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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Jugendsozialarbeit künftig auch an der Berufsschule München-Land

Maria Sabbas-Scouras

Für das Schuljahr 2025/2026 erhält die Schule eine Vollzeitstelle für die sozialpädagogische Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler Im Landkreis München gehören sozialpädagogische Fachkräfte bereits an fast allen Schulen – von der Grundschule bis zum Gymnasium, von der Wirtschaftsschule bis zum Förderzentrum – fest zum Alltag. Sie unterstützen vor allem Schülerinnen und Schüler, die mit persönlichen, schulischen oder familiären Herausforderungen zu kämpfen haben. Im Schuljahr 2025/2026 wird es nun auch an der Beruflichen Schule München-Land erstmals eine Vollzeitstelle für Jugendsozialarbeit geben.

Die Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeiter arbeiten eng mit den Lehrkräften zusammen und sind Anlaufstelle bei Problemen im schulischen oder privaten Umfeld. Neben Einzelberatungen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern arbeiten sie punktuell auch mit Schülern im Gruppenverband. An der Berufsschule werden dabei insbesondere junge Menschen im Fokus stehen, die Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, bei denen das Bestehen der Probezeit gefährdet ist oder die ihren Praktikums- oder Ausbildungsplatz zu verlieren drohen. Lehrkräfte berichten zudem von einer Zunahme psychosozialer Belastungen bis hin zu Selbstgefährdungstendenzen bei den Berufsschülerinnen und -schülern. Diese Entwicklung hat die Schulleitung veranlasst, einen Antrag auf Jugendsozialarbeit zu stellen.

Die Berufliche Schule München-Land umfasst die Staatliche Berufsschule in Riem sowie eine Außenstelle in Feldkirchen, an der sich die Berufsintegrationsklassen, die Berufsfachschule für Kinderpflege und seit September 2024 auch die Fachakademie für Sozialpädagogik befinden. Rund 900 junge Menschen lernen an den beiden Standorten.

Investitionen von rund 5,2 Mio. Euro in die Jugendsozialarbeit an Schulen

Trotz angespannter Haushaltslage hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Märzsitzung eine befristete Vollzeitstelle für das Schuljahr 2025/2026 beschlossen. Anders als bei den meisten anderen Schulen übernimmt der Landkreis München hier die gesamten Kosten, da es sich um eine Schule in eigener Trägerschaft handelt. An anderen Schulen teilen sich Kommune und Landkreis die Kosten jeweils zur Hälfte. Insgesamt stellt der Landkreis München im aktuellen Haushaltsjahr rund 5,2 Millionen Euro für die Jugendsozialarbeit an Schulen bereit.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.03.2025)

Start der Ausschreibung für den Bürgerpreis 2025 Motto: „FRIEDEN FÖRDERN, FREIHEIT LEBEN, BRÜCKEN BAUEN – Ehrenamtliches Engagement für den Frieden“

Maria Sabbas-Scouras

Die Ausschreibung für den Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2025 hat begonnen. Die bayerische Volksvertretung würdigt mit der Auszeichnung, die heuer ihr 25-jähriges Jubiläum feiern kann, wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema lautet diesmal „FRIEDEN FÖRDERN, FREIHEIT LEBEN, BRÜCKEN BAUEN – Ehrenamtliches Engagement für den Frieden“. Dies teilte der Abgeordnete Maximilian Böltl mit.

 

Die Ausschreibung richtet sich an Vereine, Institutionen und Einzelpersonen, die sich mit ihren ehrenamtlich durchgeführten Projekten in besonderer Weise für den Erhalt und die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens in Freiheit einsetzen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 30. April 2025.

 

Der Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis München-Land Nord, Maximilian Böltl, ergänzt:

„Kriegerische Auseinandersetzungen in Europa schienen lange der Vergangenheit anzugehören, der Glaube an eine friedliche Zukunft überwog. Die aktuelle geopolitische Lage belehrt uns leider eines Besseren und zeigt: Der Einsatz für den Frieden ist heute dringlicher denn je. Das Engagement für ein friedliches gesellschaftliches Miteinander von Bürgerinnen und Bürgern mit gegensätzlichen Auffassungen und unterschiedlichem Hintergrund ist eine wichtige Aufgabe.“

 

Der Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2025 richtet sich deshalb an Vereine, Institutionen und Einzelpersonen, die sich mit ihren ehrenamtlich durchgeführten Projekten in besonderer Weise für den Erhalt und die Festigung eines friedlichen Zusammenlebens in Freiheit einsetzen. Bewerben können sich zum Beispiel Ehrenamtliche, die sich für eine Friedensinitiative engagieren, sich mit ihrem Projekt um ein friedliches Miteinander durch Erinnerungssarbeit und um gewaltfreien Umgang kümmern oder mit ihrem Projekt Präventionsarbeit betreiben und Wege für eine friedliche Zukunft entwickeln.

Quelle: Maximilian Böltl, MdL

(Stand 20.01.2025)

Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein sucht Bundesfreiwilligendienstleistende

Maria Sabbas-Scouras

Der Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V. sucht engagierte Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienstbeginn ab September 2025 oder früher. Die abwechslungsreichen Aufgaben umfassen die Unterstützung der Vereinsverwaltung, die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen sowie die Unterstützung der Bayerischen Roten Kreuz Bereitschaft Ismaning die die Mitarbeit im Sanitäts- und Rettungsdienst. Hierfür bekommt der Freiwilligendienstleistende eine umfassende Ausbildung.

 

Der Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V. ist eine gemeinnützige Förderkörperschaft, die sich der Förderung und Unterstützung des Rettungs- und Sanitätsdienstes in Ismaning widmet. Zu den Hauptaufgaben des Vereins gehören die Aufklärung der Allgemeinheit zur Rettung aus Lebensgefahr und Erste Hilfe, der Erwerb und Betrieb von Fahrzeugen und technischer Ausrüstung sowie die Durchführung von Projekten der Öffentlichkeitsarbeit und Trainingsmaßnahmen für Katastrophenschutz und Großschadensereignisse. Zudem unterstützt der Verein das Bayerische Rote Kreuz, Bereitschaft Ismaning, durch die Beschaffung und Weitergabe von Geld- und Sachmitteln sowie die Bereitstellung einer mobilen Sanitätsstation.

 

Die Aufgaben der Bundesfreiwilligendienstleistenden umfassen die Unterstützung der Verwaltung des Vereins, einschließlich Mitgliederverwaltung, Finanzen und Materialpflege, die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen sowie die Unterstützung der Bayerischen Roten Kreuz Bereitschaft Ismaning im Sanitäts- und Rettungsdienst. Der Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein bietet dem Freiwilligendienstleistenden eine fundierte medizinische Ausbildung zum Rettungssanitäter, einschließlich Praktikum im Krankenhaus und im Rettungsdienst, die Qualifizierung als Ausbilder für Erste-Hilfe sowie ein monatliches Taschengeld, Verpflegungszuschuss und ein Deutschlandticket.

 

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können ihre Bewerbung per E-Mail an bewerbung@i-suv.de senden. Weitere Informationen sind auf der Website des Vereins www.i-suv.de verfügbar. Für Rückfragen stehen wir auch telefonisch, unter Telefon 089/55 27 54 80, zur Verfügung.

 

Foto in Anlage (ISUV)

Der Bundesfreiwilligendienstleistende Lukas Dürmeier lehrt die Herz-Lungen-Wiederbelebung im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse, die er als für den Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V. durchführt.

 

 

 

Hintergrundinfos zum Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V.

Der Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V. ist eine Förderkörperschaft im Sinne von § 58 der Abgabenordnung. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Ziele des Vereins sind die Förderung und Unterstützung des Rettungs- und Sanitätsdienstes, insbesondere in Ismaning. Diese werden durch den Verein selbst insbesondere verwirklicht durch:

  1. Aufklärung der Allgemeinheit zur Rettung aus Lebensgefahr und Erste Hilfe

  2. Erwerb und Betrieb von Fahrzeugen und technischer Ausrüstung und deren Bereitstellung für den Sanitätsdienst und Katastrophenschutz selbst oder durch Dritte

  3. Durchführung von Projekten der Öffentlichkeitsarbeit sowie Durchführung von Trainingsmaßnahmen für Katastrophenschutz und Großschadensereignisse.

Weiter werden die Vereinsziele durch Förderung des Bayerischen Roten Kreuzes, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bereitschaft Ismaning insbesondere verwirklicht,

  1. durch die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln und deren Weitergabe,

  2. unentgeltlichen Nutzungsüberlassung oder unentgeltlichen Übertragung von Sachmitteln an die Bereitschaft Ismaning des Bayerischen Roten Kreuzes,

zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für dessen satzungsgemäße steuerbegünstigte Zwecke.

Der Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein betreibt eine Mobile Sanitätsstation, die der BRK Bereitschaft Ismaning kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Station verfügt über einen Aufenthaltsraum, ein Büro und einen Behandlungsbereich, in dem bis zu zwei Patienten liegend und drei weitere sitzend versorgt werden können. Sie ist medizinisch vergleichbar einem Rettungswagen ausgestattet und verfügt über ein Schiller Touch 7 EKG mit Defibrillator, eine Medumat Standard Beatmungsmaschine mit separatem Sauerstoffinhalationsmodul sowie einer elektrische Absaugpumpe. Zudem sind zwei Notfallrucksäcke und zwei Sauerstoffmodule für Einsätze im Veranstaltungsbereich verlastet. Damit kann die, in der Regel sechsköpfige Besatzung Hilfesuchenden von der Versorgung kleinerer Verletzungen bis hin zu lebensbedrohlichen Erkrankungen schnelle medizinische Hilfe leisten.

