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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises München gestiegen

Maria Sabbas-Scouras

Die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises München liegt seit gestern über dem Wert von 100. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind deshalb in der kommenden Woche geschlossen.  

 Sofern an einer Schule im Landkreis in der kommenden Woche Unterricht stattfindet, ist dieser wie folgt abzuhalten: In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.  An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

 Der maßgebliche Wert der Sieben-Tages-Inzidenz laut Robert-Koch Institut liegt am heutigen Donnerstag bei 103,3.

Die Bekanntmachung im Wortlaut können Sie hier nachlesen: Bekanntmachung Schulen und Kitas (5.4.-11.4.2021)

Quelle: Landratsamt München (Stand 01.04.2021)

Geflügelpest in der Region angekommen

Maria Sabbas-Scouras

Einige Gemeinden im Landkreis München werden Beobachtungsgebiet

Anfang März wurde bereits im Landkreis Schwandorf ein Ausbruch der

Geflügelpest amtlich bestätigt, nun gibt es auch im Landkreis Ebersberg

den ersten Fall. Teile des Landkreises München werden daher nun zum

Beobachtungsgebiet erklärt.

Nachdem Ende März ein Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Poing im

Landkreis Ebersberg amtlich bestätigt wurde, wird um den befallenen Betrieb

herum ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Im Landkreis München sind die

Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn (im Bereich Keferloh), Haar,

Ismaning (im Bereich des Speichersees) und Kirchheim betroffen.

Verbote und Beschränkungen im Beobachtungsgebiet

Tierhalter, die in diesen Gemeinden Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner,

Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) halten, müssen

dem Landratsamt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe

ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel

sowie jede Änderung anzeigen.

Zudem haben sie sicherzustellen, dass die Ställe oder sonstigen Standorte des

Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung

oder Einwegkleidung betreten werden. Die Schutzkleidung muss nach Verlassen

des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abgelegt und

unverzüglich gereinigt und desinfiziert bzw. bei Einwegkleidung nach Gebrauch

unverzüglich unschädlich beseitigt werden.

Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel

und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte

dürfen weder in einen noch aus einem Bestand, Futtermittel dürfen nicht aus

einem Bestand verbracht werden. Dies gilt nicht für die Beförderung im

Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder

Schienenverbindungen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht

entladen wird.

Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch

von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige

Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können,

befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen

Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung zu

reinigen und desinfizieren.

Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildbestands dürfen nicht frei gelassen

werden. Auch die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten

oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

Allgemeinverfügungen zu Biosicherheitsmaßnahmen und zur

Aufstallungspflicht gelten weiterhin

Private und gewerbliche Tierhalter müssen aufgrund einer vor drei Wochen

erlassenen Allgemeinverfügung in zahlreichen Gemeinden im Landkreis ihren

Geflügelbestand auch weiterhin in Ställen halten, um frei lebende Wildtiere davon

abzuhalten, Nutztiere mit der Geflügelpest zu infizieren. Die Verordnung betrifft

folgende Kommunen: Aschheim, Aying (nur die Ortsteile Loibersdorf, Kaps,

Spielberg/Gut Spielberg), Baierbrunn, Feldkirchen, Garching, Gräfelfing,

Grünwald, Haar, Ismaning, Kirchheim, Oberschleißheim, Planegg, Pullach,

Unterföhring und Unterschleißheim. Die Vögel müssen entweder in

geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus

einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung

und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung

besteht.

Außerdem sind seit Anfang Februar wegen der Ausbreitung der Geflügelpest

besondere Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese umfassen u.a. die

Sicherung der Ein- und Ausgänge gegen unbefugtes Betreten und der Standorte

gegen unbefugtes Befahren, die Nutzung von Einmal-Schutzkleidung sowie die

Desinfektion von Gerätschäften und Fahrzeugen.

Virus noch nicht im Landkreis München

Wie in ganz Europa breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende

Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirte der Vogelgrippeviren sind wild

lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen

Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und anderer Gewässer deshalb

besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum

gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.

Sollte das Virus in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als

Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand

getötet werden. Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der

Geflügelpest früh zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das

Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern. Deshalb wurden bereits mit

Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 Biosicherheitsmaßnahmen für

entsprechende Haltungen angeordnet und Geflügel-Ausstellungen und -Märkte

sowie die Fütterung von Wildvögeln untersagt.

Informationen zur Geflügelpest

Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet,

handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines

Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche,

die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend

ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von

Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den

Menschen gefährlich werden.

Quelle: Landratsamt München (Stand 01.04.2021)

Neues Verzeichnis für kulturelle Organisationen

Maria Sabbas-Scouras

Kulturbereich im Landratsamt mit Neuausrichtung

Im Landratsamt München entsteht derzeit ein neues Verzeichnis für Kulturschaffende und Interessierte, das einen Überblick über die kulturelle Vielfalt im Landkreis München bieten soll. Kulturelle Vereinigungen und Organisationen werden um Mitwirkung gebeten.

Der Landkreis München verfolgt seit längerem den Anspruch, das Thema Kultur noch weiter in den Fokus seiner Arbeit zu rücken. Gerade in diesen Zeiten, in denen die Kultur unter den Corona-Bedingungen leidet, möchte der Landkreis die Weichen für eine zukünftig besser vernetzte Kulturarbeit stellen. Mit der Neuausrichtung des Kulturbereichs im Landratsamt und Bestellung eines Kulturreferenten bekräftigt der Landkreis München dieses Bestreben.

Zu den Aufgaben des neuen Kulturreferenten Rainer Klier gehören neben der Organisation von kulturellen Veranstaltungen auch die Heimat-, Brauchtums- und Volksmusikpflege. Auch ein Verzeichnis der kulturellen Vereine und Organisationen soll unter seiner Leitung aufgebaut werden. Rainer Klier, selbst Musiker und mit langjähriger Erfahrung in der Kulturarbeit, hat im Oktober 2020 seine Arbeit im Landratsamt aufgenommen.

„Wir möchten die Geschichte und Identität des Landkreises Münchens für nachfolgende Generationen bewahren. Dafür schaffen wir eine Datenbank für Kultur, um die Bräuche und die Arbeit der Kulturschaffenden im Landkreis zu dokumentieren und die Akteure miteinander zu vernetzen“, erklärt Rainer Klier.

Ein Verzeichnis für den kulturellen Überblick

Das Verzeichnis, das eine möglichst umfassende Auflistung der im Landkreis beheimateten kulturellen Vereinigungen und Organisationen enthalten soll, wird künftig auf der Website des Landkreises aufrufbar sein. Der neue Service soll interessierten Personen im und um den Landkreis sowie insbesondere Neubürgern Informationen über die Vielfalt der aktuell vorhandenen Kulturschaffenden, ihre Arbeit und ihre Spiel- und Schaustätten bieten.

Darüber hinaus soll die Datenbank dem Auf- und Ausbau eines Netzwerks unter Kulturschaffenden dienen, um Synergieeffekte und Kooperationen bei zukünftigen Projekten und Veranstaltungen noch besser und gezielter nutzen zu können.

Das Verzeichnis soll im Sommer dieses Jahres auf der Website des Landratsamts München veröffentlicht werden.

Erfassung der Daten für die Datenbank

Zur Erfassung der Daten bittet das Landratsamt München alle Kultur schaffenden Organisationen um Mithilfe. Interessierte können sich per E-Mail an den:

Kulturreferenten Rainer Klier

(Fachbereich Sport, Kultur und Partnerschaften, Tel.: 089/6221-2286, E-Mail: rainer.klier@lra-m.bayern.de) wenden.

