ü60 im Landkreis München – Fit im Alter
Maria Sabbas-Scouras
Aufsuchende Seniorenberatung
089 / 6221-2840
Quelle: Landratsamt München (Stand 28.03.2025)
Persönliche Angaben, die Sie uns beim Ausfüllen von Kontaktformularen oder per E-Mail mitteilen, behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zweckgebunden, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte schließen wir grundsätzlich aus. Nach der Beantwortung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten bei uns unwiederbringlich gelöscht, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden.
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Aufsuchende Seniorenberatung
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Quelle: Landratsamt München (Stand 28.03.2025)
Der AWO Betreuungsverein bietet ehrenamtlichen Betreuer*innen und Angehörigenbetreuer*innen im Landkreis München regelmäßig Fortbildungen zu verschiedenen Aspekten der rechtlichen Fürsorge an.
Im April und Mai gibt es wieder zwei neue Veranstaltungen, die Themen sind „Elektronische Patientenakte“ und „Geldanlage in Eigenregie“. Beide Fortbildungen finden in hybrider Form statt, können also entweder vor Ort beim AWO SozialService in der Balanstraße 55 oder online besucht werden.
Informationen zu kommenden Veranstaltungen:
Fortbildung: „Elektronische Patientenakte“
30.04.2025, 17-19 Uhr
Ort: AWO SozialService, Betreuungsverein, Balanstraße 55, Ebene 0 / hybrid
Referent: Günter Wolf, Seniorenvertretung für den Stadtteil Au-Haidhausen bei der LH München, Vorsitzender des Fachausschusses 8 – Digitalisierung und Mitglied im Digital Beirat bei der LH München
Inhalt: Wissen rund um die ePA, Vor- und Nachteile / Beantwortung von Teilnehmer*innen-Fragen
Anmeldefrist: 23.04.25
Fortbildung: „Geldanlage in Eigenregie“
13.05.2025, 17-19 Uhr
Ort: AWO SozialService, Betreuungsverein, Balanstraße 55, Ebene 0 / hybrid
Referent: Merten Larisch, Verbraucherzentrale Bayern e.V., Referent für Altersvorsorge, Geldanlage und Immobilienfinanzierung
Inhalt: Überblick über die unterschiedlichen Anlagen und ihre Risiken, die Vor- und Nachteile sowie Anwendungszwecke der gebräuchlichsten Geldanlageprodukte und die langfristigen Geldanlagemöglichkeiten / Beantwortung von Teilnehmer*innen-Fragen
Anmeldefrist: 06.05.25
Interessiert können sich bei Melanie Prautsch anmelden:
melanie.prautsch@awo-kvmucl.de
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen:
https://awo-kvmucl.de/sozialservice-uebersicht/betreuungsverein/betreuungsverein-ehrenamt/
intergrundinformationen zum AWO Betreuungsverein:
Unfall, Krankheit oder seelische, geistige oder körperliche Behinderung können dazu führen, dass wichtige Angelegenheiten des Lebens dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst erledigt werden können. Dann wird jemand benötigt, der die Interessen und Rechte des Betroffenen zum Beispiel gegenüber Ämtern, Behörden, Banken und Ärzten vertritt.
Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbandes München-Land e. V. informiert Angehörige und Betroffene, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie eine gesetzliche Betreuung beantragt oder wieder aufgehoben werden kann.
Aufgabenbereiche einer gesetzlichen Betreuung können sein:
Unterstützung bei der Regelung von finanziellen Angelegenheiten (Vermögenssorge)
Hilfe bei Gesundheitsfragen (Gesundheitsfürsorge)
Absprachen über den künftigen Lebensmittelpunkt (Aufenthaltsbestimmung)
Quelle: AWO Kreisverband München-Land e.V. Balanstraße 55, 81541 München
Die Deutsche Bahn teilt mit: Wegen Instandhaltungsarbeiten kommt es auf der Linie S8 zwischen Johanneskirchen und Flughafen in beiden Fahrtrichtungen in folgenden Nächten zu Zugausfällen und 40-Minuten-Takt:
- Montag, 24. März, auf Dienstag, 25. März 2025, von 21.15 bis 3.15 Uhr
- Dienstag, 25. März, auf Mittwoch, 26. März 2025, von 21.15 bis 3.15 Uhr
- Mittwoch, 26. März, auf Donnerstag, 27. März 2025, von 22.10 bis 3.30 Uhr
- Donnerstag, 27. März, auf Freitag, 28. März 2025, von 21.20 bis 3.30 Uhr
Die jeweiligen genauen Informationen können Sie unter www.s-bahn-muenchen.de oder www.mvv-muenchen.de sowie auf den Aushangfahrplänen an den S-Bahnhöfen einsehen.
Gemeinde Ismaning (Stand 20.03.2025)
Foto: MVV
Am Mittwochabend, den 19. März 2025, hat die Münchner Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft München I sowie dem Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) eine großangelegte Durchsuchungsaktion durchgeführt.
Unter richterlicher Anordnung durchsuchten über 45 Polizeikräfte insgesamt 15 Wohnungen im Stadtgebiet München (11) sowie im Landkreis (4) – darunter in Unterschleißheim, Ottobrunn, Putzbrunn und Aschheim.
Die 15 männlichen Tatverdächtigen im Alter von 18 bis 83 Jahren stehen im Verdacht, kinderpornografisches Material nicht nur besessen, sondern teilweise auch verbreitet zu haben. Nach aktuellem Ermittlungsstand gibt es keine Verbindungen zwischen den Verdächtigen.
Die Hinweise zu den Straftaten stammen überwiegend vom Bundeskriminalamt (BKA). Während der Durchsuchungen stellte die Polizei zahlreiche Mobiltelefone, Computer und elektronische Speichermedien sicher. Drei Verdächtige wurden erkennungsdienstlich behandelt, alle wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen jedoch wieder entlassen.
Die digitalforensische Auswertung der sichergestellten Beweise läuft weiter. Die Ermittlungen, die die hohe Dynamik dieses Deliktfelds verdeutlichen, führt das Kommissariat 17 der Münchner Kriminalpolizei fort.
Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 20.03.2025)
Bild von Ingo Kramarek auf Pixabay
Am Mittwoch, den 19. März 2025, kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei auf dem Gelände des Hauptzollamts in Garching-Hochbrück eine MAN-Sattelzugmaschine mit Auflieger. Der Lkw, beladen mit zwei Kabeltrommeln aus der Türkei, war auf dem Weg zu einer Baustelle in Bayern.
Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Ladung eine Höhe von 4,55 Metern erreichte – ein kritisches Maß, da Brücken und Oberleitungen oft nur 4,30 Meter hoch sind. Ohne eine spezielle Genehmigung hätte eine Weiterfahrt erhebliche Schäden an der Infrastruktur verursachen können.
Der 38-jährige Fahrer aus Rumänien sowie sein rumänischer Arbeitgeber müssen nun mit Bußgeldern rechnen. Der Fahrer musste noch vor Ort eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis eine ordnungsgemäße Umladung erfolgt. Eine nachträgliche Prüfung ergab glücklicherweise keine Schäden an der bereits zurückgelegten Strecke.
Die Münchner Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 20.03.2025)
Für das Schuljahr 2025/2026 erhält die Schule eine Vollzeitstelle für die sozialpädagogische Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler Im Landkreis München gehören sozialpädagogische Fachkräfte bereits an fast allen Schulen – von der Grundschule bis zum Gymnasium, von der Wirtschaftsschule bis zum Förderzentrum – fest zum Alltag. Sie unterstützen vor allem Schülerinnen und Schüler, die mit persönlichen, schulischen oder familiären Herausforderungen zu kämpfen haben. Im Schuljahr 2025/2026 wird es nun auch an der Beruflichen Schule München-Land erstmals eine Vollzeitstelle für Jugendsozialarbeit geben.