 

Quelle:

Ismaninger Sanitätsdienst Unterstützungsverein e.V.
Hauptstraße 17, 85737 Ismaning

Email: info@i-suv.de
Internet: www.i-suv.de

„Kunst macht reich“

Maria Sabbas-Scouras

Ausstellung der Künstlergruppe LABYRINTH im Landratsamt feiert den Reichtum der Kreativität

Ein kunstsinniger Abend im Landratsamt München: Gestern eröffnete die Künstlergruppe LABYRINTH ihre Ausstellung „Kunst macht reich“ und lud dazu ein, über den ideellen und finanziellen Wert von Kunst nachzudenken. Die Ausstellung, die bis zum 4. April in den Räumen des Landratsamts am Mariahilfplatz zu sehen ist, vereint ein breites Spektrum künstlerischer Ausdrucksformen – von abstrakten Malereien über plastische Arbeiten bis hin zu kritischen Persiflagen auf den Kunstmarkt.

Die Vernissage lockte zahlreiche Kunstinteressierte ins Landratsamt. Annette Ganssmüller-Maluche, die in Vertretung von Landrat Christoph Göbel die Gäste begrüßte, betonte in ihrer Eröffnungsrede die kulturelle Bedeutung der lokalen Kunstszene. „Reich sein“ habe keinen Maßstab, den man anlegen könne. Jeder könne „reich“ für sich definieren. Eines jedoch stehe fest: Die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler machen den Landkreis München in jedem Fall reicher.

In den gezeigten Werken offenbart sich die Vielfalt der Gruppe LABYRINTH, die seit über 30 Jahren künstlerisch miteinander verbunden ist. Geometrisch-strenge Formen stehen neben farbenprächtigen, expressiven Leinwänden. Monotypien treffen auf skurrile Materialcollagen. Besonders eindrücklich sind jene Werke, die sich humorvoll und kritisch mit den absurden Mechanismen des Kunstmarkts auseinandersetzen – ein subtiles Spiel mit dem Ausstellungstitel, das zum Nachdenken anregt.

„Kunst macht reich“ – die Ausstellung gibt auf diese provokante Aussage keine eindeutige Antwort, sondern lädt vielmehr zur individuellen Reflexion ein. Ist es die materielle Bereicherung, die hier gemeint ist? Oder vielleicht der unschätzbare Wert, den der künstlerische Schaffensprozess für die Seele hat? Die Werke, die Gespräche und die inspirierte Atmosphäre des gestrigen Abends gaben eine klare Tendenz vor: Wahre Kunst ist unbezahlbar.

Die Mitglieder der Künstlergruppe LABYRINTH mit stellvertretender Landrätin Annette Ganssmüller-Maluche (ganz rechts): (v.l.n.r.) Gaby Kellner, Birgitt Storch, Eva Sárosi, Ulrich Beringer, Gisela Jennes und Andrea Keinert.

Noch bis zum 4. April sind die Werke von Ulrich Beringer, Gisela Jennes, Andrea Keinert, Gaby Kellner, Eva Sárosi und Birgitt Storch im Gebäudeteil A des Landratsamts zu sehen. Die Ausstellung ist wochentags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags bis 17:30 Uhr im Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, zu sehen. Der Eintritt ist frei.

Quelle: Landratsamt München (Stand 12.03.2025)

Kolomanbrücke in Ismaning am 20. März kurzzeitig gesperrt

Maria Sabbas-Scouras

Turnusgemäße Brückenprüfung am 20. März 2025

Am Donnerstag den 20. März 2025, muss die Kolomanbrücke südlich von Ismaning für den Verkehr gesperrt werden. Grund ist die turnusmäßige Überprüfung der Radwegbrücke über die Isar nach DIN 1076.

Für die Brückenprüfung muss ein Gerüst unterhalb der Brücke montiert werden, wofür die Brücke am 20. März von 8 Uhr bis ca. 16 Uhr vollständig gesperrt wird. Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, werden gebeten, die Brücke an diesem Tag weiträumig zu umfahren. Das Landratsamt bittet um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.

Quelle: Landratsamt München (Stand 13.03.2025)

Bild von Manfred Richter auf Pixabay

Masernfall im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Möglicherweise weitere Personen betroffen – potenzielle Kontaktpersonen werden gebeten, ihren Gesundheitszustand aufmerksam zu beobachten – Impfung schützt in der Regel vor Ansteckung

Das Gesundheitsamt des Landkreises München informiert über einen bestätigten Masernfall, der potenziell weitere Personen betroffen haben könnte. Eine unwissentlich mit Masern infizierte Person hielt sich am Donnerstagnachmittag, den 6. März 2025, in verschiedenen Geschäften im Landkreis auf. Das Masernvirus ist hochansteckend, bereits ein kurzer Kontakt genügt, um sich zu infizieren. Das Gesundheitsamt ruft deshalb Personen, die sich im selben Zeitraum in den Läden aufgehalten haben, zur besonderen Vorsicht auf.

Betroffen können auch Personen sein, die sich bis zu zwei Stunden nach der infizierten Person in den entsprechenden Geschäften aufgehalten haben, denn das Virus hält sich lange. Außerdem besteht bereits vor Auftreten des Hautausschlags Infektiosität, also das Potential, jemanden anzustecken. Das Gesundheitsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die am 6. März 2025 einen oder mehrere der folgenden Orte zur selben Zeit oder bis zu zwei Stunden nach der infizierten Person besucht haben und die nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügen, ihren Gesundheitszustand bis einschließlich 27. März 2025 besonders aufmerksam zu beobachten:

• Einrichtungshaus Segmüller, Parsdorf: 12:00-15:00 Uhr

• IKEA Brunnthal: 15:30-16:30 Uhr

• dm-Drogeriemarkt & Lidl, Biberger Str., Unterhaching: 17:00-18:00 Uhr

Mögliche Symptome im Blick behalten – Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährdet

Ungeimpfte Personen haben nach Kontakt mit dem Virus ein hohes Risiko, zu erkranken. Masern beginnen meist mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen und Gliederschmerzen und ggf. einer Augenentzündung. Der typische großfleckige Hautausschlag, der meist am Hals beginnt und sich von dort über den gesamten Körper ausbreitet, tritt meist erst nach einigen Tagen auf, kann jedoch auch zeitgleich erscheinen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Treten bei möglichen Kontaktpersonen im genannten Zeitraum einschlägige Symptome auf, müssen diese unbedingt ernst genommen werden. Betroffene Personen werden gebeten zuhause zu bleiben und unnötige Kontakte zu vermeiden. Insbesondere sollten keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas betreten werden.

Spätestens, wenn ein Hautausschlag bei vorheriger oder gleichzeitiger Grippesymptomatik auftritt, sollte umgehend telefonisch Kontakt zu einem Hausarzt aufgenommen werden.

Gesundheitsamt appelliert: Impfstatus prüfen

Eine vollständige Impfung (zwei Mal Masern-Mumps-Röteln (MMR)) schützt im Regelfall wirksam vor einer Erkrankung, ungeimpfte Personen erkranken nach Kontakt in fast allen Fällen. Das Gesundheitsamt des Landkreises München appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Impfstatus zu überprüfen. Wer weniger als zwei MMR-Impfungen erhalten und noch nicht sicher eine Maserninfektion durchgemacht hat, sollte seinen Impfschutz vervollständigen.

Weitere Informationen zu Masern und Impfungen sind auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/ abrufbar.

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen werktags zu den üblichen Öffnungszeiten an das Gesundheitsamt im Landkreis München wenden.

Quelle: Landratsamt München (Stand 15.03.2025)

Foto: Pixabay

S8 Ostbahnhof - Johanneskirchen/Ismaning: Bauarbeiten

Maria Sabbas-Scouras

Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Zugreisende in Bayern. Die Details hier im Überblick.

Die Bahn teilt mit:

"Bitte beachten Sie, das heute am Sonntag, den 16.03. zwischen Ostbahnhof und Johanneskirchen und ab ca. 19:00 Uhr zwischen Ostbahnhof und Ismaning Ersatzverkehr mit Bussen besteht. "

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Bauarbeiten" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Reisende mit Ziel Unterföhring, Ismaning und Hallbergmoos sowie in die Gegenrichtung erhalten in Johanneskirchen bzw. ab 19:00 Uhr in Ismaning Anschluss zur S-Bahn bzw. zum Ersatzverkehr.

Beachten Sie die teilweise längeren Fußwege zu den Ersatz-Haltestellen.
Lage der SEV-Haltestellen:
Ostbahnhof: Friedenstraße
Leuchtenbergring: Ampfingstraße Bushaltestelle Bus 59, beidseitig
Daglfing: Ostpreußenstraße Bushaltestelle Bus 183 Posener Platz, beidseitig
Englschalking: Freischützstraße/Ostpreußenstraße
Johanneskirchen: Richtung München: Freischützstraße, Richtung Flughafen: Johanneskirchner Str.
Unterföhring: Medienallee, Haltestelle Gutenbergstraße
Ismaning: Busbahnhof
Fahrgäste zum Flughafen/Airport benutzen die S1."