Bei Interesse an einer Veröffentlichung der eigenen Organisation sollen folgende Daten angegeben werden:

 Name des Vereins / der Gruppe etc.
 Zweck / Grund / Genre
 Website
 E-Mail-Adresse
 Adresse
 Telefonnummer
 Ansprechperson

Quelle: Landratsamt München (Stand 29.03.2021)

Gemeinsame Informationen des Kreisverwaltungsreferats und des Polizeipräsidiums München zu den bevorstehenden Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz

Maria Sabbas-Scouras

Kreisverwaltungsreferat:

Für den kommenden Sonntag sind in München erneut größere Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz angemeldet worden. Das Kreisverwaltungsreferat zieht Konsequenzen aus den bisherigen Erfahrungen, vor allem auch vom vergangenen Wochenende. Demonstrationszüge zu diesem Thema sind behördlich untersagt.

Stationäre Versammlungen wurden für den Sonntag zeitlich begrenzt nur an weitläufigen Orten außerhalb des Altstadtrings zugelassen, um sie besser handhaben zu können. Es gelten die üblichen Auflagen zum Gesundheitsschutz, also vor allem Abstand und Maske. Die Entscheidungen über die Einsatztaktik liegen bei der Polizei.

Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:

„Was ich als Bürger, wie die Meisten, von den Ereignissen auf diesen Demos halte, darf bei der behördlichen Entscheidung keine Rolle spielen. Was zählt, ist die Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Gesundheitsschutz, gegen den sich diese Demos ja richten. Weil etliche Demonstranten unsere zum Gesundheitsschutz zwingend nötigen Auflagen verhöhnen, ist die Polizei ständig in einem Balanceakt. Eine gewaltvolle Eskalation will niemand. Diesmal versuchen wir es mit Königsplatz und Theresienwiese. Es bleibt die Hoffnung auf Vernunft.“

Für den Sonntag behördlich per Auflagenbescheid zugelassen ist auf dem Königsplatz von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine Demonstration mit 100 Teilnehmenden, die sich gegen die Kritiker des esundheitsschutzes richtet. Danach ist auf dem Königsplatz von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr eine Demonstration gegen den Gesundheitsschutz mit maximal 200 zugelassenen Teilnehmenden geplant. Diese Demonstration war zwischenzeitlich für den Marienplatz angemeldet und konnte von dort auf den Königsplatz verlegt werden. Auf der Theresienwiese ist von 15:30 bis 18:30 Uhr eine Demonstration gegen die wirtschaftlichen

Auswirkungen des Gesundheitsschutzes mit maximal 1.000 zugelassenen Teilnehmenden. Ein aus der “Querdenken“-Szene angemeldeter Demonstrationszug durch die Innenstadt mit Start am Königsplatz und Schlusskundgebung am Marienplatz wurde behördlich untersagt und als stationäre Versammlung von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr mit maximal 450 zugelassenen Teilnehmenden ebenfalls auf die Theresienwiese verlegt, hier ist ein verwaltungsgerichtliches Eilrechtsschutzverfahren nicht ausgeschlossen.

Auch für den morgigen Samstag sind in München Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz angemeldet worden. Es handelt sich um einen Autokorso und um Kundgebungen am Harras und am Rotkreuzplatz.

Das Kreisverwaltungsreferat verfolgt von Anfang an eine klare Linie beim Umgang mit Demonstrationen gegen den Gesundheitsschutz. In einigen Fällen sind die behördlichen Auflagen von Gerichten aufgehoben oder verändert worden. Zum Beispiel hatte am 12. September das Verbot eines Demonstrationszuges vor Gericht keinen Bestand und wurde mit 500 Teilnehmenden erlaubt. Am 24. Januar wurde eine zeitliche Vorverlegung wegen nächtlicher Ausgangssperre gerichtlich aufgehoben. Am 6. Februar wurde per Gerichtsbeschluss die zulässige Zahl der Teilnehmenden von 300 auf 500 fast verdoppelt.

Am 21. Februar wurde die behördliche Untersagung eines Demonstrationszugs gerichtlich

aufgehoben.

Polizeipräsidium München:

Im Hinblick auf die anstehenden Veranstaltungen und Versammlungen insbesondere am kommenden Sonntag haben die Sicherheitsbehörden neben den Gesundheitsbehörden vor allem auch die Aufgabe, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Wie bereits durch Herrn Dr. Böhle festgestellt, haben die Landeshauptstadt München und das Polizeipräsidium München bei allen erforderlichen und zu treffenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung auch stets das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als Maßstab ihres Handelns anzulegen. Zum Schutz der Allgemeinheit müssen die Vorschriften und Auflagen des Gesundheitsschutzes konsequent beachtet werden. Diese Verantwortung nimmt das Polizeipräsidium München in enger Abstimmung mit dem Kreisverwaltungs- und Gesundheitsreferat sehr ernst. Das dadurch erzeugte Spannungsfeld wurde bei einer Vielzahl von Versammlungen deutlich, welche das Polizeipräsidium München in den vergangenen Monaten betreut hat.

Zum polizeilichen Vorgehen nimmt der Leiter der Abteilung Einsatz des Polizeipräsidiums München, LPD Michael Dibowski wie folgt Stellung:

„Unser Anspruch ist, dass die Münchner Polizei stets versammlungsfreundlich agiert, sich aber zudem an weiteren gesetzlichen Vorgaben ausrichtet. Das Einschreiten meiner Kolleginnen und Kollegen bei Versammlungen ist dabei an der jeweiligen Situation

www.polizei.bayern.de/muenchen orientiert. Dabei wird das hohe Grundrecht der Versammlungsfreiheit beachtet. In der derzeitigen pandemischen Lage muss aber auch der Infektionsschutz und der Schutz der Allgemeinheit besonders berücksichtigt werden. Bei Versammlungen werden daher bereits im Vorfeld durch die Sicherheitsbehörde Auflagen und Beschränkungen festgelegt, insbesondere zur höchstzulässigen Teilnehmerzahl, dem zu beachtenden Mindestabstand und zur Maskenpflicht. Nachsicht in diesem Bereich zu üben, wäre wegen der damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung weder zu vermitteln noch zu vertreten. Ein konsequentes Vorgehen, welches gleichzeitig mit Augenmaß zu erfolgen hat, war und ist daher zentraler Bestandteil und Leitgedanke unserer Einsatzphilosophie.“

Herr Dr. Böhle und Herr Dibowski appellieren an das Verantwortungsgefühl aller

Teilnehmer der Versammlungen am kommenden Wochenende:

„Die aktuelle Situation aufgrund der Pandemie ist unbeständig und scheint sich leider erneut zu verschlechtern. Gerade die Erfahrungen aus den ersten beiden Infektionswellen zeigen eindrücklich, dass mangelnde Disziplin und gerade das bewusste Ignorieren der elementaren Regeln des Infektionsschutzes durch Einzelne massive Folgen für Viele haben kann. Steigende Inzidenzzahlen wirken sich unmittelbar auf alle aus. Wir bitten die Versammlungsteilnehmer daher eindringlich, sich an die erteilten Auflagen zu halten. Die Sicherheitsbehörden schützen die Menschen in unserer Stadt konsequent und entschlossen. Deshalb gibt es keinen Spielraum für gefährliche Nachlässigkeiten und bewusste Übertretungen bei infektionsschutzrelevanten Versammlungsauflagen!“

Quelle: Polizeipräsidium München (Stand 19.03.2021)

Vorerst keine weiteren Öffnungsschritte

Maria Sabbas-Scouras

Gesundheitsministerium sieht Infektionslage nicht mehr als stabil an

Im Landkreis München wird es ab Montag keine weiteren Öffnungsschritte geben. Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden am heutigen Donnerstagnachmittag darüber

informiert, dass aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen bayernweit nicht mehr von einer stabilen Infektionslage ausgegangen werden kann. Diese wäre eine Voraussetzung gewesen, um die frühestens ab 22. März vorgesehenen Lockerungen im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie in Sport, Kultur und Freizeit umzusetzen.