Die Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeiter arbeiten eng mit den Lehrkräften zusammen und sind Anlaufstelle bei Problemen im schulischen oder privaten Umfeld. Neben Einzelberatungen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern arbeiten sie punktuell auch mit Schülern im Gruppenverband. An der Berufsschule werden dabei insbesondere junge Menschen im Fokus stehen, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, bei denen das Bestehen der Probezeit gefährdet ist oder die ihren Praktikums- oder Ausbildungsplatz zu verlieren drohen. Lehrkräfte berichten zudem von einer Zunahme psychosozialer Belastungen bis hin zu Selbstgefährdungstendenzen bei den Berufsschülerinnen und -schülern. Diese Entwicklung hat die Schulleitung veranlasst, einen Antrag auf Jugendsozialarbeit zu stellen.
Die Berufliche Schule München-Land umfasst die Staatliche Berufsschule in Riem sowie eine Außenstelle in Feldkirchen, an der sich die Berufsintegrationsklassen, die Berufsfachschule für Kinderpflege und seit September 2024 auch die Fachakademie für Sozialpädagogik befinden. Rund 900 junge Menschen lernen an den beiden Standorten.
Investitionen von rund 5,2 Mio. Euro in die Jugendsozialarbeit an Schulen
Trotz angespannter Haushaltslage hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Märzsitzung eine befristete Vollzeitstelle für das Schuljahr 2025/2026 beschlossen. Anders als bei den meisten anderen Schulen übernimmt der Landkreis München hier die gesamten Kosten, da es sich um eine Schule in eigener Trägerschaft handelt. An anderen Schulen teilen sich Kommune und Landkreis die Kosten jeweils zur Hälfte. Insgesamt stellt der Landkreis München im aktuellen Haushaltsjahr rund 5,2 Millionen Euro für die Jugendsozialarbeit an Schulen bereit.
Quelle: Landratsamt München (Stand 19.03.2025)
Die Ausschreibung für den Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2025 hat begonnen. Die bayerische Volksvertretung würdigt mit der Auszeichnung, die heuer ihr 25-jähriges Jubiläum feiern kann, wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema lautet diesmal „FRIEDEN FÖRDERN, FREIHEIT LEBEN, BRÜCKEN BAUEN – Ehrenamtliches Engagement für den Frieden“. Dies teilte der Abgeordnete Maximilian Böltl mit.
Die Ausschreibung richtet sich an Vereine, Institutionen und Einzelpersonen, die sich mit ihren ehrenamtlich durchgeführten Projekten in besonderer Weise für den Erhalt und die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens in Freiheit einsetzen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 30. April 2025.
Der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis München-Land Nord, Maximilian Böltl, ergänzt:
„Kriegerische Auseinandersetzungen in Europa schienen lange der Vergangenheit anzugehören, der Glaube an eine friedliche Zukunft überwog. Die aktuelle geopolitische Lage belehrt uns leider eines Besseren und zeigt: Der Einsatz für den Frieden ist heute dringlicher denn je. Das Engagement für ein friedliches gesellschaftliches Miteinander von Bürgerinnen und Bürgern mit gegensätzlichen Auffassungen und unterschiedlichem Hintergrund ist eine wichtige Aufgabe.“
Der Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2025 richtet sich deshalb an Vereine, Institutionen und Einzelpersonen, die sich mit ihren ehrenamtlich durchgeführten Projekten in besonderer Weise für den Erhalt und die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens in Freiheit einsetzen. Bewerben können sich zum Beispiel Ehrenamtliche, die sich für eine Friedensinitiative engagieren, sich mit ihrem Projekt um ein friedliches Miteinander durch Erinnerungssarbeit und um gewaltfreien Umgang kümmern oder mit ihrem Projekt Präventionsarbeit betreiben und Wege für eine friedliche Zukunft entwickeln.
Quelle: Maximilian Böltl, MdL
(Stand 20.01.2025)
Der Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V. sucht engagierte Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienstbeginn ab September 2025 oder früher. Die abwechslungsreichen Aufgaben umfassen die Unterstützung der Vereinsverwaltung, die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen sowie die Unterstützung der Bayerischen Roten Kreuz Bereitschaft Ismaning die die Mitarbeit im Sanitäts- und Rettungsdienst. Hierfür bekommt der Freiwilligendienstleistende eine umfassende Ausbildung.
Der Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V. ist eine gemeinnützige Förderkörperschaft, die sich der Förderung und Unterstützung des Rettungs- und Sanitätsdienstes in Ismaning widmet. Zu den Hauptaufgaben des Vereins gehören die Aufklärung der Allgemeinheit zur Rettung aus Lebensgefahr und Erste Hilfe, der Erwerb und Betrieb von Fahrzeugen und technischer Ausrüstung sowie die Durchführung von Projekten der Öffentlichkeitsarbeit und Trainingsmaßnahmen für Katastrophenschutz und Großschadensereignisse. Zudem unterstützt der Verein das Bayerische Rote Kreuz, Bereitschaft Ismaning, durch die Beschaffung und Weitergabe von Geld- und Sachmitteln sowie die Bereitstellung einer mobilen Sanitätsstation.
Die Aufgaben der Bundesfreiwilligendienstleistenden umfassen die Unterstützung der Verwaltung des Vereins, einschließlich Mitgliederverwaltung, Finanzen und Materialpflege, die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen sowie die Unterstützung der Bayerischen Roten Kreuz Bereitschaft Ismaning im Sanitäts- und Rettungsdienst. Der Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein bietet dem Freiwilligendienstleistenden eine fundierte medizinische Ausbildung zum Rettungssanitäter, einschließlich Praktikum im Krankenhaus und im Rettungsdienst, die Qualifizierung als Ausbilder für Erste-Hilfe sowie ein monatliches Taschengeld, Verpflegungszuschuss und ein Deutschlandticket.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können ihre Bewerbung per E-Mail an bewerbung@i-suv.de senden. Weitere Informationen sind auf der Website des Vereins www.i-suv.de verfügbar. Für Rückfragen stehen wir auch telefonisch, unter Telefon 089/55 27 54 80, zur Verfügung.
Foto in Anlage (ISUV)
Der Bundesfreiwilligendienstleistende Lukas Dürmeier lehrt die Herz-Lungen-Wiederbelebung im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse, die er als für den Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V. durchführt.
Hintergrundinfos zum Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V.
Der Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V. ist eine Förderkörperschaft im Sinne von § 58 der Abgabenordnung. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Ziele des Vereins sind die Förderung und Unterstützung des Rettungs- und Sanitätsdienstes, insbesondere in Ismaning. Diese werden durch den Verein selbst insbesondere verwirklicht durch:
Aufklärung der Allgemeinheit zur Rettung aus Lebensgefahr und Erste Hilfe
Erwerb und Betrieb von Fahrzeugen und technischer Ausrüstung und deren Bereitstellung für den Sanitätsdienst und Katastrophenschutz selbst oder durch Dritte
Durchführung von Projekten der Öffentlichkeitsarbeit sowie Durchführung von Trainingsmaßnahmen für Katastrophenschutz und Großschadensereignisse.
Weiter werden die Vereinsziele durch Förderung des Bayerischen Roten Kreuzes, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bereitschaft Ismaning insbesondere verwirklicht,
durch die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln und deren Weitergabe,
unentgeltlichen Nutzungsüberlassung oder unentgeltlichen Übertragung von Sachmitteln an die Bereitschaft Ismaning des Bayerischen Roten Kreuzes,
zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für dessen satzungsgemäße steuerbegünstigte Zwecke.