Quelle: Deutsche Bahn

Bild: MVV_S Bahn

GEOVOL Unterföhring bietet günstigste geothermische Wärme im Landkreis München

Maria Sabbas-Scouras

Ein Vergleich der aktuellen Fernwärmepreise der im Landkreis betriebenen Geothermieanlagen zeigt, dass sich die Kosten für einen Beispielhaushalt mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von 20 Megawattstunden um bis zu 1.000 Euro pro Jahr unterscheiden.

Die günstigste geothermische Fernwärme im Landkreis München gibt es in Unterföhring. Dies zeigt ein Vergleich der aktuellen Preise der acht Betreiber von Geothermieanlagen. So kostet die Wärmeversorgung eines Beispielhaushalts mit einem jährlichen Bedarf von 20 Megawattstunden beim gemeindeeigenen Anlagenbetreiber GEOVOL Unterföhring mit 2.562 Euro rund 1.000 Euro weniger als beim teuersten Anbieter im Landkreis, den Stadtwerken München (SWM). Diese würden dem oben genannten Haushalt in ihrem Versorgungsgebiet „München Stadt, Martinsried, Unterföhring und Region Süd“ 3.580 Euro für die  Fernwärme berechnen. Die Preise, die man für den Bezug von 20 Megawattstunden bei den anderen sechs Betreibern in der Region bezahlen müsste, bewegen sich zwischen 2.739 Euro und 3.528 Euro pro Jahr.

„Der Vergleich belegt, dass sich unsere Wärmepreise im Vergleich mit anderen Anbietern in den vergangenen Jahren sehr moderat entwickelt haben. Seit Beginn der Wärmelieferung vor 15 Jahren haben sie sich im Durchschnitt um gerade einmal 2,7 % pro Jahr erhöht“, betont GEOVOL-Geschäftsführer Peter Lohr. Zuletzt sank der Arbeitspreis sogar um 12 Prozent.

Die Einwohner und Firmen in Unterföhring danken es GEOVOL mit einem anhaltend regen Interesse an der geothermischen Wärmeversorgung. 2024 kamen Anschlüsse mit einer Gesamtleistung von 4,2 Megawatt hinzu, so dass die gesamte Anschlussleistung nun 75 Megawatt beträgt. Die im vergangenen Jahr verkaufte Wärme stieg auf ein Allzeithoch von 79,1 Gigawattstunden. Das ist eine Steigerung um 8,5 % im Vergleich zur gelieferten Wärmemenge im Jahr 2023 und fast vier Mal so viel wie noch im Jahr 2010 aus dem Wärmenetz entnommen wurde. Zum Ende des vergangenen Jahres waren 475 Ein- und Mehrfamilienhäuser an das knapp 50 Kilometer lange GEOVOL-Fernwärmenetz angeschlossen, 144 Wohnanlagen, 79 Gewerbebetriebe und 29 kommunale Gebäude. „Wie sich in den Gesprächen mit den potentiellen Kunden immer wieder zeigt, ist neben dem Klimaschutz vor allem auch die Versorgungssicherheit ein gewichtiges Argument“, erzählt GEOVOL-Kundenberater Falko Faust. „Wir nutzen heimische Erdwärme und sind damit weitgehend unabhängig von den Irrungen und Wirrungen des weltweiten Markts für Öl und Gas. Diese Sicherheit wiegt inzwischen schwer“, so Faust weiter. 

Insbesondere durch das Unterföhringer Neubaugebiet „Neues Mitterfeld“ wird die Anschlussleistung auch in den kommenden Jahren weiter steigen. „Wir rechnen damit, dass sie auf etwa 100 Megawatt anwachsen wird“, erläutert GEOVOL-Geschäftsführer Peter Lohr. „Die Versorgungssicherheit wird trotz dieses Zuwachses aber auch in Zukunft in jedem Fall gewährleistet sein“, betont Lohr. Das liegt zum einen daran, dass private und gewerbliche Kunden in der Regel gegenläufige Verbrauchsspitzen haben und damit nie alle Kunden zur gleichen Zeit die maximale Wärmeleistung abrufen. Zum anderen hat GEOVOL in den vergangenen Jahren in ein neues Stützheizwerk mit einer Leistung von 45 Megawatt investiert, das zusammen mit den anderen fossilen Kesseln der Energiezentrale als Backup für extrem kalte Winter oder den Ausfall der geothermischen Wärmeversorgung dient. Nicht zuletzt laufen derzeit Vorbereitungen, die geothermische Leistung der Anlage durch den Einsatz stärkerer Pumpen signifikant zu erhöhen.

Quelle: GEOVOL Unterföhring (Stand 13.02.2025)

GEOVOL-Geothermieanlage

Landratsamt München macht sich „Zukunftsfest“

Maria Sabbas-Scouras

Auszeichnung als moderner und nachhaltiger Arbeitgeber

Eine moderne Arbeitskultur entsteht nicht von selbst. Das Landratsamt München setzt gezielt auf Nachhaltigkeit, Innovation und eine mitarbeiter-orientierte Gestaltung des Arbeitsumfelds – und wurde dafür am 15. No-vember 2024 mit dem Arbeitgebergütesiegel „Das Landratsamt München macht sich Zukunftsfest“ ausgezeichnet.

Bereits seit 2017 trägt das Landratsamt das INQA-Zertifikat (Initiative Neue Qua-lität der Arbeit). Durch kontinuierliche Weiterentwicklung ist daraus das Audit „Zu-kunftsfest“ entstanden. Die aktuelle Auszeichnung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, als attraktiver Arbeitgeber langfristig erfolgreich zu bleiben.

Bedeutung der Zertifizierung

Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel: Fachkräftemangel, Digitalisierung und gesellschaftliche Veränderungen erfordern neue Ansätze. Mit der Auditierung „Zukunftsfest“ setzt das Landratsamt München auf eine systematische Verbesse-rung der Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Entwicklung im öffentlichen Dienst.

Die Auszeichnung basiert auf einer umfassenden Analyse und gezielten Maß-nahmen zur Optimierung der Arbeitskultur. Die wichtigsten Schritte im Auditie-rungsprozess:

• Oktober 2023: Rückblick auf den INQA-Entwicklungsplan von 2021

• April 2024: Mitarbeitenden-Befragung zur Arbeitsqualität

• Mai 2024: Auswertung der Ergebnisse durch die Prozessbegleitung

• Juli 2024: Workshop zur Erarbeitung neuer Maßnahmen

• September 2024: Finalisierung und Prüfung durch die Demografieagen-tur

• 15. November 2024: Verleihung des Einstiegszertifikats „Das Landratsamt München macht sich Zukunftsfest“

Moderne Arbeitswelt

Mit dem Prozess „Zukunftsfest“ gestaltet das Landratsamt München eine moderne und zukunftsorientierte Arbeitswelt. Im Mittelpunkt stehen vier zentrale Handlungsfelder: Führung und Management setzt auf eine flexible Arbeitsorganisation und wertschätzende Führung, um die bereichsübergreifende
Zusammenarbeit zu stärken. In der Personalentwicklung und Lernkultur wird kontinuierliches Lernen gefördert und durch neue Projekte weiterentwickelt, um das Potenzial der Mitarbeitenden bestmöglich zu entfalten. Soziale Verantwortung und Resilienz umfassen Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung, darunter auch die Barrierefreiheit. Durch Innovation und Nachhaltigkeit werden Digitalisierung und ressourcenschonendes Arbeiten vorangetrieben, um die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung zu sichern.

Nachhaltige Entwicklung der Arbeitskultur im Fokus

In den nächsten zwei Jahren werden die entwickelten Maßnahmen umgesetzt, um die Arbeitskultur weiter zu verbessern. Das langfristige Ziel: die Verleihung des Abschlusszertifikats „Das Landratsamt München ist Zukunftsfest“.

„Die Zertifizierung ist ein entscheidender Schritt, doch unser Anspruch geht wei-ter: Wir wollen eine Arbeitswelt schaffen, die langfristig innovativ, nachhaltig und mitarbeiterfreundlich bleibt. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und individuelle Ent-wicklungsmöglichkeiten bieten wir Mitarbeitenden, Auszubildenden und Studie-renden im Landratsamt darüber hinaus vielseitige Perspektiven in einem zu-kunftssicheren und modernen Arbeitsumfeld“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 06.03.2025)

Landrat Christoph Göbel zusammen mit Mona Heller, Projektleiterin, und weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Projektgruppe.

Landesweiter Warntag am 13. März 2025

Maria Sabbas-Scouras

Test der Bevölkerungs-Warnsysteme gegen 11 Uhr

Am Donnerstag, den 13. März 2025, findet erneut ein bayernweiter einheitlicher Probealarm statt. Ab 11 Uhr erproben Land und Kommunen ihre jeweiligen Warnsysteme von Katastrophenschutzsirenen bis hin zu Warn-Apps. Auch im Landkreis München werden an diesem Tag Test-Warnungen ausgelöst.

