgasse muss bestehen bleiben, bis der Verkehr wieder fließt. Versuchen Sie nicht, die Rettungsgasse nach der Durchfahrt eines Einsatzfahrzeuges wieder zu schließen, da
jederzeit weitere Einsatzfahrzeuge (Rettungsdienst, Feuerwehr, THW, Polizei, Abschleppdienste, Hilfsdienste, u.a.) folgen können!
• Fahren Sie nicht den Einsatzkräften in der Rettungsgasse
hinterher!
• Bilden Sie die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr bereits frühzeitig. Erst bis zu einem dichten Stau zu warten, kann die Bildung einer Rettungsgasse erheblich erschweren.
Denken Sie bei all Ihrem Handeln daran, ruhig und besonnen vorzugehen, und sich selbst nicht unnötig in Gefahr zu bringen!
Verständigen Sie im Zweifelsfall immer den Polizeinotruf. Hier wird Ihnen gerne geholfen! Wir hoffen dass die genannten Hinweise Ihr Vorgehen im Ernstfall erleichtern und wünschen Ihnen allzeit eine gute und unfallfreie Fahrt.

Ihre Münchner Polizei