Der Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein betreibt eine Mobile Sanitätsstation, die der BRK Bereitschaft Ismaning kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Station verfügt über einen Aufenthaltsraum, ein Büro und einen Behandlungsbereich, in dem bis zu zwei Patienten liegend und drei weitere sitzend versorgt werden können. Sie ist medizinisch vergleichbar einem Rettungswagen ausgestattet und verfügt über ein Schiller Touch 7 EKG mit Defibrillator, eine Medumat Standard Beatmungsmaschine mit separatem Sauerstoffinhalationsmodul sowie einer elektrische Absaugpumpe. Zudem sind zwei Notfallrucksäcke und zwei Sauerstoffmodule für Einsätze im Veranstaltungsbereich verlastet. Damit kann die, in der Regel sechsköpfige Besatzung Hilfesuchenden von der Versorgung kleinerer Verletzungen bis hin zu lebensbedrohlichen Erkrankungen schnelle medizinische Hilfe leisten.
Quelle:
Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V.
Hauptstraße 17, 85737 Ismaning
Email: info@i-suv.de
Internet: www.i-suv.de
Ausstellung der Künstlergruppe LABYRINTH im Landratsamt feiert den Reichtum der Kreativität
Ein kunstsinniger Abend im Landratsamt München: Gestern eröffnete die Künstlergruppe LABYRINTH ihre Ausstellung „Kunst macht reich“ und lud dazu ein, über den ideellen und finanziellen Wert von Kunst nachzudenken. Die Ausstellung, die bis zum 4. April in den Räumen des Landratsamts am Mariahilfplatz zu sehen ist, vereint ein breites Spektrum künstlerischer Ausdrucksformen – von abstrakten Malereien über plastische Arbeiten bis hin zu kritischen Persiflagen auf den Kunstmarkt.
Die Vernissage lockte zahlreiche Kunstinteressierte ins Landratsamt. Annette Ganssmüller-Maluche, die in Vertretung von Landrat Christoph Göbel die Gäste begrüßte, betonte in ihrer Eröffnungsrede die kulturelle Bedeutung der lokalen Kunstszene. „Reich sein“ habe keinen Maßstab, den man anlegen könne. Jeder könne „reich“ für sich definieren. Eines jedoch stehe fest: Die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler machen den Landkreis München in jedem Fall reicher.
In den gezeigten Werken offenbart sich die Vielfalt der Gruppe LABYRINTH, die seit über 30 Jahren künstlerisch miteinander verbunden ist. Geometrisch-strenge Formen stehen neben farbenprächtigen, expressiven Leinwänden. Monotypien treffen auf skurrile Materialcollagen. Besonders eindrücklich sind jene Werke, die sich humorvoll und kritisch mit den absurden Mechanismen des Kunstmarkts auseinandersetzen – ein subtiles Spiel mit dem Ausstellungstitel, das zum Nachdenken anregt.
„Kunst macht reich“ – die Ausstellung gibt auf diese provokante Aussage keine eindeutige Antwort, sondern lädt vielmehr zur individuellen Reflexion ein. Ist es die materielle Bereicherung, die hier gemeint ist? Oder vielleicht der unschätzbare Wert, den der künstlerische Schaffensprozess für die Seele hat? Die Werke, die Gespräche und die inspirierte Atmosphäre des gestrigen Abends gaben eine klare Tendenz vor: Wahre Kunst ist unbezahlbar.
Die Mitglieder der Künstlergruppe LABYRINTH mit stellvertretender Landrätin Annette Ganssmüller-Maluche (ganz rechts): (v.l.n.r.) Gaby Kellner, Birgitt Storch, Eva Sárosi, Ulrich Beringer, Gisela Jennes und Andrea Keinert.
Noch bis zum 4. April sind die Werke von Ulrich Beringer, Gisela Jennes, Andrea Keinert, Gaby Kellner, Eva Sárosi und Birgitt Storch im Gebäudeteil A des Landratsamts zu sehen. Die Ausstellung ist wochentags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags bis 17:30 Uhr im Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, zu sehen. Der Eintritt ist frei.
Quelle: Landratsamt München (Stand 12.03.2025)
Am Donnerstag den 20. März 2025, muss die Kolomanbrücke südlich von Ismaning für den Verkehr gesperrt werden. Grund ist die turnusmäßige Überprüfung der Radwegbrücke über die Isar nach DIN 1076.
Für die Brückenprüfung muss ein Gerüst unterhalb der Brücke montiert werden, wofür die Brücke am 20. März von 8 Uhr bis ca. 16 Uhr vollständig gesperrt wird. Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, werden gebeten, die Brücke an diesem Tag weiträumig zu umfahren. Das Landratsamt bittet um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
Quelle: Landratsamt München (Stand 13.03.2025)
Bild von Manfred Richter auf Pixabay
Möglicherweise weitere Personen betroffen – potenzielle Kontaktpersonen werden gebeten, ihren Gesundheitszustand aufmerksam zu beobachten – Impfung schützt in der Regel vor Ansteckung
Das Gesundheitsamt des Landkreises München informiert über einen bestätigten Masernfall, der potenziell weitere Personen betroffen haben könnte. Eine unwissentlich mit Masern infizierte Person hielt sich am Donnerstagnachmittag, den 6. März 2025, in verschiedenen Geschäften im Landkreis auf. Das Masernvirus ist hochansteckend, bereits ein kurzer Kontakt genügt, um sich zu infizieren. Das Gesundheitsamt ruft deshalb Personen, die sich im selben Zeitraum in den Läden aufgehalten haben, zur besonderen Vorsicht auf.
Betroffen können auch Personen sein, die sich bis zu zwei Stunden nach der infizierten Person in den entsprechenden Geschäften aufgehalten haben, denn das Virus hält sich lange. Außerdem besteht bereits vor Auftreten des Hautausschlags Infektiosität, also das Potential, jemanden anzustecken. Das Gesundheitsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die am 6. März 2025 einen oder mehrere der folgenden Orte zur selben Zeit oder bis zu zwei Stunden nach der infizierten Person besucht haben und die nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügen, ihren Gesundheitszustand bis einschließlich 27. März 2025 besonders aufmerksam zu beobachten:
• Einrichtungshaus Segmüller, Parsdorf: 12:00-15:00 Uhr
• IKEA Brunnthal: 15:30-16:30 Uhr
• dm-Drogeriemarkt & Lidl, Biberger Str., Unterhaching: 17:00-18:00 Uhr
Mögliche Symptome im Blick behalten – Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet
Ungeimpfte Personen haben nach Kontakt mit dem Virus ein hohes Risiko, zu erkranken. Masern beginnen meist mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen und Gliederschmerzen und ggf. einer Augenentzündung. Der typische großfleckige Hautausschlag, der meist am Hals beginnt und sich von dort über den gesamten Körper ausbreitet, tritt meist erst nach einigen Tagen auf, kann jedoch auch zeitgleich erscheinen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.
Treten bei möglichen Kontaktpersonen im genannten Zeitraum einschlägige Symptome auf, müssen diese unbedingt ernst genommen werden. Betroffene Personen werden gebeten zuhause zu bleiben und unnötige Kontakte zu vermeiden. Insbesondere sollten keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas betreten werden.
Spätestens, wenn ein Hautausschlag bei vorheriger oder gleichzeitiger Grippesymptomatik auftritt, sollte umgehend telefonisch Kontakt zu einem Hausarzt aufgenommen werden.
Gesundheitsamt appelliert: Impfstatus prüfen
Eine vollständige Impfung (zwei Mal Masern-Mumps-Röteln (MMR)) schützt im Regelfall wirksam vor einer Erkrankung, ungeimpfte Personen erkranken nach Kontakt in fast allen Fällen. Das Gesundheitsamt des Landkreises München appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Impfstatus zu überprüfen. Wer weniger als zwei MMR-Impfungen erhalten und noch nicht sicher eine Maserninfektion durchgemacht hat, sollte seinen Impfschutz vervollständigen.
Weitere Informationen zu Masern und Impfungen sind auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/ abrufbar.
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen werktags zu den üblichen Öffnungszeiten an das Gesundheitsamt im Landkreis München wenden.
Quelle: Landratsamt München (Stand 15.03.2025)
Foto: Pixabay
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Zugreisende in Bayern. Die Details hier im Überblick.
