Persönliche Angaben, die Sie uns beim Ausfüllen von Kontaktformularen oder per E-Mail mitteilen, behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zweckgebunden, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Eine Weitergabe der Daten an Dritte schließen wir grundsätzlich aus. Nach der Beantwortung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten bei uns unwiederbringlich gelöscht, sobald die Daten nicht mehr benötigt werden.

 

         

123 Street Avenue, City Town, 99999

(123) 555-6789

email@address.com

 

You can set your address, phone number, email and site description in the settings tab.
Link to read me page with more information.

LANDKREIS und MÜNCHENER NORDEN

Landkreis überprüft regionale Sozialhilferegelsätze

Maria Sabbas-Scouras

Hohe Lebenshaltungskosten rechtfertigen freiwillige Aufstockung
Dass die Lebenshaltungskosten im Raum München im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, ist kein Geheimnis. Besonders hart trifft dies sowohl Familien und Einzelpersonen mit geringem Einkommen als auch die Empfänger sozialer Leistungen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, stockt der Landkreis seit Jahren die Sozialhilferegelsätze aus Eigenmitteln freiwillig auf.
Um Gewissheit zu erhalten, ob die ausgezahlten Sätze den aktuellen Gegebenheiten gerecht werden, beauftragte der Landkreis das Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung Berlin (INES Berlin) mit der Neuberechnung der Regelsätze. Für die Ermittlung der regionalen Regelsätze wurden unter anderem das Regelbedarfsermittlungsgesetz, die Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2013, die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder sowie regionale Preisindizes herangezogen. Demnach müssen die Regelsätze für Landkreisbürger, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 12. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) beziehen, um rund 5,4 Prozent über den Bundesregelsätzen liegen.

Gutachten bestätigt eingeschlagenen Weg
Mit einer Ausnahme bewegten sich die bislang gezahlten örtlichen Regelsätze bereits auf diesem Niveau. Ein Leistungsempfänger in der Regelbedarfsstufe 1 erhält im Landkreis München demnach weiterhin 431 Euro statt 409 Euro. Einzig Hilfeempfänger in der Regelbedarfsstufe 5 (Kinder vom Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) erhielten laut Gutachten zu geringe Leistungen. Hier wird der bislang im Landkreis München geltende Regelsatz von 291 Euro auf 307 Euro erhöht. Die zusätzlichen Leistungen werden den Empfängern rückwirkend zum 1. Januar 2017 ausgezahlt.
„Das Gutachten zeigt, dass wir grundsätzlich auf dem richtigen Weg sind“, so Landrat Christoph Göbel. „Es beweist auch, dass das Leben in Bayern und vor allem im Münchner Umland von hoher Lebensqualität, aber eben auch von besonders hohen Lebenshaltungskosten geprägt ist“, so Göbel weiter. Mit der Feststellung, dass die Regelsätze im Landkreis München um rund 5,4 Prozent höher liegen müssen, hat der Landkreis auch für die kommenden Jahre eine gute Richtschnur an die Hand bekommen.

 

Quelle: Landratsamt München