Laut bayerischem Gesundheitsministerium ist davon auszugehen, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern in den kommenden Tagen den kritischen Wert von 100 erreichen wird. Bis auf weiteres wird daher das Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten nicht erteilt. Die Sieben-Tage-Inzidenz für

Oberbayern liegt heute laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 78,52, für ganz Bayern bereits bei 97,45. Der Landkreis München rangiert laut LGL heute bei 66,77.

Weiterhin „Click & meet“

Im Landkreis München bleibt es daher auch weiterhin bei den seit 13. März geltenden Regelungen. Der Besuch von Geschäften ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung („click & meet“) möglich. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf dann eine Person für einen fest begrenzten Zeitraum einen Laden besuchen. Zum Zweck einer möglichen Kontaktnachverfolgung müssen zudem Kontaktdaten hinterlassen werden. Zusätzlich bleibt die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften weiter möglich („click & collect“ bzw. „call & collect“).

Auch Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten bleiben für Besucher geöffnet – allerdings ebenfalls nur nach vorheriger Terminbuchung. Sport ist im Freien und kontaktfrei mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter

14 nicht mitgerechnet). Kinder unter 14 Jahre können zusätzlich auch in Gruppen von bis zu zwanzig Personen Sport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen treiben.

Privat dürfen sich auch weiterhin die Mitglieder zweier Haushalte treffen, allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

„Diese neue Entwicklung bedauere ich natürlich einerseits, da insbesondere der Gastronomie weitere Lockerungen sehr geholfen hätten. Mit den vorgesehenen Testkonzepten wären diese sicher auch bis zu einem gewissen Grad gut umsetzbar gewesen. Dennoch kann ich die Entscheidung des bayerischen

Gesundheitsministeriums nachvollziehen und halte sie letztendlich für vernünftig, denn die Prognosen lassen vermuten, dass man etwaige Öffnungsschritte schon bald wieder hätte rückgängig machen müssen“, so Landrat Christoph Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.03.2021)

Landkreis unterstützt Gewerbe und Kultur mit Lizenz für Anwendung zur Gästeregistrierung

Maria Sabbas-Scouras

Mit „Darfichrein“ gibt es ab sofort eine digitale Lösung zur Kontaktdatenerfassung für den gesamten Landkreis

Der Landkreis München unterstützt Gastronomen, Kulturschaffende, Vereine, Veranstalter, Unternehmen und kommunale Einrichtungen bei der Erfüllung der Corona-Auflagen. Konkret geht es im ersten Schritt um die Dokumentationspflicht von Gästen, Kunden und Besuchern, die digital über die Plattform darfichrein.de vollzogen werden kann. Gleichzeitig soll hierüber die sichere Weitergabe der Kontaktdaten an das Gesundheitsamt möglich sein, sollte ein Infektionsfall bekannt werden. Der Landkreis München übernimmt für interessierte Unternehmen und Kommunen im Rahmen einer Landkreis-Lizenz die Kosten für diese digitale Lösung zur Kontaktdatenerfassung.

Das Landratsamt setzt „Darfichrein“ bereits seit einiger Zeit zur Erfassung der Kontaktdaten seiner Besucher ein und hat gute Erfahrungen damit gemacht.

Jetzt soll das Angebot in einem zunächst auf sechs Monate angelegten Pilotversuch auf den gesamten Landkreis ausgedehnt werden.

„Wir wollen damit zum einen dem Gewerbe, aber auch Vereinen und Kommunen unter die Arme greifen, die durch die Corona-Krise ohnehin schon arg gebeutelt sind“, so Landrat Christoph Göbel. „Gleichzeitig bietet das System eine sichere Schnittstelle zu der im Gesundheitsamt zur Kontaktpersonennachverfolgung verwendeten Software und kann im Falle einer bekannt gewordenen Infektion die Unterbrechung der Infektionsketten deutlich beschleunigen.“

So funktioniert‘s

Ein Betrieb oder Veranstalter erstellt sich auf darfichrein.de ein eigenes Konto.

Dabei fallen für Betriebe im Landkreis München keine Kosten an. Sie können sich ab sofort direkt anmelden und die Anwendung nutzen. Nach erfolgter Registrierung haben die Betriebe Zugang zu ihrem Administrations-Bereich. Dort können sie einen oder mehrere QR-Codes für ihren Betrieb erstellen,

Anpassungen vornehmen und unter anderem ein Logo einfügen.

Die Gäste scannen den vom Unternehmen generierten QR-Code dann bei Betreten des Lokals, der Behörde oder Veranstaltung mit dem Smartphone und geben ihre Kontaktdaten an. Dafür muss der Besucher nichts installieren oder herunterladen. Die Daten werden dann verschlüsselt und sicher im

Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) gespeichert und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach vier Wochen automatisch gelöscht.

Ein Plus auch für die Gesundheitsbehörden

Im Rahmen einer Kontaktpersonenermittlung kann das Gesundheitsamt nach Angaben einer mit dem Coronavirus infizierten Person digital eine Anfrage an diejenigen Betriebe oder Veranstalter richten, die der Infizierte in einem bestimmten Zeitraum besucht hat. Die Betriebe können dann eine verschlüsselte Übertragung der Daten für die im Gesundheitsamt verwendete Software zur

Kontaktpersonennachverfolgung veranlassen. Dort kann dann sofort mit der Kontaktaufnahme zu den betreffenden Personen begonnen werden.

„Eine weitere Schnittstelle soll künftig auch die Übertragung von Corona-Testergebnissen an die Zugangssoftware ermöglichen, die bei weiteren Öffnungsschritten Voraussetzung für den Einlass beispielsweise in die Gastronomie oder zu Veranstaltungen werden. Gespräche hierzu mit möglichen Anbietern laufen derzeit auf Hochtouren. Gleichzeitig werden die Testzentren weiter ausgebaut. Wir treffen also alle möglichen Vorkehrungen, um auf weitere mögliche Öffnungsschritte bestens vorbereitet zu sein“, so Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.03.2021)

Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt

Maria Sabbas-Scouras

Betroffene erhalten Terminabsage über BayIMCO

Heute Nachmittag hat das Bundesgesundheitsministerium entschieden, Impfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca vorübergehend auszusetzen. Bürgerinnen und Bürger, die bereits eine Terminzusage für eine Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca haben, werden über das bayerische Registrierungsprotal BayIMCO per SMS oder E-Mail über die Stornierung des Termins informiert. Wer sich telefonisch beim Impfzentrum registriert hat, bekommt von dort einen Anruf. Insgesamt müssen jetzt rund 1.400 Termine abgesagt werden.

Laut Bundesgesundheitsministerium soll noch im Laufe der Woche bekannt gegeben werden, wie weiter verfahren werden soll.