Die Bahn teilt mit:
"Bitte beachten Sie, das heute am Sonntag, den 16.03. zwischen Ostbahnhof und Johanneskirchen und ab ca. 19:00 Uhr zwischen Ostbahnhof und Ismaning Ersatzverkehr mit Bussen besteht. "
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Bauarbeiten" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Reisende mit Ziel Unterföhring, Ismaning und Hallbergmoos sowie in die Gegenrichtung erhalten in Johanneskirchen bzw. ab 19:00 Uhr in Ismaning Anschluss zur S-Bahn bzw. zum Ersatzverkehr.
Beachten Sie die teilweise längeren Fußwege zu den Ersatz-Haltestellen.
Lage der SEV-Haltestellen:
Ostbahnhof: Friedenstraße
Leuchtenbergring: Ampfingstraße Bushaltestelle Bus 59, beidseitig
Daglfing: Ostpreußenstraße Bushaltestelle Bus 183 Posener Platz, beidseitig
Englschalking: Freischützstraße/Ostpreußenstraße
Johanneskirchen: Richtung München: Freischützstraße, Richtung Flughafen: Johanneskirchner Str.
Unterföhring: Medienallee, Haltestelle Gutenbergstraße
Ismaning: Busbahnhof
Fahrgäste zum Flughafen/Airport benutzen die S1."
Quelle: Deutsche Bahn
Bild: MVV_S Bahn
Ein Vergleich der aktuellen Fernwärmepreise der im Landkreis betriebenen Geothermieanlagen zeigt, dass sich die Kosten für einen Beispielhaushalt mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von 20 Megawattstunden um bis zu 1.000 Euro pro Jahr unterscheiden.
Die günstigste geothermische Fernwärme im Landkreis München gibt es in Unterföhring. Dies zeigt ein Vergleich der aktuellen Preise der acht Betreiber von Geothermieanlagen. So kostet die Wärmeversorgung eines Beispielhaushalts mit einem jährlichen Bedarf von 20 Megawattstunden beim gemeindeeigenen Anlagenbetreiber GEOVOL Unterföhring mit 2.562 Euro rund 1.000 Euro weniger als beim teuersten Anbieter im Landkreis, den Stadtwerken München (SWM). Diese würden dem oben genannten Haushalt in ihrem Versorgungsgebiet „München Stadt, Martinsried, Unterföhring und Region Süd“ 3.580 Euro für die Fernwärme berechnen. Die Preise, die man für den Bezug von 20 Megawattstunden bei den anderen sechs Betreibern in der Region bezahlen müsste, bewegen sich zwischen 2.739 Euro und 3.528 Euro pro Jahr.
„Der Vergleich belegt, dass sich unsere Wärmepreise im Vergleich mit anderen Anbietern in den vergangenen Jahren sehr moderat entwickelt haben. Seit Beginn der Wärmelieferung vor 15 Jahren haben sie sich im Durchschnitt um gerade einmal 2,7 % pro Jahr erhöht“, betont GEOVOL-Geschäftsführer Peter Lohr. Zuletzt sank der Arbeitspreis sogar um 12 Prozent.
Die Einwohner und Firmen in Unterföhring danken es GEOVOL mit einem anhaltend regen Interesse an der geothermischen Wärmeversorgung. 2024 kamen Anschlüsse mit einer Gesamtleistung von 4,2 Megawatt hinzu, so dass die gesamte Anschlussleistung nun 75 Megawatt beträgt. Die im vergangenen Jahr verkaufte Wärme stieg auf ein Allzeithoch von 79,1 Gigawattstunden. Das ist eine Steigerung um 8,5 % im Vergleich zur gelieferten Wärmemenge im Jahr 2023 und fast vier Mal so viel wie noch im Jahr 2010 aus dem Wärmenetz entnommen wurde. Zum Ende des vergangenen Jahres waren 475 Ein- und Mehrfamilienhäuser an das knapp 50 Kilometer lange GEOVOL-Fernwärmenetz angeschlossen, 144 Wohnanlagen, 79 Gewerbebetriebe und 29 kommunale Gebäude. „Wie sich in den Gesprächen mit den potentiellen Kunden immer wieder zeigt, ist neben dem Klimaschutz vor allem auch die Versorgungssicherheit ein gewichtiges Argument“, erzählt GEOVOL-Kundenberater Falko Faust. „Wir nutzen heimische Erdwärme und sind damit weitgehend unabhängig von den Irrungen und Wirrungen des weltweiten Markts für Öl und Gas. Diese Sicherheit wiegt inzwischen schwer“, so Faust weiter.
Insbesondere durch das Unterföhringer Neubaugebiet „Neues Mitterfeld“ wird die Anschlussleistung auch in den kommenden Jahren weiter steigen. „Wir rechnen damit, dass sie auf etwa 100 Megawatt anwachsen wird“, erläutert GEOVOL-Geschäftsführer Peter Lohr. „Die Versorgungssicherheit wird trotz dieses Zuwachses aber auch in Zukunft in jedem Fall gewährleistet sein“, betont Lohr. Das liegt zum einen daran, dass private und gewerbliche Kunden in der Regel gegenläufige Verbrauchsspitzen haben und damit nie alle Kunden zur gleichen Zeit die maximale Wärmeleistung abrufen. Zum anderen hat GEOVOL in den vergangenen Jahren in ein neues Stützheizwerk mit einer Leistung von 45 Megawatt investiert, das zusammen mit den anderen fossilen Kesseln der Energiezentrale als Backup für extrem kalte Winter oder den Ausfall der geothermischen Wärmeversorgung dient. Nicht zuletzt laufen derzeit Vorbereitungen, die geothermische Leistung der Anlage durch den Einsatz stärkerer Pumpen signifikant zu erhöhen.
Quelle: GEOVOL Unterföhring (Stand 13.02.2025)
GEOVOL-Geothermieanlage
Auszeichnung als moderner und nachhaltiger Arbeitgeber
Eine moderne Arbeitskultur entsteht nicht von selbst. Das Landratsamt München setzt gezielt auf Nachhaltigkeit, Innovation und eine mitarbeiter-orientierte Gestaltung des Arbeitsumfelds – und wurde dafür am 15. No-vember 2024 mit dem Arbeitgebergütesiegel „Das Landratsamt München macht sich Zukunftsfest“ ausgezeichnet.
Bereits seit 2017 trägt das Landratsamt das INQA-Zertifikat (Initiative Neue Qua-lität der Arbeit). Durch kontinuierliche Weiterentwicklung ist daraus das Audit „Zu-kunftsfest“ entstanden. Die aktuelle Auszeichnung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, als attraktiver Arbeitgeber langfristig erfolgreich zu bleiben.
Bedeutung der Zertifizierung
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel: Fachkräftemangel, Digitalisierung und gesellschaftliche Veränderungen erfordern neue Ansätze. Mit der Auditierung „Zukunftsfest“ setzt das Landratsamt München auf eine systematische Verbesse-rung der Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Entwicklung im öffentlichen Dienst.
Die Auszeichnung basiert auf einer umfassenden Analyse und gezielten Maß-nahmen zur Optimierung der Arbeitskultur. Die wichtigsten Schritte im Auditie-rungsprozess:
• Oktober 2023: Rückblick auf den INQA-Entwicklungsplan von 2021
• April 2024: Mitarbeitenden-Befragung zur Arbeitsqualität
• Mai 2024: Auswertung der Ergebnisse durch die Prozessbegleitung
• Juli 2024: Workshop zur Erarbeitung neuer Maßnahmen
• September 2024: Finalisierung und Prüfung durch die Demografieagen-tur
• 15. November 2024: Verleihung des Einstiegszertifikats „Das Landratsamt München macht sich Zukunftsfest“
Moderne Arbeitswelt
Mit dem Prozess „Zukunftsfest“ gestaltet das Landratsamt München eine moderne und zukunftsorientierte Arbeitswelt. Im Mittelpunkt stehen vier zentrale Handlungsfelder: Führung und Management setzt auf eine flexible Arbeitsorganisation und wertschätzende Führung, um die bereichsübergreifende
Zusammenarbeit zu stärken. In der Personalentwicklung und Lernkultur wird kontinuierliches Lernen gefördert und durch neue Projekte weiterentwickelt, um das Potenzial der Mitarbeitenden bestmöglich zu entfalten. Soziale Verantwortung und Resilienz umfassen Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung, darunter auch die Barrierefreiheit. Durch Innovation und Nachhaltigkeit werden Digitalisierung und ressourcenschonendes Arbeiten vorangetrieben, um die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung zu sichern.