Gewarnt wird im Landkreis München insbesondere über Warn-Apps wie NINA, KATWARN oder BIWAPP sowie über Cell Broadcast, einen Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden können. Ausgelöst werden die Warnungen am 13. März zentral durch die Regierung von Oberbayern. In Aying (inklusive der Ortsteile Dürrnhaar und Großhelfendorf), Garching (inkl. Dirnismaning und Hochbrück), Neubiberg, Ottobrunn, Straßlach-Dingharting (inkl. Großdingharting) und Unterföhring werden zudem die Katastrophenschutz-Sirenen eine Minute lang einen an- und abschwellenden Heulton von sich geben, der die Bevölkerung im Ernstfall dazu veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten. In Unterschleißheim wird zusätzlich über mobile Sirenen gewarnt. Um 11:45 Uhr wird über dieselben Kanäle Entwarnung gegeben. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet.

Bei Warn-Apps immer standortbezogene Meldungen aktivieren

Besonders großflächig und schnell kann seit einigen Jahren über Warn-Apps wie NINA, KATWARN oder BIWAPP gewarnt werden. Nutzerinnen und Nutzer können dort angeben, für welche Orte oder Regionen sie Warnungen erhalten möchten. Im Ernstfall wird dann über die App auf eine bestehende Gefahrensituation hingewiesen. Damit die Warnung möglichst schnell auf dem eigenen Gerät ankommt, ist es wichtig, Push-Nachrichten für die Warnapp zu erlauben. Um jederzeit und an jedem Ort über Warnungen informiert werden zu können, sollten in den Apps zudem unbedingt standortbezogene Warnungen aktiviert sein. In KATWARN nennt sich dies „Schutzengel-Funktion“, bei NINA „aktueller Standort“ und BIWAPP bietet dafür die „Wächter-Funktion“. So bleibt man auch außerhalb des Wohn- oder Arbeitsorts immer über alle Gefahren informiert.

Stresstest für Warninfrastruktur und Information für Bevölkerung

Die regelmäßigen Probewarnungen dienen dazu, die Reaktionsfähigkeit und Effizienz der Warnsysteme zu verbessern und die Bevölkerung für den Ernstfall zu sensibilisieren. In regelmäßigen Abständen wird so nicht nur die technische Warninfrastruktur einem Stresstest unterzogen, sondern auch die Bevölkerung über das Thema Warnung informiert. Durch das Verständnis für die Abläufe bei Warnmeldungen können Menschen im Ernstfall besser reagieren.

Auf diese Weise identifiziert die Probewarnung potenzielle Schwachstellen, die im Anschluss behoben werden können.

Weitere Informationen zum bayernweiten Warntag gibt es auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter Sirenen- und Lautsprecherwarnung - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Quelle: Landratsamt München (Stand 05.03.2025)

Verkehrsunfall an der Ausfahrt Erding Nord: Vorfahrt missachtet

Maria Sabbas-Scouras

Am Dienstagabend gegen 17:45 Uhr kam es an der Ausfahrt Erding Nord zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 71-jährige Autofahrerin leicht verletzt wurde.

Ein 20-jähriger Ismaninger war mit seinem Skoda auf der Staatsstraße 2580 von Markt Schwaben in Richtung Flughafen unterwegs. An der Ausfahrt Erding Nord verließ er die Straße, um nach links in Richtung Erding abzubiegen. Dabei übersah er einen von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Hyundai, der von einer Frau aus dem nördlichen Landkreis gesteuert wurde.

Durch die Kollision erlitt die 71-Jährige leichte Verletzungen und wurde zur weiteren Behandlung ins Klinikum Erding gebracht.

Der Sachschaden beläuft sich auf rund 35.000 Euro. Die Freiwillige Feuerwehr Niederding war mit 17 Einsatzkräften vor Ort.

Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderung der Region 1 wird fortgeschrieben - Gemeinsame Planung für eine inklusive Zukunft

Maria Sabbas-Scouras

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft. Weltweit leben über eine Milliarde Menschen mit langfristigen Behinderungen, im Landkreis München betrifft dies nahezu jeden zehnten Bürger – rund 40.000 Menschen. Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden und Barrieren abzubauen, wird der Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderungen fortgeschrieben.

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Im Rahmen mehrerer Beteiligungsveranstaltungen sind Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten eingeladen, aktiv an der Gestaltung dieses Prozesses mitzuwirken. Die Veranstaltungen ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wo Handlungsbedarf besteht und welche positiven Beispiele es bereits gibt. Durch den Austausch können praxisnahe und zielgerichtete Lösungen entwickelt werden.

Folgeveranstaltung der Region 1 am 25. März 2025

Die erste Auftaktveranstaltung in Garching im Februar 2025 für die Region 1 (Stadt Garching, Stadt Unterschleißheim und Gemeinde Oberschleißheim) war ein voller Erfolg. Gemeinsam wurden erste Impulse gesetzt und zentrale Themen für die weitere Entwicklung identifiziert.

Nun geht es in die nächste Phase:

Am Dienstag, den 25. März 2025, von 10 bis 14 Uhr, lädt das Team der Sozialplanung und Inklusion des Landratsamts München in die Liegenschaft des Landratsamts in Riem (Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München) ein.

In dieser Phase werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die zeitnah umgesetzt werden sollen. Gemeinsam möchten wir die nächsten Schritte gestalten und in die Praxis überführen.

Um die Veranstaltung optimal vorzubereiten, bitten wir um eine zeitnahe Anmeldung über das digitale Anmeldeportal unter www.landkreis-muenchen.de/themen/inklusion.

Quelle: Landratsamt München (Stand 03.03.2025)

Mut zum Erhalten: Einladung zur Fachtagung am 19. März

Maria Sabbas-Scouras

Neues Leben für historische Ortskerne schaffen

Wie können historische Ortskerne belebt und für kommende Generationen erhalten werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Fachtagung „Mut zum Erhalten – Belebung alter Ortskerne“, zu der der Bayerische Landes-verein für Heimatpflege e. V. und das Landratsamt München einladen. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 19. März 2025, von 13 bis 17 Uhr, im Bürgerhaus Haar statt.

Schon seit längerem ist die Tendenz einer Entvölkerung ländlicher Ortskerne festzustellen. Wachsende Einfamilienhausgebiete und Handelsstandorte am

Ortsrand führen zum Leerstand im Ortskern. Die Wanderbewegung aus dem Ortskern an den Ortsrand findet heute immer noch ungebremst statt. Leerstände denkmalgeschützter und ortsbildprägender Gebäude und die Anforderungen an den Klimaschutz sind in den Kommunen derzeit ebenfalls aktuelle Themen. Da-bei bieten Ortsmitten eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität für Menschen al-ler Altersklassen. Potenziale für die Identifikation mit dem Ort sind vorhanden und es gibt gute Beispiele, wie diese von der Ortsgemeinschaft und privaten Bauher-ren wiedergefunden und weitergetragen werden.

Neben Fachvorträgen werden praktische Förder- und rechtliche Möglichkeiten vorgestellt, um Ortsmitten zu revitalisieren. Anhand gelungener Beispiele wird ge-zeigt, wie durch gezielte Maßnahmen ein lebendiges Ortsbild erhalten und wei-terentwickelt werden kann.

Die Fachtagung richtet sich an Heimatpfleger, Bürgermeisterinnen und Bürger-meister, kommunale Entscheidungsträger, Bauverwaltungen, Architekten, Planer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Fachvorträge mit wertvollen Impulsen

Vier Fachvorträge mit anschließender Diskussionsrunde geben wertvolle Im-pulse:

• „Betrachtungen zum Nutzungs- und Gestaltungsgefüge dörflicher Mitten“

durch den Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e. V.

• „Ortskerne erhalten, beleben und weiterentwickeln mit der Städtebauförde-rung“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Referat Städtebauförderung

• „Wiederbelebung bestehender Ortskerne durch die Instandsetzung und Um-nutzung alter Pfarr- und Bauernhäuser“ durch ein Architekturbüro

• „Bauen und Sanieren im Bestand – Rechtliche Möglichkeiten und Förderpro-gramme“ durch den Bayerischen Gemeindetag

Veranstaltungshinweise

Die Teilnahme ist kostenlos. Um verbindliche Anmeldung bis zum 17. März 2025 unter kultur@lra-m.bayern.de wird gebeten.

Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-muenchen.de/kultur.

Quelle: Landratsamt München (Stand 03.03.2025)

Sicherheit im Straßenverkehr und Verkehrsunfallbilanz 2024

Maria Sabbas-Scouras

1. Verkehrsunfallentwicklung

Im Jahr 2024 ereigneten sich in Stadt und Landkreis München 49.759 (im Jahr 2023: 48.462 – die Zahlen in Klammer entsprechen immer den jeweiligen Vorjahreszahlen) Verkehrsunfälle. Das bedeutet, dass die Polizei im Durchschnitt zu 136 Verkehrsunfällen pro Tag gerufen wurde.

Tödliche Verkehrsunfälle

Insgesamt verloren 19 Menschen bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Beim überwiegenden Teil der getöteten Personen handelte es sich um ungeschützte Verkehrsteilnehmer, z.B. zu Fuß oder auf dem Fahrrad.

