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GARCHING

Neue Vergaberichtlinien der Kleingartenanlage

Maria Sabbas-Scouras

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 8. Februar 2018, einer Änderung der Vergaberichtlinien für die Kleingartenanlage zuzustimmen. Der Vorstand des Kleingartenvereins selbst trat mit der Bitte an die Verwaltung heran, die Richtlinien zu ändern. Bewerber, die schon lange, mitunter seit Jahren, auf der Warteliste stehen, wurden beim bisherigen Vergabesystem aufgrund der höheren Anzahl von Punkten späterer Bewerber immer wieder von Nachrückern verdrängt, so der Verein. Es erging daher der Vorschlag, die Vergaberichtlinien möglichst einfach zu gestalten und vor allem das bisherige Punktesystem abzuschaffen.

Grundvoraussetzung für eine Parzelle in der Kleingartenanlage ist weiterhin der Hauptwohnsitz in Garching, für Neubürger beträgt die Wartezeit drei Jahre nach Wohnsitzanmeldung. Für Neubewerber gilt, wie bisher, eine Wartezeit von sechs Monaten. In die neuen Richtlinien fließt ein, dass – wie bisher neben Bewerbern mit Eigentumswohnungen mit Gartenanteil – auch Bewerber mit Mietwohnungen ausgeschlossen werden, zu denen ein Gartenanteil ab 25 m² gehört; bei Mietwohnungen spielte die Einbeziehung eines Gartenanteils bisher keine Rolle.

Die Zuteilung der Gärten soll in Zukunft nach dem Anmeldedatum erfolgen: Diejenigen, die die älteste Anmeldung verbuchen können, bekommen den nächsten freien Garten zugeteilt. Bei gleichen Anmeldedaten wird der Garten an denjenigen Bewerber vergeben, der am längsten in Garching gemeldet ist.

Die neuen Richtlinien sowie das Antragsformular auf der städtischen Homepage:

http://www.garching.de/Rathaus+_+Service/Formulare/Kleingarten+_+Antrag+auf+Zuteilung-p-9576.html