Bislang sind ca. 10.200 Erstimpfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca im Landkreis München erfolgt. Nachdem der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung mit diesem Wirkstoff drei Monate beträgt, stehen im Landkreis München aktuell noch keine Zweitimpfungen an.

Nach neuen Meldungen von Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit einer AstraZeneca-Impfung erachtet das Paul-Ehrlich-Institut weitere Untersuchungen für notwendig und hat deshalb empfohlen, Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich auszusetzen.

Personen, die mit AstraZeneca geimpft wurden und sich auch noch vier Tage nach der Impfung unwohl fühlen, über starke und anhaltende Kopfschmerzen klagen oder punktförmige Hautblutungen haben, sollten unverzüglich einen Arzt kontaktieren.

Quelle: Landratsamt München (Stand 15.03.2021)

Reihenimpfungen für Schul- und Kitapersonal starten

Maria Sabbas-Scouras

Am Wochenende finden die ersten Sammeltermine im Landkreis statt

Wer mit kleinen Kindern arbeitet weiß: Es ist kaum möglich, über einen längeren

Zeitraum Abstand zu halten. Darum ist nun auch die Corona-Impfverordnung

geändert worden. Mitarbeiter in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der

Kindertagespflege sowie an Grund-, Sonder- und Förderschulen können ab

sofort vorrangig geimpft werden. Im Landkreis München kommen die mobilen

Impfteams ab dem Wochenende zu den Einrichtungen, um erste Impfungen für

das Personal vorzunehmen.

Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mittags- und

Nachmittagsbetreuung, für Jugendsozialarbeiter oder Verwaltungspersonal in

Kitas und Schulen steht das Angebot des Freistaats Bayern offen. Um möglichst

schnell und unkompliziert möglichst vielen ein Impfangebot zu machen, hat der

Landkreis München die mobilen Teams der Impfzentren beauftragt, die

Immunisierungen direkt in den Einrichtungen vorzunehmen. Schulen und

Kinderbetreuungseinrichtungen koordinieren die Termine und stellen die

notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Teilnahme an der Impfaktion

steht natürlich jedem Mitarbeiter frei.

Bereits Registrierte müssen ihre Daten aktualisieren

Die Impfungen werden mit dem Impfstoff von AstraZeneca durchgeführt, der für

die Altersgruppe zugelassen ist und bereits in größerer Menge zur Verfügung

steht. Alle Impfwilligen müssen sich im bayerischen Registrierungssystem

BayIMCO anmelden. Ab Mittwoch, 3. März, gibt es hier ein Auswahlfeld für die

„Tätigkeit in einer Grund- oder Förderschule bzw. in

Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege“. Wer bereits

angemeldet ist, muss sich erneut einloggen und seine Daten aktualisieren.

„Ich freue mich sehr, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat,

Pädagogen, Erzieher und sämtliches Personal an Grund- und Förderschulen

sowie in der Kindertagesbetreuung zu priorisieren und somit einen schnellen

Zugang zu einer Schutzimpfung zu ermöglichen. Damit machen wir die

Kinderbetreuung und den Schulbetrieb deutlich sicherer“, so Landrat Christoph

Göbel.

Quelle: Landratsamt München (Stand 020.03.2021)

Impftage für mobilitätseingeschränkte Senioren

Maria Sabbas-Scouras

Mobile Impfteams kommen ab März in viele Landkreisgemeinden

Eine große Zahl von Seniorinnen und Senioren aus der Altersgruppe über

80 Jahren möchte sich gegen Corona impfen lassen. Doch für viele ist der Weg

ins Impfzentrum aufgrund ihrer körperlichen Verfassung zu beschwerlich.

Um auch diesen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können,

startet das Landratsamt in Zusammenarbeit mit den Kommunen und den

Betreibern der Impfzentren ab März Impftage in einzelnen Städten und

Gemeinden. Den Beginn macht am 3. März die Gemeinde Unterföhring.

Kooperation mit Städten und Gemeinden

Die Kommunen stellen dem Landkreis geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung

und organisieren auch den Aufruf und die Anmeldung zur Impfung. Am Tag

selbst kommt dann ein mobiles Team aus einem der Impfzentren vor Ort und

führt die Impfungen durch. Aufgrund der begrenzt verfügbaren Termine

appellieren die Verantwortlichen an die Bürgerinnen und Bürger, sich nur dann

für einen Impftermin zu melden, wenn sie aufgrund ihrer körperlichen

Einschränkungen wirklich keine andere Möglichkeit haben, in das für sie

zuständige Impfzentrum zu kommen.

„Ich bin froh und dankbar, dass wir mithilfe des großen Engagements der

Kommunen jetzt zumindest diese Form der dezentralen Impfungen anbieten

können. Zusätzlich sollen demnächst auch Impfbusse einzelne Gemeinden

anfahren“, so Landrat Christoph Göbel. „Sehr am Herzen liegen mir zudem all

jene Bürgerinnen und Bürger, für die selbst der Weg zum Impftag unmöglich ist

und die eine Versorgung in den eigenen vier Wänden dringend benötigen. Leider

sind uns hier nach wie vor die Hände gebunden, denn der Impfstoff darf bis dato

nicht in einzelnen Impfdosen transportiert werden.“

Momentan laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, sodass in den

kommenden Wochen nach Möglichkeit in allen Kommunen des Landkreises, in

denen kein Impfzentrum vor Ort ansässig ist, ein solcher Impftag stattfinden

kann.

Quelle: Landratsamt München (Stand 24.02.2021)

Masken für alle Grundschüler

Maria Sabbas-Scouras

Zum Start des Wechselunterrichts an Grundschulen stellt der Landkreis

Maskenpakete für Schüler zur Verfügung

Von vielen Eltern und Schülern lang ersehnt, startet am kommenden Montag,

22. Februar, an Grundschulen sowie für einige Klassen an weiterführenden

Schulen wieder der Präsenzunterricht. Um die nötigen Mindestabstände

einhalten zu können, findet der Unterricht in aller Regel im Wechselmodell statt –

das heißt, ein Teil der Schüler ist in der Schule, während der andere Teil der

Klasse zu Hause lernt.

Um die aktuell positive Entwicklung im Infektionsgeschehen nicht zu gefährden,

ist es wichtig, weiterhin alle Maßnahmen und insbesondere auch die

Hygieneregeln strengstens zu beachten. Daher besteht sowohl für Lehrerinnen

und Lehrer als auch für Schülerinnen und Schüler weiterhin eine Maskenpflicht.

Die Pädagogen müssen, die Schüler sollen nach Möglichkeit medizinische

Masken (OP-Masken) während des Aufenthalts in der Schule tragen. Dies haben

Kultus- und Gesundheitsministerium am 12. Februar in einer gemeinsamen

Bekanntmachung festgelegt.

Die medizinischen Einmalmasken sind mittlerweile auch in Kindergrößen

erhältlich. Damit den Eltern ausreichend Zeit bleibt, ihre Kinder mit den

entsprechenden Masken auszustatten, stellt der Landkreis München allen

Grundschülerinnen und Grundschülern eine Erstausstattung mit fünf

medizinischen Kindermasken zur Verfügung. Diese sind bereits in den Schulen

angekommen und können ab Montag an die Kinder verteilt werden.