Unfälle mit Personenschaden

Wer infolge eines Verkehrsunfalls Verletzungen davonträgt, die einen mindestens 24-stündigen Krankenhausaufenthalt zur Folge haben, gilt in der Verkehrsunfallstatistik als schwer verletzt. Im Jahr 2024 betraf das 625 Verkehrsteilnehmer. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass darunter auch Personen fallen, die infolge des Verkehrsunfalls lebensverändernde Beeinträchtigungen davontrugen. Weitere 7.553 Personen erlitten leichte Verletzungen.

Durch sich stetig verbessernde Kraftfahrzeugtechnik, z.B. Notbremsassistenzen und andere Fahrassistenzprogramme, lassen sich schwerwiegende Unfallfolgen zunehmend vermindern. Ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht bei ungeschützter Verkehrsteilnahme z.B. zu Fuß, auf dem Fahrrad oder mit E-Scooter.

Schwerwiegende Verkehrsunfälle

Bei 15.005 Verkehrsunfällen lagen bedeutende Verkehrsordnungswidrigkeiten als Unfallursache zugrunde (z.B. Vorfahrtsverstöße, Rotlichtmissachtung, Geschwindigkeitsverstöße). Die Folge waren entsprechende Anzeigen, die in der Regel mit Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister und ggf. Fahrverbot geahndet wurden.

1. Verkehrsunfallentwicklung

Im Jahr 2024 ereigneten sich in Stadt und Landkreis München 49.759 (im Jahr 2023: 48.462 – die Zahlen in Klammer entsprechen immer den jeweiligen Vorjahreszahlen) Verkehrsunfälle. Das bedeutet, dass die Polizei im Durchschnitt zu 136 Verkehrsunfällen pro Tag gerufen wurde.

Tödliche Verkehrsunfälle

Insgesamt verloren 19 Menschen bei Verkehrsunfällen ihr Leben. Beim überwiegenden Teil der getöteten Personen handelte es sich um ungeschützte Verkehrsteilnehmer, z.B. zu Fuß oder auf dem Fahrrad.

Unfälle mit Personenschaden

Wer infolge eines Verkehrsunfalls Verletzungen davonträgt, die einen mindestens 24-stündigen Krankenhausaufenthalt zur Folge haben, gilt in der Verkehrsunfallstatistik als schwer verletzt. Im Jahr 2024 betraf das 625 Verkehrsteilnehmer. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass darunter auch Personen fallen, die infolge des Verkehrsunfalls lebensverändernde Beeinträchtigungen davontrugen. Weitere 7.553 Personen erlitten leichte Verletzungen.

Durch sich stetig verbessernde Kraftfahrzeugtechnik, z.B. Notbremsassistenzen und andere Fahrassistenzprogramme, lassen sich schwerwiegende Unfallfolgen zunehmend vermindern. Ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht bei ungeschützter Verkehrsteilnahme z.B. zu Fuß, auf dem Fahrrad oder mit E-Scooter.

Schwerwiegende Verkehrsunfälle

Bei 15.005 Verkehrsunfällen lagen bedeutende Verkehrsordnungswidrigkeiten als Unfallursache zugrunde (z.B. Vorfahrtsverstöße, Rotlichtmissachtung, Geschwindigkeitsverstöße). Die Folge waren entsprechende Anzeigen, die in der Regel mit Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister und ggf. Fahrverbot geahndet wurden.

Kleinunfälle

28.443 Verkehrsunfälle waren sogenannte Kleinunfälle, die mit Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet werden konnten (z.B. Fahrstreifenwechsel, Auffahrunfall ohne erkennbare Ursache).

28.443 Verkehrsunfälle waren sogenannte Kleinunfälle, die mit Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet werden konnten (z.B. Fahrstreifenwechsel, Auffahrunfall ohne erkennbare Ursache).

Verkehrsunfälle mit Senioren (ab 65 Jahren)

• Anstieg um 7,6 % auf 4.258 (3.957) Verkehrsunfälle

• 1.143 (900) verletzte Senioren, davon 188 (175) schwer verletzt

• 15 (9) getötete Senioren

Verkehrsunfälle mit Fußgängern

• Anstieg um 0,8 % auf 975 (967)

• 797 (766) verletzte Fußgänger, davon 133 (96) schwer verletzt

• 10 getötete Fußgänger (4)

Die häufigste Ursache von Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen oder Todesfolge liegt bei den sogenannten „anderen Fehlern von Fußgängern“. Hierunter fallen z.B. Situationen in denen hektisch versucht wird, den Bus zu erwischen oder beim Hindurchgehen zwischen großen Fahrzeugen auf die Fahrbahn.

Verkehrsunfälle mit Fahrrädern inkl. Pedelecs

• Rückgang um -1,2 % auf 3.438 (3.479)

• 3.180 (3.174) verletzte Radfahrer, davon 318 (288) schwer verletzt

• 5 getötete Radfahrer (4)

Verkehrsunfälle mit Motorrädern

• Anstieg um 6,2 % auf 600 (565)

• 398 verletzte Kradfahrer (446)

• Keine Person getötet (0)

Geschwindigkeitsunfälle

• Anstieg von Verkehrsunfällen bei denen u. a. die Geschwindigkeit ursächlich war um 5,7 % auf 463 (438)

• 331 verletzte Verkehrsteilnehmer (292)

• 5 getötete Personen (0)

Neben einer erhöhten Unfallgefahr spielt auch das Risiko schwerwiegender Unfallfolgen eine wesentliche Rolle. Mit jedem km/h den man schneller fährt, erhöht sich der Anhalteweg und infolge dessen zwangsläufig die Kollisionsgeschwindigkeit und zwar exponentiell!

Alkoholunfälle

• Rückgang von Verkehrsunfällen bei denen u. a. der vorherige Alkoholkonsum ursächlich war um -3,8 % auf 528 (549)

• 318 Verletzte (305), davon 41 schwer verletzt (40)

• 1 getötete Person (2)

Drogenunfälle

• Anstieg der Verkehrsunfälle bei denen u. a. der vorherige Drogenkonsum ursächlich war um 5,6 % auf 75 (71)

• 45 Verletzte (31), davon 7 schwer verletzt (4)

• keine getötete Person (1)

Verkehrsunfälle mit Beteiligung eines E-Scooters

• Anstieg der Verkehrsunfälle um 11,88 % auf 499 (446)

• 459 Verletzte (403), davon 46 schwer verletzt (37)

• 93 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss (76)

Schulwegunfälle

• Anstieg um 0,9% auf 112 (111)

• 109 verletzte Schüler (118), davon 5 schwer verletzt (9)

• 0 tödliche Schulwegunfälle (0)

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

• Bei nahezu jedem vierten Unfall liegt eine Unfallflucht vor

• Gesamtzahl der Unfallfluchten liegt bei 13.222 (12.828)

• Aufklärungsquote etwa 40 %

Neben einer Strafanzeige, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe enden kann, können im Strafverfahren auch mehrmonatige Fahrverbote oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge sein.

Ablenkung im Straßenverkehr / Auffahrunfälle

• Als Indiz dieser Unfallursache dient die Anzahl der Auffahrunfälle, da hier zu vermuten ist, dass die Ablenkung eine große Rolle spielt

• Bei 18.912 Unfällen lag ein Auffahrunfall vor (18.068)

• Ablenkung vor allem durch verbotswidriges Nutzen eines Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte

• Während einer Sekunde Ablenkung fährt man bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h eine Strecke von etwa 14 Metern ohne Blick aufs Verkehrsgeschehen

2. Verkehrsüberwachung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) dient in erster Linie dazu, Unfälle zu verhindern. Diese lassen sich aufgrund des Faktors Mensch zwar nie ganz vermeiden, jedoch liegen den meisten Verkehrsunfällen klare Verstöße gegen die Verkehrsregeln zugrunde. Nach § 1 der StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr von allen Beteiligten ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Obwohl Verkehrsverstöße nicht immer unmittelbar zu einem Unfall führen, können sie andere Verkehrsteilnehmer behindern oder belästigen. Auch wenn sich der eine oder andere Verkehrsteilnehmer denken mag: „es wird schon nichts passieren“; als Polizeibeamter hat man täglich mit dem Eintreten der Risiken im Straßenverkehr zu tun. Aus diesem Grund werden entsprechende Verkehrsordnungswidrigkeiten auch konsequent verfolgt und geahndet.

Rückblick auf die Polizeilichen Schwerpunkte 2024

Autoposer / Profilierungsfahrer:

• 328 (548) Anzeigen nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung mit Bezug zu sogenannten Autoposern oder Profilierungsfahrern (z. B. Erlöschen einer Betriebserlaubnis)

• 493 Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund unnötigen Lärms (455)

• 26 Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund unnützen Hin- und Herfahrens (16)

Geschwindigkeit:

• 179.946 Geschwindigkeitsverstöße, davon 50.862 Anzeigen, 3.938 Fahrverbote, 126.747 Verwarnungen

• Schnellster (mit technischem Gerät gemessen): 44-jähriger Audi-Fahrer mit 186 km/h bei erlaubten 80 km/h

• 59 Anzeigen nach § 315 d StGB - Verbotene Kraftfahrzeugrennen (53)

Fahren unter Alkoholeinfluss:

• 2.514 (2.813) alkoholisierte Fahrzeugführer festgestellt (ohne Beteiligung bei einem Verkehrsunfall), darunter 845 mit E-Scooter

• Davon 1.290 (1.379) Vergehen nach § 316 StGB und 1.224 (1.435) Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG

Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Grenzwerte:

• Ab 0,3 Promille + Ausfallerscheinungen Vergehen nach § 316 StGB

• Ab 0,5 Promille Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (Kfz und E-Scooter)

• Ab 1,1 Promille Vergehen nach § 316 StGB (Kfz und E-Scooter)

• Ab 1,6 Promille Vergehen nach § 316 StGB (Fahrrad und Pedelec)

Fahren unter Drogeneinfluss

• 2.230 (1.517) Fahrten unter Drogeneinfluss, damit ein Anstieg von 47,0 %

• Davon 157 (149) Vergehen nach § 316 StGB und 2.081 (1.368) Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG, davon ca. 850 Cannabisverstöße1

1 Cannabisverstöße nach § 24a StVG sind erst seit Inkrafttreten des CanG recherchierbar

Beim Fahren unter Drogeneinfluss gilt seit 22.08.2024 ein vom Gesetzgeber festgelegter Grenzwert von 3,5 ng THC. Beim Überschreiten dieses Wertes ist eine Anzeige nach § 24a StVG die Folge.