Nachhaltige Entwicklung der Arbeitskultur im Fokus
In den nächsten zwei Jahren werden die entwickelten Maßnahmen umgesetzt, um die Arbeitskultur weiter zu verbessern. Das langfristige Ziel: die Verleihung des Abschlusszertifikats „Das Landratsamt München ist Zukunftsfest“.
„Die Zertifizierung ist ein entscheidender Schritt, doch unser Anspruch geht wei-ter: Wir wollen eine Arbeitswelt schaffen, die langfristig innovativ, nachhaltig und mitarbeiterfreundlich bleibt. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und individuelle Ent-wicklungsmöglichkeiten bieten wir Mitarbeitenden, Auszubildenden und Studie-renden im Landratsamt darüber hinaus vielseitige Perspektiven in einem zu-kunftssicheren und modernen Arbeitsumfeld“, so Landrat Christoph Göbel.
Quelle: Landratsamt München (Stand 06.03.2025)
Landrat Christoph Göbel zusammen mit Mona Heller, Projektleiterin, und weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Projektgruppe.
Test der Bevölkerungs-Warnsysteme gegen 11 Uhr
Am Donnerstag, den 13. März 2025, findet erneut ein bayernweiter einheitlicher Probealarm statt. Ab 11 Uhr erproben Land und Kommunen ihre jeweiligen Warnsysteme von Katastrophenschutzsirenen bis hin zu Warn-Apps. Auch im Landkreis München werden an diesem Tag Test-Warnungen ausgelöst.
Gewarnt wird im Landkreis München insbesondere über Warn-Apps wie NINA, KATWARN oder BIWAPP sowie über Cell Broadcast, einen Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden können. Ausgelöst werden die Warnungen am 13. März zentral durch die Regierung von Oberbayern. In Aying (inklusive der Ortsteile Dürrnhaar und Großhelfendorf), Garching (inkl. Dirnismaning und Hochbrück), Neubiberg, Ottobrunn, Straßlach-Dingharting (inkl. Großdingharting) und Unterföhring werden zudem die Katastrophenschutz-Sirenen eine Minute lang einen an- und abschwellenden Heulton von sich geben, der die Bevölkerung im Ernstfall dazu veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten. In Unterschleißheim wird zusätzlich über mobile Sirenen gewarnt. Um 11:45 Uhr wird über dieselben Kanäle Entwarnung gegeben. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet.
Bei Warn-Apps immer standortbezogene Meldungen aktivieren
Besonders großflächig und schnell kann seit einigen Jahren über Warn-Apps wie NINA, KATWARN oder BIWAPP gewarnt werden. Nutzerinnen und Nutzer können dort angeben, für welche Orte oder Regionen sie Warnungen erhalten möchten. Im Ernstfall wird dann über die App auf eine bestehende Gefahrensituation hingewiesen. Damit die Warnung möglichst schnell auf dem eigenen Gerät ankommt, ist es wichtig, Push-Nachrichten für die Warnapp zu erlauben. Um jederzeit und an jedem Ort über Warnungen informiert werden zu können, sollten in den Apps zudem unbedingt standortbezogene Warnungen aktiviert sein. In KATWARN nennt sich dies „Schutzengel-Funktion“, bei NINA „aktueller Standort“ und BIWAPP bietet dafür die „Wächter-Funktion“. So bleibt man auch außerhalb des Wohn- oder Arbeitsorts immer über alle Gefahren informiert.
Stresstest für Warninfrastruktur und Information für Bevölkerung
Die regelmäßigen Probewarnungen dienen dazu, die Reaktionsfähigkeit und Effizienz der Warnsysteme zu verbessern und die Bevölkerung für den Ernstfall zu sensibilisieren. In regelmäßigen Abständen wird so nicht nur die technische Warninfrastruktur einem Stresstest unterzogen, sondern auch die Bevölkerung über das Thema Warnung informiert. Durch das Verständnis für die Abläufe bei Warnmeldungen können Menschen im Ernstfall besser reagieren.
Auf diese Weise identifiziert die Probewarnung potenzielle Schwachstellen, die im Anschluss behoben werden können.
Weitere Informationen zum bayernweiten Warntag gibt es auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter Sirenen- und Lautsprecherwarnung - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Quelle: Landratsamt München (Stand 05.03.2025)
Am Dienstagabend gegen 17:45 Uhr kam es an der Ausfahrt Erding Nord zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 71-jährige Autofahrerin leicht verletzt wurde.
Ein 20-jähriger Ismaninger war mit seinem Skoda auf der Staatsstraße 2580 von Markt Schwaben in Richtung Flughafen unterwegs. An der Ausfahrt Erding Nord verließ er die Straße, um nach links in Richtung Erding abzubiegen. Dabei übersah er einen von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Hyundai, der von einer Frau aus dem nördlichen Landkreis gesteuert wurde.
Durch die Kollision erlitt die 71-Jährige leichte Verletzungen und wurde zur weiteren Behandlung ins Klinikum Erding gebracht.
Der Sachschaden beläuft sich auf rund 35.000 Euro. Die Freiwillige Feuerwehr Niederding war mit 17 Einsatzkräften vor Ort.
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft. Weltweit leben über eine Milliarde Menschen mit langfristigen Behinderungen, im Landkreis München betrifft dies nahezu jeden zehnten Bürger – rund 40.000 Menschen. Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden und Barrieren abzubauen, wird der Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderungen fortgeschrieben.
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Im Rahmen mehrerer Beteiligungsveranstaltungen sind Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten eingeladen, aktiv an der Gestaltung dieses Prozesses mitzuwirken. Die Veranstaltungen ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wo Handlungsbedarf besteht und welche positiven Beispiele es bereits gibt. Durch den Austausch können praxisnahe und zielgerichtete Lösungen entwickelt werden.
Folgeveranstaltung der Region 1 am 25. März 2025
Die erste Auftaktveranstaltung in Garching im Februar 2025 für die Region 1 (Stadt Garching, Stadt Unterschleißheim und Gemeinde Oberschleißheim) war ein voller Erfolg. Gemeinsam wurden erste Impulse gesetzt und zentrale Themen für die weitere Entwicklung identifiziert.
Nun geht es in die nächste Phase:
Am Dienstag, den 25. März 2025, von 10 bis 14 Uhr, lädt das Team der Sozialplanung und Inklusion des Landratsamts München in die Liegenschaft des Landratsamts in Riem (Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München) ein.
In dieser Phase werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die zeitnah umgesetzt werden sollen. Gemeinsam möchten wir die nächsten Schritte gestalten und in die Praxis überführen.
Um die Veranstaltung optimal vorzubereiten, bitten wir um eine zeitnahe Anmeldung über das digitale Anmeldeportal unter www.landkreis-muenchen.de/themen/inklusion.
Quelle: Landratsamt München (Stand 03.03.2025)
Neues Leben für historische Ortskerne schaffen
Wie können historische Ortskerne belebt und für kommende Generationen erhalten werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Fachtagung „Mut zum Erhalten – Belebung alter Ortskerne“, zu der der Bayerische Landes-verein für Heimatpflege e. V. und das Landratsamt München einladen. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 19. März 2025, von 13 bis 17 Uhr, im Bürgerhaus Haar statt.
