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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Neuer Rahmenplan für den öffentlichen Verkehr

Maria Sabbas-Scouras

Nahverkehrsplan des Landkreises München wird fortgeschrieben

Die Einführung des MVG Rads im Landkreis München, ein E-Mobilitätskonzept, neue Radwege und Schutzstreifen für Radler, zahlreiche Fahrplanverdichtungen und -verbesserungen im ÖPNV und nicht zuletzt die kürzlich beschlossene Tarifreform im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund MVV: Vieles wurde im zurückliegenden Jahr beim Thema Mobilität angestoßen, auf den Weg gebracht, weiterentwickelt oder in Betrieb genommen. Aber auch die Grundsatzplanungen zur Verkehrsentwicklung im Landkreis München wurden weiter vorangetrieben So wurden auf ausdrücklichen Wunsch des Kreistags die ersten Schritte zur Fortschreibung und Aktualisierung des 2013 erstmals erarbeiteten Nahverkehrsplans für den Landkreis München unternommen. Die Bilanzierung der bisherigen Maßnahmen sowie das Vorgehen für die Weiterentwicklung des Nahverkehrsplans wurden im November den Kreisräten, Bürgermeistern und weiteren Beteiligten im Landratsamt vorgestellt.

Keine Zeit, sich auf dem Erreichten auszuruhen

Was bisher erreicht wurde, kann sich durchaus sehen lassen. Der Großteil aller beschlossenen Maßnahmen im Bereich „Netz und Fahrplan“ ist umgesetzt, die Leistung im Regionalbusverkehr konnte in den vergangenen Jahren von ca. 9,1 Mio. gefahrenen Kilometern im Linienverkehr (2013) auf rund 13,5 Mio. gefahrene Buskilometer ausgeweitet werden. Das entspricht einer Leistungssteigerung von rund 48,4 Prozent in den letzten fünf Jahren. Für 2019 ist eine weitere Steigerung auf bis zu 58,2 Prozent geplant. Gleichzeitig ist auch die Nachfrage der Bevölkerung deutlich gestiegen. Waren 2009 von Montag bis Freitag jeweils rund 87.000 Menschen mit den Regionalbussen sowie der U 6 im Landkreis München unterwegs, waren es 2015 bereits an die 107.000 – ein Zuwachs von 22,4 Prozent. Die Nachfrage an Wochenenden stieg im gleichen Zeitraum teilweise um bis zu 64 Prozent. Inzwischen dürften die Zahlen noch einmal höher liegen.

Und auch bei den Kreistagsfraktionen sowie in den Gremien des Landkreises München war der Wille, den Nahverkehr weiter zu verbessern, deutlich spürbar. Seit Beschluss des ersten Nahverkehrsplans 2013 wurden insgesamt 443 Dokumente zu Sitzungsvorlagen, Anträgen und Beschlüssen erstellt bzw. bearbeitet. Ein Meilenstein dabei war insbesondere die Beauftragung der Studie „Perspektiven im öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis München“, die losgelöst von Fragen der konkreten Umsetzbarkeit und Finanzierung neue Mobilitätsmöglichkeiten untersuchen soll. Aber auch der Einsatz von Batteriebussen, die Verbesserung der Barrierefreiheit oder die Einführung von WLAN in Regionalbussen standen auf der Tagesordnung.

Zeit, sich auf dem Erreichten auszuruhen, bleibt aber nicht – und ist auch nicht vorgesehen. Schließlich wächst der Landkreis kontinuierlich weiter und die Bevölkerung muss mobil bleiben, um dem Fachkräftemangel und dem knappen Wohnraumangebot im Ballungsraum München entgegenzuwirken. Ein gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr ist dafür unerlässlich und dem Landkreis München kommt hier aufgrund seiner Lage zwischen der Landeshauptstadt und dem weiteren Umland eine wichtige Rolle zu.

Rahmenplan zur Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs

Der Nahverkehrsplan soll auch weiterhin den formgebenden Rahmen für die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis München bilden und Schlüsselthemen für die Mobilität in der Region festlegen. Dazu sollen unter anderem (Qualitäts-)Standards für den künftigen ÖPNV definiert, grundsätzliche Festlegungen zum Angebot getroffen, Ziele für Barrierefreiheit sowie für inter- und multimodale flexible Mobilitätsangebote formuliert und mit den beteiligten Parteien abgestimmt werden.

Erarbeitet wird der Entwurf des neuen Nahverkehrsplans von einem Gutachterteam in enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt München. Inhalt des Nahverkehrsplans sind neben übergeordneten Rahmenbedingungen, einem allgemeinen Anforderungsprofil sowie einer Bestandsaufnahme der Ist-Situation vor allem auch die Analyse der Stärken und Schwächen des Nahverkehrs, Verkehrsprognosen und die Entwicklung einer Maßnahmenkonzeption insbesondere für die Regionalbusse. Dabei fließen auch Einschätzungen der Beteiligten und der Bürgerschaft mit ein.

Ziele der Fortschreibung des Nahverkehrsplans sind vor allem die vertiefte Betrachtung des Themas Busbeschleunigung/Expresslinien, die Stärkung des Freizeitverkehrsangebots z. B. über Nacht- oder Radlbusse, die Förderung der E-Mobilität, die Verbesserung der Angebotstransparenz sowie das Schaffen neuer, insbesondere weiterer tangentialer Verbindungen.

Grundlage für den umfassenden Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr

Landrat Christoph Göbel freut sich über die bisher erzielten Ergebnisse im ÖPNV: „Es gibt keinen zweiten Landkreis, der sein Angebot so stark ausgebaut hat und so viele Linien auf die Straße bringt“, so Göbel mit Blick auf die Leistungsausweitung bei den Buslinien. Gleichzeitig betonte er die Notwendigkeit, jetzt nicht nachzulassen und den Stein im Rollen zu halten: „Unser Ziel muss es sein, den ÖPNV im Landkreis weiter zu stärken und attraktiv zu machen, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen. Dafür müssen wir das Netz weiter ausbauen und leistungsfähiger machen“, so Göbel. „Nach wie vor liegt unser Fokus auch darauf, den Tangentialverkehr zu stärken und das Verkehrsangebot aufwärtskompatibel zu Straße und Schiene, aber auch zu neuen Antriebs- und Mobilitätsformen zu gestalten. Hier können wir gar nicht visionär genug denken und dürfen keine Idee außer Acht lassen. Die Erweiterung des S- und U-Bahn-Netzes im Landkreis sind hier ebenso zu nennen wie die Einrichtung einer Stadtbahn, die Etablierung von On-Demand-Angeboten oder der Bau einer Seilbahn zur Überwindung räumlicher Trennungen. Ich freue mich, wenn wir dieses Thema auch 2019 mit ungeminderter Motivation und Energie angehen“, so Göbel abschließend.

2019 soll ein erster diskussionsfähiger Entwurf vorliegen, der dann in den Kreisgremien und mit den Kommunen erörtert und weiter ausgearbeitet wird. Auch der Austausch mit den Nachbarlandkreisen soll künftig noch intensiviert werden. Im Abstand von fünf Jahren sollen die Planungen dann überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

Quelle: Landratsamt München