Unabhängig von diesem Grenzwert begeht ein Vergehen nach § 316 StGB wer infolge von Drogengenuss Ausfallerscheinungen hat.

Benutzung des Mobiltelefons oder anderer technischer Geräte:

• In ca. 5.100 Fällen konnte das verbotswidrige Benutzen eines Handys oder eines anderen elektronischen Geräts festgestellt werden, in ca. 750 Fällen die Benutzung durch Radfahrende

• Verbotswidriges Nutzen des Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer (Erstverstoß) kostet 100 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen und zieht einen Punkt im Verkehrszentralregister nach sich

Im Jahr 2024 wurde zudem verstärktes Augenmerk auf die Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, z.B. Fußgänger oder Radfahrer gelegt. Neben der Verkehrsüberwachung im täglichen Streifendienst führte die Polizei zahlreiche Schwerpunkt- und Kontrollaktionen in Stadt und Landkreis München durch.

Parkverstöße

• 5.444 (4.986) Fahrzeuge geparkt auf Behindertenparkplatz

• 12.255 (12.845) Fahrzeuge geparkt in Feuerwehrzufahrt/ -anfahrtszone

• 11.780 (13.701) Fahrzeuge geparkt in Kreuzung/ Einmündung innerhalb des 5-Meter-Bereichs

• 2.571 (2.063) Fahrzeuge geparkt auf Radweg

Hierbei handelt es sich um exemplarisch dargestellte Parkverstöße, die im Einzelfall und mit Behinderung anderer auch eine Abschleppung des verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs zur Folge haben können.

Abschleppungen

• Abschleppungen von Fahrzeugen aus dem ruhenden Verkehr inklusive Leerfahrten: 13.701 (12.773)

• Davon 12.891 (12.004) Abschleppungen durch das Polizeipräsidium München und 810 (729) durch die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ)

Verstöße mit dem Fahrrad

• 1.158 (1.048) Verkehrsordnungswidrigkeiten mit dem Fahrrad z.B. Befahren des Radwegs in falscher Richtung

• 738 (1.177) Mal Benutzung eines Mobiltelefons auf dem Fahrrad

3. Verkehrsprävention

Jeder Verkehrsunfall, insbesondere solche, bei denen Personen zu Schaden kommen, ist einer zu viel. Die Vision Zero ist das klare Ziel, Unfalltote gänzlich zu vermeiden, bzw. schwere Unfallfolgen zu minimieren. Im Bereich der Präventionsarbeit leistet die Polizei dazu ihren Beitrag in verschiedenen Bereichen.

Verbesserung der Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer

Wie in der Medieninformation 1461 vom 19.09.2024 berichtet, befuhr am 18.09.2024, gegen 15:50 Uhr, ein 65-jähriger Radfahrer den Oberhofer Weg in München stadtauswärts auf dem Radweg. Zeitgleich befuhr ein 62-jähriger Busfahrer die Hufelandstraße Richtung Ingolstädter Straße. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß, wobei der Bus frontal mit dem Fahrrad kollidierte. Der Radfahrer erlitt schwere Verletzungen und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Glücklicherweise trug der Radfahrer einen Helm, der ihn höchstwahrscheinlich vor noch schlimmeren Verletzungen bewahrt hat. Bei Verkehrsunfällen tragen Radfahrer häufig Kopfverletzungen davon. Diese können zum Teil schwerwiegende Folgen haben. Auch wenn Fahrradhelme nicht vorgeschrieben sind, empfiehlt die Polizei auf dem Fahrrad immer einen Helm zu tragen. Ein Fahrradhelm ist ein einfacher und günstiger Schutz vor schweren Kopfverletzungen. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass bei Verkehrsunfällen mit Radfahrern häufig andere Verkehrsteilnehmer die Unfallursache setzen. Die Unfallfolgen in Form von Verletzungen haben häufig die ungeschützten Verkehrsteilnehmer zu tragen.

Das Thema Fahrradhelm und weitere Tipps und Hinweise zur Teilnahme am Straßenverkehr werden insbesondere bei den Zielgruppen Kinder und Senioren in verschiedenen Formaten eingespielt. Jedes Jahr führt die Polizei in den Kindergärten Schulwegtrainings durch, bei denen Vorschulkinder lernen, ihren künftigen Schulweg sicher zu meistern.

In den Grundschulen findet in der 4. Jahrgangsstufe die Jugendverkehrsschule statt, wo die Kinder ihren „Radlführerschein“ erwerben können und so auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet werden.

Auch an weiterführenden Schulen werden von Verkehrserziehern Unterrichte durchgeführt, bei welchen junge Fahranfänger zu den Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert werden.

Zentrales Thema an weiterführenden Schulen ist die Ablenkung, zum Beispiel durch die Benutzung eines Smartphones während der Fahrt. Hier wird unter anderem ein Fahrsimulator eingesetzt, mit dem Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, die Problematik der Ablenkung und die daraus resultierenden Folgen gefahrlos am eigenen Leib zu erfahren.

Für Senioren gibt es spezielle Programme, bei denen neben Tipps zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr auch kriminalpolizeiliche Präventionsthemen z.B. die sogenannten Schockanrufe thematisiert werden. Unter anderem werden in Zusammenarbeit mit dem Münchner Blaulichtverein e.V. Ausflüge für Personen über 65 Jahre angeboten, bei denen solche Präventionsthemen mit einfließen.

Außerdem ist die Polizei mit diesen und weiteren Themen mit zahlreichen Messe- und Informationsständen zu verschiedenen Anlässen aktiv.

Schulwegsicherheit

Ein weiteres zentrales Thema ist die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf dem Schulweg. Die zahlreichen ehrenamtlichen Schulweghelferinnen und Schulweghelfern tragen jeden Tag bei Wind und Wetter zur Sicherheit bei. Wer sich ebenfalls für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf dem Schulweg einsetzen möchte, kann sich für die Stadt München oder den Landkreis München bewerben.

Darüber hinaus legt die Polizei ganzjährig, jedoch insbesondere in den Wochen nach dem Start des neuen Schuljahres Augenmerk auf einen sicheren Schulweg. Ein großes Problem stellen nach wie vor die sogenannten Elterntaxis dar. Vor allem durch das Halten in Haltverbotszonen, in zweiter Reihe oder auf Gehwegen entstehen oft unübersichtliche Situationen, bei denen Kinder in Gefahr geraten können.

Ein weiterer Aspekt von sicheren Schulwegen sind die temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen (sowie Kindergärten, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen), welche regelmäßig durch die Polizei überwacht werden und insbesondere dem Schutz von Fußgängern dienen.

Im Jahr 2024 verzeichneten wir 2 Verkehrsunfälle mit verletzten Personen an Schulbushaltestellen.

Wenn ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an eine Bushaltestelle heranfährt, ist ein Überholen nicht zulässig. Während der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle steht, darf nur in Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) an ihm vorbeigefahren werden - auch im Gegenverkehr.

Beispiel:

Ein Schulbus hält mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Ein Pkw fährt mit den grundsätzlich innerorts erlaubten 50 km/h am Bus dabei und wird dabei von der Polizei mit Laserhandmessgerät gemessen. Da aufgrund der Situation Schrittgeschwindigkeit gilt, war der Pkw nach Abzug der Messtoleranz 37 km/h innerorts zu schnell. Die Folge sind 260 Euro Bußgeld (+ Gebühren und Auslagen), 2 Punkte im Verkehrszentralregister, sowie 1 Monat Fahrverbot.

Wenn der Pkw aufgrund temporärer Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen mit 30 km/h unterwegs wäre, würde ein Bußgeld von 70 Euro drohen.

Unfallkommission

Das Polizeipräsidium München ist ständiges Mitglied der Unfallkommissionen der Stadt, sowie Landkreis München. Hier werden mit Partnern Unfallhäufungsstellen identifiziert, analysiert und verbessert.

Als Unfallhäufungsstelle sind vier Verkehrsunfälle mit Personen- und/oder Sachschaden gleichen Unfalltyps und übereinstimmender Fahrbeziehung innerhalb eines Jahreszeitraums zu sehen (Definition der Unfallkommission Stadt München).

Der Landkreis München hat eine weit komplexere Definition von Unfallhäufungsstellen, deren Erklärung den Rahmen überschreiten würde.