Schon seit längerem ist die Tendenz einer Entvölkerung ländlicher Ortskerne festzustellen. Wachsende Einfamilienhausgebiete und Handelsstandorte am
Ortsrand führen zum Leerstand im Ortskern. Die Wanderbewegung aus dem Ortskern an den Ortsrand findet heute immer noch ungebremst statt. Leerstände denkmalgeschützter und ortsbildprägender Gebäude und die Anforderungen an den Klimaschutz sind in den Kommunen derzeit ebenfalls aktuelle Themen. Da-bei bieten Ortsmitten eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität für Menschen al-ler Altersklassen. Potenziale für die Identifikation mit dem Ort sind vorhanden und es gibt gute Beispiele, wie diese von der Ortsgemeinschaft und privaten Bauher-ren wiedergefunden und weitergetragen werden.
Neben Fachvorträgen werden praktische Förder- und rechtliche Möglichkeiten vorgestellt, um Ortsmitten zu revitalisieren. Anhand gelungener Beispiele wird ge-zeigt, wie durch gezielte Maßnahmen ein lebendiges Ortsbild erhalten und wei-terentwickelt werden kann.
Die Fachtagung richtet sich an Heimatpfleger, Bürgermeisterinnen und Bürger-meister, kommunale Entscheidungsträger, Bauverwaltungen, Architekten, Planer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Fachvorträge mit wertvollen Impulsen
Vier Fachvorträge mit anschließender Diskussionsrunde geben wertvolle Im-pulse:
• „Betrachtungen zum Nutzungs- und Gestaltungsgefüge dörflicher Mitten“
durch den Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V.
• „Ortskerne erhalten, beleben und weiterentwickeln mit der Städtebauförde-rung“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Referat Städtebauförderung
• „Wiederbelebung bestehender Ortskerne durch die Instandsetzung und Um-nutzung alter Pfarr- und Bauernhäuser“ durch ein Architekturbüro
• „Bauen und Sanieren im Bestand – Rechtliche Möglichkeiten und Förderpro-gramme“ durch den Bayerischen Gemeindetag
Veranstaltungshinweise
Die Teilnahme ist kostenlos. Um verbindliche Anmeldung bis zum 17. März 2025 unter kultur@lra-m.bayern.de wird gebeten.
Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-muenchen.de/kultur.
Quelle: Landratsamt München (Stand 03.03.2025)
1. Verkehrsunfallentwicklung
Im Jahr 2024 ereigneten sich in Stadt und Landkreis München 49.759 (im Jahr 2023: 48.462 – die Zahlen in Klammer entsprechen immer den jeweiligen Vorjahreszahlen) Verkehrsunfälle. Das bedeutet, dass die Polizei im Durchschnitt zu 136 Verkehrsunfällen pro Tag gerufen wurde.
Tödliche Verkehrsunfälle
Insgesamt verloren 19 Menschen bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Beim überwiegenden Teil der getöteten Personen handelte es sich um ungeschützte Verkehrsteilnehmer, z.B. zu Fuß oder auf dem Fahrrad.
Unfälle mit Personenschaden
Wer infolge eines Verkehrsunfalls Verletzungen davonträgt, die einen mindestens 24-stündigen Krankenhausaufenthalt zur Folge haben, gilt in der Verkehrsunfallstatistik als schwer verletzt. Im Jahr 2024 betraf das 625 Verkehrsteilnehmer. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass darunter auch Personen fallen, die infolge des Verkehrsunfalls lebensverändernde Beeinträchtigungen davontrugen. Weitere 7.553 Personen erlitten leichte Verletzungen.
Durch sich stetig verbessernde Kraftfahrzeugtechnik, z.B. Notbremsassistenzen und andere Fahrassistenzprogramme, lassen sich schwerwiegende Unfallfolgen zunehmend vermindern. Ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht bei ungeschützter Verkehrsteilnahme z.B. zu Fuß, auf dem Fahrrad oder mit E-Scooter.
Schwerwiegende Verkehrsunfälle
Bei 15.005 Verkehrsunfällen lagen bedeutende Verkehrsordnungswidrigkeiten als Unfallursache zugrunde (z.B. Vorfahrtsverstöße, Rotlichtmissachtung, Geschwindigkeitsverstöße). Die Folge waren entsprechende Anzeigen, die in der Regel mit Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister und ggf. Fahrverbot geahndet wurden.
1. Verkehrsunfallentwicklung
Im Jahr 2024 ereigneten sich in Stadt und Landkreis München 49.759 (im Jahr 2023: 48.462 – die Zahlen in Klammer entsprechen immer den jeweiligen Vorjahreszahlen) Verkehrsunfälle. Das bedeutet, dass die Polizei im Durchschnitt zu 136 Verkehrsunfällen pro Tag gerufen wurde.
Tödliche Verkehrsunfälle
Insgesamt verloren 19 Menschen bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Beim überwiegenden Teil der getöteten Personen handelte es sich um ungeschützte Verkehrsteilnehmer, z.B. zu Fuß oder auf dem Fahrrad.
Unfälle mit Personenschaden
Wer infolge eines Verkehrsunfalls Verletzungen davonträgt, die einen mindestens 24-stündigen Krankenhausaufenthalt zur Folge haben, gilt in der Verkehrsunfallstatistik als schwer verletzt. Im Jahr 2024 betraf das 625 Verkehrsteilnehmer. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass darunter auch Personen fallen, die infolge des Verkehrsunfalls lebensverändernde Beeinträchtigungen davontrugen. Weitere 7.553 Personen erlitten leichte Verletzungen.
Durch sich stetig verbessernde Kraftfahrzeugtechnik, z.B. Notbremsassistenzen und andere Fahrassistenzprogramme, lassen sich schwerwiegende Unfallfolgen zunehmend vermindern. Ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht bei ungeschützter Verkehrsteilnahme z.B. zu Fuß, auf dem Fahrrad oder mit E-Scooter.
Schwerwiegende Verkehrsunfälle
Bei 15.005 Verkehrsunfällen lagen bedeutende Verkehrsordnungswidrigkeiten als Unfallursache zugrunde (z.B. Vorfahrtsverstöße, Rotlichtmissachtung, Geschwindigkeitsverstöße). Die Folge waren entsprechende Anzeigen, die in der Regel mit Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister und ggf. Fahrverbot geahndet wurden.
Kleinunfälle
28.443 Verkehrsunfälle waren sogenannte Kleinunfälle, die mit Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet werden konnten (z.B. Fahrstreifenwechsel, Auffahrunfall ohne erkennbare Ursache).
28.443 Verkehrsunfälle waren sogenannte Kleinunfälle, die mit Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet werden konnten (z.B. Fahrstreifenwechsel, Auffahrunfall ohne erkennbare Ursache).
Verkehrsunfälle mit Senioren (ab 65 Jahren)
• Anstieg um 7,6 % auf 4.258 (3.957) Verkehrsunfälle
• 1.143 (900) verletzte Senioren, davon 188 (175) schwer verletzt
• 15 (9) getötete Senioren
Verkehrsunfälle mit Fußgängern
• Anstieg um 0,8 % auf 975 (967)
• 797 (766) verletzte Fußgänger, davon 133 (96) schwer verletzt
• 10 getötete Fußgänger (4)
Die häufigste Ursache von Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen oder Todesfolge liegt bei den sogenannten „anderen Fehlern von Fußgängern“. Hierunter fallen z.B. Situationen in denen hektisch versucht wird, den Bus zu erwischen oder beim Hindurchgehen zwischen großen Fahrzeugen auf die Fahrbahn.