Tablets für Schüler und Lehrer

Gute Nachrichten gibt es auch in Sachen Leih- und Dienstgeräte für die

kreiseigenen Schulen. Der Landkreis konnte Fördergelder von mehr als 130.000

Euro aus einem Sonderprogramm abrufen und damit die technische Ausstattung

seiner Schulen voranbringen. Von dem Geld wurden insgesamt 236 Tablets als

Verleihgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie 180 Dienstgeräte für

Lehrerinnen und Lehrer beschafft.

Zudem gibt es für Eltern aus Bedarfsgemeinschaften, die für ihre Kinder ein

Notebook oder Tablet anschaffen möchten, einen einmaligen Zuschuss von 350

Euro. Dieser kann beim Jobcenter des Landkreises beantragt werden.

„Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, die ab Montag wieder im

gewohnten Umfeld die Schulbank drücken dürfen, sowie allen Lehrerinnen und

Lehrern einen guten Neustart! Auch wenn die zahlreichen Regelungen den

Schulalltag nicht unmaßgeblich beeinflussen, so ist deren Einhaltung derzeit

doch die einzige Möglichkeit, wieder ein Stück weit zum normalen Schulbetrieb

zurückkehren zu können. Ich danke deshalb den Schulen sehr dafür, dass sie

sich erneut intensiv und in kürzester Zeit mit den Hygienekonzepten

auseinandergesetzt und den kommenden Teil-Präsenzbetrieb darauf abgestimmt

haben. Ich weiß, dies war und ist eine Mammutaufgabe!“, so Landrat Christoph

Göbel zur Wiedereröffnung der Grundschulen am kommenden Montag. Erfreut

zeigte sich der Landrat auch über die Nachricht, dass mit der Anschaffung

zahlreicher Verleihgeräte und den gewährten Zuschüssen wieder ein wenig mehr

Bewegung in die Digitalisierung der Schulen kommt. Die Pandemie habe gezeigt,

wie notwendig digitale Strukturen für die Bildung heutzutage sind. Auch künftig

müsse der Ausbau dieser Strukturen nach Kräften vorangetrieben werden, so der

Landrat.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.02.2021)

Geflügelpest in Deutschland auf dem Vormarsch

Maria Sabbas-Scouras

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Vogelgrippevirus im Landkreis München

Wie in ganz Europa, so breitet sich auch in Deutschland die hochansteckende Geflügelpest immer weiter aus. Hauptwirt der Vogelgrippeviren sind wild lebende Wasservögel. Der Landkreis München ist wegen seiner zahlreichen Zugrastplätze wie Speicherseen, Baggerseen und andere Gewässer deshalb besonders gefährdet. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises werden darum gebeten, tot aufgefundene Wasservögel dem Veterinäramt zu melden.

Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

In Abstimmung mit den benachbarten Landkreisen hat das Landratsamt München eine Allgemeinverfügung erlassen, die verbindliche Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter vorgibt.

Demnach ist der Zugang zum Stall oder zu den Freilaufflächen nur für die Tierhalter oder -betreuer gestattet. Zudem müssen sie entsprechende Schutzkleidung tragen wie Einmaloveralls und -handschuhe, Überstiefel oder desinfiziertes Schuhwerk. Hände, Schuhe und Schutzkleidung müssen nach dem Kontakt mit den Tieren gereinigt und desinfiziert werden. Allgemein sollte auf ein hohes Hygieneniveau geachtet werden.

Noch konnte im Landkreis München das gefährliche Virus weder in einer Geflügelhaltung noch bei Wildvögeln nachgewiesen werden. Sobald jedoch ein positiver Befund vorliegen würde, müsste als nächster Schritt der Seuchenbekämpfung eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, wie es bereits im Nachbarlandkreis Starnberg der Fall ist. Sollte das Virus gar in einer Geflügelhaltung nachgewiesen werden, müsste als Vorsichtsmaßnahme gegen die Weiterverbreitung der betroffene Geflügelbestand getötet werden.

Es ist deshalb besonders wichtig, eine Einschleppung der Geflügelpest zu erkennen und die Ausbreitung der Erkrankung sowie das Übergreifen auf Geflügelhaltungen zu verhindern.

Wildvögel füttern verboten!

Das Landratsamt München fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei der Begegnung mit Wildvögeln besonders achtsam zu sein und sich von toten Vögeln fernzuhalten. Wer einen oder mehrere tote Vögel, insbesondere Wasservögel wie Enten und Gänse, findet, wird gebeten, dies umgehend dem Veterinäramt zu melden.

Zudem dürfen bestimmte Wildvögel, wie zum Beispiel Hühner, Gänse, Greifvögel und Eulen nicht gefüttert werden.

Informationen zur Geflügelpest

Bei der Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, handelt es sich um eine durch ein Virus bzw. durch zahlreiche Varianten eines Virus ausgelöste Infektionskrankheit. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel sehr ansteckend ist. Die Tiere können sich über Tröpfchen und kleine Partikel, beispielsweise von Kot, anstecken. Unter Umständen kann das Virus auch für den Menschen gefährlich werden.

Quelle: Landratsamt München (Stand 19.02.2021)

Bundeswehr unterstützt bei Tests in Pflegeeinrichtungen

Maria Sabbas-Scouras

Knapp 30 Soldatinnen und Soldaten greifen den Einrichtungen im Landkreis bei der Durchführung der verpflichtenden wöchentlichen Tests unter die Arme

Mindestens dreimal pro Woche müssen sich Beschäftigte in Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe nach den Vorgaben in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einer Testung auf das Coronavirus unterziehen. Auch Besucher müssen vor Betreten einer Einrichtung einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Dazu kommen zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund von Verdachts- oder Infektionsfällen ebenfalls immer wieder abgestrichen werden müssen. Für zahlreiche Pflegeeinrichtungen im Landkreis München ist dieser Aufwand, der zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben anfällt, kaum noch zu stemmen.

Der Landkreis München hat daher nun die Bundeswehr um Unterstützung bei der Bewältigung des hohen Testaufkommens gebeten. Schon ab dem 9. Februar werden vorerst 12 Soldatinnen und Soldaten mit den ersten Tests in ausgewählten Einrichtungen beginnen. Knapp 30 Soldaten werden es in den kommenden Wochen sein, die in insgesamt 29 Einrichtungen, die entsprechenden Bedarf angemeldet haben, Antigen-Schnelltests bei Mitarbeitern, Besuchern und ggf. auch bei Bewohnern vornehmen werden.

Einweisung bereits erfolgt – Einsatz beginnt heute

Nachdem Ende vergangener Woche die Zusage der Bundeswehr auf das Hilfegesuch des Landkreises einging, haben die Verantwortlichen auf beiden Seiten über das Wochenende mit Hochdruck daran gearbeitet, alle Vorkehrungen zu treffen und alles für einen schnellen Einsatz in die Wege zu leiten. Am Montagmittag konnte bereits die erste Einweisung der Soldaten auf dem Gelände der Universität der Bundeswehr in Neubiberg stattfinden. Peter Distler-Hohenstatt, Pflegeleiter FÜGK im Landratsamt München, schulte die Soldatinnen und Soldaten im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Schnelltests, informierte über die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung und erklärte, wie ein Abstrich für einen Schnelltest durchzuführen und worauf dabei zu achten ist.

Anschließend schritten die zwölf Frauen und Männer direkt zur Tat und übten den Einsatz der Schnelltests, indem sie nach Händedesinfektion und dem Anlegen von Einmalhandschuhen gegenseitig Abstriche voneinander nahmen.