Doch trotz aller Bemühungen der damit beauftragten Behörden liegt es auch an jedem Einzelnen, die Verkehrsteilnahme am Straßenverkehr sicher zu gestalten. Aus diesem Grund wird die Polizei München auch 2025 konsequent gegen verkehrsgefährdendes Verhalten und Verkehrsverstöße vorgehen.

4. Einzelbetrachtung der tödlichen Verkehrsunfälle

• 19 tödliche Verkehrsunfälle mit 19 Verkehrstoten (12)

• 16 Verkehrstote im Stadtgebiet, 3 im Landkreis München darunter

▪ 10 Personen zu Fuß:2 Erwachsene, 8 Senioren

▪ 5 Personen mit Fahrrad, davon ein Pedelec: 5 Senioren

▪ 3 Personen mit Kfz: 1 Kind, 1 Erwachsene, 1 Seniorin

▪ 1 Mitfahrerin Schienenfahrzeug:1 Seniorin

Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 27.02.2025)

Einbruch in Einfamilienhaus in Unterschleißheim

Maria Sabbas-Scouras

Am Mittwoch, den 26. Februar 2025, kam es zwischen 08:15 und 18:00 Uhr zu einem Einbruch in ein Wohnhaus in Unterschleißheim. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen drangen ein oder mehrere Täter über eine Terrassentür ins Haus ein und durchsuchten alle Räume nach Wertgegenständen. Dabei wurden diverse Gegenstände, unter anderem Uhren, im Wert von mehreren tausend Euro entwendet.

Die Münchner Kriminalpolizei führte umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durch, und das Kommissariat 53 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Zeugen, die im genannten Zeitraum in den Bereichen Lise-Meitner-Straße, Wilhelm-Busch-Straße, Dietersheimer Straße und Röntgen-Straße Auffälligkeiten bemerkt haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München (Kommissariat 53, Tel. 089 2910-0) oder einer anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Anwohner, die Überwachungskameras installiert haben, werden ebenfalls gebeten, die Aufnahmen des Tatzeitraums zu überprüfen.

Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 27.02.2025)

Foto: Pixabay

Achtung, Amphibienwanderung - Rücksicht im Straßenverkehr gefordert

Maria Sabbas-Scouras

Mit dem Ende des Winters beginnt ein beeindruckendes Naturschauspiel: Die alljährliche Wanderung von Fröschen, Kröten und Molchen zu ihren Laichgewässern. Besonders in den Abendstunden und bei feuchtem Wetter begeben sich zahlreiche Amphibien auf ihre gefährliche Reise – oft über Straßen, die von Autos stark frequentiert sind. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises München appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, in den kommenden Wochen besonders vorsichtig zu fahren und auf die gekennzeichneten Wanderstrecken zu achten.

Hohe Gefahr für Tiere und Verkehrsteilnehmer

Erdkröten, Gras- und Springfrösche und Molche sind besonders gefährdet, da sie langsam die Straßen überqueren und von Autofahrern oft zu spät erkannt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass bereits ein Verkehrsaufkommen von 60 Fahrzeugen pro Stunde ausreicht, um fast alle wandernden Amphibien zu töten.

Doch nicht nur die Tiere sind betroffen: Auch freiwillige Helferinnen und Helfer, die sich für den Amphibienschutz einsetzen, arbeiten oft in den Dämmerungsstunden an Straßenrändern. Hier ist besondere Rücksichtnahme erforderlich.

Maßnahmen zum Schutz der Amphibien

Um die Tiere zu schützen, werden im Landkreis München in den kommenden Wochen Straßenabschnitte mit hoher Amphibienaktivität über Nacht gesperrt oder nur eingeschränkt befahrbar sein. Zahlreiche Ehrenamtliche betreuen Schutzzäune, sammeln Amphibien ein und tragen sie sicher über die Straße. Sobald die Paarungszeit vorbei ist, werden die Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben.

Was können Verkehrsteilnehmer tun?

• Tempo reduzieren: Besonders zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr ist es wichtig, langsam zu fahren, um die Tiere nicht zu gefährden.

• Beschilderung beachten: In vielen betroffenen Gebieten weisen Schilder auf Amphibienwanderungen hin – hier ist besondere Vorsicht geboten.

• Rücksicht auf Helfer nehmen: Ehrenamtliche Helfer setzen sich für den Schutz der Tiere ein und arbeiten oft in dunklen Bereichen – bitte besonders achtsam fahren.

• Ungesicherte Wanderstrecken melden: Falls Sie Straßenabschnitte entdecken, an denen viele Amphibien gefährdet sind, melden Sie dies bitte an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder den Bund Naturschutz.

Hausbesitzer können helfen

Auch Hausbesitzer können zur Rettung der Amphibien beitragen. Kellerschächte und andere tiefe Gruben stellen oft tödliche Fallen für die Tiere dar. Das Landratsamt bittet daher darum, solche Schächte regelmäßig zu kontrollieren oder mit geeigneten Abdeckungen zu versehen.

Helfer gesucht!

Ohne den Einsatz freiwilliger Helfer ist der Schutz der Amphibien kaum zu bewältigen. Wer sich engagieren möchte, kann sich an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes München oder den Bund Naturschutz wenden. Auch in der Landeshauptstadt München gibt es Anlaufstellen für engagierte Bürgerinnen und Bürger.

Kontakt für Helfer:

Landratsamt München – Untere Naturschutzbehörde
Telefon: 089 / 6221-2367
E-Mail: naturschutz@lra-m.bayern.de

Bund Naturschutz – Kreisgruppe München
Telefon: 089 / 5156760
E-Mail: info@bn-muenchen.de

Landeshauptstadt München
naturschutz.rku@muenchen.de

Derzeit gibt es im Landkreis München 17 bekannte Amphibien-Wanderwege:

• Aying - Zornedinger Straße

• Helfendorf – M 8

• Kirchstockach – Brunnthaler Str. beim Golfplatz

• Gräfelfing – Pasinger Straße und Starnberger Straße im Bereich Heitmeier Siedlung

• Grasbrunn – Staatsstraße 2079 beim Forstwirt

• Grasbrunn – Leonhard-Stadler-Straße

• Höhenkirchen-Siegertsbrunn – M 11 (Luitpoldstraße zw. St 2078 und Wächterhofstraße; nächtliche Vollsperrung)

• Hohenbrunn – M 24 (bei MUNA zwischen M 11 und Werksausfahrt Katastrophenschutz)

• Ottobrunn – Ottostraße

• Planegg – Jörg-Tömlinger-Straße

• Straßlach-Dingharting und Oberhaching – Römerstraße (nächtliche Vollsperrung)

• Straßlach-Dingharting – St 2071 (Beigarten, nächtliche Vollsperrung)

• Straßlach-Dingharting – St 2072 (Tölzer Straße)

• Unterföhring – Zufahrt zum Poschinger Weiher

• Oberschleißheim – Hackerstraße zwischen Badersfeld und Hackermoos

• Taufkirchen – Hohenbrunner Weg in Höhe des Berghamer Weihers

• Taufkirchen – Bachmüllerweg entlang der Wiesen

Ferienfahrpläne für ausgewählte MVV-Regionalbuslinien

Maria Sabbas-Scouras

Verkehrsausschuss beschließt Fahrplananpassungen ab Faschingsferien 2025

Der Landkreis München hat Ende vergangenen Jahres im Verkehrsaus-schuss nach vorheriger Einbindung der betroffenen Kommunen die Einfüh-rung von Ferienfahrplänen für mehrere MVV-Regionalbuslinien beschlos-sen, für die er als Aufgabenträger verantwortlich ist. Ab den Faschingsfe-rien 2025 (Beginn 3. März 2025) wird das Fahrtenangebot auf bestimmten Linien während der Schulferien vorerst bis auf Weiteres von einem 10-Mi-nuten-Takt auf einen 20-Minuten-Takt reduziert.

Die Ferienfahrpläne gelten in allen Schulferien, jedoch nicht am Buß- und Bettag als einzelnem Tag. Die entsprechenden Fahrten sind in den Fahrplänen jeweils mit dem Fahrplanhinweis „S“ (verkehrt nur an Schultagen) gekennzeichnet. Die Fahrgäste werden gebeten, sich bei Unklarheiten über das Fahrplanangebot auch online über die Fahrplanauskunft des MVV zu informieren.

Angesichts der angespannten Haushaltssituation und des anhaltenden Mangels an Fahrpersonal verfolgt die Maßnahme das Ziel, das Fahrtenangebot während der Schulferien auf dicht vertakteten Linien zu reduzieren, ohne hinter das Grund-angebot eines 20-Minuten-Taktes zurückzufallen. Eine Fahrgastzahlen-Analyse der MVV GmbH hat ergeben, dass diese Reduzierung auf den betroffenen Linien grundsätzlich umsetzbar ist, ohne dass die verfügbaren Sitz- und Stehplätze über-schritten werden.

Betroffene Buslinien

Die Fahrplanreduzierungen gelten vorerst bis auf Weiteres für folgende MVV-Regionalbuslinien:

MVV-Expressbuslinie X200: Bei der Linie X200 kommt der Bus nur noch alle 10 anstatt alle 5 Minuten.