Verkehrsunfälle mit Fahrrädern inkl. Pedelecs
• Rückgang um -1,2 % auf 3.438 (3.479)
• 3.180 (3.174) verletzte Radfahrer, davon 318 (288) schwer verletzt
• 5 getötete Radfahrer (4)
Verkehrsunfälle mit Motorrädern
• Anstieg um 6,2 % auf 600 (565)
• 398 verletzte Kradfahrer (446)
• Keine Person getötet (0)
Geschwindigkeitsunfälle
• Anstieg von Verkehrsunfällen bei denen u. a. die Geschwindigkeit ursächlich war um 5,7 % auf 463 (438)
• 331 verletzte Verkehrsteilnehmer (292)
• 5 getötete Personen (0)
Neben einer erhöhten Unfallgefahr spielt auch das Risiko schwerwiegender Unfallfolgen eine wesentliche Rolle. Mit jedem km/h den man schneller fährt, erhöht sich der Anhalteweg und infolge dessen zwangsläufig die Kollisionsgeschwindigkeit und zwar exponentiell!
Alkoholunfälle
• Rückgang von Verkehrsunfällen bei denen u. a. der vorherige Alkoholkonsum ursächlich war um -3,8 % auf 528 (549)
• 318 Verletzte (305), davon 41 schwer verletzt (40)
• 1 getötete Person (2)
Drogenunfälle
• Anstieg der Verkehrsunfälle bei denen u. a. der vorherige Drogenkonsum ursächlich war um 5,6 % auf 75 (71)
• 45 Verletzte (31), davon 7 schwer verletzt (4)
• keine getötete Person (1)
Verkehrsunfälle mit Beteiligung eines E-Scooters
• Anstieg der Verkehrsunfälle um 11,88 % auf 499 (446)
• 459 Verletzte (403), davon 46 schwer verletzt (37)
• 93 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss (76)
Schulwegunfälle
• Anstieg um 0,9% auf 112 (111)
• 109 verletzte Schüler (118), davon 5 schwer verletzt (9)
• 0 tödliche Schulwegunfälle (0)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
• Bei nahezu jedem vierten Unfall liegt eine Unfallflucht vor
• Gesamtzahl der Unfallfluchten liegt bei 13.222 (12.828)
• Aufklärungsquote etwa 40 %
Neben einer Strafanzeige, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe enden kann, können im Strafverfahren auch mehrmonatige Fahrverbote oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge sein.
Ablenkung im Straßenverkehr / Auffahrunfälle
• Als Indiz dieser Unfallursache dient die Anzahl der Auffahrunfälle, da hier zu vermuten ist, dass die Ablenkung eine große Rolle spielt
• Bei 18.912 Unfällen lag ein Auffahrunfall vor (18.068)
• Ablenkung vor allem durch verbotswidriges Nutzen eines Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte
• Während einer Sekunde Ablenkung fährt man bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Strecke von etwa 14 Metern ohne Blick aufs Verkehrsgeschehen
2. Verkehrsüberwachung
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) dient in erster Linie dazu, Unfälle zu verhindern. Diese lassen sich aufgrund des Faktors Mensch zwar nie ganz vermeiden, jedoch liegen den meisten Verkehrsunfällen klare Verstöße gegen die Verkehrsregeln zugrunde. Nach § 1 der StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr von allen Beteiligten ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Obwohl Verkehrsverstöße nicht immer unmittelbar zu einem Unfall führen, können sie andere Verkehrsteilnehmer behindern oder belästigen. Auch wenn sich der eine oder andere Verkehrsteilnehmer denken mag: „es wird schon nichts passieren“; als Polizeibeamter hat man täglich mit dem Eintreten der Risiken im Straßenverkehr zu tun. Aus diesem Grund werden entsprechende Verkehrsordnungswidrigkeiten auch konsequent verfolgt und geahndet.
Rückblick auf die Polizeilichen Schwerpunkte 2024
Autoposer / Profilierungsfahrer:
• 328 (548) Anzeigen nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung mit Bezug zu sogenannten Autoposern oder Profilierungsfahrern (z. B. Erlöschen einer Betriebserlaubnis)
• 493 Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund unnötigen Lärms (455)
• 26 Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund unnützen Hin- und Herfahrens (16)
Geschwindigkeit:
• 179.946 Geschwindigkeitsverstöße, davon 50.862 Anzeigen, 3.938 Fahrverbote, 126.747 Verwarnungen
• Schnellster (mit technischem Gerät gemessen): 44-jähriger Audi-Fahrer mit 186 km/h bei erlaubten 80 km/h
• 59 Anzeigen nach § 315 d StGB - Verbotene Kraftfahrzeugrennen (53)
Fahren unter Alkoholeinfluss:
• 2.514 (2.813) alkoholisierte Fahrzeugführer festgestellt (ohne Beteiligung bei einem Verkehrsunfall), darunter 845 mit E-Scooter
• Davon 1.290 (1.379) Vergehen nach § 316 StGB und 1.224 (1.435) Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG
Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Grenzwerte:
• Ab 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen Vergehen nach § 316 StGB
• Ab 0,5 Promille Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (Kfz und E-Scooter)
• Ab 1,1 Promille Vergehen nach § 316 StGB (Kfz und E-Scooter)
• Ab 1,6 Promille Vergehen nach § 316 StGB (Fahrrad und Pedelec)
Fahren unter Drogeneinfluss
• 2.230 (1.517) Fahrten unter Drogeneinfluss, damit ein Anstieg von 47,0 %
• Davon 157 (149) Vergehen nach § 316 StGB und 2.081 (1.368) Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG, davon ca. 850 Cannabisverstöße1
1 Cannabisverstöße nach § 24a StVG sind erst seit Inkrafttreten des CanG recherchierbar
Beim Fahren unter Drogeneinfluss gilt seit 22.08.2024 ein vom Gesetzgeber festgelegter Grenzwert von 3,5 ng THC. Beim Überschreiten dieses Wertes ist eine Anzeige nach § 24a StVG die Folge.
Unabhängig von diesem Grenzwert begeht ein Vergehen nach § 316 StGB wer infolge von Drogengenuss Ausfallerscheinungen hat.
Benutzung des Mobiltelefons oder anderer technischer Geräte:
• In ca. 5.100 Fällen konnte das verbotswidrige Benutzen eines Handys oder eines anderen elektronischen Geräts festgestellt werden, in ca. 750 Fällen die Benutzung durch Radfahrende
• Verbotswidriges Nutzen des Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer (Erstverstoß) kostet 100 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen und zieht einen Punkt im Verkehrszentralregister nach sich
Im Jahr 2024 wurde zudem verstärktes Augenmerk auf die Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, z.B. Fußgänger oder Radfahrer gelegt. Neben der Verkehrsüberwachung im täglichen Streifendienst führte die Polizei zahlreiche Schwerpunkt- und Kontrollaktionen in Stadt und Landkreis München durch.
Parkverstöße
• 5.444 (4.986) Fahrzeuge geparkt auf Behindertenparkplatz
• 12.255 (12.845) Fahrzeuge geparkt in Feuerwehrzufahrt/ -anfahrtszone
• 11.780 (13.701) Fahrzeuge geparkt in Kreuzung/ Einmündung innerhalb des 5-Meter-Bereichs
• 2.571 (2.063) Fahrzeuge geparkt auf Radweg
Hierbei handelt es sich um exemplarisch dargestellte Parkverstöße, die im Einzelfall und mit Behinderung anderer auch eine Abschleppung des verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs zur Folge haben können.
Abschleppungen
• Abschleppungen von Fahrzeugen aus dem ruhenden Verkehr inklusive Leerfahrten: 13.701 (12.773)
• Davon 12.891 (12.004) Abschleppungen durch das Polizeipräsidium München und 810 (729) durch die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ)
Verstöße mit dem Fahrrad
• 1.158 (1.048) Verkehrsordnungswidrigkeiten mit dem Fahrrad z.B. Befahren des Radwegs in falscher Richtung
• 738 (1.177) Mal Benutzung eines Mobiltelefons auf dem Fahrrad
3. Verkehrsprävention
Jeder Verkehrsunfall, insbesondere solche, bei denen Personen zu Schaden kommen, ist einer zu viel. Die Vision Zero ist das klare Ziel, Unfalltote gänzlich zu vermeiden, bzw. schwere Unfallfolgen zu minimieren. Im Bereich der Präventionsarbeit leistet die Polizei dazu ihren Beitrag in verschiedenen Bereichen.