Während der kommenden Wochen werden die Soldaten dann ihre Arbeitstage jeweils in fest zugeteilten Pflegeeinrichtungen absolvieren. Um die Gefahr einer Ansteckung oder eines Infektionseintrags in eine Einrichtung durch die unterstützenden Kräfte soweit wie möglich zu minimieren, werden die Soldaten jeden Morgen vor Dienstantritt in den Einrichtungen einen Schnelltest absolvieren. Erst nach negativem Testergebnis wird die Arbeit aufgenommen.

Landrat Christoph Göbel dankte den Beteiligten auf beiden Seiten, mit deren gemeinsamer Anstrengung es gelungen ist, in den letzten Tagen den raschen Einsatz der Bundeswehr zu ermöglichen: „Ich freue mich sehr, dass die Bundeswehr unserem Hilfeersuchen nachgekommen ist und wir schon ab Anfang dieser Woche die Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis bei den obligatorischen Testungen noch besser unterstützen können. Gemeinsam leisten Bundeswehr und Landkreis damit einen ganz wesentlichen Beitrag, um einer dauerhaften Überlastung der Einrichtungen vorzubeugen. Das kommt letztendlich auch den Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtungen zugute, da sich das Pflegepersonal auf seine angestammten Aufgaben konzentrieren kann.“

Quelle: Landratsamt München

Peter Distler-Hohenstatt (Mitte, stehend), Pflegeleiter FÜGK im Landratsamt München, wies die Soldaten in die Anwendung der Schnelltests und die zu tragende Schutzausrüstung ein.

Peter Distler-Hohenstatt (Mitte, stehend), Pflegeleiter FÜGK im Landratsamt München, wies die Soldaten in die Anwendung der Schnelltests und die zu tragende Schutzausrüstung ein.

Übung und Pflicht: Mit gegenseitigen Abstrichen übten die Soldaten nicht nur den richtigen Umgang mit den Schnelltests, sondern überprüften auch, ob zum aktuellen Zeitpunkt eine Corona-Infektion vorlag.

Übung und Pflicht: Mit gegenseitigen Abstrichen übten die Soldaten nicht nur den richtigen Umgang mit den Schnelltests, sondern überprüften auch, ob zum aktuellen Zeitpunkt eine Corona-Infektion vorlag.

Per Job-Speeddating zum Traumberuf

Maria Sabbas-Scouras

Online-Aktion zur Berufsorientierung im Landkreis München – Initiative des Landratsamts München sowie der Gemeinden Gräfelfing und Planegg für die Region Süd-West

Egal ob Startups und Gründerzentren, Familien- und Handwerksbetriebe oder namhaften Konzerne und Forschungseinrichtungen – der Landkreis gilt nicht nur als idealer Standort zum Leben, sondern auch zum Arbeiten. Gemeinsam mit den Wirtschaftsförderinnen der Gemeinden Gräfelfing und Planegg hat das Landratsamt München nun eine Vor-Ort-Veranstaltung ins Digitale geholt: Das Job-Speeddating digital bringt am Mittwoch, 17. Februar 2021, interessierte Jobsuchende mit passenden Unternehmen auf einer Online-Plattform zusammen.

Die Plattform verfügt über einen Newsfeed, eine Stellenbörse, eine Matchingfunktion nach persönlichen Interessen, ein Terminvergabesystem und die Möglichkeit, direkt per Chat oder Videocall miteinander zu kommunizieren. So sollen passende Menschen zusammengebracht, Informationen ausgetauscht und auch Praktika oder Stellen vermittelt werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Der Schwerpunkt der Online-Veranstaltung liegt auf den Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und beruflicher Wiedereinstieg. Impulsvorträge, Beratungstermine und Gruppenchats werden von der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, der Agentur für Arbeit, der Service GmbH des audits berufundfamilie sowie von der Frauenakademie München e.V. angeboten und runden das Programm ab.

Zehn Minuten pro Arbeitgeber

Am Tag des Job-Speeddatings haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab 9 Uhr die Möglichkeit, Termine bei den verschiedenen Arbeitgebenden zu buchen. In je zehnminütigen Videocalls haben die Arbeitsuchenden die Möglichkeit in kurzer Zeit zu einer Vielzahl an Unternehmen Kontakte zu knüpfen.

Die Plattform wird bereits ab Freitag, 12. Februar, freigeschaltet. Interessierte können ab diesem Tag ein Profil anlegen und sich mit der Plattform vertraut machen. Neben einem Video-Tutorial stehen auch Beispielprofile als Orientierung zur Verfügung.

Jobsuchende und Arbeitgeber können teilnehmen:

Unternehmen aus der Region Süd-West des Landkreises München haben ebenfalls ab 12. Februar die Möglichkeit sich registrieren, um am 17. Februar im Speeddating geeignete Arbeitnehmer zu finden. Alle Informationen zum Event gibt es unter www.berufswelten.landkreis-muenchen.de.

Das Job-Speeddating digital für die Region Süd-West ist ein Pilotprojekt zur Berufsorientierung im Landkreis München. Folgetermine für weitere Bereiche des Landkreises sind bereits in Planung.

Quelle: Landratsamt München (Stand: 09.02.2021)

Sorgt für einen guten Start: kostenlose Babysprechstunde

Maria Sabbas-Scouras

Ab sofort bietet die Fachstelle AndErl – Frühe Hilfen im Landratsamt München ihre Babysprechstunde jeden Werktag telefonisch und online an

Von A wie Augenentzündung bis Z wie Zahnen – es gibt viele kleine Fragen, mit denen man nicht gleich zum Kinderarzt möchte. Sabrina Hennhöfer und Heidi Dietrich nehmen sich Zeit und geben ganz individuell ihre Tipps.

Normalerweise stehen die beiden Kinderkrankenschwestern direkt in Haar, Ottobrunn, Planegg-Martinsried, Taufkirchen und Unterschleißheim Eltern mit Säuglingen oder Kleinkindern zur Verfügung. Doch da das wegen der Pandemiebekämpfung momentan nicht möglich ist, finden die Sprechstunden künftig digital oder telefonisch statt.

Ausbau der digitalen Sprechstunde

„Der Bedarf an kompetenter Beratung ist da – vielleicht jetzt, mit den Kontaktbeschränkungen, mehr denn je“, weiß Yvonne Grießhammer, Leiterin der Fachstelle AndErl im Landratsamt München. „Deswegen ist es uns ein großes Anliegen weiterhin leicht und ab sofort auch dauerhaft erreichbar zu sein.“

Die telefonische bzw. Online-Sprechstunde steht allen Eltern, mit Kindern zwischen 0-3 Jahren, offen und ist ein Zusatzangebot zum Kinderarzt.

Wann: Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr

Kosten: keine

Anmeldung: telefonisch (089 / 6221-1155 oder 089 / 6221-1250) bzw. per E-Mail an hennhoefers@lra-m.bayern.de und dietrichh@lra-m.bayern.de.

Quelle: Landratsamt München

Ins Landratsamt nur noch mit FFP2-Maske

Maria Sabbas-Scouras

Weitere Maßnahme zum Infektionsschutz bei Vor-Ort-Terminen

Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen gilt sie schon: die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Auch bei Behördengängen ins Landratsamt ist künftig eine Maske dieser erhöhten Schutzkategorie zu tragen.