MVV-Regionalbuslinie 210: Bei der Linie 210 entfällt der bisherige 5-Minuten-Takt morgens zwischen Neuperlach-Süd und Ottobrunn sowie nachmittags in der Gegenrichtung. Hier wird dann ein 10-Minuten-Takt vorgehalten.

MVV-Regionalbuslinie 219

MVV-Regionalbuslinie 231

MVV-Regionalbuslinie 233

MVV-Regionalbuslinie 263

MVV-Regionalbuslinie 264

Quelle: Landratsamt München (Stand 17.02.2025)

Geänderte Öffnungszeiten am Faschingsdienstag - Landratsamt München schließt um 12 Uhr

Maria Sabbas-Scouras

Am Faschingsdienstag, den 4. März 2025, ändert sich die Erreichbarkeit des Landratsamts München am Mariahilfplatz sowie seiner Außenstellen. Ab 12 Uhr werden diese für den Publikumsverkehr geschlossen. Betroffen sind folgende Außenstellen:

• MesseCampus Riem,

• Frankenthaler Straße in München,

• Ludmillastraße in München,

• Chiemgaustraße in München,

• Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Grasbrunn-Neukeferloh,

• St. Gabriel in München (Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche).

Kunden der Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin werden gebeten, frühzeitig in die Zulassungsstelle zu kommen, um sicherzustellen, dass ihr Anliegen noch während der Öffnungszeiten bearbeitet werden kann. Bei sehr hohem Kundenaufkommen müssen wir die Nummernvergabe ggf. vorzeitig einstellen.

Das Landratsamt München dankt allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises für ihr Verständnis.

Die Dienststellen sind ab Mittwoch, den 5. März, wieder wie gewohnt erreichbar.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.02.2025)

Tag der offenen Gartentür 2025: Anmeldung bis 27. März

Maria Sabbas-Scouras

Gemeinsam grüne Oasen erkunden und ins Gespräch kommen

Am Sonntag, den 29. Juni 2025, ist es wieder so weit: Zahlreiche private Gärten im Landkreis München öffnen ihre Tore und laden von 10:00 bis 17:00 Uhr dazu ein, grüne Oasen zu entdecken, Inspiration zu sammeln und sich mit anderen Gartenliebhaberinnen und Gartenliebhabern auszutauschen.

Der „Tag der offenen Gartentür“ ist eine landesweite Aktion des Bezirksverbands Oberbayern und findet seit 1999 jährlich am letzten Sonntag im Juni statt. Ziel ist es, die Vielfalt privater Gärten sichtbar zu machen und den Austausch über nachhaltige Gartenkultur und kreative Gestaltungsideen zu fördern. Im Landkreis München wird der Tag von der Kreisfachberatung für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung am Landratsamt München organisiert und vom Kreisverband München für Gartenkultur und Landespflege e. V. unterstützt.

Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer gesucht: Anmeldung bis 27. März

Wer Freude daran hat, seinen Garten für interessierte Besucherinnen und Besucher zu öffnen, kann sich bis zum 27. März 2025 unter gruenordnung@lra-m.bayern.de anmelden.

Mitmachen können alle, unabhängig davon, ob ihr Garten groß oder klein ist. Im Mittelpunkt steht die Begeisterung für das Gärtnern und der Austausch mit Gleichgesinnten.

Kreisfachberatung für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung

Die Kreisfachberatung am Landratsamt München koordiniert nicht nur den „Tag der offenen Gartentür“, sondern ist auch eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Bäume, Gärten und Artenvielfalt. Sie berät Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Institutionen im Landkreis zu Themen wie Baumschutz, nachhaltige Gartengestaltung, standortgerechte Bepflanzung und Pflege.

Garteninteressierte erhalten beispielsweise wertvolle Tipps

• zur Bepflanzung mit standortgerechten Hecken, Sträuchern und Bäumen

• zur Förderung der Artenvielfalt im Garten

• zum Schnitt von Obstbäumen und Sträuchern

• zum integrierten Pflanzenschutz bei Schädlingsbefall

• zum Erhalt von Bäumen und Baumschutz auf Baustellen.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.02.2025)

Rosenbogen

Regenerative landwirtschaftliche Maßnahmen: Ein Schlüssel für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Maria Sabbas-Scouras

Aktion Zukunft+ sucht Landwirtinnen und Landwirte für ein neues Crowdfunding-Projekt

Die Landkreise München und Ebersberg bringen gemeinsam mit der Energieagentur Ebersberg-München ein weiteres Projekt an den Start, das dem Klima zugutekommt. Ziel ist es, Landwirtinnen und Landwirte in der Region bei der Umstellung auf regenerative Landwirtschaft zu unterstützen und so einen Beitrag zur CO₂-Reduktion sowie zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Für das Vorhaben werden engagierte Landwirtinnen und Landwirte gesucht, ebenso wie Unternehmen und Privatpersonen, die mit einer Spende aktiv zum Klimaschutz beitragen möchten.

Warum regenerative landwirtschaftliche Maßnahmen?

Die Landwirtschaft spielt eine Schlüsselrolle für Ernährung, Biodiversität und Klimaschutz. Eine zentrale Voraussetzung für die Herstellung qualitativ hochwertiger Lebensmittel in ausreichenden Mengen sind gesunde Böden. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels ist die Bodengesundheit weltweit über die vergangenen Jahrzehnte hinweg jedoch drastisch gesunken – um ganze 50 Prozent.1 Regenerative Maßnahmen können hier Abhilfe schaffen. Denn sie zahlen nicht nur auf das Ziel ein, die Bodengesundheit wiederherzustellen, sondern reduzieren zugleich CO2 in der Atmosphäre.

Konkret fördern regenerative Praktiken dabei die Humusanreicherung im Boden. Infolgedessen wird Kohlenstoff im Boden gespeichert, die Bodenstruktur verbessert sowie die Artenvielfalt auf den Äckern erhöht. Auf diese Weise wird der Boden regeneriert und seine Fruchtbarkeit und Klimaresistenz verbessert.

Das Projekt: Regionaler Klimaschutz durch regenerative Maßnahmen

Das Projekt begleitet landwirtschaftliche Betriebe in den Landkreisen München und Ebersberg bei der Umsetzung regenerativer Praktiken. Dazu gehören Maßnahmen wie eine präzise Düngerausbringung, konservierende Bodenbearbeitung, Zwischenfrüchte, die Förderung von Biodiversitätshabitaten sowie Mischkulturen, die die 1 J. Sanderman, T. Hengl, & G.J. Fiske, Soil carbon debt of 12,000 years of human land use, Proc. Natl. Acad. Sci. U.S.A. 114 (36) 9575-9580, https://doi.org/10.1073/pnas.1706103114 (2017).

Bodenfruchtbarkeit, die Artenvielfalt, das Klima und die Wasserressourcen schützen und verbessern – und gleichzeitig positiv zur Ökonomie der Landwirte beitragen.

Durch eine digitale Plattform erhalten die teilnehmenden Betriebe Zugang zu einem modularen Maßnahmenkatalog, Weiterbildungsangeboten und einem Netzwerk zum Austausch bewährter Verfahren. Ziel des Projekts ist es, innerhalb von zwei Jahren 1.000 Hektar Fläche regenerativ zu bewirtschaften und damit jährlich rund 1.000 Tonnen CO₂ im Boden zu speichern.

Details zum Projekt gibt es hier: www.aktion-zukunft-plus.de/regenerative-Maßnahmen

Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte

Die teilnehmenden Betriebe profitieren nicht nur durch verbesserte Böden, sondern auch finanziell: Für jede reduzierte oder gespeicherte Tonne CO₂ erhalten sie 35 Euro Förderung. Der Projektumsetzer Klim berechnet die erzielte CO₂-Minderung anhand modellbasierter Boden- und Klimadaten. Dazu hat das Unternehmen ein flexibles, modulares und holistisches Bewertungssystem entwickelt, das die Auswirkungen der ergriffenen regenerativen Maßnahmen konkret misst. Anhand dieser Berechnungen können Landwirtinnen und Landwirte dann entsprechend für die erzielten Erfolge vergütet werden. Klim unterstützt bereits über 4.000 Landwirtinnen und Landwirte außerhalb der Landkreise München und Ebersberg.

Über die Aktion Zukunft+

Die Aktion Zukunft+ ist eine Initiative der Landkreise München und Ebersberg in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ebersberg-München. Mit dem Erwerb von Zukunft+ Zertifikaten unterstützen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Kommunen Klimaschutzprojekte in der Region und weltweit. Spenderinnen und Spender entscheiden dabei selbst, welches Projekt unterstützt und so via Crowdfunding in die Umsetzung gebracht wird. Ein Zukunft+ Zertifikat kann für 20 Euro über www.aktion-zukunft-plus.de erworben werden und ist mit dem Wert einer Tonne CO2 hinterlegt. Die eigenen Treibhausgasemissionen können so nach individuellem Wunsch ganz oder in Teilen ausgeglichen werden. Die Spendenbeiträge finanzieren zu gleichen Teilen ausgewählte Klimaschutzprojekte in den Landkreisen München und Ebersberg sowie im globalen Süden.

Quelle: Aktion Zukunft + (Stand 18.02.2025)

© Klim GmbH, Bildunterschrift: Bodenschutz durch gepflanzte Zwischenfrüchte eines Klim-Landwirtes.