Verbesserung der Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer
Wie in der Medieninformation 1461 vom 19.09.2024 berichtet, befuhr am 18.09.2024, gegen 15:50 Uhr, ein 65-jähriger Radfahrer den Oberhofer Weg in München stadtauswärts auf dem Radweg. Zeitgleich befuhr ein 62-jähriger Busfahrer die Hufelandstraße Richtung Ingolstädter Straße. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß, wobei der Bus frontal mit dem Fahrrad kollidierte. Der Radfahrer erlitt schwere Verletzungen und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Glücklicherweise trug der Radfahrer einen Helm, der ihn höchstwahrscheinlich vor noch schlimmeren Verletzungen bewahrt hat. Bei Verkehrsunfällen tragen Radfahrer häufig Kopfverletzungen davon. Diese können zum Teil schwerwiegende Folgen haben. Auch wenn Fahrradhelme nicht vorgeschrieben sind, empfiehlt die Polizei auf dem Fahrrad immer einen Helm zu tragen. Ein Fahrradhelm ist ein einfacher und günstiger Schutz vor schweren Kopfverletzungen. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass bei Verkehrsunfällen mit Radfahrern häufig andere Verkehrsteilnehmer die Unfallursache setzen. Die Unfallfolgen in Form von Verletzungen haben häufig die ungeschützten Verkehrsteilnehmer zu tragen.
Das Thema Fahrradhelm und weitere Tipps und Hinweise zur Teilnahme am Straßenverkehr werden insbesondere bei den Zielgruppen Kinder und Senioren in verschiedenen Formaten eingespielt. Jedes Jahr führt die Polizei in den Kindergärten Schulwegtrainings durch, bei denen Vorschulkinder lernen, ihren künftigen Schulweg sicher zu meistern.
In den Grundschulen findet in der 4. Jahrgangsstufe die Jugendverkehrsschule statt, wo die Kinder ihren „Radlführerschein“ erwerben können und so auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet werden.
Auch an weiterführenden Schulen werden von Verkehrserziehern Unterrichte durchgeführt, bei welchen junge Fahranfänger zu den Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert werden.
Zentrales Thema an weiterführenden Schulen ist die Ablenkung, zum Beispiel durch die Benutzung eines Smartphones während der Fahrt. Hier wird unter anderem ein Fahrsimulator eingesetzt, mit dem Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, die Problematik der Ablenkung und die daraus resultierenden Folgen gefahrlos am eigenen Leib zu erfahren.
Für Senioren gibt es spezielle Programme, bei denen neben Tipps zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr auch kriminalpolizeiliche Präventionsthemen z.B. die sogenannten Schockanrufe thematisiert werden. Unter anderem werden in Zusammenarbeit mit dem Münchner Blaulichtverein e.V. Ausflüge für Personen über 65 Jahre angeboten, bei denen solche Präventionsthemen mit einfließen.
Außerdem ist die Polizei mit diesen und weiteren Themen mit zahlreichen Messe- und Informationsständen zu verschiedenen Anlässen aktiv.
Schulwegsicherheit
Ein weiteres zentrales Thema ist die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf dem Schulweg. Die zahlreichen ehrenamtlichen Schulweghelferinnen und Schulweghelfern tragen jeden Tag bei Wind und Wetter zur Sicherheit bei. Wer sich ebenfalls für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf dem Schulweg einsetzen möchte, kann sich für die Stadt München oder den Landkreis München bewerben.
Darüber hinaus legt die Polizei ganzjährig, jedoch insbesondere in den Wochen nach dem Start des neuen Schuljahres Augenmerk auf einen sicheren Schulweg. Ein großes Problem stellen nach wie vor die sogenannten Elterntaxis dar. Vor allem durch das Halten in Haltverbotszonen, in zweiter Reihe oder auf Gehwegen entstehen oft unübersichtliche Situationen, bei denen Kinder in Gefahr geraten können.
Ein weiterer Aspekt von sicheren Schulwegen sind die temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen (sowie Kindergärten, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen), welche regelmäßig durch die Polizei überwacht werden und insbesondere dem Schutz von Fußgängern dienen.
Im Jahr 2024 verzeichneten wir 2 Verkehrsunfälle mit verletzten Personen an Schulbushaltestellen.
Wenn ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an eine Bushaltestelle heranfährt, ist ein Überholen nicht zulässig. Während der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle steht, darf nur in Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) an ihm vorbeigefahren werden - auch im Gegenverkehr.
Beispiel:
Ein Schulbus hält mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Ein Pkw fährt mit den grundsätzlich innerorts erlaubten 50 km/h am Bus dabei und wird dabei von der Polizei mit Laserhandmessgerät gemessen. Da aufgrund der Situation Schrittgeschwindigkeit gilt, war der Pkw nach Abzug der Messtoleranz 37 km/h innerorts zu schnell. Die Folge sind 260 Euro Bußgeld (+ Gebühren und Auslagen), 2 Punkte im Verkehrszentralregister, sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wenn der Pkw aufgrund temporärer Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen mit 30 km/h unterwegs wäre, würde ein Bußgeld von 70 Euro drohen.
Unfallkommission
Das Polizeipräsidium München ist ständiges Mitglied der Unfallkommissionen der Stadt, sowie Landkreis München. Hier werden mit Partnern Unfallhäufungsstellen identifiziert, analysiert und verbessert.
Als Unfallhäufungsstelle sind vier Verkehrsunfälle mit Personen- und/oder Sachschaden gleichen Unfalltyps und übereinstimmender Fahrbeziehung innerhalb eines Jahreszeitraums zu sehen (Definition der Unfallkommission Stadt München).
Der Landkreis München hat eine weit komplexere Definition von Unfallhäufungsstellen, deren Erklärung den Rahmen überschreiten würde.
Doch trotz aller Bemühungen der damit beauftragten Behörden liegt es auch an jedem Einzelnen, die Verkehrsteilnahme am Straßenverkehr sicher zu gestalten. Aus diesem Grund wird die Polizei München auch 2025 konsequent gegen verkehrsgefährdendes Verhalten und Verkehrsverstöße vorgehen.
4. Einzelbetrachtung der tödlichen Verkehrsunfälle
• 19 tödliche Verkehrsunfälle mit 19 Verkehrstoten (12)
• 16 Verkehrstote im Stadtgebiet, 3 im Landkreis München darunter
▪ 10 Personen zu Fuß:2 Erwachsene, 8 Senioren
▪ 5 Personen mit Fahrrad, davon ein Pedelec: 5 Senioren
▪ 3 Personen mit Kfz: 1 Kind, 1 Erwachsene, 1 Seniorin
▪ 1 Mitfahrerin Schienenfahrzeug:1 Seniorin
Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 27.02.2025)
Am Mittwoch, den 26. Februar 2025, kam es zwischen 08:15 und 18:00 Uhr zu einem Einbruch in ein Wohnhaus in Unterschleißheim. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen drangen ein oder mehrere Täter über eine Terrassentür ins Haus ein und durchsuchten alle Räume nach Wertgegenständen. Dabei wurden diverse Gegenstände, unter anderem Uhren, im Wert von mehreren tausend Euro entwendet.
Die Münchner Kriminalpolizei führte umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durch, und das Kommissariat 53 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Zeugen, die im genannten Zeitraum in den Bereichen Lise-Meitner-Straße, Wilhelm-Busch-Straße, Dietersheimer Straße und Röntgen-Straße Auffälligkeiten bemerkt haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München (Kommissariat 53, Tel. 089 2910-0) oder einer anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Anwohner, die Überwachungskameras installiert haben, werden ebenfalls gebeten, die Aufnahmen des Tatzeitraums zu überprüfen.
Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 27.02.2025)
Foto: Pixabay