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LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Kreisausschuss spricht sich für Aufstockung der Sozialhilferegelsätze aus

Maria Sabbas-Scouras

Freiwillige Zuzahlung wegen hoher Lebenshaltungskosten

Wer im Landkreis München Sozialhilfe bezieht, bekommt – vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags im Dezember – auch weiterhin etwas mehr Geld ausbezahlt als die Bundesregelsätze vorsehen. Grund hierfür sind die höheren Lebenshaltungskosten im Münchner Umland.

Der Landkreis München gewährt seit Jahren Leistungsempfängern einen Aufstockungsbetrag auf die bundeseinheitlichen Regelsätze. Zum 1. Januar 2020 sollen die Bundesregelsätze voraussichtlich um 1,88 Prozent erhöht werden, das entspricht in der höchsten Bedarfsstufe einem Mehrbetrag von acht Euro.

Rechnet man den freiwilligen Aufstockungsbetrag des Landkreises München in Höhe von 5,38 Prozent hinzu, erhält ein Leistungsempfänger in der Regelbedarfsstufe 1 ab kommendem Jahr 455 Euro pro Monat. Das sind 23 Euro mehr als im restlichen Bundesgebiet.

Kreisräte stimmen weiterhin für Aufstockung

Derzeit gibt es im Landkreis München rund 2.050 Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe zum Lebensunterhalt empfangen. Die meisten der Leistungsempfänger sind in Regelbedarfsstufe 1 eingruppiert. Die Kreisräte sprachen sich im Kreisausschuss Ende Oktober einstimmig dafür aus, die Kosten für den Aufstockungsbetrag auch im kommenden Jahr zu genehmigen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rund 565.000 Euro werden hierfür bereitgestellt.

Die Höhe des Aufstockungsbetrages orientiert sich an den Empfehlungen eines Gutachtens aus dem Jahr 2017. Dieses ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Lebenshaltungskosten in der Region München durchschnittlich um 5,38 Prozent höher liegen als im restlichen Bundesgebiet.

„Ich gehe davon aus, dass der Kreistag der Beschlussempfehlung der vorberatenden Ausschüsse folgen wird“, so Landrat Christoph Göbel. „Hohe Lebenshaltungskosten sind die Nebenwirkung des wirtschaftlichen Erfolgs der Region und deshalb müssen wir diejenigen Unterstützen, die darunter leiden.“

Quelle: Landratsamt München