Die neue Regelung bildet einen weiteren Baustein im Maßnahmenkatalog der Behörde, um die Kunden und Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Zu allen persönlichen Terminen im Landratsamt München muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Terminvereinbarungen werden die Bürger ab sofort darauf hingewiesen, zum Termin eine entsprechende Schutzmaske mitzubringen. Bürger die bereits einen Termin für die kommende Woche vereinbart haben, werden gebeten, auch diesen bereits nach Möglichkeit mit FFP2-Maske wahrzunehmen.

Weiterhin gilt: Viele Anliegen können ohne Termin erledigt werden

Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Viele Anliegen können ohne persönliche Vorsprache online, telefonisch oder postalisch erledigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb weiterhin gebeten, vorab zu klären, ob ein Termin überhaupt notwendig ist.

Alle Dienstleistungen und die zuständigen Ansprechpartner stehen auf der Internetseite des Landratsamts im Bereich Bürgerservice zur Verfügung: www.landkreis-muenchen.de/buergerservice.

Quelle: Landratsamt München (Stand 29.01.2021)

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Maria Sabbas-Scouras

Alkoholkonsumverbot auf 22 Plätzen im Landkreis – Maskenpflicht verlängert

Seit Montag, 11. Januar 2021, gelten bayernweit die Regelungen der geänderten 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Neben der seit Oktober 2020 geltenden Maskenpflicht auf bestimmten öffentlichen Plätzen ist darin der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freien Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Welche Orte und Plätze dies im Landkreis München konkret betrifft, hat das Landratsamt nun in einer Allgemeinverfügung festgelegt und kommt damit der Verpflichtung der Bayerischen Staatsregierung nach. Außerdem wird die Allgemeinverfügung des Landratsamts München zur weitergehenden Maskenpflicht vom 16.12.2020 bis zum Ablauf des 14.02.2021 verlängert.

Auf insgesamt 22 Plätzen in fünf Gemeinden im Landkreis ist damit ab Freitag, 29.01.2021, 15:00 Uhr, der Konsum von Alkohol untersagt. Dies hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit den Kommunen beschlossen. Die Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021.

Die Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten kann erheblich dazu beitragen, Infektionsrisiken zu verringern, da durch die damit verbundene Kontaktbeschränkung das Übertragungsrisiko gesenkt wird. Die erhöhte Attraktivität des öffentlichen Raums bei geschlossenen gastronomischen Einrichtungen ist hier einzukalkulieren. Hierdurch werden bestimmte öffentliche Plätze besonders attraktiv, um Partys o. ä. zu feiern. Unter Alkoholeinfluss wird die Steuerung des eigenen Verhaltens unter Berücksichtigung der Bedingungen der Umwelt beeinträchtigt, so dass mit zunehmendem Alkoholkonsum mit einem Verhalten zu rechnen ist, welches das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit nicht mehr zuverlässig erwarten lässt.

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München

Gehölzpflegemaßnahmen in den Erholungsgebieten in Unterföhring

Maria Sabbas-Scouras

Arbeiten im Auftrag des Landkreises laufen bis Ende Februar

Der Landkreis München führt aktuell wieder Gehölzpflegemaßnahmen in den Erholungsgebieten am Feringasee und am Unterföhringer See und den daran angrenzenden Waldflächen durch. Diese sind notwendig, um weiterhin einen sicheren, gesunden und ästhetischen Baum- und Strauchbestand in den Erholungsgebieten zu sichern. Die Arbeiten laufen voraussichtlich noch bis Ende Februar.

Die Gehölzpflegemaßnahmen im Überblick

Bei den Gehölzpflegemaßnahmen in den Erholungsgebieten in Unterföhring werden unter anderem Kronenteile eingekürzt, Kronensicherungen verbaut und Totholz aus den Baumkronen entfernt.

Zusätzlich werden dieses Jahr alternierende Strauchbestände stark gekürzt, um diese zu verjüngen. Ein starker Rückschnitt regt entsprechend einen starken Neuaustrieb der Sträucher an. Entstandene Lücken in den Strauchbeständen werden dadurch im Laufe der kommenden Vegetationsperiode wieder geschlossen.

Einige durch Fäulnis oder holzzersetzende Pilze stark geschädigte Bäume müssen leider gefällt werden. Besonders stark betroffen sind Eschen, die aus Sicherheitsgründen nach einem starken Befall mit dem Eschentriebsterben nur noch geringe Zeit erhalten werden können.

Zum Erhalt eines ansehnlichen Baumbestandes an den Badeseen und in den Waldflächen wird durch die Naturverjüngung ein neuer Bestand an Bäumen und Sträuchern herangezogen.

Hinweise zu den Schnitt- und Aufräumarbeiten

Die Schnitt- und Aufräumarbeiten in Unterföhring haben teils schon begonnen und werden voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein. Für Beeinträchtigungen im Erholungsbetrieb, die durch kurzzeitig notwendige Wegsperrungen, Fahrzeuge und Schnittgut im Erholungsgebiet auftreten können, bittet das Landratsamt München um Verständnis. Besucher werden zu ihrer eigenen Sicherheit gebeten, den Anweisungen der Aufsichtspersonen vor Ort Folge zu leisten.

Für Fragen aus der Bürgerschaft stehen im Landratsamt Oliver Brüßler (zu Waldflächen, Tel.:089/6221-2517) Thomas Kohr (zu Seen, Tel.: 089/6221-1851) als Ansprechpartner zur Verfügung. Fragen können auch per E-Mail an erholungsgebiete@lra-m.bayern.de gerichtet werden.

Quelle: Landratsamt München

Infektionszahlen wieder auf dem Niveau vom Herbst

Maria Sabbas-Scouras

Erstmals seit Oktober sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz unter die 100er-Marke. In einer Arbeiterunterkunft in Unterföhring kommt es zu einem Ausbruch der Seuche

Es ist eingetreten, was Landrat Christoph Göbel (CSU) vergangene Woche nach der Aufarbeitung der Datenpanne in seiner Behörde prophezeit hatte: Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus im Landkreis München sind zurückgegangen und haben sich mittlerweile auf einem mittleren zweistelligen Niveau eingependelt. Mit den niedrigeren Fallzahlen geht auch die wichtige Sieben-Tage-Inzidenz immer weiter zurück. Am Dienstag lag der offizielle Wert des Robert-Koch-Instituts (RKI), der etwa für Maßnahmen zur Bekämpfung der pandemischen Lage herangezogen wird, nur noch bei 77,9 - nach einem Wert von 109,3 am Montag. Es ist das erste Mal seit Ende Oktober, dass der Wert, im Landkreis München unter der 100er-Marke liegt. Noch am vergangenen Freitag hatte die RKI-Inzidenz bei 150,4 gelegen.

Hier für Sie gefunden: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/coronavirus-im-landkreis-muenchen-infektionszahlen-wieder-auf-dem-niveau-vom-herbst-1.5186595

Jeder Corona-Verstoß wird geahndet

Maria Sabbas-Scouras

Sondereinheit stellt schnelle Erledigung der offenen Verfahren sicher

Dem Landratsamt München wird derzeit vorgeworfen, Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung nicht konsequent zu ahnden. Dies ist nicht richtig. Tatsächlich ist die Abarbeitung der eingegangenen rund 1.700 Anzeigen bislang zu langsam erfolgt, in einer Sondereinheit wurde nun Personal gebündelt, um die Vorgänge sehr viel rascher abzuarbeiten.

Jede einzelne Anzeige wird pflichtgemäß geprüft, Anhörungen werden und wurden durchgeführt und jeder nachgewiesene Verstoß führt zu einem Bußgeld, das entsprechend der gesetzlichen Regelungen festgesetzt wird. Jeder Bescheid ergeht innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Frist.

Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium München hat das Landratsamt München das Prozedere dazu festgelegt, um in der Bearbeitung deutlich schneller zu werden. Es wurde umgehend eine Sondereinheit gebildet, die nun alle Verfahren möglichst rasch zum Abschluss bringt. Dabei gerät kein einziger Verstoß in Gefahr, wegen Verfristung nicht mehr verfolgt werden zu können. Niemand muss sich also diesbezüglich sorgen oder darf gar hoffen, ungestraft davon zu kommen.

„Es ist auch aus meiner Sicht kein gutes Signal, wenn Verstöße gegen die Corona-Regeln nicht schnell und konsequent geahndet werden, sondern die lange Frist zur Verbescheidung ausgenutzt wird. Denn eine unmittelbare Reaktion dient der Abschreckung und somit auch der Bestätigung rechtstreuer Bürgerinnen und Bürger, die sich an alle Regeln halten.

Genau deshalb habe ich auch die Sondereinheit zur schnellen Abarbeitung der Verfahren gebildet“, bekräftigt Landrat Christoph Göbel und ergänzt: „Bei aller Notwendigkeit der konsequenten Verfolgung von Verstößen, die ich uneingeschränkt erkenne und befürworte, sollten wir aber auch nicht vergessen, dass unser aller Einsatz vor allem dem unmittelbaren Kampf gegen das Virus dienen muss. Daran arbeiten wir im Landratsamt München tagtäglich und ohne jeden Abstrich – darauf dürfen sich die Menschen verlassen.“

Hintergrund:

Das Landratsamt München arbeitet, wie andere staatliche und kommunale Behörden auch, mit begrenzten Ressourcen in einer pandemischen Ausnahmesituation. Wir müssen für unsere Bürgerinnen und Bürger den bestmöglichen Infektionsschutz gewährleisten und jederzeit schnell auf neue Infektions- und Rechtslagen reagieren. Bürger, Unternehmen, Kommunen, Vereine, Feuerwehren, Parteien, Kirchen etc. kommen in großer Zahl und in den meisten Fällen kurzfristig mit Anliegen, z.B. zu geplanten Veranstaltungen, gewünschten Ausnahmegenehmigungen oder rechtlichen Fragen auf uns zu. In dieser Situation ist es unsere Aufgabe, als Behörde jederzeit und schnell erreichbar zu sein. Auf dieser tagesaktuellen Bewältigung der Infektionslage liegt unser Fokus.

Zu unseren Aufgaben gehört selbstverständlich auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den geltenden Corona-Regeln. Beim Landkreis München sind seit Beginn der Corona-Pandemie rund 1.700 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln eingegangen. Der Großteil der Anzeigen kommt von der Polizei. Jede einzelne Anzeige wird von uns geprüft und, wann immer rechtlich möglich, entsprechende Bußgelder erlassen.

Bislang wurden rund 400 Verfahren bearbeitet, in denen das Verfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt werden musste. Einstellungen wegen eingetretener Verfolgungsverjährung gab es nicht. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, so dass dies auch in absehbarer Zeit nicht droht. In einem großen Teil der Fälle wurden die Betreffenden bereits zu den im Raum stehenden Vorwürfen einer Ordnungswidrigkeit angehört. Die Anhörung ist Voraussetzung für das weitere Bußgeldverfahren. In bislang elf Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen. Alle noch offenen Verfahren werden weiterverfolgt mit dem Ziel, schnellstmöglich entsprechende Bußgeldbescheide zu erlassen. Dafür setzen wir aktuell eine Sondereinheit ein, die durch entsprechende Personalmehrungen und Personalumschichtungen in der Lage sein wird, eine möglichst schnelle und konsequente Erledigung der offenen Verfahren sicherzustellen.

Quelle: Landratsamt München

Kostenlose FFP2-Masken für anspruchsberechtigte Landkreisbürger

Maria Sabbas-Scouras

Mehr als 93.000 Masken stehen für pflegende Angehörige und Menschen in sozialen Härten zur Verfügung

Vor wenigen Tagen hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, ab dem heutigen Montag, 18. Januar, eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel einzuführen. Auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist das Tragen dieser Schutzmasken weiterhin verpflichtend. Um insbesondere für pflegende Angehörige sowie für Bürgerinnen und Bürger in sozialen Härten die zusätzlichen Belastungen durch die Anschaffung der teureren Schutzmasken abzufedern, stellt der Freistaat insgesamt rund 3,5 Millionen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung, die ab Anfang dieser Woche an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgeliefert werden. Von dort werden sie dann an Kommunen sowie direkt an berechtigte Personen weiterverteilt.

Über 26.600 Masken für pflegende Angehörige

Rund eine Million Masken stellt der Freistaat für Personen zur Verfügung, die sich derzeit um die Pflege eines Angehörigen kümmern. Auf den Landkreis München entfallen davon etwa 26.600 FFP2-Masken. Diese wird das Landratsamt anteilig je nach Einwohnerzahl in den kommenden Tagen an die 29 kreisangehörigen Kommunen weiterleiten, die die Weitergabe an die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger organisieren. Den Transport der Schutzausrüstung übernimmt einmal mehr das Technische Hilfswerk (THW).

Anlaufstelle für diese Personengruppe ist jeweils der Wohnort der pflegebedürftigen Person. Jede Hauptpflegeperson erhält drei kostenlose FFP2-Masken. Um die Masken zu erhalten, müssen Pflegepersonen lediglich ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrads der bzw. des Pflegebedürftigen vorweisen.

Um in der aktuellen Situation größere Menschenansammlungen zu vermeiden, bittet das Landratsamt München anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, sich vorab bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen zu erkundigen, wie die Ausgabe der Masken vor Ort geregelt wird.

Auch Personen, die eine Berechtigung zur Nutzung der Tische und Tafeln in den jeweiligen Gemeinden besitzen, sowie Obdachlose können sich vor Ort in den Kommunen mit FFP2-Masken versorgen. Je fünf Masken sind hier pro Person vorgesehen.

Ausstattung von Grundsicherungsempfängern mit FFP2-Masken

Auch Personen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, werden aus dem Kontingent des Freistaats mit FFP2-Masken versorgt. Mehr als 66.600 Masken erhält der Landkreis München vom Freistaat für diese Personengruppe. Fünf Masken soll jeder anspruchsberechtigte Grundsicherungsbezieher ab 15 Jahren erhalten. Diese versendet das Landratsamt direkt an die Bedürftigen, um auch hier unnötige Wege und Kontakte bei der Abholung zu vermeiden.

„Die Verpflichtung, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel künftig einheitlich FFP2-Masken zu nutzen, ist aus meiner Sicht richtig und wichtig“, so Landrat Christoph Göbel. „Die Versorgung besonders belasteter Bürgerinnen und Bürger durch den Freistaat zumindest mit einem Grundstock an entsprechender Schutzausrüstung ist folglich nur konsequent und sehr zu begrüßen. Mein Dank gilt einmal mehr unseren Städten und Gemeinden, die hier ein weiteres Mal unterstützend tätig werden, ebenso wie dem THW und den weiteren Beteiligten, die auch diese Aufgabe in kürzester Zeit erfolgreich stemmen werden“, so Göbel.

Quelle; Landratsamt München

Stand: 18.01.2021